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Fragen und Antworten => Übung und Einsatz => Thema gestartet von: erdpichel am 14. Februar 2013, 19:42:51

Titel: Schutzfrist nach Auslandseinsatz? // "Recht" auf Splitting?
Beitrag von: erdpichel am 14. Februar 2013, 19:42:51
Hallo, ich versuche mal nem Kamerad zu helfen:
Er war letztes Jahr bis Juli 4 Monate im Einsatz. Heute hat erfahren, dass ggf schon Anfang März wieder in dein Einsatz soll. Gleicher Ort, wo genau spielt ja keine Rolle.
Nunja, abgesehen von der Spontanität ist er da nicht so begeistert von, da frisch Vater und eben auch n bisschen andere Planung für das Jahr gehabt. Sein Ansatz war nun, herauszufinden, ob es eine Schutzfrist nach einem Einsatz gibt, da er ja quasi erst ein halbes Jahr wieder da ist. Ein Vorgesetzter meinte aber, das gibt's nicht (mehr?).
Also: gibt's sowas (noch), oder nicht?

Zweite frage:
Ne Alternative wäre wohl, zumindest nicht die volle zeit ableisten zu müssen, also zu splitten. Gibt es da ein Anrecht drauf? Ich denke zwar eher nicht, aber vielleicht gibt's da ja doch Möglichkeiten??
Titel: Antw:Schutzfrist nach Auslandseinsatz? // "Recht" auf Splitting?
Beitrag von: ulli76 am 14. Februar 2013, 19:46:48
Nein,es gibt kein Anrecht auf eine Schutzzeit. Die Vorgaben sind nur ein Anhalt.
Nein, es gibt kein Anrecht auf Splitting.

Da hilft nur, dass ihr zum Chef geht, er verklickert, warum es für ihn ungünstig ist und du, dass du den Einsatz machen wollen würdest.
Titel: Antw:Schutzfrist nach Auslandseinsatz? // "Recht" auf Splitting?
Beitrag von: bayern bazi am 14. Februar 2013, 19:49:19
das hört sich nach "notfall" an

anscheinend ist der geplante soldat ausgefallen und ein anderer mit der benötigten AVR /ATN steht nicht vollausgebildet zur verfügung - ist dies der fall - kann er höchstens versuchen das er splitten kann sobald ein nachfolger ausgebildet ist


bei dieser konstelation wird dein kamerad nicht viel chancen haben

im regelfall sollte zwischen den einsätzen eine erholungszeit von 12 monaten sein ( bin aber selber auch schon mal gefragt worden ob ich 7 monate nach KFOR noch nach EUFOR geh - und bin damals gegangen - und das als Resi)
Titel: Antw:Schutzfrist nach Auslandseinsatz? // "Recht" auf Splitting?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 14. Februar 2013, 22:49:48
Auch wenn den Verbänden bekannt ist, dass sich leichter Kameraden für kürzere Zeiträume finden lassen, so wird die Ablehnung des möglichen Splittings vielerorts mit dem Mehraufwand für Organisation und Logistik begründet.
Bei Dienstposten mit Mangel-ATN waren die "Schonfristen" noch nie durchsetzbar, teilw. hat man bei der Übernahme/-gabe die Vorgänger und Nachfolger schon gekannt.
Titel: Antw:Schutzfrist nach Auslandseinsatz? // "Recht" auf Splitting?
Beitrag von: erdpichel am 15. Februar 2013, 16:44:49
Hm, danke erstmal für die Antworten...
Das wird noch ne interessante Geschichte. Hoffentlich wird wenigstens der DP gesplittet, das wäre quasi noch hinnehmbar... Naja, abwarten ;-)

PS: Ulli76, nette Idee, aber nicht machbar, da ich ne andere AVR hab ;-)
Titel: Antw:Schutzfrist nach Auslandseinsatz? // "Recht" auf Splitting?
Beitrag von: ulli76 am 15. Februar 2013, 16:45:34
Ah- ich hatte das falsch verstanden. Aber der Bazi hat mir das schon erklärt gehabt ;-)