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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Der_Soldat am 23. August 2005, 13:48:19

Titel: Bezahlung der Wohnund während des Wehrdienstes
Beitrag von: Der_Soldat am 23. August 2005, 13:48:19
Hi!

Wie schon die Überschrift sagt, habe ich eine Frage. Wer bezahlt eigentlich meine 1-Zimmer Wohnung währenddessen ich dem Wehrdienst diene?
Macht da es auch einen Unterscheid ob ich nur 9 Monate bleibe oder mich für einen Auslandseinsatz bewerbe?
Wie ist es nun mit der Rückfahrt, kann ich nach den ersten 3 Monaten auch wieder an den Wochentagen nachhause fahren?
Wer übernimmt die Fahrtkosten?

Viele Fragen ich weiss, bedanke mich für jede Antwort =)
Titel: Re:Bezahlung der Wohnund während des Wehrdienstes
Beitrag von: Fitsch am 23. August 2005, 15:03:42
- wer bezahlt die Wohnung:
  siehe hier

- kann ich nach der AGA daheim pennen
  ja, wenn du bis zum Dienstantritt wieder in der Kaserne bist (Zeit Standortabhängig)

- wer bezahlt die Fahrt
  siehe hier oder hier

- Macht es einen Unterschied ob ich an einem Auslandseinsatz mitgehe oder nicht (als FWDL)
  nein (außer daß man Dir die Wochenheimfahrten nicht bezahlt  ;D )


... ich liebe die Suchfunktion  ;D :P ;D

Horrido
Fitsch
Titel: Re:Bezahlung der Wohnund während des Wehrdienstes
Beitrag von: Timid am 26. August 2005, 13:01:25
Zitat von: Der_Soldat am 23. August 2005, 13:48:19Wie ist es nun mit der Rückfahrt, kann ich nach den ersten 3 Monaten auch wieder an den Wochentagen nachhause fahren?

Theoretisch ja, wenn du keinen entsprechenden Dienst hast, der das verhindert. Und wenn es wirklich heimatnah ist, ansonsten macht es wenig Sinn ...
Sollte aber nach Möglichkeit trotzdem mit dem Teileinheitsführer (und dem Spieß) abgeklärt sein.

ZitatWer übernimmt die Fahrtkosten?

Siehe die von Fitsch verlinkten Beiträge. Als Grundwehrdienstleistender erhältst du den Mobilitätszuschlag und einen Bahnberechtigungsausweis, als SAZ keins von beidem. Als FWDL fällt zudem der MOB-Zuschlag weg.
Wenn du aber der Ansicht bist, dass du jeden Abend nach Hause fahren musst, dann ist das dein Privatvergnügen, für das DU die Kosten trägst, nicht die Bundeswehr.