Hallo ihr Lieben,womöglich gibt es schon ein Thread mit dem Thema - trotzdem hoffe ich das sich jemand die Zeit hierfür nimmt und mir weiterhelfen kann. Nun zu meinem Problem..Ich bin seit dem 01.10.2010 als SAZ 9 bei der Bundeswehr. Und habe im Zeitraum vom 11.4.2011 bis 8.01.2013 erfolgreich an einer ZAW teilgenommen. Allerdings bin ich seit gut einem Jahr sehr unglücklich bei der Bundeswehr. In den letzten Monaten haben sich die Ereignisse überschlagen. Meine Mama und ihr Mann haben sich im Oktober getrennt. Und das lief nicht gerade vorbildlich ab. Er hat sie wohl geschlagen (sie hatte ein schleudertrauma und einen riss im trommelfell) ...er wurde von der Polizei mitgenommen. Naja jedenfalls besitzen wir einen eigenen Reitstall, den meine Mama alleine allerdings nicht halten kann... Jetzt steht man nach 10 Jahren da und alles muss verkauft werden. Die Pferde müssen weg. Wir mussten schon ausziehen...das belastet mich ziemlich. Zudem wurde meine Mama schon 3x an der Bandscheibe operiert und bei der letzten Op würde ihr eine Metallplatte eingefügt. Durch den Schlag hat sich diese verschoben und sie muss wohl wieder operiert werden um halbwegs schmerzfrei zu leben.. Auch bei meinem langjährigen Freund und mir gibt es Probleme. Wir wollten Familie und Kinder - aber mit einer Wochenendbeziehung ist das kaum möglich... Ich halte das einfach nicht mehr aus. Fühle mich in einem goldenen Käfig gefangen. Ich will nur noch weg von der Bw. Und das so schnell wie möglich. Ich schlafe nicht mehr richtig, habe Herzrasen und wache mitten in der Nacht weinend auf, kann nichts essen und weine Tag für Tag. Ich möchte einfach mit allem abschließen. Will zurück ins normale Leben...bin nun seit 2 Wochen kzh und habe Tabletten zur Beruhigung bekommen. Morgen wäre ich widerbestelltWas ratet ihr mir? Muss ich nun in jedem Fall die Kosten der ZAW erstatten und wie hoch sind diese ca?Danke für eure Zeit und Antworten
ZitatWas ratet ihr mir?
Das gleiche, was Ihnen Ihr Spieß geraten hätte: Stellen Sie einen Antrag auf Entlassung wegen besonderer persönlicher Härte und warten Sie ab, wie darüber entschieden wird.
ZitatMuss ich nun in jedem Fall die Kosten der ZAW erstatten
Gemäß § 56 Soldatengesetz kann der Dienstherr die Kosten für eine Fachausbildung zurückfordern, wenn der Soldat auf eigenen Antrag entlassen wird.
Zitatund wie hoch sind diese ca?
Das wird Ihnen hier kaum jemand beantworten können, weil das abhängig von der Berufsausbildung ist, die Sie "mitgenommen" haben.
Versuch's doch über DU-Verfahren. Du musst nix zurückzahlen,ca. 99%ige Wahrscheinlichkeit,dass es durch geht.Dauert halt ca. 6-12 Monate. Dafür wirste in der Zeit meist kzH geschrieben,bekommst aber trotzdem deine Bezüge.
Alternative wäre,dass deine Mutter ihre Angelegenheiten selber regelt-ist schließlich alt genug und du mit deinem Lebensgefährten an den Standort ziehst oder versuchst, versetzt zu werden. Hast du dir über den letzten Punkt nicht mal vorher Gedanken gemacht? Also bevor du unterschrieben hast?
Unabhängig vom Einzelfall jetzt; warum wundere ich mich auch nach Jahren immer noch, dass mind 95% der "ich bin so kreuzunglücklich"-Fälle, mit den wildesten Familien-/ Partnerschafts-/ Sozialen Problemen, immer erst NACH erfolgreich (!) abgeschlossener ZAW/ abgeschlossenem Studium so dramatisch unerträglich werden, dass man dann besser gestern als heute von der Bw weg will...?!
