Tag zusammen,
Ich blick da überhaupt nicht durch woe das mit dem Trennungsgeld läuft...
Zu mir: noch bin ich Kasernenpflichtig, überlege mir aber eine Wohnung zu mieten, die in meinem Heimatort liegt und nicht "Kasernen-nah" ist. Da ich Fa bin, werde ich die nächsten Jahre sowieso viel auf Lehrgängen sein und somit keine Wohnung in der Nähe meiner Stammeinheit brauchen.
Habe ich dann überhaupt Anspruch auf Trennungsgeld oder nicht?
Ich kenne mich damit wie gesagt überhaupt nicht aus :(
Danke
Wenn Sie bisher nicht Trennungsgeldberechtigt sind werden Sie auch kein Trennungsgeld bekommen, wenn Sie in eine eigene Wohnung ziehen. Warum sollte die Bundeswehr Ihnen Trennungsgeld zahlen, wenn Sie eben so gut an den Standort ziehen, alles andere ist Privatvergnügen.
Zitatüberlege mir aber eine Wohnung zu mieten, die in meinem Heimatort liegt und nicht "Kasernen-nah" ist
Schon hier scheitert dein Vorhaben, Trennungsgeldempfänger zu werden -um Trennungsgeld zu bekommen musst du dir eine Wohnung "anerkennen" lassen, was nur bis zu einer gewissen Entfernung zu deinem Standort möglich ist. Alternativ könntest du auch heiraten, dann wirst du auch zum Trennungsgeldempfänger (unabhängig von der Wohnung).
glaube das ist so nicht ganz richtig was hier gesagt wurde
er kann sich eine wohnung nehmen und die von seiner stammeinheit anerkennen lassen.
alle folgenden lehrgänge, nachdem er umgezogen ist, sind dann trennungsgeldpflichtig zu bezahlen
haben hier einige vor der zaw auch noch anerkennen lassen, damit sie jetzt trennungsgeld kriegen
beispiel: er ist auf dem fw anwärter, nimmt sich jetzt eine wohnung
zieht in den nächsten 3 wochen um, der anwärter ist in 2 monaten zuende
dann ist er den nächsten lehrgang, fw lehrgang, ganz normal trennungsgeld berechtigt
ob die stammeinheit gründe hat, die wohnung nicht anzuerkennen weiß ich allerdings nicht, da hat sicher jemand anders rat, da ich nicht weiß wie das mit den
angesprochenen km entfernungen ist
Zitat von: jiN am 27. Januar 2013, 21:37:49
...
ob die stammeinheit gründe hat, die wohnung nicht anzuerkennen weiß ich allerdings nicht, da hat sicher jemand anders rat, da ich nicht weiß wie das mit den
angesprochenen km entfernungen ist
Deswegen ist Reden manchmal Silber und... (ergänze sinngemäß)
Zitat von: Ralf am 27. Januar 2013, 21:49:20
Zitat von: jiN am 27. Januar 2013, 21:37:49
...
ob die stammeinheit gründe hat, die wohnung nicht anzuerkennen weiß ich allerdings nicht, da hat sicher jemand anders rat, da ich nicht weiß wie das mit den
angesprochenen km entfernungen ist
Deswegen ist Reden manchmal Silber und... (ergänze sinngemäß)
einfach unpassend in jedem thread immer solche unnützen kommentare zu posten.
hab den TE lediglich darauf hingewiesen, dass vorrangegange aussagen nicht zutreffen.
Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 07:41:31
einfach unpassend in jedem thread immer solche unnützen kommentare zu posten.
Warum machst du es dann?
Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 07:41:31
hab den TE lediglich darauf hingewiesen, dass vorrangegange aussagen nicht zutreffen.
Ja und dann drunter geschrieben, dass du keine Ahnung hast - was auch stimmt.
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 28. Januar 2013, 09:35:46
Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 07:41:31
einfach unpassend in jedem thread immer solche unnützen kommentare zu posten.
Warum machst du es dann?
Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 07:41:31
hab den TE lediglich darauf hingewiesen, dass vorrangegange aussagen nicht zutreffen.
Ja und dann drunter geschrieben, dass du keine Ahnung hast - was auch stimmt.
