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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Mike.k am 05. Februar 2013, 23:29:00

Titel: Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Mike.k am 05. Februar 2013, 23:29:00
Hallo.
Mein name ist Mike und ich wollte mich erkundigen ob ich trotz Uebergewicht und völlig ohne kondition was beim Bund machen kann ?
Hoert sich erstmal bloed an. Aber ich moechte unbedingt meinen Beitrag leisten denn es erfuellt mich mit Ehrfurcht auch nur daran zu denken das ich bei der Deutschen
Bundeswehr tätig sein koennte.
Es war schon immer mein Traum seit ich mit Opa und Vater zusammen gesessen habe und mir die Geschichten anhoerte.
Mein Wissen beruht nicht nur darauf ich kenne die guten und schlechten seiten ( vom hören ) .
Es wuerde mich echt freuen wenn hier jemanden ueber diesen Thread stolpert und mir positive Nachricht ueberbringen koennte.
Fuer Leute die eventuell denken ich ich Rechtsextrem bin oder sein koennte, nein das bin ich nicht.
Nun denn, danke fuer die Aufmerksamkeit im vorraus. Grüße
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: miguhamburg1 am 06. Februar 2013, 00:13:09
Zum Thema "Übergewicht", BMI und Möglichkeiten, sich für die Musterung/Eignungsuntersuchung fit zu machen, gibt es hier gefühlte 100 Threads, in die Sie über die Suchfunktion hineinschauen sollten, um Ihre Frage zu beantworten.
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Aurignacien am 06. Februar 2013, 11:08:18
Ein Anfang wäre vielleicht, die Kondition durch regelmäßigen Ausdauersport zu steigern, dann regelt sich meist auch das Problem mit dem Übergewicht fast von selbst ;).
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Papa_India am 06. Februar 2013, 11:34:19
Auszug ZDv 46/1
Anlage 3.1/3

Siehe Anhang ...

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Bundeswehr-Martin am 06. Februar 2013, 11:53:21
Keine Nudeln, keine Chips o.ä. Salzgebäck, möglichst auf Brot verzichten, Kartoffelgerichte gegen andere Gerichte ersetzen. Kakao weglassen, auch nicht denken mit Obst kannst du dich satt essen bis zum geht-nicht-mehr (Fructose).

Iß Fisch und Geflügel, Eier und generell Eiweißreich. Du kannst dir sogar mal Schokolade und Haribo geben, besser als in einer Heißhungerattacke 2-3 Tafeln oder Tüten am Stück zu verputzen. Und ne kleine Schüssel Chips maximal einmal im Monat, die sind wirklich Killer!

Kein FastFoot á la McDonalds, BurgerKing, Pizza (MAL im Monat um Heißhnuger zu vermeiden), Döner, Gyros (ganz Böse) und so weiter.


Sprich du musst dich damit auseinandersetzen was worin enthalten ist (ist aber nicht schwer).

Dazu gehst du Regelmäßig vor dem Frühstück einmal die Woche schwimmen und aufs Ergometerrad im Studio (somit entfällt dass vermeintlich mühselige Laufen, der Motivationskiller bei Adipösen) und hast du Gewicht weg sodass es sich gut für Gelenke anfühlt gehst du laufen.

Tee und Kaffe ist gut. Mal so 2-3 Tage hintereinander Magerstufenquark mit Ananas reingeschnipselt (Den Saft aus der Dose musst du leider wegschütten).


Seit Anfang Dezember bin ich 22 Kg losgeworden ;) Und glaub nicht ich habe an Weihnachten gefastet....

Richte deine Trainingspläne (mach dir bitte mit der Zeit selber einen, bringt am meisten) nach dem PFT & BFT der Bundeswehr. Ich behaupte nach einem halben Jahr Disziplin und den Regeln schafft dass JEDER egal wieviel Speck er auf die Rippen bringt!



MfG
BW-Martin
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Papa_India am 06. Februar 2013, 12:15:22
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 06. Februar 2013, 11:53:21
Seit Anfang Dezember bin ich 22 Kg losgeworden ;) Und glaub nicht ich habe an Weihnachten gefastet....

