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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 12:19:50

Titel: Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 12:19:50
Guten Morgen!
In meiner Verzweifelung frage ich einfach mal hier...Habe null Ahnung von Bundeswehr, das vorweg  :o
Folgendes: mein Grosser hat sich bei der BW beworben ( GWD schon vor längerer Zeit abgeleistet) als Soldat auf Zeit für 4 jahre ( mit Option auf eine Berufsausbildung glaube ich...) Nun ist er seit 4 Monaten dort und hatte mir erzählt, dass er eine Art "Probezeitverzicht" unterschrieben hätte und dafür eine "Sonderzahlung" von ich glaube 6000.- dafür erhalten würde. Die hätte er aber immer noch nicht bekommen,obwohl er diesen Verzicht schon im November unterschrieben hätte...
Nun frage ich mich: Kann die Story stimmen?  Ich habe echt ANgst, dass die Bundeswehr ihn nicht übernehmen will nach der Probezeit oder dass Er nach der probezeit aussteigen will....
Kann mir jemand erklären,wie es sich mit dieser Zahlung und Verzicht auf Probezeit verhält??
Tausend Dank im Voraus
Tanja
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: reppesiz am 06. Februar 2013, 12:23:51
Ohne zu wissen, ob es sowas gibt, würde ich sagen: Quatsch. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Bundeswehr Geld dafür bezahlt, um jemanden um die Probezeit zu erleichtern. Damit nimmt sich da die Bundeswehr die Möglichkeit, den Soldaten während der Probezeit zu entlassen, wenn es nicht passt. Es gab mal eine Verpflichtungsprämie, aber die wurde m.W. nach abgeschafft - vielleicht verwevhselt?
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 12:28:18
Er hat es damals so erklärt, dass nur ER auf die Probezeit verzichtet, die Bundeswehr sich aaber die Option der Probezeit beibehält! Ich finde das auch echt merkwürdig und weiss nicht,was ich glauben soll...
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: reppesiz am 06. Februar 2013, 12:30:14
Ich halte es dennoch für Quatsch, vor allem bei so einer hohen Summe. Aber ich spekuliere nur, warten wir die Experten ab.
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: BaluderBär am 06. Februar 2013, 12:34:24
Die Verpflichtungsprämie gibt es doch immer noch... Diese berechnet sich doch pro Monat 125 Euro x die Verpflichtungszeit wenn ich da richtig liege...

Von daher 125€x12Monatex4Jahre=6000€ Prämie

Und diese gibt es NACH den 6 Monaten. Sonst könnte sich da ja jeder die Kohle abholen und wieder kündigen. Vielleicht meinte er das, und du hast ihn falsch verstanden
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: Firli am 06. Februar 2013, 12:36:27
Gibt es die ernsthaft noch?
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: reppesiz am 06. Februar 2013, 12:37:42
Also stimmt meine 2. Vermutung. Cool - ich kann ja doch was  ;D
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 12:38:34
@BalouderBär: Darum geht es doch! Der Junge hätte unterschrieben, NICHT kündigen zu können bzw. auf die Probezeit verzichte,und DESHALB diese Zahlung bekommen sollen....
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: wolverine am 06. Februar 2013, 12:40:30
 Hier steht die Lösung:
Zitat von: LwPersFw am 07. Dezember 2012, 16:53:33
Hier noch ein aktueller Nachklapp zur Verpflichtungsprämie nach § 85a BBesG

Die V-Prämie nach § 85a sollte ja ursprünglich bis 31.12.2013 gelten.

Durch das BwRefBeglG wurde die Gültigkeit aber auf den 31.12.2012 verkürzt !!

Dazu hat nun das BMVg Regelungen erlassen, wie die Zahlung korrekt zu erfolgen hat :

(Auszüge aus dem Erlass)

"...müssen SaZ in den Laufbahnen der Mannschaften, deren Diensteintritt im Zeitraum
vom 01. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2012 erfolgte/erfolgen wird, die der Prämiengewährung
zugrunde zu legenden Dienstzeitfestsetzungsbescheide und die Prämiengewährungsbescheide
jeweils noch im Dezember 2012 erlassen werden.

Vor diesem Hintergrund gilt für den vorgenannten Personenkreis folgende Verfahrensweise:

A.)
Für Soldaten, die vor/bis Juli 2012 ihren Dienst angetreten haben, gilt die bisherige Verfahrensweise.

B.)
Für Soldaten, mit Dienstantritt nach Ablauf des 31. Juli 2012 (bis 31.12.2012 !!), erfolgt die
endgültige Festsetzung der Dienstzeit in 2012 unter dem Vorbehalt, dass sie die Bewährungszeit
erfolgreich beenden und - bei Abgabe einer widerruflichen Verpflichtungserklärung - diese nicht widerrufen.

