Kurz und knapp:
Antrag zur Umwandlung auf SaZ gem. Altersband I wurde Ende Januar positiv beschieden.
"Ihrem Antrag auf Umwandlung Ihres Dienstverhältnisses wird entsprochen."
"Ihre Dienstzeit wird auf 12 Jahr und 0 Monate mit Dienstzeitende 31.03.2014 neu festgesetzt."
Daraus habe ich geschlossen, dass ich wieder SaZ bin. Diesbezüglich habe ich mich unmittelbar mit dem BfD in Verbindung gesetzt, da eine von mir gewünschte Ausbildung im Mai beginnt.
Die Ausbildung geht über 2 Jahre und findet fast nur an den Wochenenden statt. Eine Freistellung vom Dienst ist somit nicht erforderlich. Des Weiteren habe ich aufgrund von Vorbildungen nur einen Anspruch von 9 Monaten BfD während der Dienstzeit.
Jetzt gehen die Probleme los:
Der BfD teilte mir vorab mit, dass er die Kosten für die gewünschte Ausbildung bis zur Höchstgrenze übernimmt.
Bei dem Termin heute stellte sich jedoch heraus das BAPersBw mich in SASPF noch nicht von BS auf SaZ umgestellt hat. Auf Nachfragen durch den BfD wurde mitgeteilt, dass das erst zum 30.06.2013 geschehen wird, da da erst mein Rechtsanspruch auf Freistellung beginnt und berufen sich auf §8 SKPersStruktAnpG
http://www.gesetze-im-internet.de/skpersstruktanpg/__8.html. Weder mein PersOffz noch der BfD werden daraus schlau, denn es geht ja nur um einen Kostenübernahme und nicht um eine Freistellung und können das Verhalten vom BAPersBw nachvollziehen. Köln stellt sich sturr und ich schau bzgl. meiner Ausbildung in die Röhre. Mich kostet der Spaß ein ganzes Jahr, welches ich erst später beginnen kann.
Was jetzt? Hat hier jemand eine Idee wie ich weiter verfahren kann?
Die Zeit drängt, denn der Vertrag fürs Studium liegt hier und muss asap unterschrieben zurück, sonst ist der Platz weg.
Vielen Dank schonmal
Unter einem abgelehnten Antrag steht doch gewöhnlich eine Rechtsbehelfsbelehrung, oder?
Der BfD kann ja nichts ablehnen, da er solange ich als BS geführt werde, nicht für mich zuständig ist.
Wie wäre es erstens mit einem klärenden Anruf bei Ihrem Personalführer und zweitens, wenn das keine Abhilfe bringt, mit einer Beschwerde an den Präsidenten des BAPersBw?
Ich würd zur Not die Kosten selber tragen auch wenn das nicht unbedingt der Gedanke des Gefechtes sein sollte. Als Offizier sollte dies durchaus im machbaren sein.
Das klärende Gespräch beim zuständigen Dezernatsleiter lief auf § 8 SKPersStruktAnpG hinaus.
Post zu einer dafür zuständigen Stelle ist bereits unterwegs, da mir persönlich eine Beschwerde zu lange dauert (Erfahrungswerte).
Wenn ich noch massig Zeit hätte, wäre das auch alles halb so wild, dann würde ich den Dingen mit dem nötigen Nachdruck ihren Lauf lassen, aber es wird langsam knapp, daher hatte ich auf eine Idee gehofft, auf die ich nicht selbst schon gekommen bin.
Derzeit hängt sich auch mein zuständiger S1 StOffz rein, um die Kuh vom Eis zu bekommen.
Ich scheine mit dem BAPersBw auf dem Kriegsfuß zu stehen, denn wir hatten schon den einen oder anderen Zwischenfall, den ich nicht habe auf mir Sitzen lassen.
Der Antrag auf Umwandlung belief sich eigentlich auf 11 Jahre und nicht auf 12 Jahre, aber ich dachte mir besser als abgelehnt und jetzt dieses Theater.
@Rollo
Wir reden hier von Ausbildungskosten in Höhe von 15.000 €....die Kostenhöchstgrenze laut BfD wären in meinem Fall knapp 10.000 €.
Das kann und will ich auch nicht einfach so leisten, wenn mir doch Gelder zustehen.
Im Endeffekt bleibt mir, wenn es so bleibt aber nichts anderes übrig, denn ein Jahr später anzufangen ist keine Alternative.