Und das im Idealfall, ohne irgendetwas zurückzahlen zu müssen...
Wahrscheinlich weil man nach der ZAW wieder den "Alltag" in der Truppe kennenlernt. Da kann es dann durchaus sein, das einige Gründe, dann zu "dem" Grund werden.
Ich frage mich eher wie man mit einem "langjährigen Freund" und allgemein vor der Verpflichtung noch nicht wissen konnte das man zu 90% eine Wochenendbeziehung führt. (Wobei da natürlich ich auch FAmile und Kinder möglich sind=
Die Möglichkeit hierzu hat ja Ulli schon geannnt, an oder in die Nähe des Standortes ziehen.
Im Kern verstehe ich eigentlich das Problem gar nicht: die Trennung der Mutter vom prügelnden Mann ist schon vollzogen. Der Auszug aus dem Pferdehof ebenso. Der Hof und die Pferde müssen noch abgewickelt und die Mutter operiert werden. Das wird alles in absehbarer Zeit erledigt sein. Das mag auch alles bedauerlich sein, ist aber wohl alles nicht zu ändern.
Bleibt dann einzig die Wochenendebeziehung mit dem eigenen Freund und der Kinderwunsch. Dem steht eine eigene Verpflichtungserklärung und eine von Bund erhaltene ZAW-Maßnahme gegenüber. Und hiergäbe es die Möglichkeit des Umzugs an den Standort oder den Versetzungsantrag.
Auf was soll man denn hier auf DU Verfahren hinaus kommen, wegen psychischen Problemen oder was? Also ich weiß nicht das klingt mir irgendwie alles zu leicht. Bissel Probleme, dann direkt DU und noch 6-12 Monate KzH mit vollen Bezügen, ich weiß nicht, ich weiß nicht.
Ist aber die Realität. Dabei verbraten wird dann auch noch 2 Wochen Behandlungskapazität auf einer VIb-Station zur Begutachtung ohne dass eine Behandlung angestrebt ist und wo eh klar ist,dass das DU-Verfahren durch geht.
Jetzt mal ganz dumm zusammen gesponnen.
Wenn man kein Bock mehr hat unfeine Dienstzeitverkürzung von zB SAZ 12 auf 8 nicht durch geht, geh ich einfach zu Beginn des 8. Dienstjahres zum Arzt spiel den Vollpsycho und Scheide dann relativ passend nach 8 Jahren aus?
Ok theoretisch müsste man das noch an den BfD anpassen, würde heißen man macht den Scheiß Ende 5. Anfang 6. Dienstjahr und kann dann in Ruhe in VollzeitBFD BfD gehn?
Ups zu früh abgesendet.
Wie läuft das denn mit BfD während der Dienstzeit wenn man über DU ausscheidet ?
Ansprüche nach tatsächlich geleisterter Dienstzeit.
Die Sache mit der Mutter und dem Reitstall - traurig,sicher belastend - gar keine Frage.
Die Sache mit dem Lebensgefährten war Ihnen aber doch sicher schon bei Einstellung bewusst. Wieso auf einmal NACH der ZAW?
Alles in allem finde ich das ziemlich seltsam das so vielen erst nach der ZAW auffällt das die Bundeswehr irgendwie nicht in die Pläne passt. Wobei man das auch alles gut schaffen kann.
Sind schließlich nicht alle Soldaten single und kinderlos..
Aber wie kann man denn dann BfD während der Dienstzeit nutzen wenn man durch DU aus scheidet, das klappt dann ja gar nicht oder ?
Man wartet ja quasi zu Hause das der DU Antrag durch geht und sobald dies passiert ist man ja raus und kann dann nicht zB 15 Monate BfD machen oder ?
