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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: VC93 am 08. Februar 2013, 11:27:47

Titel: 400€-Job und Trinkgeld
Beitrag von: VC93 am 08. Februar 2013, 11:27:47
Guten Tag Kameraden,

ich gehe am Wochenende einem 400 Euro Job in einer Bar/Restaurant nach, dort gibt es ja bekanntlicherweise Trinkgeld welches teilweise nicht gerade wenig ist.
Mach ich mich mit dem annehmen davon irgendwie strafbar weil die 400 Euro überschritten werden?
Habe diesbezüglich echt Bammel.

Schönes Wochenende
Titel: Antw:400€-Job und Trinkgeld
Beitrag von: Iris1086 am 08. Februar 2013, 11:35:43
Ich kann dir nur steuerlich weiterhelfen. Die Grenze ist dieses Jahr auf 450 € angehoben worden. Und Trinkgeld musst du nicht angeben ist steuerfrei.
Titel: Antw:400€-Job und Trinkgeld
Beitrag von: reppesiz am 08. Februar 2013, 11:44:54
Nö, wer sollte das auch wissen, außer dir?
Titel: Antw:400€-Job und Trinkgeld
Beitrag von: wolverine am 08. Februar 2013, 11:56:11
Tolle Antwort, reppesiz; die Luft vor dem Mund ist wieder bewegt!

Ich gehe davon aus, dass die Nebenbeschäftigung beim D-Vorgesetzten angezeigt wurde?!
Titel: Antw:400€-Job und Trinkgeld
Beitrag von: reppesiz am 08. Februar 2013, 11:59:58
Was soll ich sonst antworten? Man macht sich nicht strafbar, weil man durch Trinkgeld die 400 Euro-Grenze überschreitet. Natürlich wenn alles andere auch passt, wie z.B. deine Frage.
Titel: Antw:400€-Job und Trinkgeld
Beitrag von: wolverine am 08. Februar 2013, 12:04:21
Zitat von: reppesiz am 08. Februar 2013, 11:59:58
Was soll ich sonst antworten?
Man muss nicht zwingend antworten! Insbesondere wenn man die Frage nicht versteht oder vom Thema keine Ahnung hat. Mische ich mich hier in Medizin oder Beziehungsfragen ein?! Da bin ich einfach fehl am Platz.
Titel: Antw:400€-Job und Trinkgeld
Beitrag von: reppesiz am 08. Februar 2013, 12:06:07
Achso. Fragt der TE wegen Strafbarkeit bzgl. Bundeswehr und Minijob? Wenn ja: Tut mir leid, falsch verstanden.
Titel: Antw:400€-Job und Trinkgeld
Beitrag von: wolverine am 08. Februar 2013, 12:08:59
Zitat von: VC93 am 08. Februar 2013, 11:27:47
irgendwie strafbar
Titel: Antw:400€-Job und Trinkgeld
Beitrag von: VC93 am 08. Februar 2013, 12:41:04
Danke schonmal für die Antworten!
Ja, der DV weiss von der geringfügigen Beschäftigung
Titel: AW: Antw:400€-Job und Trinkgeld
Beitrag von: BulleMölders am 08. Februar 2013, 16:08:48
Zitat von: Iris1086 am 08. Februar 2013, 11:35:43
Und Trinkgeld musst du nicht angeben ist steuerfrei.
Quelle?

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Titel: Antw:400€-Job und Trinkgeld
Beitrag von: apollo98 am 08. Februar 2013, 16:32:28
Zitat von: VC93 am 08. Februar 2013, 12:41:04
Ja, der DV weiss von der geringfügigen Beschäftigung

D.h. Antrag wurde genehmigt?
Titel: Antw:400€-Job und Trinkgeld
Beitrag von: AriFuSchr am 08. Februar 2013, 17:36:39
... es kommt auf die Rahmenbedingungen an, unter welchen das Trinkgeld bezahlt wird.

Hier ist ein link, der das Ganze eigentlich hinreichend darstellt und die Fragen beantwortet. Sollte etwas offen bleiben, einfach nochmal nachfragen.

http://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/das-trinkgeld-gehoert-bei-arbeitnehmern-zum-arbeitslohn_186_133158.html
Titel: Antw:400€-Job und Trinkgeld
Beitrag von: VC93 am 08. Februar 2013, 18:48:36
Ja der Antrag wurde genehmigt, dies war jedoch bevor ich angefangen habe zu arbeiten.
Und jetzt ist mir eben aufgefallen das dort durchaus 80 Euro Trinkgeld pro Abend zusammenkommen, ich habe das allerdings nicht angenommen.
Titel: Antw:400€-Job und Trinkgeld
Beitrag von: VC93 am 08. Februar 2013, 18:48:59
Und vielen Dank für den Link!