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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: fraka am 23. Februar 2013, 19:15:54

Titel: Anspruch auf Übergangshilfe bei vorzeitigem Ausscheiden der BW
Beitrag von: fraka am 23. Februar 2013, 19:15:54
Eine FRage, sollte mir die BW ein vorzeitiges Ausscheiden ( ca. 5 MOnate) erlauben, auf Grund eines Arbeitsvertrages eines zivilen AG, hat man dann dennoch Anrecht auf düe Übergangshilfe, oder muss man dann auf alles verzichten?
Titel: Antw:Anspruch auf Übergangshilfe bei vorzeitigem Ausscheiden der BW
Beitrag von: F_K am 23. Februar 2013, 19:20:09
Zitatoder muss man dann auf alles verzichten?

Nein - Du musst auf NICHT verzichten - der Anspruch besteht erst nach 6 Monaten.
Titel: Antw:Anspruch auf Übergangshilfe bei vorzeitigem Ausscheiden der BW
Beitrag von: bayern bazi am 23. Februar 2013, 19:58:36
ich les dasso, das er 5 monate früher entlassen werden will  - nicht das er nach 5  monaten schon raus will

was dann allerdings passieren kann ist, das du durch die zurückstufung von 5 monaten in eine andere stufe reinkommst, da ja BFD- ANsprüche, Übergangsgebürnisse und Entlassungsgeld von der geleisteten Dienstzeit abhängig ist:
Titel: Antw:Anspruch auf Übergangshilfe bei vorzeitigem Ausscheiden der BW
Beitrag von: ulli76 am 23. Februar 2013, 20:07:20
Mein Tip: Lass dich sowohl von deinem Perser/Spieß als auch dem Sozialdienst und/oder BFD-Menschen beraten.
Titel: Antw:Anspruch auf Übergangshilfe bei vorzeitigem Ausscheiden der BW
Beitrag von: Rollo83 am 23. Februar 2013, 21:50:02
Ich denke ehr es geht hier um den Ermessensspielraum den der Chef geben kann.
Wobei das geht doch nur wenn es um VollzeitBFD geht.
Wenn man anstatt 12 Jahre nur 11 Jahre und 7 Monate dient dann dürfte man eigentlich in die Kategorie SAZ 8 kleiner/gleich SAZ 12 fallen, das seh ich wie die Lederhose ;-).
Titel: Antw:Anspruch auf Übergangshilfe bei vorzeitigem Ausscheiden der BW
Beitrag von: fraka am 24. Februar 2013, 08:05:28
ich bin Saz4 und könnte ab MAi in einen sozialversicherungspflichtigen Job.  also würde ich in SaZ3 rutschen und keine Übergangshilfe o.a. bekommen!?

Titel: Antw:Anspruch auf Übergangshilfe bei vorzeitigem Ausscheiden der BW
Beitrag von: KlausP am 24. Februar 2013, 08:25:35
Zitat von: fraka am 24. Februar 2013, 08:05:28
ich bin Saz4 und könnte ab MAi in einen sozialversicherungspflichtigen Job.  also würde ich in SaZ3 rutschen und keine Übergangshilfe o.a. bekommen!?

Kommt darauf an, unter welchen Voraussetzungen der Dienstherr einem Antrag auf Dienstzeitverkürzung stattgibt - wenn er ihm überhaupt zustimmt. Deshalb sollen Sie sich ja von Ihren Vorgesetzten und vom Sozialdienst beraten lassen. Sowas ist immer eine Einzelfallentscheidung und wird Ihnen in einem Internetforum vermutlich nicht endgültig beantwortet werden können.