Kann mir jemand die Frage beantworten, welche Voraussetzungen zur Bordverwendungsfähigkeit gehören?
Zivil habe ich die G 26/3 (schwerer Atemschutz) vor 6 Jahren noch spielend erfüllt.
Du bist für die Marine zu groß. Man darf max. 196 sein. Alles darüber führt zum Ausschluss für Marine.
Und schwupps landet man im Personalamt oder wie das jetzt heißt. ;D
Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr :'(
Zitat von: apollo98 am 08. März 2013, 12:49:47
Du bist für die Marine zu groß. Man darf max. 196 sein. Alles darüber führt zum Ausschluss für Marine.
Ansonsten musst du an Bord ständig einen Knitterfreien tragen um unzählige Beulen am Kopf zu vermeiden. ;D
Dauerhaft Knitterfreien tragen
Gibt ja inzwischen den Kevlarhelm, da wäre das erträglich, die alte Blechschüssel war viel schlimmer ;)
Mein Ex-Schwiegervater hat mir mal seinen NVA-Stahlhelm gegeben. Das wäre eine Folter, da wäre ich nach dauerhaftem tragen wirklich irgendwann 1,96 m gewesen.
Mal schauen, was der Karriereberater jetzt noch Gutes weiß
Seufz ... als Hamburger Jung wäre ein Traum in Erfüllung gegangen, MUT und Marineoperationsdienst.
Ich könnte meine Eltern heute noch verfluchen >:(
Dann sei mal froh, das du den alten BÜ-Helm nicht tragen musstest, da währen noch 10 cm weniger drin gewesen. ;D
Zitat von: christoph1972 am 08. März 2013, 14:18:48
Seufz ... als Hamburger Jung wäre ein Traum in Erfüllung gegangen, MUT und Marineoperationsdienst.
Genau deshalb bin ich auch auch zur See gefahren.
Ich habe ein Bild gefunden. Das war doch der Helm für die Geschützführer!? Den früher wurde ja manuell geladen ....
Lord Helmchen lässt grüßen ;)
Allen Vermutungen zum Trotz,
auch bei meiner Größe stößt man sich Kopf äußerst selten, schlimmer war es mit 1,90 m ... da muss man sich echt dran gewöhnen, länger als der Durchschnitt zu sein.
Ein Bekannter - knapp über 2 m musste lachen, er ist Schiffsingenieur mit ausgefahrenen Patent. Die sucht die Bundesmarine händeringend. Auf einem zivilen Dampfer darf und fährt er als CI. Die Marine würde ihn trotz absolutem Mangel ablehnen.
Das muss man sich erstmal auf der Zunge zergehen lassen.
Vorschrift ist Vorschrift, da bräuchte ich wohl einen Dok mit Eichenlaub für eine Ausnahmeregelung :'(
Gut, dass das Thema grad zur Sprache kommt. Ich find das einen Mist mit den verschärften BDV Regeln.
Ich hab die nämlich auch nicht bekommen. Nur aus gegenteiligen Grund - Mindestgröße nicht erfüllt -.-`
Der Prüfoffizier hat mir sogar gesagt, dass es diese neuen Regelungen erst seit und extra wegen dem Unfall, der mit dem Mädchen auf der Gorchfock passiert ist, gibt. Schade eigentlich.
( Find ich persönlich unlogisch. Wenn ich nichtmal über die Reling gucken kann, kann ich erst recht nicht drüberfallen oder? :) )
Das nicht, aber zwischen den Streben durch ... ::)
Ach verdammt . :P
Naja aber wenn man sich doof anstellt kann einem das auch mit 1,90 passieren oder?
@ christoph 1972
Auch heute werden die Geschütze noch manuell geladen und die Bundesmarine gibt es auch schon seit längerem nicht mehr;)
@Steve 87 Streiche "Bundesm" und setze "M" ;)
Mein letzter waffentechnischer Stand war, es gibt auch Geschütze bei den Schiffen der Marine die automatisch laden!? :-[
Bei über 1,96 m Körpergröße wird sicher argumentiert, der Körperschwerpunkt liege so hoch, dass man bei "rough sea" trotz Reling über Bord gehen könnte .... oder der Soldat würde sich an den Leitungen und/oder Ventilen den Kopf stoßen können.