Keine Ahnung,wie das dann mit den BFD-Ansprüchen während der Dienstzeit ist. Aber das Problem wird sich in der Zukunft ja eh von selber erledigen.
Wieso, meinst du wegen der Änderung das es keinen BfD mehr während der Dienstzeit geben wird, nur noch am Ende der Dienstzeit?
Zitat von: Rollo83 am 03. Februar 2013, 16:00:52
Wieso, meinst du wegen der Änderung das es keinen BfD mehr während der Dienstzeit geben wird, nur noch am Ende der Dienstzeit?
Dann lies mal im aktuellen Soldatenversorgungsgesetz nach. Ab der Einstellung 01.07.12 (?) gibt es keinen BFD-Anspruch während der Dienstzeit mehr, dieser Teil wurde nach hinten geschoben, so dass der gesamte Anspruch erst nach DZE anfällt.
Es ist mir nicht urplötzlich nach der ZAW eingefallen....mich belastet das schon lange. Ich wollte es durchziehen und versuchen irgendwie damit klar zu kommen. Natürlich wusste ich vorher was auf mich zu kommt. Aber Menschen und Dinge ändern sich...daher ist es für mich untragbar geworden dort zu bleiben. Und natürlich hindert einen die Tatsache das man plötzlich tausende von Euros zurück zahlen muss.
Okay, ich kommentiere das lieber nichtv weiter. Ich frage mich nur, wie ich die letzten 18 von insgesamt 35 Dienstjahren durchgestanden habe mit einer Frau, die zu 100% schwerbehindert, pflegebedürftig und erwerbsunfähig ist.
Jeder Mensch tickt anders,wir alle sind verschieden stark belastbar und sensibel. Die einen können mit Problemen besser umgehen, die anderen schlechter. Wenn einem das Leben als Soldat Spaß und man sich wohl fühlt, ist das denke ich nochmal was ganz anderes...Ich denke da muss ich mir hier so Kommentaren nicht anhören..
Zitat von: w22 am 03. Februar 2013, 16:29:25
Ich denke da muss ich mir hier so Kommentaren nicht anhören..
Was wäre denn genehm?
Das was Klaus grundsätzlich sagt: Nur Kommentare die der TE auch hören/lesen möchte. :)
Alternative wäre sich seinen Problemen zu stellen statt wegzulaufen.
Wie Wolve schon schrieb:Die Trennung der Eltern ist ja durch. Das mit dem Pferdehof muss nur noch abgewickelt werden. Und wie ich selber schon schrieb: Mit dem Lebensgefährten kan man zusammenziehen, oder eine Versetzung versuchen oder sich vorher Gedanken machen.
Psychische Erkrankungen kann man behandeln.
Aber steiger dich ruhig weiter rein,statt die letztgenannte Option zu nutzen. Ist umso besser für's DU-Verfahren.
Ist aber schon auffällig,dass das alles erst jetzt nach der erfolgreich abgeschlossenen ZAW so unerträglich ist.
Dass das Leben als Soldat so schlimm ist,hätte dir ja auch schon früher einfallen können.
Was willst du eigentlich nach der Bundeswehrzeit machen? Außer dass du mit etwas Glück näher a deinem Freund bist,ändert sich doch nix.
Schwanger werden..
Finde ich irgendwie ... unpassend (gelinde ausgedrückt).
Zitat von: DeltaEcho am 03. Februar 2013, 17:27:48
Zitat von: Firli am 03. Februar 2013, 17:16:26
Schwanger werden..
Ohne Worte ...
Sorry wenn mein Beitrag Sie vielleicht verärgert aber ich will nicht kapieren wieso man ein Jahr den Arsch zusammen kneift,die ZAW durchzieht und sich dann aus der BW verkrümeln möchte. Das schlimmste scheint überstanden zu sein. Und die Sache mit dem Freund versteh ich sowieso nicht. Auch wenn man sich "verändert" finde ich diese Erkenntnis NACH der ZAW langsam zum kotzen. Jeden zweiten Tag liest man ähnliche Beiträge "ZAW fertig - kann nicht mehr beim Bund sein".. Und so wie die TE sich hier äußert klingt das für mich als sei der Plan nach der BW: Schwanger werden! Geht natürlich nicht als Soldat.Soldatinnen können nicht schwanger werden..vollkommen unmöglich. *Sarkasmus off*
Um das mal mit der Kostenfrage aufzugreifen.
