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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: itschie am 27. Januar 2013, 17:17:56

Titel: Führerschein Klasse B
Beitrag von: itschie am 27. Januar 2013, 17:17:56
Hallo,

es geht um das Führen von Dienstfahrzeugen (Hauptsächlich BW-Fuhrpark), jetzt habe ich grade gelesen bei wikipedia, das es bei den Fahrzeugen der Kasse B einfach nur eine Genehmigung vom Chef brauch und kein Dienstführerschein erworben werden muss, wenn man einen Zivilen Führerschein der Kasse B hat. Ist das so korrekt?

Meine nur weil Wiki ja nicht immer eine zuverlässige Quelle ist, es geht mir nur darum das auf Irgendeine BW-Interne Quelle zu stützen, weil da gab es dort keinen Hinweis drauf.
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: VC93 am 27. Januar 2013, 17:51:08
Falsch, du brauchst nen Dienstführerschein.
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: KlausP am 27. Januar 2013, 17:53:43
Für ein handelsübliches Kfz der Klasse B braucht er keinen Dienstführerschein sondern "nur" eine gesonderte Einweisung, z.B. durch einen Kraftfahrfeldwebel.
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: ulli76 am 27. Januar 2013, 17:54:03
Das ändert sich immer mal wieder- von demher kann sein, dass die Infos in Wiki nicht mehr ganz aktuell sind.
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: Andi am 27. Januar 2013, 17:54:11
Es gab mal einen Erlass der bei handelsüblichen Fahrzeugen auch das Fahren mit einer zivilen Fahrerlaubnis möglich gemacht hat, der ist aber seit zwei Jahren aufgehoben.

Gruß Andi
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: KlausP am 27. Januar 2013, 17:54:51
Zitat von: Andi am 27. Januar 2013, 17:54:11
Es gab mal einen Erlass der bei handelsüblichen Fahrzeugen auch das Fahren mit einer zivilen Fahrerlaubnis möglich gemacht hat, der ist aber seit zwei Jahren aufgehoben.

Gruß Andi

Okay, ich ziehe meinen vorherigen Beitrag hiermit zurück.
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: VC93 am 27. Januar 2013, 17:55:53
Es gibt jetzt nen "B-Umschreiber"-Lehrgang, geht zwei bis drei Tage und am Ende wird man von nem Kraftfahrfeldwebel geprüft.
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: KlausP am 27. Januar 2013, 17:57:08
Zitat von: VC93 am 27. Januar 2013, 17:55:53
Es gibt jetzt nen "B-Umschreiber"-Lehrgang, geht zwei bis drei Tage und am Ende wird man von nem Kraftfahrfeldwebel geprüft.

Und wer stellt dann den Dienstführerschein aus?
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: LoggiSU am 27. Januar 2013, 17:59:30
und was ist aktuell erforderlich, um z.B. nen Wolf oder Greenliner fahren zu dürfen?
Gibt dazu noch den B-Fo. mit 1 Woche Dauer oder was ist da jetzt Stand der Dinge?
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: Ralf am 27. Januar 2013, 18:09:42
Zitat von: Andi am 27. Januar 2013, 17:54:11
Es gab mal einen Erlass der bei handelsüblichen Fahrzeugen auch das Fahren mit einer zivilen Fahrerlaubnis möglich gemacht hat, der ist aber seit zwei Jahren aufgehoben.

Gruß Andi
@Andi, d.h. also, es gibt keine Möglichkeit mehr, den silberen PKW während einer Dienstreise zu fahren ohne, dass man einen B-Umschreiber macht?
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: KlausP am 27. Januar 2013, 18:25:05
Zitat von: LoggiSU am 27. Januar 2013, 17:59:30
und was ist aktuell erforderlich, um z.B. nen Wolf oder Greenliner fahren zu dürfen?
Gibt dazu noch den B-Fo. mit 1 Woche Dauer oder was ist da jetzt Stand der Dinge?

Dafür gibt es den noch. Der Wolf ist ja nicht hü.
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: LoggiSU am 27. Januar 2013, 18:51:15
All's kloar, danke.
Das Wolf und Co. nicht HÜ sind ist schon klar.
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: Thufir am 27. Januar 2013, 19:44:03
Meiner Kenntnis nach ist es nach wie vor möglich, handelsübliche Dienstfahrzeuge der Klasse B als "Selbstfahrer" zu fahren. Die einzige Bedingung hierfür ist, dass das Fahren nicht zu den originären Dienstpflichten gehören darf. D.h., jemand der auf einem Kraftfahrer-Dienstposten sitzt, benötigt nach wie vor eine Fahrerlaubnis, "Selbstfahrer" ist somit nur wer gelegentlich fährt.
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: itschie am 28. Januar 2013, 05:20:28
Gut ein Thema, viele Meinungen... werde mich mal darin versuchen über Tag eine Eindeutige Antwort zu bekommen und werde diese dann, sofern ich eine habe Posten.
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: Andi am 28. Januar 2013, 09:26:59
Mit Inkrafttreten der Neufassung der ZDv 43/2, Ziff. 243 ist das Fahren von Dienstfahrzeugen mit der allgemeinen Fahrerlaubnis 3 oder B im Grundbetrieb (also nicht im Einsatz und im Übungsbetrieb) mit dem "Fahren aufgrund freiwilliger Erklärung von Bundeswehrangehörigen" neu geregelt. Diese Regelungen haben den Selbstfahrererlass ersetzt.

Gruß Andi
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: itschie am 28. Januar 2013, 18:53:09
hm, bin bei uns in der Kaserne noch nicht wirklich weitergekommen... das einzigste was wir bislang festgestellt haben ist, das man für die "handelsüblichen" (Vito, Golf, Focus....) PKW's  keine gesonderte Einweisung braucht und das es da wohl eine möglichkeit gibt... und danke jetzt weiß ich wo ich genau suchen gehen muss. Außer es erklärt hier mir noch jemand was da genau drin steht und was zu befolgen ist.

Das was klar ist wie Ordnungsgemäßer Fahrauftrag (Fahrerliste,...) Nur muss ich als Person noch etwas mitführen, bzw. etwas ablegen?
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: Andi am 28. Januar 2013, 18:58:16
Schau in die Vorschrift! Eigenes Vorschriftenstudium ist nicht durch irgendein Internetforum ersetzbar.
Titel: Antw:Führerschein Klasse B
Beitrag von: itschie am 28. Januar 2013, 19:30:30
ich hoffe ich bekomme die morgen früh... und wo ich suchen muss weiß ich dann ja schon... will mich ja nur auf etwas berufen können im Zweifelsfall, weil ich auch meist so einer bin der bei 60 000 Leuten im Stadion auf der Tribüne den Ball am Kopf bekomme... und ich sehe das schon kommen ich fahre aus der Kaserne raus und daritata die Feldjäger sind da...