Guten Tag zusammen,
ich wollte gerade die Steuererklärung machen. Habe nun alles brav in das Elster-programm eingetragen und der berechnet mir nun eine Nachzahlung von 1700 Euro.
Stand der Dinge ist:
Mein Freund absolviert eine Ausbildung im öffentlichen Dienst, die nach Steuerklasse 6 versteuert wird. Die Übergangsgebührnisse sind nach Steuerklasse 1 versteuert.
Kann diese Nachzahlung wirklich stimmen?
Ja - Details gibt Dir Dein Steuerberater oder der Steuerbescheid.
(... aber Du teilst uns sicher mit, wie wir ohne weitere Angaben hier eine Antwort geben sollen?)
Ich bin gerade ja dabei die Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen.
Gerne geben ich auch weitere Angaben bekannt, wie gewünscht
Mir ging es in erster Linie um Erfahrungen von anderen, ob es bei denen auch vorgekommen ist?
ich habe schon Steuerbescheide gesehen, da waren mehrere 100 T€ nachzuzahlen. Die stimmten auch, waren aber Einzelfälle 8)
Fakt ist, es kommt bei der Steuer immer auf die Verhältnisse des Einzelfalles im betreffenden Veranlagungszeitraum an. Pauschal kann keine vernünftige Antwort gegeben werden. Bei einer Nachzahlung dieser Größenordnung würde ich einfach mal einen Fachmann drüber schauen lassen.
Klar kann das stimmen. Nämlich dann, wenn zuvor zu wenig Steuer abgeführt wurde. Bei zwei Steuerkarten keine Seltenheit. Es kann aber auch von dir bei der Eingabe ein Fehler gemacht worden sein, aber ohne weitere Infos kann dir hier niemand helfen.
Entweder Steuerberater, Nachzahlung akzeptueren oder am besten nochmal alles Schritt für Schritt durchgehen. Die Software guided einen meist ganz gut.
Du schreibst von deinem "Freund", das klingt danach, dass ihr verheiratet seid. Auch spricht weder die Steuerklasse 1, noch die Steuerklasse 6 für eine Ehe. Daher dürfte es völlig egal sein, was dein Freund für Steuern bezahlt.
Wenn du das ganze Steuerjahr bereits Lohnsteuer nach Klasse 1 abgeführt hast und du keine zusätzlichen Einnahmen aus Vermietung, Kapital, Nebenverdienst oder sonstwas hast, dann halte ich eine Steuernachzahlung von 1.700,- Euro für äußerst merkwürdig.
Vielleicht könnte man dir noch einen besseren Tip geben, wenn du etwas mehr erzählen würdest, z.B, ob du
- ledig/verheiratet bist, wenn ja seit wann?
- welche Lohnsteuerklasse bei den monatlichen Abzügen angesetzt wurde (steht auf der Gehaltsmitteilung)
- ob du irgendwelche sonstigen Einnahmen hast
ZitatDu schreibst von deinem "Freund", das klingt danach, dass ihr verheiratet seid.
Ich meine natürlich, das klingt
nicht danach, dass ihr verheiratet seid, also gemeinsam steuerlich berücksichtigt werdet.
PS: Wann kommt endlich die Editierfunktion ? ;)
Zitat von: justice005 am 16. Februar 2013, 08:48:37
Du schreibst von deinem "Freund", das klingt danach, dass ihr verheiratet seid. Auch spricht weder die Steuerklasse 1, noch die Steuerklasse 6 für eine Ehe. Daher dürfte es völlig egal sein, was dein Freund für Steuern bezahlt.
Wenn du das ganze Steuerjahr bereits Lohnsteuer nach Klasse 1 abgeführt hast und du keine zusätzlichen Einnahmen aus Vermietung, Kapital, Nebenverdienst oder sonstwas hast, dann halte ich eine Steuernachzahlung von 1.700,- Euro für äußerst merkwürdig.
Vielleicht könnte man dir noch einen besseren Tip geben, wenn du etwas mehr erzählen würdest, z.B, ob du
- ledig/verheiratet bist, wenn ja seit wann?
- welche Lohnsteuerklasse bei den monatlichen Abzügen angesetzt wurde (steht auf der Gehaltsmitteilung)
- ob du irgendwelche sonstigen Einnahmen hast
Vielen Dank für deine Antwort, aber wie oben erwähnt sind wir nicht verheiratet und es geht um die Steuer von meinem Freund, der sich in Ausbildung befindet (nun nach der Bundeswehr). Diese Einnahmen werden nun nach Steuerklasse 6 veranlagt und die Übergangsgebührnisse nach Steuerklasse 1.
Die andere Frage ist, ob diese Übergangsgebührnisse als Einkommen oder als Versorgebezüge angerechnet werden und somit steuerlich anders behandelt werden.
Ach so, ich dachte, es ginge um Deine Steuern.
Dann kann ich dir auch keinen besseren Tip geben als die anderen. Eine Nachzahlung ist theoretisch durchaus möglich. Genaueres kann wohl nur ein Steuerberater sagen, insbesondere, was man beispielsweise absetzen kann...
Die Übergangsgebührnisse sind keine Versorgungsbezüge im Steuerrechtlichen Sinn.
Die Frage ist, welche der beiden Einnahmen sind höher das laufende Gehalt aus der Ausbildung oder die Übergangsgebührnisse.
Eine weitere wichtige Frage wäre, sind weitere Einnahmen vorhanden für die eventuell bisher noch kein Steuerabzug vorgenommen worden ist.
So wie die Schilderung bisher ist, dürfte es eigentlich nicht zu einer so hohen Nachzahlung kommen.