Ist es wirklich so das man bei zB KDV Kosten erstatten muss?
Sowas ist ja dann doch eine starke Hinderung den KDV zu nutze, aber dieser Weg soll ja allen Personen ermöglicht werden die durch Gewissensgründen nicht mehr den Dienst an der Waffe leisten können.
Bei DU Verfahren, welches positiv beschieden wurde, kann ich es mir auch nicht vorstellen das der Soldat einen einzigen Pfennig zahlen muss.
Bei einer positiven Dienstzeitverkürzung ja sowieso nicht.
Um zur TE zurück zu kommen. Wenden sie sich am Montag an ihren Spieß/PersFw, stellen einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung und warten was passiert. Da der Antrag zu 90% negativ entschieden wird können sie danach wählen ob 1. Zusammen reißen und durch 2. DU Verfahren und 3. KDV dies natürlich ohne jegliche Ansprüche.
Bei der Entlassung mittels DU-Verfahren muss nichts zurück gezahlt werden. Zu KDV hab ich scho beide Versionen gehört. Bei der Dienstzeitverkürzung wohl nur nicht wenn' s über das Reformbegleitprogramm geht.
ZitatBei der Dienstzeitverkürzung wohl nur nicht wenn' s über das Reformbegleitprogramm geht.
Na, ob das im vorliegenden Fall greift? Ich hoffe doch nicht.
Reisende soll man nicht aufhalten. Wer mit kleineren privaten Problem nicht klar kommt bzw. nur Sachen abgreifen wollte, den können wir nicht gebrauchen. Was will man mit Soldaten anfangen, die wegen sowas resignieren? Was machen solche Soldaten wenn's mal in die heiße Phase geht?
Gesendet mit meinem HTC
Ich denke hier wurde jetzt genug rumgeballert.
Die TE weiß jetzt was Sache ist und wie sie zu handeln hat. Was sie nun drauss macht ist ihre Sache.
Es gibt ein Verwaltungsverfahren bzgl. einer Bw-Ärztin, die just nach Abschluss des Medizinstudiums aus Gewissensgründen am Dienst gehindert war. Ergebnis dort war, dass auch ihr das Recht auf KDV zusteht aber die Ausbildungskosten zu erstatten sind. Ausgangericht das VG Arnsberg glaube ich.
Bei Gewissensentscheidungen müssen durchaus aus der Entscheidung resultierende Nachteile hingenommen werden. Lediglich schikanöse Willkür um die Entscheidung zu poenalisieren darf nicht sein.
Bei KDV sind die Ausbildungskosten zurückzuzahlen.
Das hat aber nichts mit der Gewissensentscheidung zu tun, denn entweder ich kann keinen Dienst an der Waffe machen oder ich kann. Das Geld muss da bei den Überlegungen außen vor bleiben.
Ok einerseits versteh ich das und find das sicherlich auch richtig um so die "Verpisser" zumindest mit Geld zu erwischen, aber es ist schon heftig ein ganzes Studium oder eine komplette ZAW zurück zu zahlen. Ich kann mir vorstellen das nicht jeder mal schnell mehrer 1000 oder 10000€ zu rum liegen hat und dadurch werden eventuell die Jenigen die wirklich Gewissensgründe haben gehindert diesen Weg zu gehn. Ist eine schwierige Geschichte das ganze.
Das muss ja nicht auf einmal gezahlt werden. Und so eine Ausbildung(v.a. Studium)hätte ansonsten ja auch irgendwie finanziert werden müssen.Mal davon abgesehen bietet so eine Ausbildug auch eine entsprechende Qualifizierung. In der Regel umso höher je teurer die Ausbildung war.
