Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: su86 am 22. Januar 2013, 19:25:14

Titel: Beerdigung eines Soldaten
Beitrag von: su86 am 22. Januar 2013, 19:25:14
Hat ein Bundeswehrsoldat der bei einem z.b Autounfall ums Leben gekommmen ist Anspruch auf eine Militärische Beerdigung ?  Wenn ja, wie in welchen Rahmen würde sowas sein ? Bin im Internet auf sowas gestoßen und habe noch nie davon gehört.  Aber gerade jetz wo ich alles schriftlich festhalten möchte was wie laufen soll wenn das Schicksal kommt interessiert es mich besonders. Hatte erst vor kurzem ne Situation wo ich merkte wie schnell es eig gehn kann das man nicht mehr unter den Lebenden ist
Titel: Antw:Beerdigung eines Soldaten
Beitrag von: Andi am 22. Januar 2013, 19:42:49
Wenn du Soldat bist schau mal in die ZDv 10/8.

Gruß Andi
Titel: Antw:Beerdigung eines Soldaten
Beitrag von: Musiksoldat am 01. Februar 2013, 11:29:19
Tante Wiki sagt dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Begr%C3%A4bnis_mit_milit%C3%A4rischen_Ehren

grundsätzlich wird wohl zwischen Abordnung, kleinem und großem militärischen Ehrengeleit unterschieden

Wir hatten den Fall, dass ein Wehrpflichtiger Obergefreiter bei einem (selbstverschuld.) Verkehrsunfall starb. Es gab ne Rede vom Einheitsführer am Grab und 4 Soldaten der gleichen Dienstgradgruppe stellten ein "Ehrengeleit". Alle anderen Kameraden durften selbstverständlich an der Trauerfeier (freiwillig) teilnehmen. Da es sich um einen Angehörigen eines Musikkorps handelte, spielte sogar eine kleine Blechbläser-Besetzung, was wohl für einen Wehrdienstleistenden sehr selten sein dürfte.