Hallo Lupus,
das BAPersBw stellt sich nicht stur ... sondern hält sich an den Gesetzestext !
in § 8 steht u.a. :
"Die nach der Umwandlung verbleibende Wehrdienstzeit als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit
darf die Zeit nicht überschreiten, die ihr oder ihm nach § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
(...) für die Freistellung vom militärischen Dienst zusteht."
Daraus folgt ...
> Sie haben die Umwandlung zum SaZ 12 beantragt
> Dann ist Ihr neues DZE der 31.03.2014
> Sie haben als SaZ einen Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst von 9 Monaten
( als SaZ 12 eigentlich 24 Mon >> auf Grund Ausbildung in der Bw aber Kürzung um 15 Monate )
> Da Sie ab Umwandlung BS zu SaZ gem. § 8 nur noch eine Wehrdienstzeit von 9 Monaten haben dürfen...
...darf das BAPersBw den Statuswechsel erst zum 01.07.2013 vollziehen !
> Da dann die Rest-Wehrdienstzeit bis zum DZE 31.03.2014 = der Zeit der Freistellung ist > eben 9 Monate
Dies ist eine gesetzliche Vorgabe ! Die m.E. auch niemand umgehen wird...
Ihr S1 hätte Sie vor Antragstellung auf diesen Punkt hinweisen können/müssen, denn die Ausführungsbestimmungen
zur Anwendung des RefBeglG gehen ausdrücklich darauf ein...
Die rechtliche Frage ist ... darf der BfD Sie vor dem 01.07.13 fördern - obwohl Sie erst ab dem 01.07.13 im Status SaZ sein werden !
Und da sehe ich auch ein Problem...
denn § 29 Abs 2 Berufsförderungsverordnung führt - bezogen auf Maßnahmen nach § 5 SVG - aus :
"Eine bewilligte Förderung endet mit Ernennung zum Berufssoldat..."
D.h. im Status Berufssoldat ... keine Förderung nach § 5 SVG !
Ich denke hier sollte versucht werden, im Rahmen einer sogenannten ermessensfehlerfreien Einzelfallentscheidung,
"die Kuh vom Eis" zu kriegen.
Dies wird aber nicht funktionieren, wenn auf das BAPersBw "mit dem Finger gezeigt" wird - das sich an das Gesetz hält!
Eine Lösung könnte sein...
> Der Antrag wird neu gestellt , mit dem Wunsch SaZ 11 und 1 Monat
> Dann wäre das neue DZE der 30.04.2013
> Als SaZ 11 und 1 Mon besteht ein BfD-Anspruch von insgesamt 36 Monaten, davon 15 Mon Freistellung vom mil. Dienst
> Da aber auf Grund der Vorbildung 15 Monate anzurechnen sind, erfolgt keine Freistellung
> Die Statusumwandlung erfolgt dann zum 30.04.13, wobei dies zugleich das DZE ist.
- hierzu verzichten Sie auf die Einhaltung jeglicher Fristen die die Ankündigung/den Vollzug des DZE vorsehen !
> Da ab 30.04.13 SaZ und DZE > kann der BfD die restlichen 21 Monate Ausbildung ab 01.05.13 gem. § 5 SVG fördern
> Verbleibende Kosten müssten Sie dann z.B. aus den 11 x 10.000 Euro Ausgleichszahlung tragen...(nach Steuern ca. 83000 Euro)
- oder den Übergangsgebührnissen für 21 Monate
- oder der Übergangsbeihilfe vom 6-fachen der letzten Bezüge
Ob dieser Lösungsansatz rechtlich machbar ist ... müsste geprüft werden.
Vielleicht gibt es eine rechtliche Vorgabe die dagegen spricht ... die ich im Monent übersehe...
Noch als Zusatz :
Die Ausführungsbestimmungen legen Maximalzeiträume von Umwandlung bis DZE fest !
"(...) Die maximale Restdienstzeit beträgt bei einer Umwandlung in einen SaZ mit einer Wehrdienstzeit von
- 6 und weniger als 8 Jahren: 3 Monate
- 8 und weniger als 12 Jahren: 1 Jahr und 3 Monate
- 12 und mehr Jahren: 2 Jahre."
D.h. es ist keine Minimal-Dienstzeit nach Umwandlung erforderlich !
Danke für die ausführliche Ausführung und Erläuterung.
Der Antrag meinerseits lief ja darauf hinaus, dass ich auf SaZ 11 umgewandelt werde.
Aber aufgrund einer Fachschulausbildung, die am 30.06.2011 endete und einem § im SG, dass man nach Abschluss einer solchen Maßnahme grundsätzlich anschließende 3 Jahre in Verwendung sein soll, wurde ich auf 12 Jahre festgesetzt.