Gruß Andi
also mein kommentar war also unnütz, weil ich ja keine ahnung habe.
so verstanden
bitte mal die forenregeln lesen und als mod auch selber daran halten
anstatt hier immer alle irgendwie anzumachen
so habe mir jetzt mal die mühe gemacht und direkt mal meinen refü gefragt was denn nun richtig wäre
wohnung muss vor beginn des lehrgangs anerkannt sein (durch die stammeinheit, und eben nur durch diese), dann steht trennungsgeld definitiv zu.
soviel zu ich habe keine ahnung.
und:
14. Du sollst helfen nach Kräften, denn dem Helfer ist das Himmelreich!
Ungeachtet der beiden oben genannten Funktionen bitten wir ernsthaft und nachdringlich jeden User, bei Fragen nach Möglichkeit zu helfen. Egal wie schwachsinnig eine Frage oder wie offensichtlich die Antwort erscheint, die Leute fragen weil sie eine Antwort haben wollen. Und "Google" ist nicht unbedingt eine Antwort. Also nehmt Euch die Zeit, schreibt und helft. Denn das ist der eigentliche Zweck dieses Forums. Zusätzlich sollte man noch beachten, dass der/die Frager nicht unbedingt altgediente Berufssoldaten sein müssen. Ein wenig klare Sprache, Verzicht auf übermäßige Anhäufungen von typisch militärischen Abkürzungen ("Frag am besten den UvD von der InstKp, in der TUK links neben der WaKa...") und Verständnis für Unklarheiten (der Normalbürger kennt nicht unbedingt den Unterschied zwischen SaZ und BS) ist hierbei hilfreich.
vielen dank
Zitat von: jiN am 27. Januar 2013, 21:37:49glaube das ist so nicht ganz richtig was hier gesagt wurde
Zitat von: jiN am 27. Januar 2013, 21:37:49ob die stammeinheit gründe hat, die wohnung nicht anzuerkennen weiß ich allerdings nicht, da hat sicher jemand anders rat, da ich nicht weiß wie das mit den angesprochenen km entfernungen ist
Sie geben Dinge zum Besten, die Sie glauben, und glauben heisst definitiv nicht wissen, und geben zum Schluß unumwunden zu, dass Sie von dem Thema, zu dem Sie sich äußern, gar keinen Plan haben! Dann brauchen Sie sich meiner Meinung nach auch nicht wundern, wenn man Sie ein wenig "anzählt"!
Zitat von: Tommie am 28. Januar 2013, 12:24:39
Zitat von: jiN am 27. Januar 2013, 21:37:49glaube das ist so nicht ganz richtig was hier gesagt wurde
Zitat von: jiN am 27. Januar 2013, 21:37:49ob die stammeinheit gründe hat, die wohnung nicht anzuerkennen weiß ich allerdings nicht, da hat sicher jemand anders rat, da ich nicht weiß wie das mit den angesprochenen km entfernungen ist
Sie geben Dinge zum Besten, die Sie glauben, und glauben heisst definitiv nicht wissen, und geben zum Schluß unumwunden zu, dass Sie von dem Thema, zu dem Sie sich äußern, gar keinen Plan haben! Dann brauchen Sie sich meiner Meinung nach auch nicht wundern, wenn man Sie ein wenig "anzählt"!
möchte gerne wissen, wo das problem liegt, nach besten wissen wiederzugeben was man weiß und dann direkt den schnitt zu machen bei dem was man nicht weiß.
ich HABE mich lediglich auf die postings davor bezogen, welche dem TE zu verstehen geben, dass er auf keinen fall trennungsgeldberechtigt sein wird - und das ist schlichtweg falsch, tgv gesetz gibt das wohl eindeutig her.
danach habe ich gesagt, dass ich nicht weiß wie die km rechnung vorgenommen wird, ob man im einzugsbereich liegen muss oder nicht.
habe nach besten wissen geholfen so wie man das erwartet. dafür muss man niemanden anzählen.
die mods können sich demnächst ja vllt alle gegenseitig anzählen, für die ganzen ANZÄHLEREIEN die anscheinend jeder mod einzeln loslassen soll, obwohl sich jemand die mühe gemacht hat in " Netiquette " unter punkt 7 was dazu sagt.
aber werd mich einfach raushalten und sowas am besten nur per pn schreiben.
Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 12:31:44
danach habe ich gesagt, dass ich nicht weiß wie die km rechnung vorgenommen wird, ob man im einzugsbereich liegen muss oder nicht.
