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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: mischaaa72 am 24. Januar 2013, 19:49:59

Titel: Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: mischaaa72 am 24. Januar 2013, 19:49:59
Hallo,
2010 bin ich wegen trunkeheit im verkehr (0,7%) zu einer geld strafe (500€) verurteilt worden. Diese woche habe ich mich bei der Bundeswehr beworben in den Laufbahnen des Feldwebel sowie des Mannschafters und nartürlich meine verurteilung angegeben. Mein Wehrdienstberater meinte das ich die voraussetzungen erfülle meine Chance zum Einstellungstest eingeladen zu werden auf 98% steigen das einzigste was dem entgegen stehen würde wäre halt die trunkenheits fahrt. Was meint ihr wie meine Chancen stehen ????
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: Tommie am 24. Januar 2013, 19:52:50
Die Forumsglaskugel ist gerade in der Inst und die alte Frau mit der Warze auf der Nase hat schon Feierabend ;D !

Daher komme ich hier als "Prophet für Arme" mal ganz steil aus der Sonne und behaupte: Irgendwo zwischen NULL und 100 % ;) !
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: Andi am 24. Januar 2013, 19:53:15
Kann dir keiner sagen.
Da das ganze 2010 war würde ich mir aber nicht all zu große Sorgen machen (sofern seit dem nichts mehr in dieser Richtung vorgekommen ist). Die Bearbeitung der Bewerbung wird aber sicherlich etwas Zeit in Anspruch nehmen, da sicherlich ein Rechtsberater der Bundeswehr Einblick in die Fallakten von damals nehmen wird.

Gruß Andi
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: justice005 am 24. Januar 2013, 20:00:19
Zitat2010 bin ich wegen trunkeheit im verkehr (0,7%) zu einer geld strafe (500€) verurteilt worden.

Ich bezweifle, dass du wirklich wegen einer Straftat verurteilt worden bist. 0,7 Promille sind - sofern kein Unfall passiert - keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.

Da der Bußgeldkatalog für diese Ordnungswidrigkeit auch rein zufällig ein Bußgeld von 500,- Euro vorsieht, behaupte ich mal, dass du überhaupt nicht verurteilt worden bist, sondern sozusagen nur ein "Knöllchen" bezahlt hast.

Sofern das stimmt, solltest du deine Angabe bei der Bewerbung schnellstmöglich ändern. Vorher solltest du natürlich anhand deiner Unterlagen von damals die Sache nochmal überprüfen.


Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: mischaaa72 am 24. Januar 2013, 20:20:51
Ja das hast du recht und es wurde als ordnungswiedrigkeit angesehen.Ich habe das ganze einer Rechtsanwältin vorgezeigt welche dan meinte das ich dies trotzdem reinschreiben soll beziehungweise im bewerbungsbogen steht ob man rechtskräftig verurteilt worden ist da ich deswegen auch vorgericht war.

Was ich noch fragen wollte einem bekannten von mir ist dies fast genauso passiert nur 2009 mit 0,8 promille und er wurde 2012 wieder wegen einer trunkenheitsfahrt mit 1,3 promille verurteilt zu 800 euro und hat dieses sprich die geldbuße bei der bewerbung die er noch zahlen muss nicht angegeben sowie nur die erste trunkenheitsfahrt wie sehen seine chancen aus genommen zu werden ??? Er hat sich als mannschafter beworben.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: F_K am 24. Januar 2013, 20:29:34
Meine Einschätzung:

(sofern beim zweiten Mal Straftat und er dieses nicht angegeben hat):

Versuchter Einstellungsbetrug - der AUFFLIEGEN wird - damit ist eine Einstellung ausgeschlossen.
(bei einer Angabe hätte er wenigstens eine kleine Chance gehabt - VERTAN).
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: mischaaa72 am 24. Januar 2013, 20:31:03
Ja die erste Trunkenheits fahrt hat er ja angegeben
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: F_K am 24. Januar 2013, 20:33:03
Ja, und?

