Hallo liebe Mitglieder,
ich habe eine Frage zum tragen der Uniform.
Mein Bruder ist bei der Bundeswehr und hat dementsprechend eine Uniform. Er hat von der Offizierslaufbahn zu den Fallschirmjägern gewechselt, deswegen weiß ich momentan leider nicht genau wie sein Rang oder seine Abzeichen heißen.
Ich mache nächsten Monat mein Abitur und deswegen veranstalten wir in der Schule zur Zeit eine Mottowoche, in welcher wir uns verkleiden.
Nun steht morgen das Motto "Helden der Kindheit" an und da dachte ich mir, dass es wohl kaum ein besseres Outfit als eine echte Uniform gibt.
Mein Bruder ist zufälliger Weise im Urlaub und von daher liegt die Uniform nur zu Hause rum.
Aber ich will natürlich nicht, dass mein Bruder Ärger bekommen könnte, wenn ich die Uniform trage und wollte mal fragen, wie die Rechtslage dabei ist.
Eine Möglichkeit: Sie nutzen die Suchfunktion hier im Forum. Darüber finden Sie zahlreiche Antworten und Querverweise zur zweiten Möglichkeit: Ein Blick ins Strafgesetzbuch. Denn den Ärger bekäme nicht ihr Bruder, sondern Sie!
Um es kurz zu machen: Die Uniform nicht tragen!
Das kann sonst richtig Ärger geben! ;) Stichwort: Amtsanmaßung
Auch ohne Rangabzeichen etc? Denn einen FA kann man sich ohne Probleme in jedem kleinem Outdoorshop kaufen. Bei Beschädigung der Uniform wäre der Bruder eher in Erklärungsnot.
Zitat von: Firli am 13. März 2013, 08:36:56
Auch ohne Rangabzeichen etc? Denn einen FA kann man sich ohne Probleme in jedem kleinem Outdoorshop kaufen. Bei Beschädigung der Uniform wäre der Bruder eher in Erklärungsnot.
Dann aber ohne das Hoheitszeichen an den Ärmeln, sonst gibts wirklich Ärger!
@ Marc Aurel und Firli:
Forensuche! (damit vermeidet man, sich mit solchen Schwachfugaussagen lächerlich zu machen).
(Ein Dienstanzug hat keine Hoheitsabzeichen, ist aber trotzdem eine Uniform - auch ein Schütze, Flieger (o. ä.) ist Soldat, auch wenn er keine Rangabzeichen trägt).
Bring einfach Deinen Bruder mit - der darf seine Uniform nämlich auch tragen... Du nicht. ;)
Was allerdings funktionieren dürfte ist, wenn Du die Uniform (eingepackt) mitbringst, im Unterricht anziehst,
deutlich dazu sagst, dass nicht Du der Soldat bist, sondern Dein Bruder, von dem Du die Uniform hast und wieder ausziehst, bevor Du den Raum verlässt, dürfte es auch keine Probleme geben. Da Du ja vor allen klar zum Ausdruck gebracht hast, dass Du kein Soldat bist, gäbe es auch keine Amtsanmaßung...
... oder was sagen unsere Haus-und-Hof-Juristen dazu?
Zitat von: Firli am 13. März 2013, 08:36:56
Auch ohne Rangabzeichen etc? Denn einen FA kann man sich ohne Probleme in jedem kleinem Outdoorshop kaufen. Bei Beschädigung der Uniform wäre der Bruder eher in Erklärungsnot.
Ja, denn "Ottonormal-User" erkennt da keinen Unterschied, zumal Schütz/Jäger/Matrose/Flieger auch keine Schulterklappen hat und trotzdem Soldat ist.
Zitat von: MarcAurel am 13. März 2013, 08:39:35
Dann aber ohne das Hoheitszeichen an den Ärmeln, sonst gibts wirklich Ärger!
