Hey Leute,
ich hätte mal ne Frage.
Kurze Eckdaten:
Ich: 28 Jahre, Berufsausbildung auf Meistergradebene mit ca. 6 Jahren Berufserfahrung als "Meister"
Habe mich beim Bund beworben und mein Beruf ist für die Bundeswehr verwendbar. Ich wollte ja auch in meinem Bereich bleiben.
Einstellung wäre ja dann als Feldwebel.
Nun habe ich gehört, dass man evtl. (je nach dem wie viel Berufserfahrung man auf dem Meistergrad vorweisen kann) direkt als Oberfeldwebel eingestellt wird. Stimmten diese Infos (Quelle: ein befreundeter ex SaZ, der mir aber auch nichts genaueres sagen konnte - alles nur hören, sagen)?
Falls ja, welche Kriterien müssen denn genau erfüllt sein, um als Oberfeldwebel eingestellt zu werden?
Und wer entscheidet ob man direkt als Ober- oder "nur" als Feldwebel eingestellt wird?
Danke für die Infos
Grüße C Frosch ;D
Das sollte in Paragraf 17 Abs. 2 SLV geregelt sein. Ein Jahr Tätigkeit in fachnaher Verwendung auf Meisterebene. Nach fünf Jahren bestünde die Möglichkeit als HptFw eingestellt zu werden.
Nach 5 Jahren direkt als HptFw? Ernsthaft?
Und wer entscheidet das? Wie sind denn die Chancen realistisch ein zu stufen?
Also es ist mir klar, dass ihr jetzt dort keine verbindliche Aussage treffen könnt. Aber wird sowas im allgemeinen gemacht?
Dass jemand "ungedientes" direkt als HptFw einstestellt wird?
Also in Paragraf 17 Abs. 2 SLV ist dazu leider nichts zu lesen
Da geht es zwar auch um Einstellung aber leider nichts über die o.g. Fragethematik
Ah, entschuldigung. Ich hatte über recht-in.de gesucht und dort scheint wohl entweder eine veraltete Verordnung online gestellt sein oder eine fehlerhafte.
Ich hab es über den Link gefunden.
Wer entscheidet darüber, mit welchem Dienstgrad die Einstellung erfolgt?
Wird so etwas in der Praxis auch so gehandhabt oder ist das bei Neueinsteigern eher unüblich?
Wenn es die Möglichkeit gibt, ist sie auch anzuwenden. Deutschland ist ein Rechtsstaat und die Bw eine Behörde, die sich an Recht und Gesetz zu halten hat.
Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und tauglich und geeignet sind, letztendlich noch Bedarf für Sie in Verwendung und Dienstgrad besteht, das kann ich Ihnen nicht sagen. Nicht unmaßgeblich werden die Tests im KC sein.
Also ich bin ausgebildeter Rettungsassistent und würde dann auch als RettAss oder SanFW zur Bundeswehr gehen.
Kann ich denn in diesem Falle darauf "bestehen" dass mir eine Einstellung als HptFw zusteht?
Vorausgesetzt natürlich, ich bekomme die FW Eignung zugesprochen
Nein, das können Sie nicht, denn hierbei wird auch darauf geachtet, dass wir nicht z. B. Stabsfeldwebel im Alter von 33 Jahren haben, die dann quasi über 20 Jahre im Dienstgrad, den sie üblicherweise ereichen, haben! Natürlich haben wir 28-jährige Hauptfeldwebel, aber die sind eindeutig in der Minderheit! Ich würde mal mit einer Einstellung als Oberfeldwebel rechnen und mich freuen, wenns der HptFw wird, aber einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht!
Ich zitiere mal die SLV im erwähnten § 17, Absatz 2, und hebe das Wort hervor, an dem ich meine Aussage festmache ;) :
Zitat"... Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. ..."
Und wie wir alle wissen, heisst "kann" definitiv nicht "muss" ;) !
Zitat von: Captain_Frosch am 02. Februar 2013, 13:54:10
Also ich bin ausgebildeter Rettungsassistent und würde dann auch als RettAss oder SanFW zur Bundeswehr gehen.
Kann ich denn in diesem Falle darauf "bestehen" dass mir eine Einstellung als HptFw zusteht?
