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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: KINGPINTXXL am 03. Februar 2013, 17:12:50

Titel: FWD | Laufende Polizeiliche verhandlung | Führungszeugnis
Beitrag von: KINGPINTXXL am 03. Februar 2013, 17:12:50
Hi habe mal ne Frage , also mein Führungszeugnis ist sauber , keine Einträge.
Allerdings habe ich eine "Verhandlung" wenn man das so nennen kann , also wurde 2-3 mal Eingeladen zu ner Aussage als Beschuldigter.
Nun habe ich von der Polizei allerdings seit Anfang 2012 also seit über einem Jahr nichtsmehr gehört.

Kann ich meinen Freiwilligen Wehrdienst trotzdem machen?
und wie sieht das aus wenn jetzt doch noch irgendein Brief kommen sollte , während ich schon beim Bund bin
Titel: Antw:FWD | Laufende Polizeiliche verhandlung | Führungszeugnis
Beitrag von: ulli76 am 03. Februar 2013, 17:21:47
Was hast denn angestellt und warum hast du nicht mal nachgefragt wie der Sachstad ist? Evtl hat man ja nur vergessen mitzuteilen,dass es sich erledigt hat.
Titel: Antw:FWD | Laufende Polizeiliche verhandlung | Führungszeugnis
Beitrag von: KINGPINTXXL am 03. Februar 2013, 23:39:49
denke nicht das es eingestellt wird , war irgendwas mit dem computer.

hat keiner hier erfahrungen gemacht?
Titel: Antw:FWD | Laufende Polizeiliche verhandlung | Führungszeugnis
Beitrag von: Seb090 am 04. Februar 2013, 00:09:41
Nein, im Normalfall wird man nicht als Beschuldigter eingeladen. Denn im Normalfall bringt ein Bürger sich nicht in eine solche Position.

Gibt es bei solchen Vorgängen nicht auch eine "Ermittlungsnummer"? Weiß nur das ich, in einem Fall wo ich als Zeuge ausgesagt hatte, eine solche Nummer bekommen hatte, mit der ich mich, wenn ich gewollt hätte, über den Stand informieren konnte.
Kann aber auch sein, das ich gerade was verwechsle und nur Mumpitz rede, sitz seit 9 Stunden am Schreibtisch, da passiert das schnell mal :D

Am besten ist es, sie klären vorher ab, was da jetzt noch in der Luft schwebt.
Titel: Antw:FWD | Laufende Polizeiliche verhandlung | Führungszeugnis
Beitrag von: justice005 am 04. Februar 2013, 07:00:52
Wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft und Sie auch schon polizeilich vernommen worden sind, dann haben Sie auch einen Anspruch darauf, zu erfahren, was aus dem Verfahren geworden ist, also ob es noch läuft oder ob es eingestellt worden ist. Daher sollten Sie einen Brief an die Staatsanwaltschaft schreiben und schriftlich nachfragen. Sollten Sie kein Aktenzeichen haben, dann geben Sie Ihren vollen Namen sowie Ihr Geburtsdatum an, sowie den Vorwurf, um den es ging. Ein rein polizeiliches Aktenzeichen wird zwar nicht viel nützen, aber wenn Sie so etwas haben, können Sie das trotzdem angeben.

Die StA wird dann möglicherweise in den nächsten 1-3 Wochen antworten.