Auch das reicht u.U. nicht aus, denn "Ottonormal-User" erkennt da keinen Unterschied...
Zitat von: F_K am 13. März 2013, 08:41:31
@ Marc Aurel und Firli:
Forensuche! (damit vermeidet man, sich mit solchen Schwachfugaussagen lächerlich zu machen).
(Ein Dienstanzug hat keine Hoheitsabzeichen, ist aber trotzdem eine Uniform - auch ein Schütze, Flieger (o. ä.) ist Soldat, auch wenn er keine Rangabzeichen trägt).
War keine Aussage sondern eine Frage. Denn zurzeit ist es , wie ich das so in der Stadt sehe, im Trend in Flecktarn rumzurennen. Und jeder kleine Campingladen verkauft auch komplette Feldanzüge. Wunderte mich deshalb ein wenig, mehr nicht!
Zitat von: F_K am 13. März 2013, 08:41:31
@ Marc Aurel und Firli:
Forensuche! (damit vermeidet man, sich mit solchen Schwachfugaussagen lächerlich zu machen).
(Ein Dienstanzug hat keine Hoheitsabzeichen, ist aber trotzdem eine Uniform - auch ein Schütze, Flieger (o. ä.) ist Soldat, auch wenn er keine Rangabzeichen trägt).
Boah, es ging um den FA. Firli sprach den FA an.
Ach MarcAurel:
Nochmal FORENSUCHE - ich will mir hier nicht den Mund fusselig reden.
Mann kann auch in einem Feldanzug ohne Nationalitätsabzeichen und Rangabzeichen Straftaten begehen!
Zitat von: F_K am 13. März 2013, 09:01:36
Ach MarcAurel:
Nochmal FORENSUCHE - ich will mir hier nicht den Mund fusselig reden.
Mann kann auch in einem Feldanzug ohne Nationalitätsabzeichen und Rangabzeichen Straftaten begehen!
Ja...man kann auch in Badehose eine Straftat begehen. ???
Beratungsresitent? (in besonders gehärterter Form?)
Es geht hier wohl um
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html - und die Urteile dazu belegen, dass dieser Straftatbestand verwirklicht werden kann, auch ohne eine Uniform zu tragen.
Es kommt nämlich nur darauf an, ob "Lieschen Müller" meinen könnte, es sei eine Uniform.
Capiche? (damit sind so lustige Diskussionen oder Meinungen "Abzeichen ja oder nein" eben völlige Schwachfug)
Also nochmal: Bemühe die Forensuche - oder mache Dich weiter zum Narren ...
ZitatJa...man kann auch in Badehose eine Straftat begehen.
wo er recht hat, hat er recht....
Danke F_K, mehr brauchte es ja nicht. Musst trotzdem nicht direkt patzig werden. Wie gesagt sehe ich ständig Personen in der Stadt die in einem kompletten FA rumrennen aber definitiv keine Soldaten sind/waren (teilweise weil ich sie leider kenne). Daher war ich verwundert, zumal diese ja auch ohne Probleme für Jedermann zu kaufen sind.
Kaufen können Sie alles Mögliche. Ein anderes paar Schue ist es, ob Sie das gekaufte auch (in der Öffentlichkeit) verwenden dürfen.
@ Firli:
Ich war der DRITTE, der einen Hinweis auf die Forensuche gegeben hat - da empfinde ich es als unhöflich, dann Fragen zu stellen, bevor man geschaut hat.
Es ist in unserem freiheitlichen Land auch möglich, Messer, Sprengstoffe und Feuerwaffen zu kaufen - die Anwendung dessen kann aber auch Straftaten verwirklichen
(und dass geht dann auch in Badehose - und die eine Badehose stellt auch eine Uniform da - wird aber wohl kaum geeignet sein, von Lieschen Müller als solche erkannt zu werden ...)
