Hallo,
ich bin 29 Jahre alt und habe von 2004 - 2008 beim Objektschutz(ABC) gedient. Nun habe ich versucht Wiedereinsteller zu machen am Montag FW im Fachdienst (Unterlagen abgegeben usw.).Ich bin gelernter Chemielabrant und mein verwendungen laut WDB Laborant, ABC und Brandschutz. Nun die Sache wo ich Kopfschmerzen habe. Vor mehr als 2 Jahren habe ich mein Führerschein abgegeben wegen Alkohol + Unfall (Ohne Personenschaden). Meine Sperrfrist ist seit letzten Jahres abgelaufen ,eine Mpu habe ich auch gemacht und Bestanden. Ich habe kein Eintrag im Führungszeugnis aber im Bundeszentralregister durch die sache ebend halt. Meine Strafe war damals 80 Tagessätze a 10 € sowie 12 Monate Führerscheinentzug. Der WDB meinte er kann mir keine auskunft geben weil das macht alles der Rechtsberater.Er meinte nach 2 wochen bekomme ich ein bescheid das die Unterlagen da sind und 2 monate später ob ich ein Termin bekomme. Ich habe schon MR. GOOGLE gefragt und alles möglich gefunden von Sperre auf Zeit, Lebenslang oder Eingeladen zum Eignungstest. Hat jemand etwas Erfahrung damit und könnte mir bitte eine antwort dazu geben ob ich wahrscheinlich gesperrt werde oder einen Termin bekomme?
gruß Chakou
Zitat... mehr als 2 Jahren habe ich mein Führerschein abgegeben wegen Alkohol + Unfall (Ohne Personenschaden). ....,eine Mpu habe ich auch gemacht und Bestanden. Ich habe kein Eintrag im Führungszeugnis aber im Bundeszentralregister durch die sache ebend halt. Meine Strafe war damals 80 Tagessätze a 10 € sowie 12 Monate Führerscheinentzug.
Du mustet den Führerschein abgeben, weil Dir die Fahrerlaubnis ENTZOGEN wurde, verbunden mit einer Sperre. Dazu der MPU Test.
Der RB wird einige Wochen / Monate für seine Prüfung benötigen.
Sorry, Frau mit Warze ist krank.
Der Rechtsberater entscheidet das und als Resultat kann da alles rauskommen.
Und es dauert ehr einige Monate als einige Wochen. Die Rechtsberater scheinen vielbeschäftigte Kerlchen zu sein.
Ich danke für die schnellen antworten. Nun heißt das wohl noch länger warten aber das ist mir egal solange ich keine sperrung kriegen sollte. Was mich eher interessiert ist dauert das länger wie 6 monate? Strafbefehl hatte ich ja als kopie schon abgegeben um es etwas zu beschleunigen. Meine Frage ist nur deshalb da,weil mein Vertrag nur noch 4 Monate geht. Ich glaube auch nicht das mein Vertrag verlängert wird, weil nur stellen abgebaut werden. Die anderen haben die auch nicht verlängert bisher und die waren wirklich nicht schlecht in ihren Beruf. Deshalb der versuch auch wieder zurück zur Bundeswehr ;)
Plan B und C entwerfen und UMSETZEN - aufs Beste hoffen.
Selbst ohne Rechtsberater wäre es in dem Zeitfenster (4-6 Monate) sehr sehr eng mit der Einstellung geworden. Ohne RB würdest du vielleicht in 2 Monaten die Einladung zur Eignungsfeststellung bekommen, bei Eignung würden auch danach wahrscheinlich noch ein paar Monate ins Land gehen bis es zur Einstellung kommt.
Wie F_K schon sagt, dringend Plan B und C entwerfen.
Selbst wenn, der Rechtsberater deine Akte schnell bearbeitet, dann rechne frühestens Ende des Jahres mit einer Einstellung (sofern du überhaupt die Eignung bekommst). Natürlich kann es schneller gehen, aber rechne nicht damit.
Das ist mir schon klar das es etwas dauert bis es bearbeitet wird. ich habe schon ca. 150 bewerbungen geschrieben und bin regelmässig bei gesprächen. Also quasi plan B und Plan C wäre Reichtum aus einem gewinn aber ich spiele nicht mal Lotto :P und Plan D wäre Arbeitsamt und darauf kann ich verzichten.
