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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: KarlGustav am 30. Januar 2013, 17:43:37

Titel: §43(3) akzeptiert, mil. Wissen
Beitrag von: KarlGustav am 30. Januar 2013, 17:43:37
Hallo Kameraden,

Ich habe einen positiven Bescheid bekommen. Im Moment steht wohl noch eine aerztliche Untersuchung an und sofern da nichts auffällig ist bin ich als technischer Offizier im vorläufigen Range eines Hauptmannes eingeplant.

Ich wuerde jetzt gerne das fehlende militärische wissen aufarbeiten. Hierzu bin ich fuer jeden Tip dankbar.

Wie wuerdet ihr Vorgehen ?

Titel: Antw:§43(3) akzeptiert, mil. Wissen
Beitrag von: Mario-Res am 30. Januar 2013, 18:02:57
Moin KarlGustav!

Dazu wurde schon hier http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=41168.0 diskutiert :)

Scheinbar wirst Du wohl eine militärische Ausbildung bekommen, wenn Du beim Heer bist.
So jedenfalls der Tenor im Forum.

Gruß

Mario
Titel: Antw:§43(3) akzeptiert, mil. Wissen
Beitrag von: Tommie am 30. Januar 2013, 18:09:57
Zitat von: KarlGustav am 30. Januar 2013, 17:43:37Wie wuerdet ihr Vorgehen ?

Also ich würde abwarten, was in der Karriereplanung steht, die Sie jetzt irgendwann einmal bekommen. Und dann würde ich die Lehrgänge besuchen, die Sie benötigen, um diesen Dienstgrad innerhalb von drei Jahren endgültig verliehen zu bekommen! Und nachdem diese "Pflicht" erledigt ist, können Sie sich um die "Kür" zusammen mit Ihrem Beorderungstruppenteil kümmern ;) !
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Beitrag von: HCRenegade am 30. Januar 2013, 18:22:01
Alles was du wissen musst, wirst du vermutlich auf dem ROL 1+2 (2x2 Wochen) lernen. Wenn du dein allgemeinmilitärisches Wissen (auf der Ebene MschSdt) im Vorfeld auffrischen willst, sollte es ausreichen, einen Blick in den Reibert zu werfen.
Titel: Antw:§43(3) akzeptiert, mil. Wissen
Beitrag von: Tommie am 30. Januar 2013, 18:25:55
Hey, HCRenegade, das ist doch nicht das, was er von uns hören wollte :D ! Er ist wahrscheinlich mehr an so "MyGyver-Lehrgängen" oder am "Superelitegedönskomandosniperstecher" interessiert ;) !

Fakt ist jedoch, dass er als TO nicht der "Mann der barfuß Funken schlägt" sein muss und wird ;) !
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Beitrag von: Mario-Res am 30. Januar 2013, 19:31:45
Immerhin scheint es ja im Deutschen Heer die Möglichkeit zu geben die ROL für ROA adW zu besuchen als 43/3er. Das ist auf jeden Fall ein Fortschritt.
Die Frage ist ja an den TE, was er eigentlich genau unter mil Qualifikation, die er nachholen will meint?!
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Beitrag von: Tommie am 30. Januar 2013, 19:37:54
Das habe ich doch schon oben erwähnt ;) :

Zitat von: Tommie am 30. Januar 2013, 18:25:55Er ist wahrscheinlich mehr an so "MyGyver-Lehrgängen" oder am "Superelitegedönskomandosniperstecher" interessiert ;) !
Titel: Antw:§43(3) akzeptiert, mil. Wissen
Beitrag von: Tommie am 30. Januar 2013, 19:40:02
Zitat von: Mario-Res am 30. Januar 2013, 19:31:45Immerhin scheint es ja im Deutschen Heer die Möglichkeit zu geben die ROL für ROA adW zu besuchen als 43/3er.

Nicht nur die Möglichkeit, sondern sogar die Verpflichtung! Denn wenn man diese beiden Lehrgänge nicht besucht, wird es nichts mit der endgültigen Zuerkennung des zunächst vorläufig verliehenen Dienstgrades und nach Ablauf von drei Jahren nach der Beförderung zum vorläufigen Dienstgrad ist man wieder da, wo man davor war ;) !
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Beitrag von: KarlGustav am 30. Januar 2013, 19:54:55
Vielen Dank fuer die Tips und Erläuterungen.