22 Kg in rund 60 Tagen ?
2,57 Kg/Woche ?


So kann es gehen ...  :o
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: karacho am 06. Februar 2013, 12:19:05
Ich hoffe doch sehr, er wollte 2,2 kg schreiben. Ansonsten würde ich mir da große Gedanken um den Stoffwechsel machen.  ???
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: raknarok am 06. Februar 2013, 12:23:21
Ich glaub er meint wirklich 22Kg
Auch wenn es möglich ist sollte man auch darauf achten das es auch nachhaltig ist!
Radikalfasten bringt nix da man da auch schnell wieder die Kilos drauf hat! Man sollte auch dann die Ernähung achten und Sport treiben!!!
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Bundeswehr-Martin am 06. Februar 2013, 14:08:14
Ja war letzte Woche beim Doc und er hat gesagt dass bei mir alles gut sei. Durch den Sport geht viel an Flüssigkeit verloren, extrem viel.

Dann macht der Körper sich an dir guten Fette ran, danach an die schlechten ziemlich fest "verankerten" Fette die der Körper einlagert für schlechte Tage. Aber man muss dennoch reichlich essen, denn geht der Körper auf Sparflamme zieht sich der Verlust von Gewicht wie Gummi.

Ebenso wichtig ist es Muskeln aufzubauen oder die vorhandenen zu halten. Denn baut man durch hungern Muskeln ab, braucht der Körper entsprechend weniger Energie. Dann isst man normal und dann kommt ein Jojo-Effekt zustande. Man isst genauso viel wie vorher wird aber viel fetter als man war.

Am besten auch auf den Tag verteilt essen so alle 2 Std in der Menge von einem gut belegten Brötchen (nur Mengenangabe) als 2-3 mal am Tag 1-2 volle Teller... Der Körper kann somit besser mit der hinzugefügten Energie "wirtschaften" und lagert weniger.


Aber es ist bei fast jedem Menschen anders. Jeder Körper reagiert auf eine andere Art und weise der Ernährung. Das sind die Dinge die ich anwende, sind aber Erfahrungen die ich aus bestimmt 5 Jahren mitnehme. Es gibt leider keinen Master-Plan.
Bei jeden wirken nur die ungesunden Radikaldiäten, aber die gehen wirklich auf die Gesundheit. Obst und Gemüse alle 2-3 Tage und man nimmt schon mehr an nötigen Vitaminen zu sich als die Hälfte der Bevölkerung, geprägt von dem chemischen Driss da.




MfG
BW-Martin
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: B1ackra1n am 06. Februar 2013, 15:14:55
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 06. Februar 2013, 11:53:21

Dazu gehst du Regelmäßig vor dem Frühstück einmal die Woche schwimmen und aufs Ergometerrad im Studio (somit entfällt dass vermeintlich mühselige Laufen, der Motivationskiller bei Adipösen) und hast du Gewicht weg sodass es sich gut für Gelenke anfühlt gehst du laufen.



Du hast natürlich Recht wenn du sagst das Fahrrad fahren motivierende ist. Aber auch nur bis man das erste mal auf der Waage war. Du verlierst beim Fahrrad fahren die wenigsten Kalorien da du nur die Beinmuskulatur trainierst. Crosstrainer oder Laufen ist wesentlich effektiver. Die Motivation bleibt nach den ersten Erfolgserlebnissen auf der Waage so wesentlich besser erhalten.
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Bundeswehr-Martin am 06. Februar 2013, 17:32:16
Die komplette Beinmuskulatur ab Gesäß abwärts. Bildet insgesamt den größten Teil an Muskulatur im Körper.

Ich meine bei Laufen so Werte von ca. 1000 Kcal pro Stunde und Fahrrad 950. Schwimmen siedelt sich so bei um die 900 ein. Wobei ich nicht so versiert bin was solche Werte angeht Thema Cardio. Aber meiner Meinung nach stimmt das Level.




MfG
BW-Martin
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Seb090 am 07. Februar 2013, 00:49:11
Ich will ja nichts sagen, aber ich finde 2,57kg/Woche nicht gerade sinnvoll. Ein Pfund in der Woche ist okay - das ist gesund, gut zu erreichen und man spricht von einem nachhaltigen abnehmen. Klar, am Anfang fallen die Pfunde relativ schnell (je nachdem wie der BMI vorher aussah). Aber ansonsten: Tut euch und eurem Körper den gefallen und macht keine Radikaltour! Das bringt bei der Rauchentwöhnung vllt. was, aber nicht beim abnehmen.