Es sind alle offenen und abgeschlossenen Verfahren anzugeben. Das hat er NICHT gemacht.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: justice005 am 24. Januar 2013, 20:34:00
ZitatIch habe das ganze einer Rechtsanwältin vorgezeigt welche dan meinte das ich dies trotzdem reinschreiben soll beziehungweise im bewerbungsbogen steht ob man rechtskräftig verurteilt worden ist da ich deswegen auch vorgericht war.

Das war eine eklatante Falschberatung, die ich geradezu skandalös finde. Wende dich umgehend an deinen Wehrdienstberater und stelle das richtig. Sage ihm, dass du nicht wegen einer Straftat verurteilt wurdest, sondern du das versehentlich mit einer Ordnungswidrigkeit verwechselt hast. Auch Ordnungswidrigkeiten können sich vor Gericht einfinden, das heißt aber noch lange nicht, dass man wegen einer Straftat verurteilt wurde.

Bei deinem Bekannten ist die Sache schlimmer. Er hätte nicht die erste, sondern die zweite Trunkenheitsfahrt angeben müssen, denn das war tatsächlich eine Straftat. Er hat auch keine Geldbuße, sondern eine Geldstrafe bezahlt, was ein riesengroßer Unterschied ist. Wenn er diese Verurteilung nicht angibt, begeht er einen Einstellungsbetrug.


Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: mischaaa72 am 24. Januar 2013, 20:40:12
Leider ist meine Bewerbung schon am Dienstag verschickt worden  :'( Kann man da noch etwas machen ??
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: mischaaa72 am 24. Januar 2013, 20:41:40
Achja der Wherdienstberater meinte auch zu mir das es sein kann das der rechtsberater sich die bewerbung nur ansieht das liest und keine akte anfordert
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: justice005 am 24. Januar 2013, 20:43:46
ZitatVersuchter Einstellungsbetrug - der AUFFLIEGEN wird - damit ist eine Einstellung ausgeschlossen.
(bei einer Angabe hätte er wenigstens eine kleine Chance gehabt - VERTAN).

Das ist nicht richtig. Solange das Bewerbungsverfahren noch läuft, sollte der Bekannte des Fragestellers sich beim Wehrdienstberater melden und ihm mitteilen, dass er sich geirrt hat und seine Angaben korrigieren möchte. Da er ja eine bloße Ordnungswidrigkeit - die er nicht hätte angeben müssen - freiwillig angegeben hat, ist eine solche nachträgliche Korrektur auch glaubhaft. Es ist natürlich sodann auch kein versuchter Einstellungsbetrug.

ZitatEs sind alle offenen und abgeschlossenen Verfahren anzugeben. Das hat er NICHT gemacht.

Wieder so eine stumpfe Parole, die von keinerlei Sachkenntnis getrübt ist. Es geht hierbei um Strafverfahren, nicht um bloße Ordnungswidrigkeiten. Falsch Parken muss ich beispielsweise nicht angeben, auch wenn ich noch auf das Knöllchen warte.


@ F_K:

Auch zum Thema "Versuch" und "Rücktritt vom Versuch" empfehle ich Weiterbildung. Google mal die Begriffe wie "Versuch, Rücktritt vom Versuch, unmittelbares Ansetzen zum Versuch" und was da so die tatbestandlichen Voraussetzungen sind.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: justice005 am 24. Januar 2013, 20:44:42
ZitatAchja der Wherdienstberater meinte auch zu mir das es sein kann das der rechtsberater sich die bewerbung nur ansieht das liest und keine akte anfordert

Das ist gut möglich. Trotzdem solltest du schnellstmöglich mitteilen, dass es nur eine Ordnungswidrigkeit war.

Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: mischaaa72 am 24. Januar 2013, 20:49:08
Ok dan werde ich morgen meinen Wehrdienstberater anrufen und ihm das melden ist es möglich die Bewerbung nocheinmal zurück schicken zulassen oder sonst irgendwie von jemanden korriegieren zulassen da mein wehrdienstberater die bewerbung schon weg geschickt hat
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: justice005 am 24. Januar 2013, 20:49:53
Keine Ahnung, das wird dir der Wehrdienstberater aber sicher erklären können... ;)

Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: KlausP am 24. Januar 2013, 20:50:44
Rufen Sie ihn an, er sollte eigentlich wissen, was er zu veranlassen hat.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: mischaaa72 am 24. Januar 2013, 20:51:56
Ok super danke dan werde ich meinem bekannten dan mitteilen das für ihn der zug abgefahren ist aber vielleicht hat er ja glück und in seinem falle wird der rechtsberater keine akte anfordern wen er die angegebene trunkenheitsfahrt liest
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: F_K am 24. Januar 2013, 20:53:12
ZitatWieder so eine stumpfe Parole, die von keinerlei Sachkenntnis getrübt ist. Es geht hierbei um Strafverfahren, nicht um bloße Ordnungswidrigkeiten. Falsch Parken muss ich beispielsweise nicht angeben, auch wenn ich noch auf das Knöllchen warte.

Ich habe zwar "Verfahren" geschrieben, meinte aber Strafverfahren - wird aus dem Verlauf des Threads ja wohl klar.

Zitat"Versuch, Rücktritt vom Versuch, unmittelbares Ansetzen zum Versuch" und was da so die tatbestandlichen Voraussetzungen sind.

Ich schrieb doch schon VERSUCHTER Einstellungsbetrug.

Die Schwelle zum "Jetzt geht es los" ist wohl mit Unterschrift, Versandt der unterlagen und durchsprache beim Berater überschritten - sicherlich ist ein Rücktritt noch strafbefreiend möglich - aber unwichtig, weil es eh kein Strafverfahren geben wird.

Gut ist sicherlich Dein Hinweis, die Sache noch zu berichtigen.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: justice005 am 24. Januar 2013, 20:53:51
@ mischaaa:

Gern geschehen. Dein Bekannter sollte aber die echte Straftat noch angeben. Wenn er das nicht macht, dann riskiert er wirklich, wegen Einstellungsbetrug entlassen zu werden.

Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: KlausP am 24. Januar 2013, 20:54:32
Der Rechtsberater fordert spätestens dann die Akte an, wenn er den Auszug aus dem Bundeszentralregister in der Hand hat.

Bitte, tun Sie mir und Anderen einen Gefallen: Verwenden Sie ein paar Satzzeichen in Ihren Texten, am besten sinnvoll, das macht das Lesen bedeutend einfacher. Danke.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: mischaaa72 am 24. Januar 2013, 20:58:41
Hehe tut mir leid  ;)
Schaut der Rechtsberater, in jedes Bundeszentralregister von jedem Bewerber?
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: Ralf am 24. Januar 2013, 20:59:13
Ein Schelm, wer was böses vermutet.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: justice005 am 24. Januar 2013, 21:01:01
Nein, nur wenn Straftaten angegeben werden bzw. es sonstige hinweise auf Straftaten gibt. Jedem Schelm sei aber gesagt, dass ein Betrug spätestens bei der Sicherheitsüberprüfung auffliegt und dann die K.... am dampfen ist.

Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: mischaaa72 am 24. Januar 2013, 21:02:51
Was ist die Sicherheitsprüfung ?
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: justice005 am 24. Januar 2013, 21:05:13
Einfach ausgedrückt:

Eine Überprüfung durch den MAD (militärischer Abschirmdienst) nach den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, um festzustellen, dass du die Sicherheit von Deutschland bzw. der Bundeswehr nicht gefährdest.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: F_K am 24. Januar 2013, 21:06:10
@ Justice:

Sicher?

Es gibt Gerüchte, dass FWDL Bewerber das Führungszeugnis selber beibringen müssen - und wenn schon bei Reservisten GRUNDSÄTZLICH vor jeder Dienstleistung eine Auskunft eingeholt wird - dann wäre dies bei Bewerbern, die zur Einstellung geplant sind, eine wirklich böse Ungleichbehandlung.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: justice005 am 24. Januar 2013, 21:07:22
Sicher bzgl was?

Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: mischaaa72 am 24. Januar 2013, 21:07:32
Und da steht dan drin, dass man mal eine Trunkenheitsfahrt gemacht hat ?
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: Tommie am 24. Januar 2013, 21:07:37
... und die man benötigt, um Zugang zu Verschlusssachen, die höher eingestuft sind als "VS - NfD" (Verschlussache - Nur für den Dienstgebrauch oder auch ;) : Vom Spieß - Nur für Dich! :D ), zu erhalten!

Einfach mal mit dem Begriff "Sicherheitsüberprüfungsgesetz" googeln ;) !
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: Ralf am 24. Januar 2013, 21:09:12
FWDL müssen ihr Führungszeugnis seit 2012 selbst beibringen.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: Tommie am 24. Januar 2013, 21:09:58
@ F_K:

Selbstverständlich wird auch von jedem Bewerber eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralrigister eingezogen! Dafür unterschreiben die Bewerber auch! Und wer da Dinge drinnen stehen hat und in seinem Fragebogen angekreuzt hat, dass nichts war, für den ist an dieser Stelle schon "Game over!"
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: KlausP am 24. Januar 2013, 21:10:25
Für JEDEN Bewerber wird ein Führungszeugnis gefordert. FWDL und (soweit ich weiss, Stand 2010) SaZ 4 müssen es selber anfordern, für alle anderen Bewerber wird es durch die Bw angefordert.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: justice005 am 24. Januar 2013, 21:11:45
ZitatUnd da steht dan drin, dass man mal eine Trunkenheitsfahrt gemacht hat ?

Es ist zu kompliziert, das alles zu erklären, zumal es verschiedene Stufen der Überprüfung gibt. Aber der MAD kann alles checken, also das Bundeszentralregister, die Polizeidaten, die Daten der Staatsanwaltschaft und vieles mehr. Da fliegen alle Strafverfahren auf, die nicht angegeben wurden.

Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: F_K am 24. Januar 2013, 21:12:30
Sicher, dass nicht grundsätzlich bei einzustellenden Soldaten ein automatisierter Abgleich mit dem BZR erfolgt - alleine schon um absolute Einstellungshindernisse auszuschließen?

kostet ja nichts, geht automatisch und verhindert hohe Kosten im "Schadensfall".

Wenn man sich dies bei Res für ein paar WÜ Tage antut - dann doch erst Recht bei ein paar Jahren? Alles andere wäre unverhaltnismäßig.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: Tommie am 24. Januar 2013, 21:13:52
So isses, F_K ;) , so isses!

Zitat von: Tommie am 24. Januar 2013, 21:09:58
@ F_K:

Selbstverständlich wird auch von jedem Bewerber eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralrigister eingezogen! Dafür unterschreiben die Bewerber auch! Und wer da Dinge drinnen stehen hat und in seinem Fragebogen angekreuzt hat, dass nichts war, für den ist an dieser Stelle schon "Game over!"
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: justice005 am 24. Januar 2013, 21:14:56
ZitatSicher, dass nicht grundsätzlich bei einzustellenden Soldaten ein automatisierter Abgleich mit dem BZR erfolgt - alleine schon um absolute Einstellungshindernisse auszuschließen?

Doch, da hast du schon recht. Aber ich bezweifle, dass das in allen Bewerbungsverfahren der Rechtsberater selbst macht. Sooo viele gibt es ja nun auch wieder nicht und bei den vielen tausend Leuten, die jedes jahr eingestellt werden, hätten die viel zu tun. Ich vermute, das läuft irgendwie automatisch und landet nur dann beim Rechtsberater, wenn es Zweifel gibt. genaueres weiß ich aber nicht.


Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: mischaaa72 am 24. Januar 2013, 21:15:44
Wird die Sicherheitsüberprüfung bei jedem Bewerber durchgeführt ?
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: KlausP am 24. Januar 2013, 21:17:11
Nein. Die kann auch später durchgeführt werden, wenn der Soldat eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben soll. Und dann dampft die K*** richtig.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: justice005 am 24. Januar 2013, 21:18:23
Jep. Die SÜ wird erst später durchgeführt. Es gibt nur ganz wenige Stellen, die überhaupt nicht eingestuft sind. Zumindest eine Ü1 kriegen die allermeisten. Das ist aber nichts schlimmes, wenn man bei der Bewerbung ehrlich ist.

Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: mischaaa72 am 24. Januar 2013, 21:18:47
Unter was fallen "Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten" ?
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: KlausP am 24. Januar 2013, 21:19:45
ZitatEs gibt nur ganz wenige Stellen, die überhaupt nicht eingestuft sind.

Das wage ich mal locker zu bezweifeln, zumindest was DP im Inland betrifft.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: Tommie am 24. Januar 2013, 21:21:19
Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten sind solche, bei denen Sie Zugang zu Dokumenten, die höher als "VS - NfD" eingestuft sind, haben!

Und was das heisst, habe ich Ihnen schon geschrieben ;) !
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: F_K am 24. Januar 2013, 21:21:41
@ michaaa72:

Nochmal langsam für Dich; Nicht angegebene Straftaten fliegen auf - bei der Sicherheitüberprüfung kommt noch mehr raus .... auch ggf. zum Zeitpunkt der Bewerbung schwebende Verfahren und ggf. jede Diskussion mit der Polizei.

Lügen haben in diesem Fall extrem kurze Beine.

@ Justice:

lies den Thread nochmal - die Feinheit, dass der RB die Dinge nicht anfordert, sondern nur ggf. vorlegen lässt, hat unser Profi so verstanden, dass er eine Chance hätte "durchzukommen" mit einer fehlenden Angabe einer Verurteilung im Strafverfahren.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: justice005 am 24. Januar 2013, 21:24:22
ich weiß es nicht wirklich.... da lasse ich mich auch eines besseren belehren. Aber soweit ich weiß, ist jeder DP im Einsatz eingestuft, das heißt, jeder, der für einen Einsatz in Betracht kommt, braucht schon mal eine Ü.

@ F-K

Der Fragesteller kommt mir mit seinen bohrenden Fragen auch sehr verdächtig vor. Aber noch verdächtiger ist der "Bekannte".
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: F_K am 24. Januar 2013, 21:41:53
Sicherheitsüberprüfungen sind ja das Eine - das andere ist der vorbeugende Sabotageschutz der im Rahmen der Terrorismusgesetze gekommen ist - denn gibt es immer noch.

Und da trifft es ganze Liegenschaften (bzw. dessen Personal), völlig unabhängig von dem Zugang zu VS.
Titel: Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: cup am 24. Januar 2013, 23:05:58
0,7% ...da wäre jeder normale Mensch schon 45675 mal gestorben.
Titel: Antw:Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?
Beitrag von: Bundeswehr-Martin am 25. Januar 2013, 00:10:31
Stimmt, pro 1000 ist schon was anderes. ;D

Mal zum Thema Führungszeugnis. Ich habe mich als SaZ für 12 Jahre beworben. Vorgestern kam die Post der eingegangenen Bewerbung. In dieser Stand geschrieben dass ich dafür zu sorgen habe, dass das Karriere Center ein Führungszeugnis erhält.

Dieses musste ich beim Einwohnermeldeamt beantragen, die Post vorlegen da mit einem Führungszeugnis für eine behördliche Stelle anders verfahren wird. Laut Karriere Center dauert es 10 Werktage bis es ankommt. Laut Amt 2-4 Wochen. Nach 4 Wochen nach erhalt der Post muss das Zeugnis vorlieren, ansonsten wird die Bewerbung als ruhend "abgestempelt".

Kostet 15€.




MfG
BW-Martin