Ja und das ist der Knackpunkt. Damit ein lediger seine Wohnung anerkennen lassen kann muss sie anerkennbar sein. Und genau das ist der Kern der Beiträge, die du als nicht zutreffend abgetan hast, denn der TE will ja gar nicht in Standortnähe ziehen.
Alles andere was du geschrieben hast ist nicht falsch, aber in diesem Fall überflüssig und für nicht Informierte verwirrend.
Bei Lehrgängen an einem anderen Dienstort bekommt er sowieso Trennungsgeld - aber nicht wegen seiner nicht anerkannten Wohnung, sondern wegen der trennung von seiner Stammeinheit.
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 28. Januar 2013, 12:54:41
Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 12:31:44
danach habe ich gesagt, dass ich nicht weiß wie die km rechnung vorgenommen wird, ob man im einzugsbereich liegen muss oder nicht.
Ja und das ist der Knackpunkt. Damit ein lediger seine Wohnung anerkennen lassen kann muss sie anerkennbar sein. Und genau das ist der Kern der Beiträge, die du als nicht zutreffend abgetan hast, denn der TE will ja gar nicht in Standortnähe ziehen.
Alles andere was du geschrieben hast ist nicht falsch, aber in diesem Fall überflüssig und für nicht Informierte verwirrend.
Bei Lehrgängen an einem anderen Dienstort bekommt er sowieso Trennungsgeld - aber nicht wegen seiner nicht anerkannten Wohnung, sondern wegen der trennung von seiner Stammeinheit.
Gruß Andi
dem stimme ich zu
ist ja auch nichts dran zu rütteln
deswegen habe ich mich aber eine eventuelle zaw bezogen, die anstehen könnte, da man dort kein trennungsgeld bekommt.
???
Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 12:57:30
Zitat von: Andi am 28. Januar 2013, 12:54:41
Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 12:31:44
danach habe ich gesagt, dass ich nicht weiß wie die km rechnung vorgenommen wird, ob man im einzugsbereich liegen muss oder nicht.
Ja und das ist der Knackpunkt. Damit ein lediger seine Wohnung anerkennen lassen kann muss sie anerkennbar sein. Und genau das ist der Kern der Beiträge, die du als nicht zutreffend abgetan hast, denn der TE will ja gar nicht in Standortnähe ziehen.
Alles andere was du geschrieben hast ist nicht falsch, aber in diesem Fall überflüssig und für nicht Informierte verwirrend.
Bei Lehrgängen an einem anderen Dienstort bekommt er sowieso Trennungsgeld - aber nicht wegen seiner nicht anerkannten Wohnung, sondern wegen der trennung von seiner Stammeinheit.
Gruß Andi
dem stimme ich zu
ist ja auch nichts dran zu rütteln
deswegen habe ich mich aber auf eine eventuelle zaw bezogen, die anstehen könnte, da man dort kein trennungsgeld bekommt.
er spricht ja von mehreren jahren.. auf zaw gibts kein trennungsgeld, da diese ja bekanntlich länger als 3 monate geht.
??? Der TE ist Feldwebelanwärter = Truppendienst. Was interessieren einen da Infos über ZAW?
Und noch mal ganz deutlich: Wann merkst du, endlich, dass deine Beiträge nicht hilfreich sind?
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 28. Januar 2013, 13:08:08
??? Der TE ist Feldwebelanwärter = Truppendienst. Was interessieren einen da Infos über ZAW?
Das schließen Sie woraus?
ich zieh mich jetzt mal aus dem thread zurück.
hier wird nur gegeneinander nicht miteinander gearbeitet.
und zu den sätzen die ich Ihnen vorher geschrieben habe, verlieren Sie kein wort.
warum nur?
sers
Sie hatten doch gefragt. Ich dachte, dass Sie es evtl. übersehen hätten. Offenbar lag es doch am Verstehen ...
Zitat von: wolverine am 28. Januar 2013, 13:31:07
Sie hatten doch gefragt. Ich dachte, dass Sie es evtl. übersehen hätten. Offenbar lag es doch am Verstehen ...
bitte klären Sie mich auf
Fa = feldwebelanwärter
wo steht was von truppen - oder fachdienst?
Himmel hilf: Wenn sich einer "Jaegerlein" nennt, was wird er dann wahrscheinlich sein? Richtig: Luftwaffenpilot.
