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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Matze 78 am 08. Februar 2013, 20:35:28

Titel: Gespeicherte Daten in Personalakte nach Austritt aus Bundeswehr.
Beitrag von: Matze 78 am 08. Februar 2013, 20:35:28
Guten Abend in die Runde..

Ich bin im Jahr 2000 nach Beendigung meines Grundwehrdienstes ausgeschieden. Letztes Jahr hab ich mich nun entschlossen, als Reservist tätig zu werden. Einverständniserklärung für eine Beorderung hab ich auch abgegeben, auch für die RSU. Anfang des Jahres Zuziehung zur Dvag Info RSU erhalten, nach jetzigen Stand auch beordert in die RSU und für einen Dienstposten eingeplant. Heut Anruf vom LdKo, Beorderung nicht möglich, da Karrierecenter sagt ich sei zur Zeit wehrrechtlich nicht verfügbar. Zur Dvag soll ich trotzdem hin kommen, so die Aussage vom LdKo.
Weiß einer wielange gewisse Daten/Einträge beim KC gespeichert werden??Gibt da wohl so nen "Giftschrank", wo trotzdem noch gewisse Dinge gelagert und abgeheftet sind!?

Mfg Matze
Titel: Antw:Gespeicherte Daten in Personalakte nach Austritt aus Bundeswehr.
Beitrag von: F_K am 08. Februar 2013, 21:52:43
Haste mal was ausgefressen? Ne Leiche im Keller?
Titel: Antw:Gespeicherte Daten in Personalakte nach Austritt aus Bundeswehr.
Beitrag von: Matze 78 am 08. Februar 2013, 22:28:10
Gab n einfaches Diszi gegen mich, das war 99, wir haben 2013!! Kann doch nicht sein das mir nach 14 Jahren immer noch was vorgehalten wird, was damals war. Mein Führungszeugnis ist ohne Eintrag, ich hab n ausgezeichnetes Dienstzeugnis nach Ende meines Wehrdienstes bekommen. Mein KpChef sagte damals, nach 3 Jahren ist das eh aus der Akte gelöscht. Kann doch nicht sein.

mfg
Titel: Antw:Gespeicherte Daten in Personalakte nach Austritt aus Bundeswehr.
Beitrag von: ulli76 am 08. Februar 2013, 22:29:40
Ein einfaches Diszi ist sicher nicht das Problem. Mal davon abgesehen müsste das tatsächlich getilgt sein.
Titel: Antw:Gespeicherte Daten in Personalakte nach Austritt aus Bundeswehr.
Beitrag von: Matze 78 am 08. Februar 2013, 22:35:48
Es war eine einfache Disziplinarmaßnahme laut Wehrdisziplinarordnung (Arrest 7 Tage, tagsüber Dienst getätigt, nach Feierabend im Wachhäuschen verbracht).
Titel: Antw:Gespeicherte Daten in Personalakte nach Austritt aus Bundeswehr.
Beitrag von: KlausP am 08. Februar 2013, 22:57:32
1999 betrug die Tilgungsfrist für eine einfache Disziplinarmaßnahme, glaube ich, noch 3 Jahre. Inzwischen muss sie definitiv aus der Akte entfernt worden sein, zuständig dafür ist bei ehemaligen Soldaten das wehrüberwachende KWEA.