Und es steht jedem frei,einen Teil der Dienstbezüge für genau solche Gelegenheiten zu sparen.
Zitat von: Rollo83 am 03. Februar 2013, 20:39:49
jeder mal schnell mehrer 1000 oder 10000€ zu
und ich glaub nicht das sich der bund mit diesen peanuts abgibt ;)
allein die dinstbezüge für die ausbildungszeit von 101/2 jahren dürfte bei einer ZAW (als UoP ) bereits auf 50-60.000 euro kommen plus ausbildugnskosten
von den bezügen eines offiziers, der auch noch länger studiert reden wir jetzt erst gar nicht
und selbst wenn sie das abstottern müssen - das ist viel holz
Ich bin da eher Kopfmensch, von daher auch nicht gut geeignet, als Entscheider über solche Fälle sachgerecht zu urteilen.
Fakt ist, alle sind freiwillig dabei, keiner wurde gezwungen wie damals die GWDL (wobei die ja auch das recht gehabt hätten usw.
Es kann sicherlich mal ein einschneidendes Erlebnis gegeben haben, dass mich völlig umdreht in meinem Gewissen. Das ist dann aber auch ein völliges Umkehren, denn man ist ja vorher schon mit Leib und Seele Soldat geworden und nicht nur halbherzig wegen irgendwelchen guten Verdienst- oder Ausbildungsmöglichkeiten (Achtung eine Spur Sarkasmus).
Wenn es mich nun richtig umdrehen würde, wäre mir das Geld auch egal, ich kann das einfach nicht mehr. Und wenn ich der Meinung bin, aufgrund des Geldes reich ich doch keinen KDV ein und arrangiere mich, kann es keine Gewissensentscheidung sein.
Vllcht seh ich das zu schwarz-weiß, aber ich hab auch schon einiges kennengelernt, habe Tote und Verwundete gesehen, war im Schusswechsel, mein Opa wurde in Stalingrad zum krüppel geschossen (und hat mich sogar zu meiner Entscheidung vor 18 Jahren zum Berufssoldaten beglückwünscht). Als einschneidende Erlebnisse hab ich das für mich nicht bewertet, aber als Situationen, über die man intensiv nachdenken muss, was nicht heißen muss, dass ich deswegen verweigere. Wenn man über manche Dinge gut nachdenkt und sich seinen Problemen und Ängsten stellt, kommt man letztendlich gestärkt aus Situationen raus.
Damit will ich die reinen Gewisensentscheidungen nicht abwerten, nur die Entscheidungen, die der Weg des geringsten Widerstandes bedeuten. Amen :)
Edit: so hoch sind die Kosten nicht Rollo, es werden nicht die Dienstbezüge eingerechnet, so ein wirtschaftswissenschaftliches Studium kostet um die 30.000, ist aber von den unterschiedlichen Studiengängen auch abhängig.
Zitatso ein wirtschaftswissenschaftliches Studium kostet um die 30.000,
Eben - wir reden hier über einen eher kleinen Betrag (Größenordnung "Auto") für ein komplettes Studium bei vollem Gehalt.
Wer soetwas "plant", kann diesen Betrag problemlos während der Studienzeit sparen und dann nach KDV in einer Summe abbezahlen.
(.. gut, dann ist vielleicht nicht mehr das Golf Cabrio mit Surfbrett drin - aber da sollen "normale" Studenten auch ein Problem mit haben).
Es ist übrigens (anderes Rechtsgebiet, schon klar) auch bei Arbeitsverhältnisse üblich, bei teuren Fortbildung diese zurückzahlen zu müssen, wenn man vor Ablauf von 3 Jahren geht ...
Zitat von: Ralf am 03. Februar 2013, 20:55:47
Es kann sicherlich mal ein einschneidendes Erlebnis gegeben haben, dass mich völlig umdreht in meinem Gewissen.