Zitat von: F_K am 13. März 2013, 09:56:22
(und dass geht dann auch in Badehose - und die eine Badehose stellt auch eine Uniform da - wird aber wohl kaum geeignet sein, von Lieschen Müller als solche erkannt zu werden ...)
na ja die shcöne blaue ist ja bestimmt auffällig genug :D
Zitat von: F_K am 13. März 2013, 09:56:22
Es ist in unserem freiheitlichen Land auch möglich, Messer, Sprengstoffe und Feuerwaffen zu kaufen - die Anwendung dessen kann aber auch Straftaten verwirklichen
Schade, ich wollte gerade mein Lieblingsbeispiel mit dem Küchenmesser bringen: Ein Küchenmesser zu kaufen ist erlaubt, es in andere Menschen hineinzustechen nicht. :(
Aber: zu spät. :(
Hab mein Fehldenken ja auch längst verstanden. Aber gutes Beispiel Andi ;)
Zitat von: Andi am 13. März 2013, 16:47:22
Schade, ich wollte gerade mein Lieblingsbeispiel mit dem Küchenmesser bringen: Ein Küchenmesser zu kaufen ist erlaubt, es in andere Menschen hineinzustechen nicht. :(
Aber: zu spät. :(
Das Beispiel würde, bezogen auf die Uniform, auch hinken, denn ein Küchenmesser ist nicht dafür entworfen, es in andere Menschen hineinzustechen. Die Uniform ist zum tragen gemacht, trotzdem darf man es nur mit Erlaubnis - eine Erlaubnis, ein Küchenmesser in Menschen zu stecken ist sicher (hoffentlich) deutlich schwerer zu bekommen... ;)
Aber zum Glück haben wir ja inzwischen alle verstanden, worum es geht... ;D
Zitat von: HG z.S. am 13. März 2013, 20:44:04
Das Beispiel würde, bezogen auf die Uniform, auch hinken
Nö...
Zitat von: HG z.S. am 13. März 2013, 20:44:04
denn ein Küchenmesser ist nicht dafür entworfen, es in andere Menschen hineinzustechen.
Soweit richtig.
Zitat von: HG z.S. am 13. März 2013, 20:44:04
Die Uniform ist zum tragen gemacht
Nein, das muss dann natürlich entsprechend der obigen Formulierung heißen: Eine Bundeswehruniform ist nicht dafür entworfen, dass sie Zivilisten tragen. ;)
Zitat von: HG z.S. am 13. März 2013, 20:44:04
, trotzdem darf man es nur mit Erlaubnis - eine Erlaubnis, ein Küchenmesser in Menschen zu stecken ist sicher (hoffentlich) deutlich schwerer zu bekommen... ;)
Mumpitz... ;D
Gruß Andi
Dann tragen Sie einmal ein Küchenmesser mit mehr als 12 cm Klingenlänge rechtskonform nach Hause. Oder machen das mit einem Messer, dass bestimmungsgemäß einhändig zu öffnen ist. Oder gehen Sie mit einem beliebigen Messer über die Reeperbahn ...
Soll ich weitermachen? ;D
@ wolverine und andi:
HG z. S. ist offensichtlich in diesem Themenkomplex relativ frei von Sach- und Rechtskenntnissen - da ist eine Diskussion nur begrenzt sinnvoll.
(Ich habe z. B. Messer, die als "Kampfmesser" konzipiert sind - ein oder zwei meiner Küchenmesser sind (bis auf Kleinigkeiten) diesem zum Verwechseln ähnlich (zumindest technisch gesehen) - und die Erfahrung zeigt, dass weitaus mehr Menschen mit Küchenmessern erstochen werden, als mit Kampfmessern.
Ergo: Die Küchenmesser sind die echten Kampfmesser - und nu?)
ZitatOder gehen Sie mit einem beliebigen Messer über die Reeperbahn ...
es ist doch immer wieder interessannt zu erfahren (wenn auch nur bruchstückhaft) wo sich unser Forums-Links-Verdreher gewöhnlich so aufhält...