Vorausgesetzt natürlich, ich bekomme die FW Eignung zugesprochen
Warum sollte Ihnen dies zustehen?
Ausgebildeter Rettungsassistent ist eine 2J. Ausbildung und die Mindestvoraussetzung, um mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden, wenn sie berufsnah eingesetzt werden.
Das heißt, Sie werden wohl als Stabsunteroffizier eingestellt.
Meister ist eine Fortbildung, die zudem noch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
Zusammen sind dies im Durchschnitt 5J. Ausbildung + wie oben erwähnt 5 Jahre Berufserfahrung, damit überhaupt die Chance besteht, mit einem höheren Dienstgrad als Fw. eingestellt zu werden.
Ich fänd es auch ein Unding, wenn jemand der in der Truppe eine Fw-Laufbahn einschlägt nach 12 Jahren max. HptFw. werden kann und hier jetzt schon die ersten mit einer 2J. Ausbildung (nur weil sie berufsnah eingesetzt werden) Ansprüche stellen, als solcher EINGESTELLT zu werden.
Aber dies nur einmal am Rande erwähnt..
MfG ;)
Patrick das ist Schwachsinn.
Als ausgebildeter Rettungsassistent kann er sehr wohl mit höherem Dienstgrad eingestellt werden.Und zwar als Feldwebel oder Oberfeldwebel und mit viel viel Glück sogar als Hauptfeldwebel.
Zitat von: Patrick551 am 02. Februar 2013, 14:53:36Warum sollte Ihnen dies zustehen?
Ausgebildeter Rettungsassistent ist eine 2J. Ausbildung und die Mindestvoraussetzung, um mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden, wenn sie berufsnah eingesetzt werden.
Das heißt, Sie werden wohl als Stabsunteroffizier eingestellt.
Patrick551, Sie sind -mit Verlaub- ein Dummschwätzer, der sich nicht einmal die Mühe macht, die hier verlinkte SLV durchzulesen!
Ich zitiere nochmals aus dem bereits mehrmals erwähnten § 17, Absatz 2, der SLV:
Zitat"(2) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann mit dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt werden
...
2. im Sanitätsdienst, wer die staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Arztfachhelferin oder Arztfachhelfer, Gesundheitsaufseherin oder Gesundheitsaufseher, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger, Krankenschwester oder Krankenpfleger, Medizintechnikerin oder Medizintechniker, Physiotherapeutin oder Physiotherapeut, zahnmedizinische Fachhelferin oder zahnmedizinischer Fachhelfer, Zahntechnikerin oder Zahntechniker besitzt oder wer über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss in einem technischen Assistenzberuf oder einem Assistenzberuf im Gesundheitswesen verfügt,"
Und der erwähnte Rettungsassistent ist genau der fett gedruckte Assistenzberuf im gesundheitswesen! ich habe übrigens schon einige Rettungsassitenten erlebt, die als Feldwebel oder seit neuestem mit entsprechender Berufspraxis auch als Oberfeldwebel eingestellt wurden!
Zitat von: Patrick551 am 02. Februar 2013, 14:53:36
Zitat von: Captain_Frosch am 02. Februar 2013, 13:54:10
Also ich bin ausgebildeter Rettungsassistent und würde dann auch als RettAss oder SanFW zur Bundeswehr gehen.
Kann ich denn in diesem Falle darauf "bestehen" dass mir eine Einstellung als HptFw zusteht?
Vorausgesetzt natürlich, ich bekomme die FW Eignung zugesprochen
Warum sollte Ihnen dies zustehen?
Ausgebildeter Rettungsassistent ist eine 2J. Ausbildung und die Mindestvoraussetzung, um mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden, wenn sie berufsnah eingesetzt werden.
Das heißt, Sie werden wohl als Stabsunteroffizier eingestellt.
Meister ist eine Fortbildung, die zudem noch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
Zusammen sind dies im Durchschnitt 5J. Ausbildung + wie oben erwähnt 5 Jahre Berufserfahrung, damit überhaupt die Chance besteht, mit einem höheren Dienstgrad als Fw. eingestellt zu werden.