Sicher, wobei ich dieses einschneidende Erlebnis vielleicht eher während einem Einsatz, in einem Krieg, vermuten würde, als während der ZAW. Das ist es ja, was die meisten hier so irritiert.
Zitat von: Rollo83 am 03. Februar 2013, 20:39:49
...aber es ist schon heftig ein ganzes Studium oder eine komplette ZAW zurück zu zahlen. Ich kann mir vorstellen das nicht jeder mal schnell mehrer 1000 oder 10000€ zu rum liegen hat und dadurch werden eventuell die Jenigen die wirklich Gewissensgründe haben gehindert diesen Weg zu gehn...
Gott sei dank, werden die Gelder zurück gefordert. Egal ob ZAW, Studium oder fliegerische Ausbildung. Ich sehe bei solchen Kleinigkeiten kein Problem. Es gibt durchaus Soldaten die ernsthafte Probleme haben und bei denen kann ich ein Wunsch nach dem Ausscheiden sehr gut nachvollziehen.
Vielleicht sollte man mal das System der Ausbildungskostenübernahme überdenken: Zum Beispiel indem man während seiner Dienstzeit 50% der Ausbildungskosten monatlich zurückerstattet. Bei Vorzeitigem Ausscheiden sind dann 100% zu ertatten.
Zitat von: schlammtreiber am 04. Februar 2013, 08:52:06
Zitat von: Ralf am 03. Februar 2013, 20:55:47
Es kann sicherlich mal ein einschneidendes Erlebnis gegeben haben, dass mich völlig umdreht in meinem Gewissen.
Sicher, wobei ich dieses einschneidende Erlebnis vielleicht eher während einem Einsatz, in einem Krieg, vermuten würde, als während der ZAW. Das ist es ja, was die meisten hier so irritiert.
Ja auf jeden Fall, da hast du Recht.
Ab und an hatte ich auch Anträge aus dem täglichen Dienst heraus, da waren die einschneidenen Erlebnisse im Umfeld. Z.B. ist der Bruder im Einsatz schwer verwundet worden oder vom Nachbarnsjungen (4 Jahre alt) ist der Vater gestorben und ihr ist dann bewusst geworden, was passieren würde, wenn sieim Einsatz einen Familienvater erschießen würde. Ob das nn immer wahr oder konstruiert ist, lass ich mal dahin gestellt, hinter die Stirn kann man keinem gucken.
Zitat von: Ralf am 04. Februar 2013, 09:57:05
hinter die Stirn kann man keinem gucken.
Doch, aber nur nach einer eher schmerzhaften Schädelknochenöffnung ;)
Hallo,
bei uns wahr ein Fall, wo ein "Ex-Kamerad (Fw)", die ZAW zum FGM und die dazugehörigen Zusatzausbildungen (7er Stufe, 6er Stufe usw.) bezahlen musste, nachdem er KDV gestellt hat. Wahren wohl an die 15000 Euro.
gruss
Hi Kameraden,
das mit der Rückzahlung stimmt so nicht!
Es gibt mitlerweile mehrere Anwälte die sich gerade auf die Abbrecher spezialisiert haben und die Kameraden werden ohne Kohle vertreten, da die Anwälte schon ein Grundsatzurteil haben und daher wissen, dass die BW chancen los ist.
Wer raus will, kommt ohne Kohle raus..........
Zitat von: ich1993 am 04. Februar 2013, 11:30:37
Hi Kameraden,
das mit der Rückzahlung stimmt so nicht!
Es gibt mitlerweile mehrere Anwälte die sich gerade auf die Abbrecher spezialisiert haben und die Kameraden werden ohne Kohle vertreten, da die Anwälte schon ein Grundsatzurteil haben und daher wissen, dass die BW chancen los ist.
Wer raus will, kommt ohne Kohle raus..........
Da hätte ich dann doch gern die Quelle dafür gelesen, besonders das "Grundsatzurteil".