Die Prämie wird (weiterhin) nach der erfolgreich absolvierten Bewährungszeit als Einmalbetrag zusammen
mit den Dienstbezügen gezahlt.

Für Weiterverpflichtungsprämien nach § 85 a Abs. 2 BBesG gilt entsprechendes.
Auch hier entsteht ein Anspruch auf die Prämie nur dann, wenn die Dienstzeitfestsetzung und der
darauf gründende Bewilligungsbescheid für die Prämie noch im Jahr 2012 erlassen werden.

Nachzulesen ist dies im Erlass BMVg P II 1 Az 19-01-01/13 vom 05.12.2012.
Kann jeder PersBearb in DV-Online finden!

Einschlägig ist B. Danach wird die Verpflichtungszeit zwingend erst nach sechs Monaten endgültig festgesetzt und erst dannbekommt er die Prämie.

Berufsausbildung ist für SaZ 4 übrigens auch nicht vorgesehen.
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: bobsapp_90 am 06. Februar 2013, 12:44:29
Hey, heisst das dann das ich (SaZ4, 2.4.13 Einstellung) keine Prämie mehr erhalten werde? Sorry, hab das nicht ganz so richtig verstanden... :-\
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: reppesiz am 06. Februar 2013, 12:45:47
Korrekt.
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: wolverine am 06. Februar 2013, 12:53:59
Zitat von: bobsapp_90 am 06. Februar 2013, 12:44:29
Hey, heisst das dann das ich (SaZ4, 2.4.13 Einstellung) keine Prämie mehr erhalten werde? Sorry, hab das nicht ganz so richtig verstanden... :-\
Doch, haben Sie.
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: Fitsch am 06. Februar 2013, 12:54:55
Zitat von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 12:19:50...  Ich habe echt ANgst, ... dass Er nach der probezeit aussteigen will....

Wieso hast Du Angst daß er "Aussteigen" will?

- daß er wieder "Auf der Straße" sitzt?
- daß er kein Geld bekommt?
- daß er kein vernünftiges Leben führen wird?
- daß er nichts gebacken bekomm?
- ...

Die Bundeswehr braucht Soldaten und ist kein Auffangbecken für gestrandete Existenzen (auch wenn die Realität leider anders aussieht). Für ihre weltweiten Einsätze benötigt sie ferner Soldaten die einen gefestigten Charakter und die Befähigung beitzen auch in Stresssituationen und bei Belastung zu funktionieren.

Und auch das möchte ich nur mal ohne Wertung anmerken: Der AVZ (Auslandsverwendungszuschlag) wird für ein erhöhtes Gefährdungspotenzial bezahlt. Auch darüber sollte man sich im Vorfeld klar sein und hinterher nicht rumjammern wie man aus der Nummer raus kommt.

Horrido
Fitsch

(der selber mal Kindergärtner bei y-tours war)
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: wolverine am 06. Februar 2013, 12:56:30
Klar sein sollte auch, dass im Fall der vorzeitigen Beendigung Rückforderungsansprüche des Bundes entstehen.
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 12:57:41
@wolverine : Tausend Dank!!
Logischerweise würde die Bundeswehr die Zahlung nicht leisten,wenn sie ihn NICHT nach der Probezeit behalten,oder?

OMG! Ist voll schwierig für mich,hier zu schreiben,jedesmal beim Antworten muss ich neben den Zahlen auch noch ne Frage über die Bundeswehr beantworten!!! :o
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: wolverine am 06. Februar 2013, 12:59:48
Wenn die Bw ihn nicht auf die volle Dienstzeit festsetzt bekommt er auch keine Prämie.
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: schlammtreiber am 06. Februar 2013, 13:07:45
Zitat von: Fitsch am 06. Februar 2013, 12:54:55
Wieso hast Du Angst daß er "Aussteigen" will?

Ruhig Blut. Mütter machen sich eben alle möglichen Sorgen um ihren Nachwuchs, das ist natürlich und nicht weiter schlimm.
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 13:46:21
Zitat von: schlammtreiber am 06. Februar 2013, 13:07:45
Zitat von: Fitsch am 06. Februar 2013, 12:54:55
Wieso hast Du Angst daß er "Aussteigen" will?

Ruhig Blut. Mütter machen sich eben alle möglichen Sorgen um ihren Nachwuchs, das ist natürlich und nicht weiter schlimm.