Ich erlebte auf dem letzten Gruppengefechtsschiessen, dass der Hauptfeld beim Antreten lassen als auch ein junger Leutnant beim Führen seiner Gruppe sich so richtig blamierte. Ich möchte solche Dinge vermeiden und mich entsprechend aus eigenem Interesse heraus weiterbilden.

@Tommie
Bitte unterlasse diese Unterstellungen. Dein Ego im Forum kannst Du sicherlich auch anders pushen
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Beitrag von: Tommie am 30. Januar 2013, 20:05:05
Ja, ist ja schon gut ;) ! Ich konnte mir den Seitenhieb wieder mal nicht verkneifen! Entschuldigung!

Aber Fakt ist, dass Sie durchaus noch genügend Gelegenheit haben werden, Ihre militärischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben und zu verbessern, wie auch schon oben beschrieben! Und als TO ist die Wahrscheinlichkeit, als Gruppenführer einer schiessenden Abteilung eingesetzt zu werden, relativ gering ;) !
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Beitrag von: KarlGustav am 30. Januar 2013, 20:10:19
@Tommie; Kein Thema, ich nehme an der Durchschnitts 3-S Reservist ist auch nicht anders als von Ihnen beschrieben

Da ich den Edit nicht gefunden habe hier nur kurz ein Nachtrag zu den Lehrgängen.

Tommie hat ja im anderen Thread bereits die Eingangsziffer gepostet:
Zitat von: Tommie am 20. Januar 2013, 12:25:06
Quelle für meinen Gegenbeweis ist die ZDv 20/7, Ziffer 222:

Zitat"Unabhängig von der rechtlichen Grundlage, die zur Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades führte, müssen für die endgültige Verleihung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Beorderung in der Verwendung, für die der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen worden ist,
– Wehrdienstleistungen von mindestens 24 Tagen im vorläufigen höheren Dienstgrad und in der Verwendung, für die er verliehen worden ist. Davon sind wenigstens zwölf Tage als zusammenhängender Wehrdienst zu leisten,
– Nachweis der Eignung durch eine Beurteilung,
erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung) nach Maßgabe der Fü TSK/MilOrgBer,– Zuerkennung der für die Beorderungsverwendung erforderlichen ATN."

Der von mir im Fettdruck markierte Teil bezieht sich genau auf diese Laufbahlehrgänge, ohne die definitiv kein Dienstgrad endgültig verliehen wird!


Jan Sommer führt das "allgemeinmilitärische Ausbildung" in seiner Diplomarbeit auch aus.

http://tinyurl.com/as7gbhz

Hier spricht er von einem Laufbahnlehrgang. Insoweit dürfte jetzt nur noch die Frage sein ob es sich hierbei um den OL1 alleine oder OL1 und OL2 handelt.
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Beitrag von: HCRenegade am 30. Januar 2013, 20:37:43
Kein OL, sondern ROL - habe ich aber oben bereits beschrieben. Beide LG sind zu besuchen und werden auch von den ROA adW besucht - nur dass du dort halt als "Neckermann-Hptm" rumläufst.
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Beitrag von: DK am 19. Februar 2013, 14:46:38
Tommie,

Ablauf war bei mir etwas anders:

- SaZ 2 1986/87 Maat  d.R
-Bewerbung erfolgreich in 2010 (43.3/Dipl.-Ing. MB)
-Beorderung als TO  TSK Wechsel Lw
1. WÜ 18 Tage am Stück AAP mit Abschl. Beurteilung 7.xx
2. WÜ 11 Tage (incl. TrpÜbPl, SIRA, DSA, etc) AAP
Danach Verleihung des endgültigen DG Hauptmann d.R
Danach (also in diesem Jahr) ROL und TO Lg.