Es ist gut und schön, dass sich BAPersBw an die Gesetze hält, aber hätte diese Einschränkung nicht im Bescheid deutlich gemacht werden müssen?
Und warum steht im Bescheid ihre Dienstzeit wird somit auf 12 Jahre..... neu festgesetzt. Da beißt sich doch irgendwas. Das es rechtlich einwandfrei zu sein scheint, verstehe ich jetzt.
Eine weitere Verkürzung wäre mir nicht ungelegen, darauf lässt sich BAPersBw aber nicht ein (s.o.).
Lupus,
ja, in den Ausführungsbestimmungen steht, dass nach Abschluss der Ausbildung noch 3 Jahre
bis DZE oder Beginn der Fachausbildung liegen sollen...
ABER - Dort steht auch zu diesem Punkt:
"...Über Ausnahmen in begründeten Einzelfällen entscheidet die PersBSt im Rahmen ihres Ermessens.
Ausnahmetatbestände können bspw. in personenbezogenen Umständen, dem Wegfall des Dienstpostens
oder fehlenden Verwendungsmöglichkeiten begründet sein..."
Und man hat ja schon den 3-Jahreszeitraum bei Ihnen unterschritten... denn 30.06.11 bis 31.03.14 sind 2 Jahre 9 Monate...
Wie gesagt ... es geht um eine ermessensfehlerfreie Einzelfallentscheidung !
Sie könnten - nach derzeitiger Lage - ab 01.07.2013 Ihre 9 Monate Freistellung vom militärischen Dienst in Anspruch nehmen,
würden also dem Dienstherrn nicht mehr zur Verfügung stehen !
Wenn man die o.g. Lösung "fahren" würde...würde sich dies nur um 2 Monate nach vorn verschieben...
Ich persönlich glaube nicht...das der Dienstherr Sie für diese 2 Monate noch unbedingt braucht...
Das Wort "Grundsätzlich" bedeutet im Personalwesen immer - es kann im Einzelfall Ausnahmen geben!
Dies steht ja auch in den Ausführungsbestimmungen!
Der zuständige Entscheider im BAPersBw hat also die Möglichkeit von seinem Ermessen Gebrauch zu machen !
Und zwar in Ihrem Sinne !
Denn in der ZDv 20/1 "Personalführung für die Soldaten der Bundeswehr" steht :
"Vorbemerkungen
2. Die Dienstvorschrift verdeutlicht, dass die Grundsätze der Inneren Führung verpflichtende Vorgabe
für das Handeln aller in der Personalführung Verantwortung tragenden Soldaten und zivilen Mitarbeiter sind.
Im Rahmen dieser Grundsätze hat die Personalführung
(...)
- Ermessensspielräume zugunsten der betroffenen Soldaten auszuschöpfen
(...)
- stets in dem Bewußtsein zu handeln, dass der Soldat und seine Familie Anspruch auf Fürsorge haben."
Der Dienstherr braucht Sie nicht mehr...sonst hätte er Ihren Antrag auf Umwandlung abgelehnt.
Also sollte er Ihnen jetzt, wo Sie Ihren weiteren zivilen Lebensweg planen, weitestgehend entgegenkommen.
Und die Ermessensspielräume lassen dies zu !
Ja den Passus kenne ich, habe mich intensiv damit beschäftigt.
Wie erwähnt wurde meiner Bitte mich auf SaZ 11 umzuwandeln nicht entsprochen, werde aber den von Ihnen vorgeschlagenen Weg morgen einmal mit meinem zuständigen S1 besprechen.
Dieser war heute schon etwas weniger empört, da auch er heute erst den §8 SK.....AnpG im ganzen verstanden hat. Er ist aber der Meinung, dass der positive Bescheid vom Wortlaut her fehlerhaft ist und den Eindruck erweckt, der Statuswechsel sei bereits vollzogen. Bin auch ein wenig vom BfD enttäuscht, dass er es seit Ende Januar erst gestern geschafft hat, mich von der Problematik zu unterrichten. Wäre dies zeitnah geschehen, wäre noch ausreichend Zeit geblieben. So wie es jetzt aussieht wird das alles sehr, sehr knapp.
Wäre schön, wenn sich noch andere, auf die dieses Problem zutrifft, melden könnten.
Oder aber auch Soldaten, bei denen es geklappt hat. Es scheint sich derzeit herauszukristallisieren, dass selbst beim BAPersBw die Problematik vorher so nicht erkannt wurde.