Zitat von: wolverine am 28. Januar 2013, 13:36:59
Himmel hilf: Wenn sich einer "Jaegerlein" nennt, was wird er dann wahrscheinlich sein? Richtig: Luftwaffenpilot.
na mit der antwort hatte ich schon gerechnet
ich lass es bleiben.
pn von andi wird noch erwartet, oder hatte ein kleiner user mal recht und man schweigt das jetzt tot?
;D Einmal, für nur fünf Sekunden in deinen Kopf sehen möchte ich...
ach und wolverine,
ob sich jemand traut Ihren beitrag zu zitieren und hinzuzufügen:
reden ist silber..
?
Stimmt; ich bin ein ganz großer Böser und keiner traut sich. Wäre ja auch noch schöner.
Sagen Sie mal, gefallen Sie sich eigentlich gut in Ihrer Opferrolle. Ich dachte, dass machen gerade nur "Stern"-ReporterInnen....
Zitat von: wolverine am 28. Januar 2013, 13:45:34
Stimmt; ich bin ein ganz großer Böser und keiner traut sich. Wäre ja auch noch schöner.
Sagen Suie mal, gefallen Sie sich eigentlich gut in Ihrer Opferrolle. Ich dachte, dass machen gerade "Stern"-ReporterInnen....
es liegt einfach daran, dass der umgang von mods mit usern schlichtweg eine frechheit ist.
und jetzt kommen bestimmt gleich beiträge, von wegen ich brauch ja hier nicht mitzulesen
oder ich könnte gehen wenn ich freie Meinungsäußerung nicht verkrafte
ich habe lediglich versucht dem TE informationen zu geben
und selbst wenn Jaegerlein1 truppendiener ist, was bis jetzt niemand genau weiß, so muss ich mir keine sachen unterstellen lassen
aber die modtruppe hält gut zusammen
+1 dafür
und wie gesagt, dass man selber eine fehler gemacht hat gesteht sich von Ihnen ungern ein.
dann streichen Sie doch die Regeln wenn mods meinen sich nicht daran halten zu müssen.
Auf´n Arm?
8)
[gelöscht durch Administrator]
Zitat von: wolverine am 28. Januar 2013, 13:55:38Auf´n Arm?
Nicht inflationär mit so etwas umgehen, wolverine ;) ! Hier ist ein Taschentuch vollkommen ausreichend ;D !
Bevor ihr euch inne Wolle darüber kriegt, ob "Jägerlein1" nun Feldwebel im allgemeinen Fachdienst oder im Truppendienst wird, solltet ihr euch die Frage stellen, ob "Jägerlein1" männlich oder weiblich ist. ;D
Zitat von: KlausP am 28. Januar 2013, 15:01:15
Bevor ihr euch inne Wolle darüber kriegt, ob "Jägerlein1" nun Feldwebel im allgemeinen Fachdienst oder im Truppendienst wird, solltet ihr euch die Frage stellen, ob "Jägerlein1" männlich oder weiblich ist. ;D
w
...verfolge schon seit längerer Zeit Beiträge im Forum (welche oft auch sehr informativ sind),
aber auf welchem Niveau hier auf Seiten der Moderatoren Beiträge kommentiert werden
ist einfach nur großkotzig und herablassend. Wenn sich gestandene Soldaten (Moderatoren)
mit einem Thema wie in diesem Thread gefragt nach eigener Ansicht 100% auskennen,
versteh ich persönlich nicht!!! warum nicht "einfach" ein sachlich richtiger Beitrag geschrieben wird
(anstatt wie in diesem Bsp. sich über 3 Seiten auf unterster Ebene auszulassen) der dem User weiterhilft und nicht vor
weitere Rätsel stellt...
Zitat von: janini111 am 28. Januar 2013, 18:00:53
...warum nicht "einfach" ein sachlich richtiger Beitrag geschrieben wird
(anstatt wie in diesem Bsp. sich über 3 Seiten auf unterster Ebene auszulassen) der dem User weiterhilft und nicht vor
weitere Rätsel stellt...
Dem TE - es ist übrigens Jägerlein1 und nicht etwa jiN - wurde ansatzweise schon geholfen, bevor jiN diesen Thread mit seinen leider wenig zielführenden Ansichten okkupiert hat. Man kann sich natürlich darüber unterhalten, wann falsche Auskünfte korrigiert werden sollten. Dass das möglichst früh passieren und trotz Gegenwind durchgezogen werden sollte, halte ich, ganz im Interesse der Fragesteller, für zwingend erforderlich. Eine gewisse Schärfe zieht oft erst dann in die Auseinandersetzung ein, wenn jemand sachlichen Argumenten nicht mehr zugänglich ist.
