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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: kommando ksk am 06. März 2013, 22:02:48

Titel: Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: kommando ksk am 06. März 2013, 22:02:48
Hallo zusammen,ist es moeglich das ich in der Stammeinheit wohnen  kann,anstatt Ausserhalb mieten??Und wann sollte ich mich danach erkundigen,zu mir bin Saz8 35 Jahre alt in Seedorf AGA und da bleibe ich auch danach.Danke Gruss
Titel: Antw:Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: apollo98 am 06. März 2013, 22:14:23
Kommt auf die Kapazitäten an. Wenn genug Stuben vorhanden sind, dürfte das kein Problem darstellen. Ist aber eher selten der Fall. Näheres kann Dir aber nur der Spieß bzw. Kasernenkommandant sagen.
Titel: Antw:Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: kommando ksk am 06. März 2013, 22:19:41
Ok,meinst du ich sollte mich jetzt schon darueber in formieren,oder erst bei der AGA??Nicht das ich dann da stehe ohne Schlafplatz.
Titel: Antw:Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: kommando ksk am 06. März 2013, 22:20:27
Sorry ich meinte Informieren.
Titel: Antw:Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: Tomeks am 06. März 2013, 22:51:51
Fragen macht klug.

http://www.fallschirmjaegerkaserne.de/übernachtungsmöglichkeiten/
Titel: Antw:Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: kommando ksk am 06. März 2013, 23:10:13
Danke dir sehr.Gruss
Titel: Antw:Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: Rollo83 am 07. März 2013, 00:54:04
Also in der AGA werden sie zu 99,99% dort schlafen.
Werden sie Trennungsgeldempfänger, sprich haben sie einen anerkannten Wohnsitz?
Wenn ja MUSS die Bundeswehr ihnen einen Unterkunft stellen. Ist dies in der Kasernen nicht möglich wird ihnen im Umkreis eine Wohnung bis zu einem bestimmten Satz bezahlt. Dieser Satz ist abhängig von der Gegend.
Titel: Antw:Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: kommando ksk am 07. März 2013, 02:14:56
Also ich wohne mit meiner Familie bei meinen Eltern,weil ich die letzten Jahre im Ausland gelebt habe und erst seit zwei Monaten wieder in Deutschland bin.Die Wohnung ist auf meine Eltern gemietet.
Titel: Antw:Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: KlausP am 07. März 2013, 06:22:41
So lange Sie keinen anerkannten eigenen Hausstand haben, bei dem Sie im Mietvertrag als Mieter stehen, zahlt die Bundeswehr weder Umzugskostenvergütung (UKV) noch Trennungsgeld (TG).
Titel: Antw:Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: kommando ksk am 07. März 2013, 09:38:08
Verstanden,vielen Dank.
Titel: Antw:Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: apollo98 am 07. März 2013, 10:47:48
Der Mietvertrag muss vor Dienstantritt bestehen und zum KC geschickt werden.
Titel: Antw:Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: kommando ksk am 07. März 2013, 20:08:40
Der Mietvertrag meiner Eltern??Ich hab keinen auf meinen Namen.Gruss
Titel: Antw:Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: KlausP am 07. März 2013, 20:10:36
Zitat von: kommando ksk am 07. März 2013, 20:08:40
Der Mietvertrag meiner Eltern??Ich hab keinen auf meinen Namen.Gruss

Zitat von: KlausP am 07. März 2013, 06:22:41
So lange Sie keinen anerkannten eigenen Hausstand haben, bei dem Sie im Mietvertrag als Mieter stehen, zahlt die Bundeswehr weder Umzugskostenvergütung (UKV) noch Trennungsgeld (TG).
Titel: Antw:Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: kommando ksk am 07. März 2013, 20:59:07
Ja hab nicht aufgepasst,sorry.
Titel: Antw:Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: apollo98 am 07. März 2013, 21:47:55
Danke Klaus.
Titel: Antw:Uebernachten in der Stammeinheit
Beitrag von: Andi am 07. März 2013, 21:55:31
Zitat von: KlausP am 07. März 2013, 06:22:41
So lange Sie keinen anerkannten eigenen Hausstand haben, bei dem Sie im Mietvertrag als Mieter stehen, zahlt die Bundeswehr weder Umzugskostenvergütung (UKV) noch Trennungsgeld (TG).

UKV gibt es im Zweifelsfall immer. ;) Nur dann wird halt von Umzugsgut auf Basis der m² Zahl des Kinderzimmers ausgegangen.