Ich fänd es auch ein Unding, wenn jemand der in der Truppe eine Fw-Laufbahn einschlägt nach 12 Jahren max. HptFw. werden kann und hier jetzt schon die ersten mit einer 2J. Ausbildung (nur weil sie berufsnah eingesetzt werden) Ansprüche stellen, als solcher EINGESTELLT zu werden.
Aber dies nur einmal am Rande erwähnt..
MfG ;)
Wenn man so gar keine Ahnung von der SLV hat, sollte man lieber die Finger still halten. ... oder sich wenigstens vorher kundig machen.
@ Tommie: vielen Dank für die Infos!
eine Frage hätte ich noch: Wo bzw. bei wem spreche ich denn an ob eine Einstellung als Oberfeldwebel bzw. ggf. HptFw möglich ist?
Muss ja dann irgendwo im ZNwG (bzw. Karrierecenter - oder wie die jetzt heissen ;D ) geklärt werden, damit der Einplaner (falls ich die Eignung zugesprochen bekomme) auch direkt solche Stellen raus suchen kann!?
@Patrick, vielleicht im Vorfeld mal über den Beruf des Rettungsassistenten informieren, bevor man unqualifizierte Kommentare los lässt.
Zitat von: Firli am 02. Februar 2013, 14:56:50
Patrick das ist Schwachsinn.
Als ausgebildeter Rettungsassistent kann er sehr wohl mit höherem Dienstgrad eingestellt werden.Und zwar als Feldwebel oder Oberfeldwebel und mit viel viel Glück sogar als Hauptfeldwebel.
Wenn dies so ist, dann nehme ich das natürlich wieder zurück..
Dann interessiert mich es nun aber wirklich einmal, wieso man in der Truppe nach 12J. in einer Fw-Laufbahn max. Hauptfeldwebel werden kann und warum manche als solcher eingestellt werden, nur wegen 2J. Ausbildung.
Ich find dies schon ein wenig ungerecht, oder gibt es da ein paar Dinge, die ich außer Acht lasse, die dies rechtfertigen würden?
Bitte um Aufklärung ;)
Meine Güte! Wie oft noch? Lesen Sie in der Soldatenlaufbahnverordnung nach, in welchen Fällen was zutreffend ist. Kann doch nicht so schwierig sein.
Hilfe.. es tut mir ja schon leid Leute... : /
Zitat von: Captain_Frosch am 02. Februar 2013, 15:03:49Wo bzw. bei wem spreche ich denn an ob eine Einstellung als Oberfeldwebel bzw. ggf. HptFw möglich ist?
Sie nehmen am besten gleich einen Tätigkeitsnachweis, der Ihnen Ihre Berufspraxis bescheinigt mit zu den Tests am Karrierecenter. Sollte man Ihnen dann einen Platz als SanFw/RettAss und die Einstellung mit höherem Dienstgrad anbieten, kommen Sie damit ganz steil aus der Sonne ;) ! Die sog. personalbearbeitende Stelle, das BAPersBw, entscheidet dann nach Aktenlage, mit welchen Dienstgrad Sie letztendlich eingestellt werden.
Allerdings wird dabei nichts ungewöhnliches herauskommen ;) ! Beispiel: Ein 30-jähriger Rettungsassitent mit 10 Jahren Berufspraxis beim gleichen Arbeitgeber, dem DRK Kreisverband Hintertupfingen e. V., bewirbst sich und erhält eine Einstellungszusage und eine Stelle als SanFw/RettAss. Mit mehr als neun Jahren Berufspraxis könnte er theoretisch als Stabsfeldwebel eingestellt werden, ist jedoch mit 30 Jahren viel zu jung für diesen Dienstgrad! Dieser kamerad wird sehr wahrscheinlich als Hauptfeldwebel eingestellt werden, wenn er Pech hat, sogar "nur" als Oberfeldwebel!
@ Tommie: Vielen Dank für die Infos ! So werd ich es machen! Tätigkeitsnachweise hatte ich zum Beleg meines Lebenslaufes direkt den Bewerbungsunterlagen beigefügt und müssten somit schon direkt vorliegen :)
Ich würde mich natürlich auch über eine Einstellung als Oberfeldwebel tierisch freuen :)
@Patrick -> Als Voraussetzung für die Feldwebellaufbahn reicht schon ein Realschulabschluss, wenn ich mich nicht irre.
