Hallo zusammen,ist es moeglich das ich in der Stammeinheit wohnen kann,anstatt Ausserhalb mieten??Und wann sollte ich mich danach erkundigen,zu mir bin Saz8 35 Jahre alt in Seedorf AGA und da bleibe ich auch danach.Danke Gruss
Kommt auf die Kapazitäten an. Wenn genug Stuben vorhanden sind, dürfte das kein Problem darstellen. Ist aber eher selten der Fall. Näheres kann Dir aber nur der Spieß bzw. Kasernenkommandant sagen.
Ok,meinst du ich sollte mich jetzt schon darueber in formieren,oder erst bei der AGA??Nicht das ich dann da stehe ohne Schlafplatz.
Sorry ich meinte Informieren.
Fragen macht klug.
http://www.fallschirmjaegerkaserne.de/übernachtungsmöglichkeiten/
Danke dir sehr.Gruss
Also in der AGA werden sie zu 99,99% dort schlafen.
Werden sie Trennungsgeldempfänger, sprich haben sie einen anerkannten Wohnsitz?
Wenn ja MUSS die Bundeswehr ihnen einen Unterkunft stellen. Ist dies in der Kasernen nicht möglich wird ihnen im Umkreis eine Wohnung bis zu einem bestimmten Satz bezahlt. Dieser Satz ist abhängig von der Gegend.
Also ich wohne mit meiner Familie bei meinen Eltern,weil ich die letzten Jahre im Ausland gelebt habe und erst seit zwei Monaten wieder in Deutschland bin.Die Wohnung ist auf meine Eltern gemietet.
So lange Sie keinen anerkannten eigenen Hausstand haben, bei dem Sie im Mietvertrag als Mieter stehen, zahlt die Bundeswehr weder Umzugskostenvergütung (UKV) noch Trennungsgeld (TG).
Verstanden,vielen Dank.
Der Mietvertrag muss vor Dienstantritt bestehen und zum KC geschickt werden.
Der Mietvertrag meiner Eltern??Ich hab keinen auf meinen Namen.Gruss
Zitat von: kommando ksk am 07. März 2013, 20:08:40
Der Mietvertrag meiner Eltern??Ich hab keinen auf meinen Namen.Gruss
Zitat von: KlausP am 07. März 2013, 06:22:41
So lange Sie keinen anerkannten eigenen Hausstand haben, bei dem Sie im Mietvertrag als Mieter stehen, zahlt die Bundeswehr weder Umzugskostenvergütung (UKV) noch Trennungsgeld (TG).
Ja hab nicht aufgepasst,sorry.
Danke Klaus.
Zitat von: KlausP am 07. März 2013, 06:22:41
So lange Sie keinen anerkannten eigenen Hausstand haben, bei dem Sie im Mietvertrag als Mieter stehen, zahlt die Bundeswehr weder Umzugskostenvergütung (UKV) noch Trennungsgeld (TG).
UKV gibt es im Zweifelsfall immer. ;) Nur dann wird halt von Umzugsgut auf Basis der m² Zahl des Kinderzimmers ausgegangen.