Also Mindestgröße kann ich ja irgendwo noch nachvollziehen, eine zierliche Frau von 1,60 m mit 50 kg, die 2 Preßluftflaschen mit je 200 Bar Preßluft sowie den Hitzeschutzanzug tragen soll und dann auch noch das C-Rohr mit Vollstrahl halten soll, strapaziert schon arg das Vorstellungsvermögen.
... auch zu "Lang" ist ein Problem.
Man kann in den Kojen nicht schlafen, sich nicht schnell in den Gängen bewegen und hat Probleme mit den Schotten.
ZitatDas muss man sich erstmal auf der Zunge zergehen lassen.
.. muss man nicht. Ist nämlich aus SACHLICHEN Gründen vollkommen nachvollziehbar.
Zitat von: christoph1972 am 11. März 2013, 08:00:53
Mein letzter waffentechnischer Stand war, es gibt auch Geschütze bei den Schiffen der Marine die automatisch laden!? :-[
Automatisch laden ja, aber irgendwie muss die Mun aber auch aus der Munkammer in die Beladeeinhait kommen und da ist (wie in ettlichen anderen Dingen an Bord auch) immer noch Manpower gefragt.
Und so ein "Patrone" kann, je nach Art, bis zu 45 Kilo wiegen.
Zitat von: F_K am 11. März 2013, 08:39:07
... auch zu "Lang" ist ein Problem.
Man kann in den Kojen nicht schlafen, sich nicht schnell in den Gängen bewegen und hat Probleme mit den Schotten.
Also als leidgeprüfter Großwüchsiger kann ich nur sagen, wenn es danach geht, hätten drei Kameraden und ich keinen GWDL leisten dürften, da die Betten in der AGA nur in der Version "Doppelstockbett" vorhanden waren und auf unseren Großwuchs (alle jenseits der 2m) Null Rücksicht genommen wurde und wir eben quer im Bett lagen.
Die schnelle Bewegung im Gang ist sicher diskussionswürdig, da ich zumindest automatisch immer den Kopf einziehe, wenn die Decken- bzw. Deckshöhe eben mal nicht den gewohnten 2,30 bis 2,50 m entspricht und ich mir auf einem Boot bzw. Schiff nie den Kopf gestoßen habe, gerade weil ich es gewohnt bin, automatisch darauf zu achten.
Für die Schotten gilt dasselbe, da geht man als Großwüchsiger ganz anders mit um, als der Normalgroße das glaubt.
ZitatDas muss man sich erstmal auf der Zunge zergehen lassen.
.. muss man nicht. Ist nämlich aus SACHLICHEN Gründen vollkommen nachvollziehbar.
Wenn es danach ginge, dürfte die Seediensttauglichkeit in der Zivilschifffahrt ja auch nicht gegeben sein. Die besitze ich zum wiederholten Male genau wie mein Bekannter. Weiterhin ist nach STCW ja auch die Brandschutz-/abwehrausbildung und andere nette Sachen notwendig. Das geht zivil alles und ich darf im Maschinendienst tätig sein, aber die Marine weicht von zivilen Vorschriften ab und führt Maße ein, die sicherlich irgendwo am grünen Schreibtisch entschieden wurden.
So ist es halt in einer Demokratie.
Da schießt die Bundeswehr/Marine ein wenig über das Ziel hinaus, so mein persönliches Empfinden. Aber es erübrigt sich da jede weitere Diskussion. Die entsprechende MDv bzw. ZDv sieht das so vor und basta.
Zitat von: christoph1972 am 11. März 2013, 08:00:53
Also Mindestgröße kann ich ja irgendwo noch nachvollziehen, eine zierliche Frau von 1,60 m mit 50 kg, die 2 Preßluftflaschen mit je 200 Bar Preßluft sowie den Hitzeschutzanzug tragen soll und dann auch noch das C-Rohr mit Vollstrahl halten soll, strapaziert schon arg das Vorstellungsvermögen.