DU verstehst mich  ;D Danke! Na klar bin ich froh, wenn er einen "gesicherten" Beruf hat! Und die Bundeswehr ist einer der wenigen Arbeitgeber, die eben auf ein paar Jahre "Sicherheit" bieten. Als Auffanglager sehe ich es eher nicht für meinen Sohn, er hat auch auf dem freien Markt sehr gute Chancen ,jedoch passt die Struktur der Bundeswehr inkl. der erforderlichen Disziplin und -nennen wir es mal Ordnung- perfekt zum Naturell meines Sohnes,da er selbst sehr strukturiert ist...
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: bayern bazi am 06. Februar 2013, 14:06:16
Zitat von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 13:46:21
inkl. der erforderlichen Disziplin und -nennen wir es mal Ordnung- perfekt zum Naturell meines Sohnes,da er selbst sehr strukturiert ist...

auf deitsch gsogt - da bua bracht a bisserl a erziehung :D
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 15:35:11
Zitat von: bayern bazi am 06. Februar 2013, 14:06:16
Zitat von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 13:46:21
inkl. der erforderlichen Disziplin und -nennen wir es mal Ordnung- perfekt zum Naturell meines Sohnes,da er selbst sehr strukturiert ist...

auf deitsch gsogt - da bua bracht a bisserl a erziehung :D

Nee, exakt das Gegenteil  8) Er braucht einen Job,wo seine seine Regelmäßigkeit und Ordnungsliebe angebracht ist....
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: schlammtreiber am 06. Februar 2013, 15:38:42
Katasteramt?  ;D
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: Andi am 06. Februar 2013, 16:04:12
Zitat von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 12:19:50
Folgendes: mein Grosser hat sich bei der BW beworben ( GWD schon vor längerer Zeit abgeleistet) als Soldat auf Zeit für 4 jahre ( mit Option auf eine Berufsausbildung glaube ich...) Nun ist er seit 4 Monaten dort und hatte mir erzählt, dass er eine Art "Probezeitverzicht" unterschrieben hätte und dafür eine "Sonderzahlung" von ich glaube 6000.- dafür erhalten würde. Die hätte er aber immer noch nicht bekommen,obwohl er diesen Verzicht schon im November unterschrieben hätte...

Da dein "Großer" bereits Soldat war hat er die Widerrufsfrist gar nicht, auf die er hier verzichtet haben will. Ein Widerrufsrecht haben nur Ungediente.
Zum Rest wurde ja schon ausreichend geschrieben.

Gruß Andi
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 18:11:24
Danke an alle Antworter! Mir wurde geholfen  :)
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: LwPersFw am 06. Februar 2013, 19:43:54
Hallo Tanja,

"Ferndiagnosen" sind immer nicht so einfach... aber ich versuche es einmal...

Ausgangspunkt :

Er wurde
- zum 01.10.2012
- als "Wiedereinsteller"
- für die Laufbahn Soldat auf Zeit - Mannschaften
- mit seinem ehemaligen Dienstgrad
- für eine gesamt-Verpflichtungszeit von 4 Jahren
eingestellt.

Er hat in diesem Zusammenhang ein sogenannte "Widerrufliche Verpflichtungserklärung" abgegeben.

Diese ermöglicht ungedienten Bewerbern und Wiedereinstellern - innerhalb einer Probezeit von 6 Monaten -,
die Bundeswehr wieder auf eigenen Antrag hin - ohne Angabe von Gründen - zu verlassen.

Da Er aber auf sein Widerrufsrecht im November verzichtet hat, hat Er diese Möglichkeit nicht mehr !

Text aus der Verpflcihtungserklärung :

"Mir ist bekannt, dass ich zunächst für eine Dienstzeit von sechs Monaten in das Dienstverhältnis einer Soldatin
auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit berufen werde. Bis zum Ablauf des sechsten Dienstmonats kann ich die
Verpflichtungserklärung jederzeit ohne Angaben von Gründen und mit der Folge widerrufen, dass das
Dienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit vorzeitig beendet wird. Nach Ablauf von sechs Monaten
Dienstzeit kann ich die Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen. Meine Dienstzeit wird in diesem Fall bei
Bewährung auf die nächste Zwischendienstzeit* / die volle Verpflichtungszeit1) festgesetzt.**"

Bezüglich der Prämie:

Da die Gültigkeit der Bestimmungen zur Gewährung der Prämie vom 31.12.2013 auf den 31.12.2012 verkürzt wurde,
hatte das BMVg mit einem Erlass vom 05.12.2012 angewiesen, dass für alle betroffenen Soldaten - Diensteintritt
01.07.12 bis 31.12.12 - die entsprechenden Bescheide bis zum 31.12.12 zu erstellen sind !

Die Aushändigung konnte auch im Januar erfolgen.

Die Auszahlung der Prämie erfolgt - vom Grundsatz her - mit Ablauf der Probezeit von 6 Monaten.

(Den "Spezialfall", dass er im November schon Verzicht auf sein Widerrufsrecht erklärt hat - lasse ich mal unbeachtet...)

Frage Ihn einmal, ob er entsprechende Bescheide im Dezember oder Januar erhalten hat !

1. "Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses"

        - Welches Erstellungsdatum - oben rechts - steht auf dem Bescheid ??