Da muss ich meinen Ex-Kameraden mal nach seinem Anwalt fragen.
Zitat von: ich1993 am 04. Februar 2013, 11:30:37
und die Kameraden werden ohne Kohle vertreten,
Klar; ::) die örtliche Rechtsanwaltskammer freut sich bestimmt so etwas zu hören.
Zitat von: ich1993 am 04. Februar 2013, 12:02:24
Da muss ich meinen Ex-Kameraden mal nach seinem Anwalt fragen.
Vorher sollten Sie vielleicht aber mal im Soldatengesetz die §§ 55 und 56 lesen. Und Ihre ach so schlauen Rechtsanwälte auch ...
Lieber KlausP,
in Ihrem alter müssten Sie doch schon bemerkt haben, dass nicht alles rechtens ist was in § oder Gesetzen steht!!!
ZitatLieber KlausP,
in Ihrem alter müssten Sie doch schon bemerkt haben, dass nicht alles rechtens ist was in § oder Gesetzen steht!!!
@ ich1993:
Vor allen Dingen haben wir hier gelernt, dass es viele Dummschwätzer und Deppen gibt - die wilde Behauptungen aufstellen und nichts belegen können.
Zitat von: ich1993 am 04. Februar 2013, 13:10:26
Lieber KlausP,
in Ihrem alter müssten Sie doch schon bemerkt haben, dass nicht alles rechtens ist was in § oder Gesetzen steht!!!
Erst das Empfohlene lesen ... dann nachdenken ... und vielleicht DANN mich dumm von der Seite anmachen.
Ach ja, für die "Deppen und Dummschätzer":
Warum kommen solche Gerüchte einer nicht notwendigen Rückzahlung auf?
Weil der Kamerad entlassen wird, bis dahin vielleicht mit anderen redet, und ja auch wahrheitsmäßig sagt: "Rückzahlung? Noch nie was von gehört, und auch nichts bekommen ...".
Richtig ist aber auch, dass die Beträge natürlich erst NACH der Entlassung berechnet werden können, die WBV dafür ein paar Wochen benötigt und die entsprechenden Schreiben erst dann kommen, wenn der Kamerad lange wieder Zivilist (und auch kein Kamerad mehr) ist.
Im Übrigen gibt es ein Grundsatzurteil des BVerwGer, das genau das Gegenteil besagt, nämlich dass der Dienstherr berechtigt ist, verauslagte Ausbildungskosten, die einen zivil verwertbaren Berufsabschluss ermöglichen, von vorzeitig ausscheidenden Soldaten zurückzufordern und insofern die Vorgaben des SG Bestand haben. Wenn ich mich nicht irre, war das Anfang des letzten Jahrzehnts.
Richtig. Und dieses Grundsatzurteil hat meines Wissens bereits den Ansatz enthalten, dass die Bundeswehr Kosten einfordern darf, ein KDV-Antrag aber nicht in den wirtschaftlichen Ruin führen darf. Bei dem Urteil mit der Ärztin wollte die Bundeswehr glaube ich 90000€ und hat dann um die 30000€ einfordern dürfen.
Das derzeitige Hauptproblem sind aber studierende SanOA, die das Studium noch nicht zum Abschluss gebracht haben und dann KDV stellen, fast nichts bezahlen, zu ende studieren und dann kurz nach dem KDV zivil durchstarten.
Die Ausbildungskosten sind bei KDV übrigens (anteilig) zu erstatten, weil das eine Entlassungsform auf eigenen Antrag ist.
Für die TE hätte ich übrigens tatsächlich einen Tipp: Schwanger werden, Erziehungsurlaub und Co. durchziehen, schwanger werden usw. usf.
Gruß Andi
ZitatDas derzeitige Hauptproblem sind aber studierende SanOA, die das Studium noch nicht zum Abschluss gebracht haben und dann KDV stellen, fast nichts bezahlen, zu ende studieren
Kannst Du den Hintergrund erläutern?