Berufsfeuerwehr Oberhausen: Haben aktuell 4 Frauen, 2 davon für eine Frau relativ groß die anderen beiden garantiert unter 170cm. Wiegen bestimmt keine 70kg und schaffen das ohne Probleme ;) Zumal ein C-Rohr jetzt nicht die Härte ist, selbst mit Vollstrahl und das mit voller Barzahl. Also da sehe ich die Problematik weniger, solange die Frau körperlich fit ist :) Mindestgröße macht aber schon Sinn.Wer eine Trittleiter braucht um über die Reling zu gucken hindert einfach den Arbeitsfluss :D
ZitatWenn es danach ginge, dürfte die Seediensttauglichkeit in der Zivilschifffahrt ja auch nicht gegeben sein.
Zivile Schiffe werden aber eben anders gebaut (z. B. mit längeren Betten) - und mil. Dienst ist anders als ziviler Dienst.
Es sind und bleiben SACHLICHE Gründe.
Die Seediensttauglichkeitsverordnung (SeeDTauglV) sieht vor in § 2 Abs. 1 S. 1: Seedienstuntauglich ist, wer kleiner ist als 150 cm oder weniger wiegt als 45 kg. ;D
Mit 45 kg sind zwei Preßluftflaschen à 200 bar schon ziemlich viel, dann noch die zierlichen Seestiefel(chen) an den Füßen ;) 1,50 m ist am Schott dann evtl. schwierig, weil die Kniee schon unterhalb der Schottkante sind. ::)
Ich meine im SanDst gibt es eine Mindestgröße (1,60m?) und für die Bundeswehr an sich auch.
Ich wollte ja schließlich nicht U-Boot-Fahrer werden, sondern in den Operationsdienst einer Überwassereinheit.
Aber egal, zu tall ist zu tall.
Naja, ich muss gerade an BulleMölders "Patrone" von 45 kg denken .... 120 mm Geschoss mit Treibladung (obwohl, wird die Treibladung nicht extra geladen!? oder verwechsel ich das mit der Ari ???)
Also nochmal:
Es gibt eine MINDESTgröße, weil man sonst z. B. die Krankentrage nicht in das Gestell bringen kann (die Nutzung einer Trittleiter ist da halt vom Prozeß her nicht angedacht).
Es gibt eine MAXIMALgröße, weil die Betten ansonsten zu kurz sind, die Kosten für Bekleidung zu hoch, die Gänge und Schotten zu niedrig usw. (klar könnte man die Schiffe anders bauen - aber diese Kostenentscheidung ist nunmal gefallen).
Andere Frage, aber genauso interessant für mich, gibt es für Luftfahrzeugbesatzungen (jetzt nicht Pilot oder WSO, denn a.) dafür bin ich definitiv zu alt und sehe auch nicht mehr ausreichend b.) zu groß, weil meine Beine jenseits dessen sind, was der Schleudersitz erlaubt c.) ich habe einmal den Belastungstest in der Zentrifuge gesehen, und dabei schon gedacht, so toll kann kein Tornado oder ein EF sein, um sich das anzutun) eine Höchstgröße? Bei Piloten ist ja bei 1,98m Schluss.
Zitat von: christoph1972 am 11. März 2013, 12:22:12
Die Seediensttauglichkeitsverordnung (SeeDTauglV) sieht vor in § 2 Abs. 1 S. 1: Seedienstuntauglich ist, wer kleiner ist als 150 cm oder weniger wiegt als 45 kg. ;D
??? Also, wenn mind. 150mm die Vorgabe ist, dann hätte die Tauglichkeit mit 162mm eigentlich bekommen müssen?
Und da das generelle min. Gewicht für die BW bei 50kg liegt, kann es daran auch nicht liegen.
Gibt es noch weitere, mir bisher unbekannte, Gründe die BDV nicht zu erhalten?
Es gibt zig Gründe die BDV nicht zu erhalten. Oder wurden Sie nur gemessen und gewogen?
@Firli Verstehe ich, nur der Prüfoffizier hat mir auf mein Fragen hin ausdrücklich gesagt es läge an der Größe. Wenn was anderes der Grund wäre hätte er das nicht gesagt?
