Wer weiß was ich für ein schießen auf der schießbahn typ c schießen kann.
Es handelt sich um das g36 und ich will nicht die s1 schießen. Ich weiß das ich die übung abwandeln muss aber andere stehen nicht in der 3/12
Nicht schießen wollen? Seit wann legen Leitende beim Schießen nach eigenem Ermessen fest, welche Übung(en) geschossen werden?
Man konnte schon immer übungen abwandeln...mann will ja auch ausbilden und nicht immer das selbe schießen
Aber das legst nicht du als Leiteder fest,sondern der DV auf dem Befehl für das Schießen. Wenn da nur G36-S-1 steht,darfst du nur genau DIE Übung schießen. Wenn da was vo SÜs steht,dann darfst auch Sonderübungen schießen.
Ich kann natürlich ein abgewandeltes schießen über das landeskommando genemigen lassen...erfordert nur mehr arbeit
Ist ganz einfach-den,der den Schießbefehl erstellt bitten,dass er die Sonderübung mit drauf schreibt.
@ gefstd:
Ich glaube, Du hast in INHALT von einem Schießbefehl noch nicht verstanden.
Wenn Du eigenmächtig Übungen abwandelst, kann dies als Ungehorsam angesehen werden - in jedem Fall gibt es von der Dienstaufsicht einen "auf die Finger".
ZitatIch kann natürlich ein abgewandeltes schießen über das landeskommando genemigen lassen...erfordert nur mehr arbeit
Dies wäre die EINZIGE Möglichkeit den Schießbefehl zu erweitern - bzw. den "eigenen Wünschen" Rechnung zu tragen.
Hast Du Dir schon einmal einen Schießstand vom Typ C angeschaut? Aufgrund der baulichen Vorgaben ist da nicht viel mit abgewandeln. Laut Vorschrift kannst Du hier mit G36 nur die G36-S-1 schießen. Versuch lieber einen A- oder D-Stand zu bekommen.
Darüberhinaus solltest Du beachten, das du nur dass machen DARFST, was im Schießbefehl steht. Steht im Schießbefehl das Du die S1 etc. zu schießen hast, musst Du dies auch umsetzten. Eine Sonderübung ("Abwandlung") ist nur zulässig, wenn dies im schießbefehl vermerkt ist.
Selbst scheinbar langjährige Kameraden scheinen sich der Definition eines Befehls noch immer nicht im Klaren zu sein und deuten dies als eine Art unverbindlicher Empfehlung oder als groben Anhalt, der bei Übereinstimmung mit dem eigenen Willen auch umgesetzt werden kann. Ebenso wird mit Dienstvorschriften verfahren. Traurig nur, dass viele Chefs sowas tolerieren und somit unterstützen.
Jetzt bleibt doch mal locker vielleicht möchte er ja seinem Chef vor schlagen die S1 abzuwandeln oder ähnliches. Seht nicht immer alles so schwarz. Er ist ja Minimum Feldwebel und wird wohl wissen das man nicht einfach was anderes schießen kann als der Befehl her gibt.
Also ersten habe ich den auftrag vom chem ein schießen für erfahrene soldaten zu planen und durchzuführen.
Des weiteren wird der schießbefehl auf das schießen abgestimmt das geschossen werden soll.
So und der richtige ablauf ist:
Ich schreibe eine genaue übungsbeschreibung, ambesten im stiel der zdv 3/12, dann geht das mit der schießanmeldung zum standortpersonal...die schicken das zum landeskommando, die wiederum prüfen ob das schießen so dur hgeführt werden kann und schicken dann die bestätigung.
Und schon kann ich alles schießen was ich will, solange alle schicherhetsbestimmungen und befehle eingehalten werden.
Also bevor das nächste mal mit begriffen und befehlen um sich geschmissen wird bitte informieren und mir nicht antworten, wollte nur wissen ob jemand schon mal so etwas gemacht hat
Mkg
Zitatschicken dann die bestätigung.
Nennt sich ein Schießbefehl nunmehr so?
Zitatein schießen für erfahrene soldaten zu planen und durchzuführen.
Auf einer Anlage Typ C ohne Zielgelände?
Passt alles vorne und hinten nicht zusammen - aber da Du ja der "Checker" bist, brauchen wir uns keine Gedanken zu machen.
Das zielgelände hat 6 schützen und 1 bewegliche und ich kann genau das machen was ich will, bzw der chef und die bestätigung ist die grundlage für den schießbefehl. Aber da du ja hier der zdv jonny bist erzählich da ja nichts neues