Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: soldier11 am 02. Februar 2013, 22:16:52

Titel: habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: soldier11 am 02. Februar 2013, 22:16:52
habe magazin verloren was nun?


Edit:
Ausnahmsweise einmal den Betreff erweitert  ::)!
Titel: Antw:alle
Beitrag von: Leet am 02. Februar 2013, 22:24:45
Erstmal ne andere überschrift finden, sonst ist der thread ganz schnell wieder zu. Danach dem Gruppenführer melden, der wird dir dann schon sagen was zu tun ist.
Titel: Antw:alle
Beitrag von: soldier11 am 02. Februar 2013, 22:42:47
was wird den auf mich zukommen
Titel: Antw:alle
Beitrag von: justice005 am 02. Februar 2013, 22:44:16
Sie schreiben eine Schadensmeldung und müssen darin darlegen, wann, wo und wieso das Magazin verschwunden ist.
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: StOPfr am 02. Februar 2013, 23:17:11
Ausnahmsweise einmal den Betreff erweitert!
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: soldier11 am 03. Februar 2013, 10:05:52
ist das denn ein schwerer verlust wo man richtig stress bekommen kann?
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: justice005 am 03. Februar 2013, 10:15:17
Was verstehst du denn unter "richtig stress" ?? Man wird dich weder vierteilen, teeren oder federn und auch nicht köpfen. ;)

Wer Ausrüstungsgegenstände verliert, der wird gefragt, wann und wo das passiert ist, wie es dazu kommen konnte, und welche Maßnahmen man ergriffen hat, den Gegenstand wiederzufinden. Aus diesen Angaben heraus wird dann der Kompaniechef bewerten, wie Dein Verhalten einzustufen ist. Wenn es ein einfaches Versehen war, wird überhaupt nichts passieren. Wenn es aber Nachweise dafür gibt, dass du deine Sorgfaltspflichten in besonderem Maße verletzt hast (weil du z.B. das Magazin während des Marsches auf deinem Kopf balanciert hast  ;) ) dann wird der KpChef die sogenannte "grobe Fahrlässigkeit" annehmen, was dazu führt, dass du das Magaizin ersetzen musst.

Disziplinar relevant ist ein Verlust von einem Ausrüstungsgegenstand in aller Regel nicht, es sei denn, es geht - wie gesagt - über ein einfaches Versehen hinaus.

Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: soldier11 am 03. Februar 2013, 10:20:49
also schlimmsten falls muss ich das mmagazin ersetzen
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: wolverine am 03. Februar 2013, 10:21:49
Ich wundere mich, dass die Frage an einem Sonntag gestellt wird . . .
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: Seb090 am 03. Februar 2013, 10:59:12
Naja, wird er wohl entweder in der Woche das gute Stück verloren haben und hat es noch nicht gemeldet, oder aber es ist das obligatorische Sonntagsmagazin, welches ich auch beim spazieren gehen immer mitnehme um es zu verlieren. ;)

Und ja, im schlimmsten Fall, vorausgesetzt sie sind kein wiederholter Wiederholungstäter, müssen sie das Ding ersetzen. Und selbst das ist, wie gesagt, unwahrscheinlich.

LG!
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: KlausP am 03. Februar 2013, 12:09:02
Zitat von: soldier11 am 03. Februar 2013, 10:20:49
also schlimmsten falls muss ich das mmagazin ersetzen

Wem haben Sie denn den Verlust gemeldet, als Sie gemerkt haben, dass das Teil weg ist?
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: soldier11 am 03. Februar 2013, 12:58:59
ich meldete es dem zugtagesdienst
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: ulli76 am 03. Februar 2013, 13:02:08
Wie ist das Ding abhanden gekommen? Was hat der ZgDst gesagt? Hast schon eine SSM geschrieben?
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: soldier11 am 03. Februar 2013, 13:03:30
nein. keine ahnung wie das ding weggekommen ist als wir vom gefechtsdienst wieder kamen fehlte an meiner kopel magazintasche und inhalt, dass magazin
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: KlausP am 03. Februar 2013, 13:09:13
Es fehlt also nicht nur das Magazin sondern auch die Magazintasche, jedenfalls nach dieser etwas ...äääähhhmmm ... unverständlichen Aussage:

Zitatfehlte an meiner kopel magazintasche und inhalt, dass magazin

Das das Zeugs während des Ausbildungsdienstes abhanden gekommen ist, kann der Disziplinarvorgesetzte auf Nichthaftung entscheiden.
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: ulli76 am 03. Februar 2013, 13:13:28
Kontrolliert man das nicht,  bevor man den Ausbildungsplatz verlässt damit man noch suchen kann?
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: mailman am 03. Februar 2013, 13:24:51
War das Magazin noch mit Manövermunition geladen?
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: soldier11 am 03. Februar 2013, 13:33:35
nein, dass magazin war leer
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: VC93 am 03. Februar 2013, 17:30:04
Wenn du so Schiss vor ner SSM hast, dann kaufs dir hier http://www.hkparts.net/shop/pc/G36-30-Round-Mag-182p624.htm, hier http://www.bestprotection.de/shop/Waffenzubehor/G36-SL8-Magazin-30-Schuss-klar.html oder hier http://www.armeebedarf.de/start.htm?d_6114810008_Bw_G36_Magazin__fur_30_Schuss__neuwertig.htm
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: KlausP am 03. Februar 2013, 17:32:18
Was für'n Käse! Warum sollte er Schiss haben? Er weiss nur nicht, wie er das Ding verfassen soll. Seine Vorgesetzten scheint es ja nicht sonderlich zu interessieren.
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: ulli76 am 03. Februar 2013, 17:34:35
Was für ein unsinniger Vorschlag.
1. Ist WaffenkammerMat abhanden gekommen-das sollte dementsprechend ordentlich abgearbeitet werden.
2. Wer weiss,was er wirklich bekommt,wenn er privat ein neues Magazin kauft.
3. Warum sollte er Angst vor einer SSM haben? Selbst wenn er zahlen müsste,was ich nach der Schilderung nicht glaube, werden die Kosten sehr überschaubar sein.
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: VC93 am 03. Februar 2013, 17:34:51
Wenn keine Munition drin war, was ohnehin schon längst hätte auffallen müssen wirds wohl ein DuDu geben.
In meiner alten Einheit musste man beim Verlust von WaKa-Material auch eine dienstliche Erklärung schreiben, allerdings gibt es deutlich schlimmere Sachschadensmeldungen.