Die Seediensttauglichkeit (zivil) ist nicht ausschlaggebend für die Borddienstverwendungsfähigkeit (militärisch). Der Grund ist ganz einfach: Kriegsschiffe sind nach anderen Maßgaben gebaut als Handelsschiffe. Allein die Fregatten F122, mit immer noch 6 aktiven Schiffen, haben in den wenigsten Bereichen des Schiffes, Deckenhöhen über 2m.
Und wer es nicht glaubt, der kann sich ja mal den ehemaligen Zerstörer Mölders im Marinemuseum Wilhelmshaven anschauen, wenn er da mal vorbei kommt.
Es gibt zwar nur einen "Hausfrauenrundgang" und das Schiff ist auch schon ein wenig älter aber man bekommt schon mal einen Eindruck wie eng es auf einem Kampfschiff zugeht. In den für die Besucher nicht zugänglichen Teil ist es in vielen Bereichen noch wesentlich enger. Und auch bei den Modernen Schiffen sieht das nicht viel anders aus.
Außerdem wird hier immer nur von Schiffen gesprochen, die Deutsche Marine hat aber auch noch Boote und die sind noch Enger.
Und es gibt keine Unterscheidung zwischen Borddienstverwendungsfähigkeit für Schiffe und für Boote.
Jepp, die Enge würde mich ja nicht stören, allerdings ist die Höhe der Decks für Kerls wie mich, absolut unmöglich.
BÜ-Helm auf oder nicht.
Da bleibt nur ein lautes "Fu**" und den Orthopäden in Eckernförde zu verfluchen, der damals (Anfang der 1980er) prognostizierte: "Der Junge wird höchstens um die 1,90m, machen Sie sich keine Sorgen, der kann damit zur Marine, wenn er das dann mit 20 immer noch will." Da wollte ich noch auf ein S-Boot, weil Olpenitz so schön nah war.
Grrrrrrrr .... ich muss wohl in der Wiege vertauscht worden sein, meine Mutter ist gerade mal 1,63m und mein Vater war mit Good Will um die 1,75m.
Mein jüngerer Bruder ist gerade mal in den 1,80ern, da muss irgendwas schief gelaufen sein.
Mindestgröße auf Kriegsschiffen deshalb, damit die Seeventile u. a. Ventile/Hähne geschlossen bzw. geöffnet werden können und auch Lecks unterhalb der Wasserlinie ggf. mit vollem Körpereinsatz vorübergehend geschlossen werden können. Weiterer Grund, der Brandbekämpfungstrupp muss unter vollem Hitzeschutz ggf. Kameraden bergen können.
Zitat von: -NIC- am 12. März 2013, 00:09:40
??? Also, wenn mind. 150mm die Vorgabe ist, dann hätte die Tauglichkeit mit 162mm eigentlich bekommen müssen?
Ich hoffe zuversichtlich, dass der Unterschied zwischen cm und mm bekannt und verinnerlicht ist ;)!
Zitat von: christoph1972 am 12. März 2013, 08:01:28
...und auch Lecks unterhalb der Wasserlinie ggf. mit vollem Körpereinsatz vorübergehend geschlossen werden können.
Der Maat als "Stöpsel" ;)?
Zitat von: StOPfr am 12. März 2013, 12:53:43
Zitat von: -NIC- am 12. März 2013, 00:09:40
??? Also, wenn mind. 150mm die Vorgabe ist, dann hätte die Tauglichkeit mit 162mm eigentlich bekommen müssen?
Ich hoffe zuversichtlich, dass der Unterschied zwischen cm und mm bekannt und verinnerlicht ist ;)!
Zitat von: christoph1972 am 12. März 2013, 08:01:28
...und auch Lecks unterhalb der Wasserlinie ggf. mit vollem Körpereinsatz vorübergehend geschlossen werden können.
Der Maat als "Stöpsel" ;)?
Jawohl, Herr StoPfr! Btsm XYZ, ich melde, Wassereinbruch unterhalb der Wasserlinie erfolgreich mit Maat ABC abgedichtet. Abschnitt wird gelenzt. ;D
Gar nicht so abwegig, beim Schiffsicherungslehrgang wurde uns beigebracht, wenn nichts anderes zur Hand ist und das Loch nicht zu groß, Arsch drauf als Erstmaßnahme.
Genau so haben wirs in Neustadt auch im ersten Moment gemacht;)