;)
... ist doch bekannt. Wenn er nicht gerade in Las Vegas ist (natürlich nur zur Zeit der Shotshow - Waffen und Sünde gebündelt), dann muss halt auch mal die Reeperbahn herhalten.
(Rein auf der Sachebene ist mir natürlich klar, dass hier dier Begriff "öffentliche Veranstaltung" wohl sein Beispiel gefunden hat).
Zitat von: F_K am 14. März 2013, 10:31:54
HG z. S. ist offensichtlich in diesem Themenkomplex relativ frei von Sach- und Rechtskenntnissen
Na ja, "frei" ist vielleicht übertrieben. "Arm" würde ich aber zugeben.
Allerdings verstehe ich die Aufregung nicht: ich habe Euch doch Recht gegeben - ich zweifelte nur am Beispiel, was eben nur ein Beispiel war und:
Zitat von: HG z.S. am 13. März 2013, 20:44:04
Aber zum Glück haben wir ja inzwischen alle verstanden, worum es geht... ;D
Also:
Don't Panic ;)
Zitat von: F_K am 14. März 2013, 10:38:41
... ist doch bekannt. Wenn er nicht gerade in Las Vegas ist (natürlich nur zur Zeit der Shotshow - Waffen und Sünde gebündelt), dann muss halt auch mal die Reeperbahn herhalten.
Dagegen wehre ich mich vehement! Unter Zeugen befand ich mich letzte Woche im protestantischen Franken, allein um dort zum Fasten anzuhalten!
Zitat von: F_K am 14. März 2013, 10:38:41
(Rein auf der Sachebene ist mir natürlich klar, dass hier dier Begriff "öffentliche Veranstaltung" wohl sein Beispiel gefunden hat).
Nicht ganz: Einige Stadtstaaten (unter anderem Hamburg und im besagten Bezirk) haben - per Allgemeinverfügung - sog. "Messerverbotszonen" eingerichtet wo jedes kleine Taschenmesser untersagt ist. Das führt insbesondere bei ausländischen Touristen - und damit meine ich nicht die Zielgruppe der Verfügung - regelmäßig zuUnverständnis.
@ Wolverine:
Dein Vortrag ist nicht geeignet, meine Behauptung zu wiederlegen.
Ich schrieb ja
Zitatdann muss halt auch mal
sprich: Ich unterstelle (auch ohne Beweis), dass Du auch mal woanders bist als auf der Reeperbahn bzw. in LasVegas. Dies wäre also nun auch durch Zeugen zu belegen.
Messerverbotszonen - wieder mal etwas gelernt, dass kannte ich noch nicht. Vielen Dank für den Hinweis.
Es ging mir ja auch nur um die Lauterkeit meiner Gesinnung. Es ging mir einzig darum, ungereifte Forumiten auf dem Pfad der Tugend zu halten.
Zitat von: wolverine am 15. März 2013, 09:50:28
Unter Zeugen befand ich mich letzte Woche im protestantischen Franken, allein um dort zum Fasten anzuhalten!
Darüber will ich gerne Zeugnis ablegen ;D
Ich habe leider keinen Kommentar zum Strafgesetzbuch zur Hand, aber ich bin mir zu 99 Prozent sicher, dass der Tatbestand es erfordert, dass man einem anderen durch das tragen der Uniform vorsätzlich vortäuschen muss, man sei tatsächlich ein entsprechender Amtsinhaber. Wer das nach den Umständen des Einzelfalls erkennbar nicht vortäuscht, kann auch den Tatbestand nicht erfüllen. Damit fallen offenkundige Verkleidungen wie zum Beispiel am Karneval ebenso raus wie das tragen von Kostümen bei Schauspielern.
Wenn es also wie beim Fragesteller vorgetragen um ein offenkundiges verkleiden im Rahmen einer Veranstaltung geht, dann sehe ich keinerlei Straftat.
