Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ein Bekannter (ausgebildeter RettAss und Beamter im mittleren Dienst der Bundeswehr) will nach langer Zeit wieder ne Wehrübung machen und das im BwzK in Koblenz. Nun meinte der zuständige Bearbeiter wohl, dass dies aufgrund fehlender Qualifikation nur sehr schwer möglich wäre.
Jetzt meine Frage: Es muss doch möglich sein, aufgrund der vorliegenden Ausbildung eine entsprechende ATN zu bekommen um auf einen entsprechenden Dienstposten zu kommen oder?
Umgekehrt ist es zumindest keine große Sache, mein Sanitätssoldat wurde mir vom DRK direkt als SanH anerkannt.
Danke für eure Antworten
Horrido
Kommt drauf an, in welcher Laufbahn er ist.
Als Mannschafter kann er keine ATN SanFw RettAss bekommen. Und als Mannschafter wird man ihn auch nicht als RA einsetzen, selbst wenn man ihn wehrüben lassen würde.
Den genauen Dienstgrad kenne ich auch nicht. Er hat ganz regulär seinen WD abgeleistet, aber ob er danach nochmal geübt hat und befördert wurde kann ich nicht sagen
ZitatEin Bekannter (ausgebildeter RettAss und Beamter im mittleren Dienst der Bundeswehr) ...
Wieso fragt er dann nicht eifach bei seinem eigenen Dienstherrn "Bundeswehr" nach? *koppschüttel*
@ Klaus:
Das hat er ja. Beim Gespräch mit dem Mob-Bearbeiter ist ja dann eben gesagt worden, dass ihm dazu ne ATN fehlt.
Ich hab ihm dann gesagt er soll mal schauen obs die Möglichkeit gibt aufgrund der zivilen Ausbildung ne entsprechende ATN zu bekommen.
Meine Frage hier im Forum zielte eher darauf ab ob sowas konkret möglich ist, weniger gezielt auf das genannte Beispiel
Prinzipiell geht das schon, aber dann muss auch die Laufbahn passen.
ok danke :-)
kann denn ein Mannschafter die ATN RettAss bekommen, ohne direkt auf nen Dienstposten zu kommen? Dass er dann nicht im Rettungsdienst fahren könnte ist mir klar, aber ist die ATN prinzipiell an nen UmP-Dienstgrad gebunden?
Die ATN heisst ja nicht "RettAss", sondern "SanFw RettAss"!
Bei uns Sanis ist es aber nicht ganz soo schwer, bei entsprechender Qualifikation in die passende Laufbahn zu kommen.
Und natürlich könnte er dann in Koblenz am BWZK Rettungsdienst fahren.
Die ATN SanFwRettAss kenn ich , dachte man könnte auch die reine Ausbildung anerkennen ohne Bindung an nen Dienstgrad.
Wenn das nicht geht hat sich die Frage erledigt denke ich.
Danke schön
Warum sollte sich der Dienstgrad nicht am (zivilen) Ausbildungsstand orientieren? Wäre ja noch schöner, als RettAss einen OG d.R. einzusetzen :o
Mit der Ausbildung lässt sich aber ein höherer Dienstgrad (Fw d.R.) zuerkennen - also einfach Antrag stellen und höheren Dienstgrad mitnehmen.
Zitat von: ulli76 am 24. Februar 2013, 16:33:21Die ATN heisst ja nicht "RettAss", sondern "SanFw RettAss"!
Und genau das tut sie
nicht ! Die ATB Sanitätsfeldwebel (SanFw) hat die ATN 3000360 und die ATB Rettungsassitent (RettAss) hat die ATN 1001360!
Auch ist die ATB RettAss nicht an die ATB SanFw gebunden! Ich kenne genügend SanFw, die keine RettAss sind, und ich kenne genügend Dienstgrade, die zwar RettAss, aber keine SanFw sind, sondern z. B. SanDstOffz! Man kann daher durchaus die ATB RetAss dem kameraden zuerkennen, egal welchen Dienstgrad er hat, aber ... das kann nur das BAPersBw und nicht die Einheit bei der er üben möchte, oder bei der er eine Beorderung anstrebt! Hier rate ich dringend dazu, vom (in meinen Augen plan- und ahnungslosen!) "Mob-Bearbeiter" (BTW: Eine Tätigkeitsbeschreibung, die es gar nicht (mehr) gibt!), zum Fachmann beim BAPersBw zu wechseln, weil es dann auch klappen könnte mit der Beförderung zum Fw (vorl:) und der Zuerkennung der notwendigen ATBs ;) !
Dann müsste er im Umkehrschluss aber auch die ATN RettAss als Mannschafter bekommen können und genau das funktioniert eben nicht.
Die ATB RettAss ist an die Laufbahn der Feldwebelanwärter/Feldwebel gebunden! D. h., dass zum Beispiel ein StUffz (FA), bei dem die zeitlichen Voraussetzungen für die Beförderung zum Feldwebel noch nicht vorliegen, diese ATB durchaus erhalten kann, ein Mannschafter allerdings definitiv nicht! Und wenn der Feldwebel irgendwann einmal Offz (MilFD oder auch TrDst!) werden sollte, muss die ATB nicht zwingend aberkannt werden!
Und genau genommen dürfte die ATB auch heißen SanFw und RettAss und wer auf diesem Dienstposte eingesetzt werden soll, braucht beide ATN.