Hallo
hatte heut ein gespräch mit einem kameraden und er meinte zu mir wenn man ein Berufsorientierungspraktikum während der Dienstzeit macht
1 Monat dann wird einem der eine Monat vom BFD Zeit abgezogen?
kann das sein??
hab nun beide gesetzt
(4) Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungsdauer von mindestens vier Jahren, die keinen Anspruch nach Absatz 3, aber einen erhöhten Berufsorientierungsbedarf haben, kann Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an einem Berufsorientierungspraktikum mit einer Dauer von höchstens einem Monat gewährt werden. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
http://www.gesetze-im-internet.de/svg/BJNR007850957.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bf_v/gesamt.pdf§ 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes
(1) Über die Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an einem Berufsorientierungspraktikum nach
§ 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes wird auf den vor dem Beginn des Praktikums schriftlich gestellten
Antrag der Förderungsberechtigten entsprechend dem Verfahren nach § 16 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 entschieden.
(2) Erhöhter Berufsorientierungsbedarf im Sinne des § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes liegt
regelmäßig vor, wenn die Förderungsberechtigten noch keine abschließende Berufswahlentscheidung getroffen
haben, Neigung und Eignung für bestimmte Berufe geklärt oder berufliche Alternativen erprobt werden sollen.
(3) Die Teilnahme ist nur an einem kostenfreien Praktikum möglich. Sonstige Kosten sind nur mit Zustimmung des
Bundesministeriums der Verteidigung erstattungsfähig.
(4) § 4 Abs. 3 und § 15 Abs. 1 Satz 3 gelten entsprechend.
ich finde in beide gesetzen und verordnungen keine info das eine BFD Minderung stattfindet??
Das einzige was ich gefunden habe wegen Minderung ist bei
ZAW Maßnahmen Ausbildung 9 MOnate und Meister zb 6 Monate.
kann mir einer helfen?
ist es ne falschaussage mit der minderung?
ZitatHallo
hatte heut ein gespräch mit einem kameraden und er meinte zu mir wenn man ein Berufsorientierungspraktikum während der Dienstzeit macht
1 Monat dann wird einem der eine Monat vom BFD Zeit abgezogen?
Mir ist nicht bekannt, dass für ein Berufsorientierungspraktikum etwas vom BFD-Anspruch gekürzt wird, jedenfalls hat nie einer meiner ausscheidenden SaZ sowas verlauten lassen. Definitiv kann Ihnen das aber nur der BFD-Futzi beantworten.
Merke: Bei "Gesprächen mit Kameraden" kommt nicht immer das Richtige raus, jeder Fall ist anders gelagert, auch beim BFD.
Wenn er unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge beurlaubt war, könnte das eine Erklärung sein.