Es ist aber wie schon gesagt wurde mit den wenigen Fakten schwer das zu beurteilen.
Ich danke euch trotzdem für den Versucht.
Die Übergangsgebührnisse sind höher als die Ausbildungsvergütung.
Ubergangsgebührnisse ca. 2200 Euro Brutto Steuerklasse 1
Ausbildungvergütung:700 Euro Brutto Steuerklasse 6
Bei den Einkünften durfte keine so hohe Nachzahlung raus kommen.
Da Mühe irgendwo ein Fehler sein.
Entweder hast du nicht alle Daten richtig eingegeben oder einer der "Arbeitgeber" hat bei der Berechnung der Lohnsteuer einen Fehler gemacht.
Sind den bei beiden Einkünften entsprechende Lohnsteuern bescheinigt und wenn ja auch in der richtigen hohe?
Das kannst du mit den zahlreich im Netz verfügbaren Brutto/Netto Rechnern nachprüfen.
Ansonsten noch mal alles neu in das Programm eingeben und neu Berechnen lassen.
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sehe ich mit meinem Bauchgefühl auch so, da muß mit den Angaben zum steuerlichen Einkommen noch ein Fehler in der Berechnung sitzen.
Ich habe nur heute keine Zeit mehr. Würde mir das morgen mal näher anschauen...
Hallo das mit dem anschauen wäre echt nett.
Ich habe das mal grob mit den Zahlen die vorliegen durchgerechnet
Übergangsgebührnisse:
Monatliche Lohnsteuer: 275 Soli: 15,17 macht jährlich einen Steuerabzug von 3310,92
Ausbildung:
Monatliche Lohnsteuer: 81,58 Soli: 0,11 macht jährlich 980,28
Bei angenommenen Jahreseinnahmen von 34800 ( 12x2000 plus 12x700) kommt eine Einkommensteuer von 7181 und ein Soli von 395,50 heraus.
Würde eine Nachzahlung von Einkommensteuer 2912,04 und Soli von 212,14
Da sind natürlich Werbungskosten und sonstige möglichen Abzüge noch nicht berücksichtig.
Wenn man davon ausgeht, das diese über den Pauschbeträgen liegen, dann kann es mit der errechneten Nachzahlung schon stimmen.
So kann man sich auf den ersten Blick im Steuerrecht täuschen.
Hallo,
danke dir. Ja ich werde das mal fertig machen und Ende Mai abgeben und zur Not beim Finanzamt selbst nochmal nachfragen.
so, habe wie versprochen mal drüber gesehen.
Unter den erweiterten Annahmen daß die vorgenannten Monatswerte multipliziert mit 12 auch die Jahreswerte ergeben und keine Freibeträge etc. auf der Lohnsteuerkarte sind, ergiben sich wie vom Bullen bereits ermittelt jährliche Bruttoeinnahmen von 34.800 €. Wenn man weiter annimmt, dass es sich bei der ausgeübten Tätigkeit um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt und man hieraus die entsprechenden Beiträge für die RV,KV,PflV,AlV in die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen einbezieht, die übrigen Pauschbeträge für SA und WK einrechnet und aus den genannten Bruttolöhnen die Jahressteuerabzüge ermittelt und anrechnet, komme ich auf eine Nachzahlung von 1.441,00 € bei der Einkommensteuer und von 123,85 € beim SolZ.
Natürlich unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der vielen Annahmen in meiner Berechnung.
Der Grund für die Nachzahlung liegt darin, daß der Grenzsteuersatz durch die Zusammenrechnung der beiden Einkommensquellen auf 31,58 % ansteigt (Progression) und die einbehaltenen Steuerbeträge bei der Steuerklasse VI (schau Dir da mal das Verhältnis von Bruttolohn zur Lohnsteuer an) damit nicht ausreichen, um die Steuerschuld abzudecken.
Leider, so iss das in IduLa mit der Steuer :o
Auch noch wichtig: Bei Dienstantritt vor dem 01.01.2006 in der Bundeswehr und Ausscheiden nach dem 01.01.2009, ergibt sich durch das Jahressteuergesetzes 2009 weiterhin ein Freibetrag von 10.800,- Euro bei der Zahlung der Übergangsbeihilfe.
ja, das mit dem Freibetrag für die Übergangsbeihilfe ist bekannt. Wird dieser allerdings automatisch abgezogen? Da durch den Z-Schein der Betrag ja eh unter dem Freibetrag lag`?
E- und Z-Scheine haben lediglich auf die Höhe der Übergangsgebührnisse Auswirkungen. Der Freibetrag in Höhe von 10.800,-- € wird von den tatsächlich gezahlten Übergangsgebührnissen abgezogen und der Rest versteuert.
Ja gut, aber wenn die Übergangsbeihilfe nun niedriger war als der Freibetrag, dann ist das ja quasi schon verrechnet oder muss ich die Übergangsbeihilfe dann nochmal extra auflisten in der Steuererklärung?
ZitatJa gut, aber wenn die Übergangsbeihilfe nun niedriger war als der Freibetrag, dann ist das ja quasi schon verrechnet oder muss ich die Übergangsbeihilfe dann nochmal extra auflisten in der Steuererklärung?
wenn die Übergangsbeihilfe insgesamt niedriger war als der Freibetrag, dann bleibt keine steuerpflichtige Übergangsbeihilfe übrig -
Schau bitte mal auf die Lohnsteuerbescheinigung des Besoldungsamtes welche Daten da drauf stehen.
Da stehen ja nur der Bruttolohn, Steuern, Soli und Beiträge zur privaten KV und PV drauf.