Zitat von: justice005 am 18. März 2013, 12:30:24
Ich habe leider keinen Kommentar zum Strafgesetzbuch zur Hand, aber ich bin mir zu 99 Prozent sicher, dass der Tatbestand es erfordert, dass man einem anderen durch das tragen der Uniform vorsätzlich vortäuschen muss, man sei tatsächlich ein entsprechender Amtsinhaber.
Nein, dem ist nicht so. Klingt so, als würdest du den 132a mit dem 132 übereinanderwerfen - letzterer setzt tatsächlich ein aktives "amtliches" Handeln voraus.
Zitat von: justice005 am 18. März 2013, 12:30:24
Damit fallen offenkundige Verkleidungen wie zum Beispiel am Karneval ebenso raus wie das tragen von Kostümen bei Schauspielern.
Auch das ist so nicht richtig. Gibt ja durchaus auch "Karnevallsurteile" und auch Urteile gegen Schauspieler.
Auch an Karnevall muss man, genauso wie ein Schauspieler sicherstellen, dass es zu keiner Verwechselungsgefahr kommt. Ziel der Norm ist es ja, dass "das drin ist, was draufsteht".
Zitatdass der Tatbestand es erfordert, dass man einem anderen durch das tragen der Uniform vorsätzlich vortäuschen muss
Nö - ist ein reines Gefährdungsdelikt (der Anschein bei Lieschen Müller ohne weitere strafbare Handlung ist ausreichend - eine Täuschung nicht notwendig).
Richtig ist allerdings, dass dieser Straftatbestand (meistens) erst verfolgt wird, wenn weiteres strafbares Verhalten dazutritt.
Ich werde es bei Gelegenheit nachschlagen. En Urteil, in welchem ein Schauspieler wegen Amtsanmaßung verurteilt wurde, glaube ich aber erst, wenn ich es schwarz auf weiß gelesen habe. Das halte ich bis dahin für Unsinn oder - um bei dem Thema zu bleiben - für einen karnevalsscherz.
Zitat von: justice005 am 18. März 2013, 13:23:41
En Urteil, in welchem ein Schauspieler wegen Amtsanmaßung verurteilt wurde, glaube ich aber erst, wenn ich es schwarz auf weiß gelesen habe.
Da würfelst du gerade - wie vermutet - gerade munter die §§ 132 und 132a StGB durcheinander.
Wir reden vom unerlaubten strafbaren Uniformtragen, was nichts mit Amtsanmaßung zu tun hat, wofür eben das Vornehmen einer aktiven "Amtshandlung" erforderlich wäre.
Und war es nicht benjamin Teewag (Sohn von Uschi Glas), der als Feldjäger "verkleidet" für eine TV-Produktion in einer Fußgängerzone männliche Passanten festnehmen wollte, weil sie angeblich eigenmächtig abwesend waren (was haben wir gelacht)? Endete in einem Polizeieinsatz und ich glaube auch es gab ein entsprechendes Urteil u.a. wegen Amtsanmaßung und Tragen von durch §132a geschützte Uniformen.
Gruß Andi
Edit:
Ja, er wars.
@ Justice:
Die Kommentierung ist ansonsten etwas "dünn" - es kommt "Gott sei Dank" nicht so oft vor.
Klar ist jedenfalls - es muss keine vollständige Uniform sein, es reicht der Eindruck einer Uniform - und es ist keine Täuschungshandlung notwendig.
Lediglich in Fällen, wo EINDEUTIG ist, dass es wohl ein Schauspieler ist (z. B. auf der Theaterbühne oder bei "offenen" Filmaufnahme mit Absperrung), ist man rechtlich auf der richtigen Seite.
Gegenbeispiel: (echte) Polizisten laufen auch Karneval Streife - ein "gut verkleideter" Karnevalist macht sich ggf. strafbar.