Liebe Forumsmitglieder,
mein Sohn (SanOA) Z17) studiert Medizin im ersten Semester. Die Kindergeldstelle zahlt weiterhin das Kindergeld an mich aus. Mein Sohn berichtet nun, dass die Kameraden das Kindergeld von ihren Eltern überwiesen bekommen, da es dem Kind zustehe, insbesondere da die Eltern ja keine Unterhaltsleistungen mehr erbringen (müssen) aufgrund der Dienstbezüge des Kindes. Diese Argumentation finde ich logisch und habe es auch so (nach Vollendung des 18.Lj vor zwei Monaten) gehandhabt. Nun erhebt aber der (geschiedene) Vater des Kindes Anspruch auf seinen Kindergeldanteil. Da ich wenig Lust habe, an "zwei Herren" auszuzahlen, wüßte ich gerne, wie dies im Forum gehandhabt wird. Zahlt Ihr das Kindergeld an die studierenden Kinder mit SanOA Gehalt aus, beziehen sie es u.U. direkt von der Familienkasse, gibt es Urteile dazu? Der Vater des Kindes ist äußerst streitwillig und ich habe keine Lust in eine von vornherein klar verlorene Schlacht zu gehen.
Ich freue mich über Antworten!
da wäre eigentlich zunächst zu prüfen, ob es eine Unterhaltsvereinbarung zwischen der Mutter des Kindes und dem leiblichen Vater gibt und wie diese ausgestaltet ist.
Der Vater hat nie Unterhalt gezahlt, hat aber von mir das Kindergeld ausgekehrt bekommen. Ist sicher ungewöhnlich, war aber Teil eines etwas komplizierten Ehevertrags und hat 5 Jahre gut funktioniert, bis jetzt die Auszahlung an den Sohn erfolgte. Hätte er nicht als SanOA Medizin studiert sondern ohne BW, so hätte ich das Studium alleine bezahlt und trotzdem an den Vater das Kindergeld ausgekehrt. Er wollte aber unbedingt zur Marine..
Danke für den raschen Kommentar!
Danke auch an Firli, ich glaube der hilft wirklich: es ist der Fall, dass beide nicht zahlen, aber keine Unterhaltspflicht besteht, da keine Bedürftigkeit (angesichts der BW-Bezughöhe) besteht. Insofern darf ich an den Sohn auskehren!
Vielen Dank!!!