Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: StierNRW am 30. Januar 2013, 17:38:36

Titel: Frage wegen Tagen für Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: StierNRW am 30. Januar 2013, 17:38:36
Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema "Tätigkeitsabzeichen".

Mir ist bekannt, daß man das als Reservist mit der Fachtätigkeitsstufe 7 (Uffz dR) und einer ensprechenden Anzahl von WÜ-Tagen pro Kalenderjahr in entsprechender Verwendung nach einer festgesetzten Zahl von Jahren bekommen kann.

Es heißt doch, 2 Wochen Wehrübung in einem Jahr werden wie ein Jahr bei einem Aktiven behandelt.

Ich wollte fragen:

Was versteht die Bundeswehr in diesem Zusammenhang genau unter "Woche" ?

Sind damit 7 Kalendertage oder 5 Werktage gemeint ?

Wenn jemand etwa 2 Wochen Wehrübung macht, dann heißt das ja:

Montag - Freitag der ersten Woche
Samstag - Sonntag als Wochenende
Montag - Freitag der zweiten Woche

-> insgesamt 12 Tage, nicht 14 Tage.

Wären das trotzdem 2 Wochen im Sinne des Tätigkeitsabzeichens für Reservisten ? (wenn man die anderen Voraussetzungen alle erfüllt !)

Danke  :)
Titel: Antw:Frage wegen Tagen für Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Tommie am 30. Januar 2013, 17:39:54
Zitat von: StierNRW am 30. Januar 2013, 17:38:36Es heißt doch, 2 Wochen Wehrübung in einem Jahr werden wie ein Jahr bei einem Aktiven behandelt.

So ;) ? heisst es das wirklich? Gibt es dafür eine Quelle oder kommst Du damit nur ziemlich steil aus der Sonne ;) ?
Titel: Antw:Frage wegen Tagen für Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Tommie am 30. Januar 2013, 17:45:34
OK, ich liefere dann gleich selbst die Quelle, weil mir nur die Variante mit (sinngemäß)  "12 oder mehr Wehrübungstage in einem Kalenderjahr werden als 1 Jahr anerkannt" bekannt war:

Die ZDv 37/10 sagt in der Anlage 7 unter Punkt 1 c) folgendes aus:

Zitat"Für Angehörige der Reserve gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten werden neben der aktiven Dienstzeit Wehrübungen angerechnet. Dabei werden zwei oder mehr Wochen Wehrübungszeit im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Wehrübung als 1 Jahr gewertet. Gleiches gilt für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die in ihren Mob-Verwendungen andere Tätigkeiten ausführen und entsprechende Übungen abgeleistet haben. Verwendungen außerhalb der Bundeswehr werden nicht anerkannt.
Angehörige der Reserve ohne Vordienstzeit können das Abzeichen der Stufe I/Bronze nach acht Wochen Wehrübungszeit ausgehändigt bekommen."

Ach ja, zwei Wochen Wehrübung haben demnach immer noch mindestesn 12 Wehrübungstage (zwei Wochen Montag bis Freitag plus das Wochenende dazwischen!) im Kalenderjahr, wobei hier wohl auch das "Kummulieren" möglich ist ;) !
Titel: Antw:Frage wegen Tagen für Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: StierNRW am 30. Januar 2013, 18:48:46
Super Tommie, vielen Dank  !!  :)