Die Rechnung für 2,5kg abnehmen am Tag erspare ich dir jetzt mal BW-Martin! (So kcal mäßig mit aufnahme/verbrennung und so... weil dann fällt einem auf: "Oh, Gesund ist das aber nicht")

Also...bitte nehmt euch kein Beispiel dran sondern macht das lieber auf lange Sicht hin. Abnehmen ist wichtig und sinnvoll. Erhöht die subjektive Lebensqualität und führt auch zu einem gesünderen Leben. Aber die Mischung macht es.

LG!
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Bundeswehr-Martin am 07. Februar 2013, 03:03:42
Ich musste vom 34er BMI schnell auf unter 30 kommen, damit ich in meine Bewerbungsunterlagen eine Gewichtsangabe machen konnte, die dem entspricht dass der zuständige Bearbeiter sie nicht direkt zurückstellen lässt. Und da ich keinen Einstellungsbetrug begehen wollte (bei dem Thema gibt es ja immer viel Tamtam hier) habe ich dafür gesorgt auf dieses Gewicht zu kommen.

Ich habe die genauen Werte  nicht mehr im Kopf, aber ich bin von einem 34er z.Z. auf einen 29er BMI gesunken und hoffe dass ich bis zur Eignungsfeststellung einen kleineren als 27,50 vorweisen kann. Irgendwas von 130Kg auf Pi mal Daumen 107Kg bin ich jetzt. Möchte auf 90Kg runter und dann mit einem relativ gesunden aber geringen Kfa wieder auf 95Kg hinauf...

Ich hatte 3 Optionen. Zu fett bewerben, Einstellungsbetrug riskieren oder gucken dass ich die sche** Kilos runter bekomme. Naja... Ich rauche nicht, trinke keinerlei Alkohol oder nehme ich sonstige Substanzen zu mir. Ich glaub da ist es sinnlos zu disktuieren ob es großartige Folgen nach sich zieht, weil man seinem Körper dass einmal "antut".

Muss aber sagen dass ich es schon stark fand, wenn man mal den ein oder anderen Tag plötzlich einen Kg weg hat. Motiviert! .... Eher als sich zu sagen ok, diese Woche verliere ich einen Pfund. Da ist man an 10Kg Ewigkeiten dran... Und disziplin erlernt man spätestens in der BW, was aus freien Stücken für adipöse ALLES andere als easy going ist...




MfG
BW-Martin
Titel: AW: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: BulleMölders am 07. Februar 2013, 06:49:56
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 07. Februar 2013, 03:03:42
Zu fett bewerben, Einstellungsbetrug riskieren
Was ist das nur wieder für ein Bullshit?
Wenn man sich "zu fett" bewirbt, begeht man noch lange keinen Einstellungsbetrug. Da man noch lange nicht Eingestellt ist, kann es auch ein Betrug sein.
Und einen Einstellungsbetrug wegen des Gewichts zu begehen, ist so gut wie unmöglich, da man in den ersten Tagen nach Einstellung Ärztlich Untersucht wird un bei zu hohem Gewicht sofort wieder gehen darf. Ob das dann den Tatbestand des Einstellungsbetrugs erfüllt müssen "unsere" Juristen beurteilen.

Beim Thema Einstellungsbetrug dreht es ich hier Regelmäßig um ganz andere Sachen, wie verschwiegene Erkrankungen, Straftaten und andere Sachen.
Aber da kann man mal wieder sehen wie "Aufmerksam" einige die Beitrage hier lesen und dann "schlaue" Kommentare abgeben.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Bundeswehr-Martin am 07. Februar 2013, 10:12:21
Blablabla... Hauptsache was geblubbert?

Zitat von: Bundeswehr-Martin am 07. Februar 2013, 03:03:42

Ich hatte 3 Optionen. (1.) Zu fett bewerben, (2.) Einstellungsbetrug riskieren oder (3.) gucken dass ich die sche** Kilos runter bekomme.




Wenn ich ganz genau weiß ich bin zu dick, mein errechneter BMI definitiv zu hoch, wiege 130Kg statt den mindestens geforderten 110Kg,schreibe aber während ich 130Kg wiege, 110Kg rein und versuche es bis zur Abgabe zu erreichen, erreiche es aber nicht und gebe die Bewerbung ab mit Angaben deren Fälschlichtkeit mir zu 10000% bewusst ist. Dass gehört in meinen Augen zu Betrug, in dem Fall Einstellungsbetrug.

Erzähl mir nichts von wegen "Aufmerksam"... lesen.





