Hallo,
habe einen antrag auf wiedereinsteller gestellt bin aber privatinsolvent.
geht das?
gruß Miau
Klar kannst du einen Antrag auf Wiedereinstellung auch als Privatinsolvent stellen.
Ob du Eingestellt wirst, steht auf einem ganz anderem Blatt.
Allerdings würde ich solch eine Einstellung für sehr Problematisch halten. Denn durch die Privatinsolvenz ist man ja angreifbar. Aber das ist meine ganz persönliche Meinung.
Nicht nur deine sondern eine ganz offizielle Einstellung. Damit wird auch eine Nicht-Einstellung begründet, wenn der Bewerber überschuldet ist. (Hatte mich darüber informiert, da ich einen Kredit habe und diesen in der Bewerbung angeben musste)
Dafür gibt es zuviele Leute mit absolut reiner Weste, als dass die Bundeswehr sich mit sowas beschäftigen muss. Es sei denn man strebt eine Verwendung an die relativ unterbesetzt ist.
MfG
BW-Martin
Erstens ist jemand, der in einer Privatinsolvenz ist, nicht überschuldet, sondern befindet sich in einer streng reglementierten Abwicklung seiner Schulden, und zweitens könnte das größte Problem bei einer für den Dienstposten notwendigen Sicherheitsüberprüfung kommen. Und ich danke mal, dass der "Bulle" darauf abhob ;) !
ZitatErstens ist jemand, der in einer Privatinsolvenz ist, nicht überschuldet,
@ Tommie: Diese Aussage ist sachlich einfach völlig UNZUTREFFEND (grober Schwachfug).
Selbst Wiki sagt zutreffend:
ZitatZweckmäßig ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren für Menschen, die überschuldet sind und deren Gläubiger einen Vergleich ablehnen.
Ergo: Privatinsolvenz ist quasi die gerichtliche Feststellung, dass jemand MASSIV überschuldet ist - und so weit, dass eine Rückzahlung der Verbindlichkeiten innerhalb von 6 Jahren nicht zu erwarten ist.
Zitatstreng reglementierten Abwicklung seiner Schulden
Streng reglementiert: Ja! - Abwicklung der Schulden - in den seltensten Fällen - angestrebt wird ja gerade die Restschuldbefreiung - die Gläubiger werden eben NICHT befriedigt.
Also gilt eher: Wer in Privatinsolvenz ist, ist überschuldet und kommt seinen Verpflichtungen eben NICHT nach - damit ist eine SÜ problematisch und eine Verwendung als Führer (Feldwebel / Offizier) mMn ausgeschlossen.
However: Bewerben und schauen was wird.
will erstmal in die Mannschaftslaufbahn und dann sehen wir weiter habe davon gehört das es möglich ist.
Da die Anforderungen an die Mannschaftslaufbahn deutlich geringer sind und nicht so oft eine Sicherheitsüberprüfung gefordert ist, sehe ich hier keine zwingenden Versagensgründe.
Die Eignung muss natürlich trotzdem vorhanden sein - und ich würde mich nicht auf einen Laufbahnwechsel versteifen.
Viel Erfolg.
und wie sieht das aus, wenn man eine abgeschlossene Privatinsolvenz hat besteht man trotzdem die Ü1?
Das wurde doch schon in Deinem anderen Thread behandelt, oder? ::)