Insofern scheint es auch andersherum zu gehen.
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Beitrag von: MMG am 19. Februar 2013, 15:40:09
@DK:

Hast Du eigentlich Vorkenntnisse im Bereich Logistik Bw, insbesondere Instandsetzung Bw?
Titel: Antw:§43(3) akzeptiert, mil. Wissen
Beitrag von: Tommie am 19. Februar 2013, 15:43:54
Ist mir allerdings ein Rätsel, warum das so ging, denn die "einschlägigen" und bereits zitierten Vorschriften existieren in dieser Form auf jeden Fall schon länger, als Ihre Anerkennung nach §43, Abs. 3 SLV her ist!

Und ... wie geht eine Beurteilung mit 7,xx, wenn es in der Beurteilung für Reservisten nur noch ein Kreuz zu machen gibt? Und das bereits seit der letzten Änderung der ZDv 20/6 in Januar 2007? Seit diesem Zeitpunkt gehen nur noch ganze Zahlen, also nichts mehr mit "Komma irgendwas"! Quelle hierzu: ZDv 20/6, Ziffer 214:
Zitat"Für Beurteilungen von Reservistinnen und Reservisten ist der
Vordruck E (Anlage 14) zu verwenden...."
und natürlich die erwähnte Anlage 14 der gleichen ZDv 20/6 ;) !
Es gäbe natürlich die Möglichkeit, ein falsches Formular zu verwenden, was aber zur Aufhebung der Beurteilung führen muss ;) !

Fragen über Fragen ;) !
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Beitrag von: DK am 19. Februar 2013, 21:44:17
Ich beschreibe nur wie es bei mir war/ist. Das das ganze nicht der vorschriftenlage (wie von Tommie beschrieben) entspricht ist mir jetzt klar. Was mir schleierhaft ist das P ja hier im Spiel ist und die ganze Sache begleitet. Sobald ich wieder im Lande in werde ich mir meine Beurteilung einmal im Detail ansehen, das wäre schon zumindest sehr eigenartig wenn diese aus o.g Gründen neu erstellt werden müsste...
Titel: Antw:§43(3) akzeptiert, mil. Wissen
Beitrag von: HCRenegade am 19. Februar 2013, 21:55:30
Da muss ich Tommie zustimmen - P hat mir geschrieben, dass ich für die entgültige Verleihung meines DG 24 WÜ-Tage+LG absolvieren muss (Stand 12/2012). Wäre aber schön, wenns bei mir auch so eine Sonderregelung geben würde ;)

Wüsste aber mal gerne, wieso sich P in diesem Falle einfach über die Vorschrift hinweggesetzt hat. Hast du deine LG erst wesentlich später nach den WÜ in der Verwendung besuchen können (weil die LG ausgebucht waren)? Das wäre zumindest noch ein Grund, den ich verstehen könnte.
Titel: Antw:§43(3) akzeptiert, mil. Wissen
Beitrag von: DK am 19. Februar 2013, 22:11:32
richtig. LG besuche ich erst jetzt nachdem diese ausgebucht waren. Da ich diese jedoch in diesem Jahr absolvieren werde bin ich danach ja wieder Vorschriftenkonform...erklären kann ich es auch nicht warum das so funktioniert hat.
In dem Zusammenhang eine andere Frage: werden die LG als WÜ Tage angerechnet? Denke mal nicht, oder?
Titel: Antw:§43(3) akzeptiert, mil. Wissen
Beitrag von: HCRenegade am 19. Februar 2013, 22:30:17
Das selbe Problem könnte mich auch ereilen ... aber gut zu wissen, dass P in diesem Falle flexibel ist - zumal es bei mir nur um einen 5-Tage-LG geht ^^

Vermute mal, dass du sonst die drei Jahre überschritten hättest, die dann zur Aberkennung des vorläufigen DG geführt hätten, was aber mMn nicht sinnvoll ist, denn wenn du über 24 Tage geübt hast, gute Leistungen durch die Beurteilung bestätigt wurden und du mangels Kapazitäten nich an den LG teilnehmen konntest, sollte man dich dafür auch nicht bestrafen.

Also die LG werden nicht auf die 24 WÜ-Tage zur entgültigen Verleihung des DG angerechnet, aber in deinem Fall könnte ich mir vorstellen, dass die Tage für die nächste Beförderung mitzählen (aber die 12 Tage in höherer Verwendung mit Beurteilung trotzdem noch abzuleisten sind).