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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Ghosti am 02. Februar 2013, 20:41:23

Titel: BFD Saz12
Beitrag von: Ghosti am 02. Februar 2013, 20:41:23
Hallo.

Ich scheide am 01.01.14 und mache im Anschluss eine Ausbildung als Steuerfachangestellter.
Die Vorbereitungskurse zur Weiterbildung als Steuerfachwirt liegen im Anspruch von 5 Jahren und werden sicher soweit übernommen.
Wie sieht es mit der Weiterbildung als Steuerberater z.B. nach 8 Jahren aus?
Habe ich als nur 5 Jahre Zeit die 12000 Euro(ca.) nach Dienst zu verbraten?

MfG
Titel: Antw:BFD Saz12
Beitrag von: airforce83 am 04. Februar 2013, 17:28:55
als saz 12

hast du  60 monate BFD anspruch  24 in der dienstzeit und 36 nach der dienstzeit

mehr gibs nicht

ausbildun/umschulung wird doch 2 jahre dauern oder?
dann haste doch noch 3 jahre zeit was zu machen
Titel: Antw:BFD Saz12
Beitrag von: LwPersFw am 05. Februar 2013, 20:00:09
Lassen Sie sich von Ihrem BfD-Team beraten, inwieweit die u.a. Regelung ggf. auf Sie -im Rahmen Ihres Förderplans- anwendbar ist:

Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten (Berufsförderungsverordnung - BföV)

§ 16 Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung

(5)
Ausnahmsweise kann eine erste zu fördernde Maßnahme der beruflichen Bildung bis zum Ablauf von sechs
Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses
begonnen werden, wenn

1. eine praktische berufliche Tätigkeit für die berufliche Bildung vorgeschrieben oder zweckmäßig ist,
2. die berufliche Bildung von sonstigen Zulassungsvoraussetzungen abhängt, die die Förderungsberechtigten
    noch nachweisen müssen, oder
3. der unverzügliche Beginn der beruflichen Bildung den Förderungsberechtigten nicht zumutbar ist.

(6)
Eine weitere Maßnahme der beruflichen Bildung kann bis zum Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung
des Dienstverhältnisses
begonnen werden, wenn die zunächst gewährte Förderung nicht dem in § 5 Abs. 4 des
Soldatenversorgungsgesetzes vorgesehenen Umfang entspricht.