Hallo Kameraden,
ist es eigentlich erlaubt außerhalb einer Wehrübung den Kraftraum einer Kaserne zu nutzen?
Ich vermute mal, dass es aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt ist, aber ihr wisst da vielleicht mehr...
Schönen Gruß
Accan
Klar kannst du den Kraftraum benutzen, Bedingung ist, dass du eingewiesen worden bist. Damit wäre auch das mit der Versicherung geklärt.
das klingt ja schon mal gut...
Gilt eine Einweisung für alle Kasernen?
ZitatKlar kannst du den Kraftraum benutzen, Bedingung ist, dass du eingewiesen worden bist. Damit wäre auch das mit der Versicherung geklärt.
Quelle?
Reservist hin oder her, er ist ZIVILIST - und will eine DIENSTLICH bereitgestellte Resource nutzen.
Dazu benötigt man regelmäßig einen NUTZUNGSVERTRAG, der dann auch solche Dinge wie Versicherungs- und Haftungsfragen klarstellt.
In aller Regel übernimmt die Bundeswehr nämlich weder eine Haftung, noch eine Versicherung. Dies wird immer dem Mieter auferlegt.
Nachtrag:
Und "Einzelpersonen" wird grundsätzlich so ein Vertrag nicht angeboten - dazu benötigt man schon einen gemeinnützigen, eingetragenen Verein - und bei Krafträumen habe ich so einen Vertrag / eine Nutzung noch nicht gesehen (lediglich bei Sporthallen).
Wer könnte da denn genauere Auskünfte geben?
Mir kam einfach mal der Gedanke, dass es doch ein guter Ansatz wäre, wenn man sich als beorderter Reservist in den Kasernen fit halten kann ;)
Erster Ansprechpartner wäre der Beorderungstruppenteil. Und der kann sich dann an den Kasernenkommandanten wenden.
Die Bubdeswehr darf nicht in Konkurrenz zur gewerblichen Wirtschaft treten. Insofern stellt sie auch keine Fitnessräume, Saunen etc. für externe Nutzer zur Verfügung. Der Kasernenkommandant wird einen solchen Antragsteller dann an gewerbliche Fitnesstudios verweisen müssen.
Nutzungsverträge werden nur mit Sportvereinen für Sportplätze und -hallen und dann so wie von F_K beschrieben, durch das BwDLZ geschlossen. Die gibt es nämlich nicht als Angebotene gewerblicher Unterbehmen, so dass die Bw mit Niemanden in Konkurrenz tritt.
Aus Reserve Aktuell 3 - 2014
http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJD0gFZ-YXVKampOjX5DtqAgA8pzV5A!!/
Zitat
+++ Mitbenutzung von Sportanlagen durch beorderte Reservisten +++
Die ZDv 70/1 ,,Liegenschaften der Bundeswehr" wurde in den Kapiteln 3 und 4 sowie in den Anlagen 7 und 8 mit sofortiger
Wirkung geändert. Im Ergebnis können somit beorderte Reservisten zur Vor- und Nachbereitung ihrer Reservistendienstleistungen
alle Sportanlagen (Konditions-/Fitnessräume, Schwimmanlagen) der Bundeswehr unentgeltlich nutzen.
Ist denn auch genauer definiert, welche Zeiträume eine Vor- oder Nachbereitung umfassen?
So nach dem Motto: Ein halbes Jahr vor und ein halbes Jahr nach einer RDL Vor- bzw. Nachbereiten, wenn man einmal im Jahr eine RDL macht und man könnte quasi immer die Sportanlagen benutzen.
Weiterhin: Umfasst dies die Sportanlagen aller Standorte oder alle Sportanlagen des Standortes an dem man beordert ist?
(Aus diesem kurzen Ausschnitt heraus würde ich ja eigentlich auf ersteres tippen)
Dazu müsste man die überarbeitete ZDv 70/1 lesen.
Letztendlich müsste das aber ersteres sein, da nicht jeder Beorderungstruppenteil alle Sportmöglichkeiten bietet.
Wegen des Berichts des Wehrbeauftragten wurden alle Sport und Fitnesseinrichtungen der Bundeswehr auch für beorderte Reservisten geöffnet. (siehe Eintrag Merowig) Es ist hierbei nur die Beorderung entscheidend nicht wann man geübt hat. Schließlich hat der beorderte Reservist einen "Vertrag" mit der Bundeswehr, dass er seine Leistungsfähigkeit erhält und bereitstellt im Rahmen von RDL's.