Also wenn jemand, der von der Schule kommt und "nur" einen Realschulabschluss hat .. schon für die Feldwebellaufbahn geeignet ist, warum soll dann jemand mit gleichem Schulabschluss inklusive einer Ausbildung zum Rettungssanitäter + Ausbildung zum Rettungsassistent inkl. mehrjähriger Berufserfahrung im Führen von Rettungssanitätern im Einsatz und selbstverantwortlicher Einsatzleitung + Ausbilden von Rettungsdienstpersonal keine Eignung für die Feldwebellaufbahn haben??
Deine Argumentation ist in sich total unlogisch.
Ich glaube nicht, dass es Patrick551 darum ging! Und ich habe auch genügend Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungsassitenten gesehen, die die Feldwebel-Eignung nicht bekommen haben und denen man aufgrund der Tests am (damals noch) ZNwG eine Stelle als Mannschafter oder Unteroffizier im Fachdienst angeboten hat!
Fazit: Die Feldwebel-Eignung gibt es nur aufgrund der Testergabnisse am Karrierecenter! Und wenn eine Einstellung erfolgt und eine entsprechene Planstelle frei ist, kann man, bei Vorliegen der Vorausetzungen, auch über den Dienstgrad "in die Bütt steigen" ;) !
ZitatDann interessiert mich es nun aber wirklich einmal, wieso man in der Truppe nach 12J. in einer Fw-Laufbahn max. Hauptfeldwebel werden kann und warum manche als solcher eingestellt werden, nur wegen 2J. Ausbildung.
Ich find dies schon ein wenig ungerecht, oder gibt es da ein paar Dinge, die ich außer Acht lasse, die dies rechtfertigen würden?
Bitte um Aufklärung ;)
Naja er hat sich ja schon darüber "beschwert" dass man mit einer 2 Jährigen Ausbildung die Möglichkeit hat in höherem Dienstgrad eingestellt zu werden.
Daher wollte ich nur vergleichen, dass wenn man mit einem Realabschluss -> FW werden kann..
Warum dann nicht mit Real + Beruf + Berufserfahrung -> Oberfeldwebel
So meinte ich das. Vielleicht hab ich mich aber auch nur etwas doof ausgedrückt, in diesem Falle bitte ich um Nachsicht :P
Edit:
Korrektur. Das Zitat war Firli zugeschrieben, ist aber von Patrick551
Kann mir jemand sagen, ob es auch als Reservist möglich ist, direkt den vorläufigem Dienstgrad Ober-, Haupt- oder Stabsfeldwebel zu bekommen?
Zivile Quali auf Meisterebene ist vorhanden, das Alter reicht locker für Stabsfeldwebel ;)
So weit ich weiß, geht das durchaus, denn ich habe schon erlebt, dass der Gesundheits- und Krankenpfleger mit Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger für Anaesthesie und Intensivmedizin direkt als Hauptfeldwebel (vorläufig) eingestuft wurde! Es sei denn mein Beispiel wäre jetzt die absolute Ausnahme ...
Dazu würde ich aber an Deiner Stelle besser im BAPersBw anrufen, denn dort sitzen die Spezialisten dafür ;) !
Das werd ich mal tun.
Und auch mal mit meinem ResBea sprechen, bin ja zzt. auf WÜ.
Wo bzw. wie finde ich denn wohl die Kontaktdaten des BAPersBW?
Ich googel jetzt seit ner halben Stunde danach, finde aber jar nüscht.
Haben die noch gar keine Internetpräsenz oder bin ich blind?
Dann versuch es mal mit SDBw. ;)
Zitat von: KlausP am 02. Februar 2013, 23:18:17
Dann versuch es mal mit SDBw. ;)
Ja was denn? Die sin' datt immer noch?
Die Seite hab ich natürlich.
Bedankt!
Zitat von: LoggiSU am 03. Februar 2013, 00:25:12
Zitat von: KlausP am 02. Februar 2013, 23:18:17
Dann versuch es mal mit SDBw. ;)
Ja was denn? Die sin' datt immer noch?
Die Seite hab ich natürlich.
Bedankt!
Die hissen jetzt nur anders. Haben die Webmaster wohl noch nicht gerafft. :D