Zitat von: StOPfr am 28. Januar 2013, 18:37:34
Zitat von: janini111 am 28. Januar 2013, 18:00:53
...warum nicht "einfach" ein sachlich richtiger Beitrag geschrieben wird
(anstatt wie in diesem Bsp. sich über 3 Seiten auf unterster Ebene auszulassen) der dem User weiterhilft und nicht vor
weitere Rätsel stellt...
Dem TE - es ist übrigens Jägerlein1 und nicht etwa jiN - wurde ansatzweise schon geholfen, bevor jiN diesen Thread mit seinen leider wenig zielführenden Ansichten okkupiert hat. Man kann sich natürlich darüber unterhalten, wann falsche Auskünfte korrigiert werden sollten. Dass das möglichst früh passieren und trotz Gegenwind durchgezogen werden sollte, halte ich, ganz im Interesse der Fragesteller, für zwingend erforderlich. Eine gewisse Schärfe zieht oft erst dann in die Auseinandersetzung ein, wenn jemand sachlichen Argumenten nicht mehr zugänglich ist.
genau da weitermachen, wo die anderen aufgehört haben.
an mir finden Sie worte, an Ihren kameraden (stellen Sie sich vor, ich bin auch ein kamerad) lassen Sie hingegen stillschweigen walten.
fühle mich aber geehrt, dass ausschließlich ich die volle aufmerksamkeit kriege.
nur weil sich so wenige gegen dieses heruntermachen auflehnen, heißt das nicht, dass es niemanden stört.
danketschüß
Nebenbei: Vollzitate von direkt vorherstehenden Beiträgen sind nicht nur unnötig, sie sind auch unerwünscht.
Gruß Andi
Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 12:13:54
bitte mal die forenregeln lesen und als mod auch selber daran halten
verweise nochmals auf meinen vorpost
andi, nein nein, für Sie gilt doch hier nichts 8)
Darfst mich ruhig duzen. Ich bin da nicht so.
Hallo,
Bin gerade hier auf das Thema Trennungsgeld gestossen und wollte fragen in welcher höhe Trennungsgeld gezahlt wird und ob es schon in der Aga gezahlt wird. Ist nicht so ganz ersichtlich hier... ???
Wenn du nicht mehr Kasernenpflichtig bist und eine anerkannte Wohnung hast (oder verheiratet bist), bekommst du auch schon in der AGA Trennungsgeld. Unser Refü hat das damals für die nicht TG-Berechtigten Kameraden so eingerichtet, dass sie wenigstens die UKV bekommen für den "Umzug" in die Kaserne.
Zitat von: Lawrence am 15. Juli 2013, 22:33:43
Wenn du nicht mehr Kasernenpflichtig bist
Hat damit exakt gar nichts zu tun!
Zitat von: Lawrence am 15. Juli 2013, 22:33:43und eine anerkannte Wohnung hast (oder verheiratet bist), bekommst du auch schon in der AGA Trennungsgeld.
Wenn
vor dem Dienstantritt eine berücksichtigungsfähige Wohnung beim Karrierecenter angezeigt wurde ist der Soldatn ab dem Dienstantritt Trennungsgeldberechtigt, wenn die Umzugskostenvergütung
nicht zugesagt wurde.
Zitat von: Lawrence am 15. Juli 2013, 22:33:43
Unser Refü hat das damals für die nicht TG-Berechtigten Kameraden so eingerichtet, dass sie wenigstens die UKV bekommen für den "Umzug" in die Kaserne.
Das ist ja nett von ihm. ;D Aber das ist die Rechtslage und nicht die Großzügigkeit eures heiligen ReFü. ;)
Mensch, da dachte ich, ich könnte mal was sinnvolles beitragen :D
Wenn du eine anerkannte Wohnung hast, aber innerhalb von 30km Entfernung zum dienstort wohnst, dann bekommst du kein Trennungsgeld. Dann macht es sehr wohl was aus, ob man zum Wohnen im der Gemeinschaft verpflichtet ist oder nicht. Hier geht's ums tägliche Pendeln oder nicht.
TG ist 7,47€ am Tag
plus eine Reisebeihilfe alle 30 Tage.
Da gibt's aber zuviel Ausnahmen von Ausnahmen. Ergo, den Refü fragen ( solange es sie noch gibt >:( )