MfG
BW-artin
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: BulleMölders am 07. Februar 2013, 10:18:41
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 07. Februar 2013, 10:12:21
Dass gehört in meinen Augen zu Betrug, in dem Fall Einstellungsbetrug.
Wenn du meinst, dann lassen wir das mal so stehen.
Denn jedes weitere Wort ist bei solch einer "Beratungsresistenz" nur verschwendet.
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: BulleMölders am 07. Februar 2013, 10:20:13
Das schlimme ist nur leider, das unbedarfte Leser den Schwachsinn glauben den du hier so von dir gibst.
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Firli am 07. Februar 2013, 10:28:51
Glaube kaum das etwas, was so einem Hin und Her unterliegt wie das Gewicht, bei falscher Angabe als Einstellungsbetrug gewertet wird. Vor allem da man ja eh im KC gewogen wird und wenn man zu schwer ist nicht eingestellt wird. Keine Einstellung = kein Einstellungsbetrug

Und nur allein darauf bezog sich der Beitrag von Bulle. Einstellungsbetrug bezüglich Gewicht..  ::)

Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: justice005 am 07. Februar 2013, 10:42:19
BulleMölders hat Recht. Man sollte nicht immer mit so Wortbombasmen und riesigen Keulen wie Betrug und Strafrecht kommen. Ich sehe da auch weit und breit keinen Einstellungsbetrug. Und selbst wenn: Wie zur Hölle sollte denn gerichtsfest nachgewiesen werden, dass in dem Moment, wo das Formular ausgefüllt wurde, das Gewicht nicht gestimmt hat...? Aber darauf kommt es ja, wie gesagt, ohnehin nicht an.

Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: wolverine am 07. Februar 2013, 10:47:13
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 07. Februar 2013, 10:12:21
...Dass gehört in meinen Augen zu Betrug, in dem Fall Einstellungsbetrug.

Blablabla... Hauptsache was geblubbert?
So passt es  ;D
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Bundeswehr-Martin am 07. Februar 2013, 10:50:05
Wenn ich jemanden einlade, der einen korrekten BMI hat, er kommt und ist ne dicke Sau (entschuldige die Wortwahl) dann komme ich mir ganz klar verarscht vor. Ich weiß ja nicht was ihr für komische Vorgesetzte habt, wenn die sowas mit sich machen lassen.

Denn bei Adipositas gab es bei der Wehrpflicht damals die Antwort die "Befreieung der Vorstellungspflicht" lautete. (Ich rede nicht von relativem Übergewicht).

Heute wollen die Leute freiwillig in die BW. Da macht sich die BW doch wohl kaum die Arbeit und schickt einen in dass Einstellungsverfahren wenn doch nach den zwei Angaben (Größe, Gewicht) ganz klar feststeht dass er zu dick ist. Dann wird ihm höchstwahrscheinlich der Grund oder die Auflage genannt sich mit geänderten Werten dann nochmal zu werten.


Und so wie ich dass in den strengen Urteilen der Moderatoren, Admins und Usern aus der BW richtig beurteilen kann gehört ausnahmslos JEDE Angabe, die ABSICHTLICH falsch in den Bewerbungsbogen niedergeschrieben wird ein nicht zu diskutierender Einstellungsbetrug. Dass man sich um den ein oder anderen Kilo differenz keine Sorgen machen braucht ist klar, die BW erwartet auch wohlkaum dass jeder eine geeichte Waage besitzt. Obwohl dass mit dem Gang in die Apotheke um die Ecke auch schon wieder erledigt sein sollte.

Oder möchte jetzt jemand die Behauptung aufstellen, ABSICHTLICH falsche Angaben gehören nicht zum Einstellungsbetrug?




MfG
BW-Martin
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Firli am 07. Februar 2013, 10:55:54
Doch was.. Was Vorstrafen,verschwiegene Vorerkrankungen etc. angeht und diese NACH Einstellung an's Tageslicht kommen.

Sie selbst haben doch, ihren Angaben nach, bewiesen wie schnell man von einem 30ger BMI auf einen BMI kommen kann der die Einstellung ermöglicht. Da von Bewerbung bis Einstellungstest schon mal ein paar Wochen vergehen kann man jedem die Chance geben im KC vorstellig zu werden. Wenn er es bis dahin nicht gepackt hat ist der Bewerber spätestens beim Wiegen raus.
Und nochmal: Ohne Einstellung ( die in dem Fall nicht erfolgen würde) = kein Einstellungsbetrug

Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Bundeswehr-Martin am 07. Februar 2013, 10:58:18
Ok gut dann so. Ich war der Annahme, dass man auch im Einstellungsverfahren wegen Einstellungsbetrug belangt werden kann.