(Ich dachte es geht um Ausbildungskosten, nicht um "Berufsabschlußkosten")
Am einfachsten befolgen Sie den ersten Eintrag von KlausP,
denn auch bei der Bundeswehr entscheiden Menschen und wenn Sie alles wie o.a.
beschrieben glaubhaft darlegen können, wird Ihrem Antrag sicherlich auch stattgegeben.
Bei einem Härtefall ggf. sogar ohne Erstattung der Ausbildungskosten.
Die Option "KDV spontan" schliesse ich nach der gegebenen Darstellung einfach mal aus.
(und hier lesen sicherlich auch viele andere "Entscheider" informationshalber mit)
Falls Sie die Kosten doch erstatten müssen, dann sollten Sie halt persönlich abwägen,
was Ihnen Ihr eigenes Seelenheil wert ist.
Bevor Sie täglich weinend den Dienst verrichten, bitten Sie doch um Ratenzahlung
oder nehmen einen Kredit auf. Dafür genießen Sie dann zu Hause ein Leben ohne
Medikation, aber evt. mit einer Schwangerschaft sowie fortfolgenden, durchaus lebenswerten
und erlebenswerten Familienereignissen.
Behalten Sie im Hinterkopf, daß diese Entscheidung einseitig von Ihnen ausgeht
und daß man/frau auch für geleistete "Verpflichtungserklärungen" o.ä. gerade stehen muss
und auch die Konsequenzen tragen darf.
Denn wie so oft im Leben ... "Keine Rose ohne Dornen"
Ich wünsche Ihnen für den weiteren Ablauf alles erdenklich Gute & drücke beide Daumen!
P.S.
Zu der Höhe einer möglichen Rückforderung kann ich leider auch keine Auskunft geben,
aber diese waren ja wohl auch nicht als das entscheidende Problem zu verstehen.
Ging ja mehr um die familiäre Situation.
ZitatBei einem Härtefall ggf. sogar ohne Erstattung der Ausbildungskosten.
@ T5 Waldi:
Warum schreibst Du von Dingen, von denen Du offensichtlich keine Ahnung hast?
Folgende Dinge sind beim "Beruf Soldat" normaler "Alltag" und deswegen grundsätzlich kein Härtefall:
- räumliche Trennung von Freund und Familie
- Wochenendbeziehung
- Scheidung / Tod der Eltern
- Auslandseinsatz
Eine Krankheit der Mutter ist zwar bedauerlich, aber nicht ungewöhnlich, genauso, wie wirtschaftliche Probleme der Eltern / Geschwister ....
Zitat von: KlausP am 03. Februar 2013, 13:44:53
Das gleiche, was Ihnen Ihr Spieß geraten hätte: Stellen Sie einen Antrag auf Entlassung wegen besonderer persönlicher Härte und warten Sie ab, wie darüber entschieden wird.
Hi F_K ;D,
ich verwies, wie geschrieben, auf den ersten Eintrag von KlausP und ich würde nie behaupten,
daß ich Ahnung habe und ich habe auch nie behauptet, daß dem Antrag stattgegeben wird.
Wenn ich das vorab wüsste, würde ich woanders leichter mein Geld bekommen ;D
Meine Information zum
Härtefall bezog sich auf folgenden Gesetzestext und ist nicht
erahnt sondern
erlesen.
(es wurde ja zum Lesen angeraten)
Allerdings ist hier mit
Härtefall die
Erstattung gemeint und nicht die
Umstände zur "Entlassung auf Antrag".
Mißverständlich meinerseits ausgedrückt, gebe ich im nachhinein durchaus zu! :-[
SG § 56
...
Auf die Erstattung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie für den früheren Soldaten eine besondere Härte bedeuten würde.
Zitat... SG § 56
...
Auf die Erstattung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie für den früheren Soldaten eine besondere Härte bedeuten würde.
...
Das ist aber nun wieder etwas vollkommen Anderes als eine Entlassung wegen einer besonderen persönlichen Härte.