2. "Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit und Soldatinnen auf Zeit nach § 85a des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)"

        - Welches Erstellungsdatum - oben rechts - steht auf dem Bescheid ??


Und nicht vergessen... die Prämie wird versteuert !






Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: apollo98 am 06. Februar 2013, 22:25:13
Mir ist eine widerrufliche Verpflichtungserklärung für Wiedereinsteller nicht bekannt...?
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: LwPersFw am 06. Februar 2013, 23:35:57
Die ZDv 14/5 B 127b führt u.a. aus:

"Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit
bei Abgabe einer widerruflichen Verpflichtungserklärung

1. Umfang des Widerrufsrechts und Wirkung der Erklärung

(1)
Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin
auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit können ihre Verpflichtungserklärung unter dem Vorbehalt
eines Widerrufs bis zum Ablauf des sechsten Monats ihrer Dienstzeit abgeben. Die Berufung in
das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit erfolgt nach dem
Dienstantritt.

Satz 1 gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits auf der Grundlage des Wehrpflichtgesetzes
oder des Vierten Abschnitts des Soldatengesetzes in einem Wehrdienstverhältnis
befinden. Der mögliche Widerrufszeitraum (Ablauf des sechsten Monats der Dienstzeit)
verlängert sich dadurch nicht. Ist die Bewerbung erfolgreich, sind diese Soldatinnen oder
Soldaten schnellstmöglich in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten
auf Zeit berufen.

Die Dienstzeit ist stets zunächst auf sechs Monate festzusetzen."

Da vor "Bewerberinnen und Bewerber" nicht das Wort "ungediente" steht, können auch Wiedereinsteller diese
Möglichkeit nutzen.

Und der "Wiedereinstellungserlass - WEE" führt aus:

"4.2 Verpflichtungserklärungen

(1) Verpflichtungserklärungen sind erst zu fordern, wenn nach
dem Ergebnis des Annahmeverfahrens alle Einstellungsvoraussetzungen
erfüllt sind.

(2) Inhalt, Umfang und Art der abzugebenden Verpflichtungserklärungen
sind im Berufungserlass (ZDv 14/5 B 127) geregelt."

Die Nummer B 127 umfasst B 127 , B 127a und B 127b.

Und aus dem Erlass BMVg PSZ I 1 Az 16-02-02/2 vom 07.04.2011

"Männer mit widerruflicher Verpflichtungserklärung wurden hingegen zunächst nach dem
Wehrpflichtgesetz zum Grundwehrdienst einberufen und erst bei Bewährung und nach Ablauf
der Widerrufsfrist in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen.

Während die bisherige Praxis für den - bereits vollzogenen - Einberufungstermin 1. Januar
2011 noch sachgerecht war, ist ab sofort für Neueinstellungen kein sachlicher Grund
mehr für eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen ersichtlich, da nunmehr für alle
einheitlich das Freiwilligkeitsprinzip gilt.

Aus diesem Grund sind nunmehr auch Männer bei Abgabe einer widerruflichen
Verpflichtungserklärung direkt als Soldat auf Zeit in die Bundeswehr einzustellen.

Eine Änderung des Soldatengesetzes ist insoweit nicht notwendig. Die notwendige Änderung des
Berufungserlasses (ZDv 14/5 B 127b), der die Einstellung von Bewerbern und Bewerberinnen
bei Abgabe einer widerruflichen Verpflichtungserklärung regelt und der entsprechenden
Verpflichtungserklärung werden zeitnah umgesetzt."

D.h., da männliche Bewerber nicht mehr zum Grundwehrdienst einberufen werden,
sondern sofort zum SaZ ernannt werden, können seit dieser Änderung auch Wiedereinsteller
eine widerrufliche Verpflichtungserklärung abgeben.

Ausnahme :

Sie werden zu einer Eignungsübung einberufen ! Hier gilt ja eine "Kündigungsmöglichkeit" - im Regelfall - von 4 Monaten.

Aber da ich ja auch nicht alles kenne ... wenn jemand einen Erlass kennt, der trotz dem o.g.
die Nutzung der widerruflichen VE für WE ausschließt... bitte hier den Erlass nennen.
Titel: Antw:Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????
Beitrag von: Ralf am 07. Februar 2013, 07:10:48
Es ist eher die unterschiedliche Praxis, die (ehem.) OPZ gibt Wiedereinsteller (WE) i.d.R. keine widerrufliche Verpflichtungserklärung mit dem Hinweis, das diese ja wissen müssen, was auf sie zukommt.
Wie du schon richtig geschrieben hast
ZitatDa vor "Bewerberinnen und Bewerber" nicht das Wort "ungediente" steht, können auch Wiedereinsteller diese Möglichkeit nutzen.
Deswegen finden wir auch bei WE beide Formen, der VpflErkl.