MfG
BW-Martin
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: schlammtreiber am 07. Februar 2013, 11:03:49
Und wenn ich das falsche Geschlecht ankreuze gehe ich wegen Einstellungsbetrug in den Frauenknast.

(wollte auch mal was blubbern)
Titel: Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Cherryblossom am 07. Februar 2013, 11:04:14
Man kann aus dem Einstellungsverfahren "entfernt" werden, wenn währenddessen etwas zu Tage kommt, was man verschwiegen hatte.

Im Falle des zu hohen BMIs kommt es dann im Verlauf der Eignungsfeststellung zu einer Einschränkung oder Rückstellung; idR beim ärztlichen Dienst.
Es gibt also durchaus Bewerber, die den Test erfolgreich komplett durchlaufen, inklusive Einplanung, diese allerdings unter Vorbehalt/ mit der Auflage bis AGA-Beginn/ zur Wiedervorstellung (Zeitraum wird festgelegt) "abzuspecken".
Das Musterungsergebnis lautet in dem Falle T4; vorübergehend nicht wehrdienstfähig (bis Auflage X erfüllt).
Gleiches zb bei noch nicht abgeschlossenen kieferorthopädischen Behandlungen (zum Testzeitpunkt).
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: justice005 am 07. Februar 2013, 11:08:06
ZitatWenn ich jemanden einlade, der einen korrekten BMI hat, er kommt und ist ne dicke Sau (entschuldige die Wortwahl) dann komme ich mir ganz klar verarscht vor.

Es ist aber nicht grundsätzlich strafbar, jemanden zu verarschen. Ebenso ist nicht jede Unhöflichkeit oder schlechtes Benehmen oder mangelnder Anstand strafbar.

Man kann nicht immer mit der Keule des Strafrechts kommen, nur weil einem etwas nicht gefällt. Ein Straftatbestand hat bestimmte und ganz konkrete Voraussetzungen.

Gerade bei einer Bewerbung ist es doch völlig normal, dass ich versuche, mich im besten Licht darzustellen. Dagegen ist auch nichts zu sagen.

Wann tatsächlich ein Einstellungsbetrug vorliegt und wann nicht, bewertet daher auch bei Bundeswehr aus guten Gründen üblicherweise ein Jurist.

ZitatOhne Einstellung ( die in dem Fall nicht erfolgen würde) = kein Einstellungsbetrug

Nun ja, theoretisch gibt es auch den "versuchten Einstellungsbetrug", da der Betrug auch im Versuch bereits mit Strafe bedroht ist. Aber darauf kommt es hier nicht an. Kein Mensch würde hier einen versuchten oder vollendeten Einstellungsbetrug annehmen, wenn man zwischen Formular-Ausfüllen und Einstellung noch etwas an seinem Gewicht arbeitet.




Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: wolverine am 07. Februar 2013, 11:55:25
Wenn man das ernst nehmen sollte, wäre ja jeder ungeeignete Bewerber ein "versuchter Einstellungsbetrüger", der schon wusste, dass er zu doof ist?!
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Firli am 07. Februar 2013, 11:58:45
Wissen die Doofen denn dass sie doof sind?  ???
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: wolverine am 07. Februar 2013, 12:03:02
Vielleicht sind sie auch zu doof dafür ... ;)
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: justice005 am 07. Februar 2013, 12:04:37
ZitatWenn man das ernst nehmen sollte, wäre ja jeder ungeeignete Bewerber ein "versuchter Einstellungsbetrüger", der schon wusste, dass er zu doof ist?!

Genau! So sollte es sein!! Jeder Eigenbrödler, der angibt, er sei "teamfähig", jeder geldgeile Zivilversager, der angibt, es ginge ihm nur darum, die Werte des Grundgesetz zu verteidigen, jede Schnarchnase, die angibt, er sei "zuverlässig und vertrauenswürdig" und jeder beratungsresistente Besserwisser, der angegeben hat, er sei "aufgeschlossen und lernfähig", soll sich gleich mal beim Staatsanwalt melden!

;D ;D ;D
Titel: Antw:Trotz Körperlicher einschränkung beim Bund ?
Beitrag von: Firli am 07. Februar 2013, 12:14:06
Dann brauchen wir aber mehr Richter und Staatsanwälte etc etc etc.. Da wird ein Jurastudium doch eine Überlegung wert :P