Nochmal zum Link: Bin ich doof oder kann man auf der .net Seite alle Baugruppen von einem G36 kaufen???
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: ulli76 am 03. Februar 2013, 17:46:44
Warum soll es ein Dudu geben? Kommt halt mal vor,dass sich ne Tasche löst. So wie er schreibt hat er es ja auch gleich gemeldet.
Und wenn schon Was interessiert es,ob man da ganze Baugruppen kaufen kann? Weiss ich,wie die in den Handel gekommen sind? Weiss ich in welchem Zustand das Material ist? Alleine deswegen sollte man  den Teufel tun und verlorene Ausrüstungsgegenstände irgendwo nachkaufen statt ne SSM zu schreiben.
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: VC93 am 03. Februar 2013, 17:48:29
Tut mir ja Leid, braucht mich ja nicht gleich zerfleischen  :D
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: wolverine am 03. Februar 2013, 20:58:16
Gesehen, dass der Shop in Utah beheimatet ist? Und spätestens bei der Einfuhr interessiert sich das Hauptzollamt Frankfurt für den Import von Kriegswaffen und Kriegswaffenteilen. Wer´s braucht.
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: AriFuSchr am 04. Februar 2013, 11:39:25
das geht doch easy mit dem HZA - du gibst denen Bescheid und sagst nee, is nur das Magazin, das G36 wurde gesondert versendet  ;D
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: Andi am 04. Februar 2013, 14:40:40
Die scheiß G-36 Magazine sind als Verbrauchsgut gecodet, also ist das alles - auch wenn es um Waffenkammermaterial geht - alles halb so schlimm.
Wenn die Tasche mit dem Magazin den Abgang gemacht hat ist das ein guter Hinweis dafür, dass der Verlust im Gelände nicht bemerkt werden konnte. Ist alles halb so wild. Selbst wenn auf Haftung entschieden werden sollte (welche ich bei Verlusten im Gefechtsdienst pauschal nie anerkennen würde) sprechen wir hier vielleicht maximal über 15€ (Tasche + Magazin).

Gruß Andi
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 04. Februar 2013, 21:28:39
Selbst einige Waffenteile sind EW/EV gekodet und entsprechend kräht da keiner danach. Allerdings kann man kein ganzes Gewehr dadurch "wachsen lassen".
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: ulli76 am 04. Februar 2013, 23:08:53
Ganz entspannt bleiben. Wenn du es sofort gemeldet hast,nachdem du es festgestellt hast,ist alles gut. Passiert.
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: schlammtreiber am 05. Februar 2013, 09:17:58
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 04. Februar 2013, 21:28:39
Allerdings kann man kein ganzes Gewehr dadurch "wachsen lassen".

Die kann man doch heutzutage ausdrucken  ;D
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 05. Februar 2013, 20:39:59
Undenkbar, wo doch Tinte/Toner rationiert werden.
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: Fitsch am 06. Februar 2013, 12:58:34
- 3D-Drucker .....
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: MMG am 06. Februar 2013, 16:53:23
Zitat von: Fitsch am 06. Februar 2013, 12:58:34
- 3D-Drucker .....
- DRM -  :P
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: itschie am 07. Februar 2013, 19:29:15
Es ist allgemein bekannt das diese äußers beliebten Koppeln insbesondere gerne mal beim Gefechtsdienst Ihre Taschen verlieren... Sofern Sie das gemeldet haben ist erstmal gut, evt. sofern so gar nix passiert mal Prüfen ob es auch wirklich angekommen ist, das es verloren ist, weil spätestens wenn Sie das Material abgeben müssen, weil Sie werden es wahrscheinlich über eine Matausgabeliste bekommen haben, wird es dann ernsthafte Probleme geben, weil es halt nicht vorher gemeldet wurde, daher würde ich dafür Sorgen das es Nachgehalten wird, selbst wenn Sie zahlen müssen, Sie werden deshalb nicht gleich zum Insolventsberater müssen, sind dann halt +/- 20 Euro Lehrgeld...
Titel: Antw:habe magazin verloren was nun?
Beitrag von: MMG am 07. Februar 2013, 20:27:59
ZitatSofern Sie das gemeldet haben ist erstmal gut, evt. sofern so gar nix passiert mal
Prüfen ob es auch wirklich angekommen ist, das es verloren ist, weil spätestens wenn Sie das
Material abgeben müssen, weil Sie werden es wahrscheinlich über eine Matausgabeliste bekommen
haben, wird es dann ernsthafte Probleme geben, weil es halt nicht vorher gemeldet wurde, daher
würde ich dafür Sorgen das es Nachgehalten wird, selbst wenn Sie zahlen müssen, Sie werden
deshalb nicht gleich zum Insolventsberater müssen, sind dann halt +/- 20 Euro Lehrgeld..
.
Geht das auch in mehreren verständlichen Sätzen?  :-\