Dann lieber zur Bundeswehr als Notlösung und Auffangbecken, richtig so.... :o
hallo,
hatte ein ähnliches problem, also bei mir hat der rechtsberater ca. 1 monat gebraucht.
ich hatte fahrerfluch begangen, aber ohne einfluss von alkohol. bei mir ist es so, dass ich zwar eine einstellung bekommen habe aber trotzdem meine sperrfrist abwarten muss, rechtsberater hat sie auf 6 monate festgelegt. falls du noch fragen hast pn! bin gerne bereit dir weitere auskünfte zu geben.
@ Rafael1998:
... und was war der Strafrahmen?
Meiner Einschätzung nach ist ein unerlaubtes Entfernen von Unfallort weniger kritisch als eine "gemeingefährliche" Straftat - dies sollte sich sowohl im Strafmass als auch in der Sperre (ggf. Eignung) auswirken.
Auch schon eine 6 monatige Sperre würde dazu führen, dass der TE zumindest übergangsweise einen Plan B benötigt.
Wie schon mal erwähnt mir geht es eigentlich nur darum ob ich eingeladen werden und keine speere bekomme auf zeit oder Lebenslang. Das andere natürlich auch wie die überschrift schon sagt wie lange dauert der ganze spaß :P
Leider befindet sich die Glaskugel immer noch in der Inst und die Alte mit der Warze im Urlaub...
(Ha! Endlich war ich mal Erste! :D)
Kann zwischen 1-6 Monaten dauern, bis das beim RB durch ist...
Zitatund keine speere bekomme auf zeit oder Lebenslang
Hoffen wir mal nicht, Das soll schweinisch weh tun mit den ganzen Speeren. ::)
Irgendwie habe ich das Gefühl, die Rechtsschreibung der "jungen" Leute läßt zu wünschen übrig. Meine Orthographie ist ja auch nicht immer ganz astrein, aber Sperre und Speere ... Ich schrei gleich und renne orientierungslos unter Spontaninkontinenz leidend und Verlust der Muttersprache über den Flur ...
Ich dachte schon, meine UmschülerInnen wären kaum zu toppen, aber hier lese ich Sachen
ab in die Ecke und fremdschämen
Wer ist denn
how to hell die ominöse
Alte mit der Warze? Ist das wieder so ein running Gag der GAF? :-[
at fk,
also der strafrahmen waren 16 monate fahrverbot, 80 tagessätze a 20 euro, mpu, also das volle programm. es kam aber nicht zum gericht, gab einen strafbefehl. muss aber natürlich nicht heisen, dass der te eine einladung bekommt. abwarten und das beste hoffen.
Zitat von: christoph1972 am 14. März 2013, 11:45:21
Wer ist denn how to hell die ominöse Alte mit der Warze? Ist das wieder so ein running Gag der GAF? :-[
Die alte Wahrsagerin mit der Glaskugel ;)
at christoph1972,
na wenn es in der schule niemanden interessiert ob man richtig schreibt oder nicht ist es doch logisch. bei mir hat in der wirtschaftsfachoberschule keinen mehr interessiert ob ich strasse oder straße schrieb, denn es zählte nur noch ausdruck und inhalt. und so wird es fast überall sein, aber ist auch verwirrend, in meiener schulzeit gab es 3 oder 4 rechtschreibreformen????? hab aber auch alles mitgenommen, von hauptschule bis studium ;D.
Zitat von: schlammtreiber am 14. März 2013, 11:52:42
Zitat von: christoph1972 am 14. März 2013, 11:45:21
Wer ist denn how to hell die ominöse Alte mit der Warze? Ist das wieder so ein running Gag der GAF? :-[
Die alte Wahrsagerin mit der Glaskugel ;)
Vor die Stirn schlag Für die Begriffsstutzigen wie mich:
Es liegt in Gottes Hand, ähm, in der Hand des RB ::)
.. dann auch noch hier einmal:
Zitat16 monate fahrverbot
NEINNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNN
weil:
ZitatDas Fahrverbot nach § 44 StGB ist eine Nebenstrafe, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann, wenn jemand eine Straftat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. Das Fahrverbot kann mit einer Dauer von Zitat1 Monat bis zu 3 Monaten
verhängt werden.
ZitatDie Entziehung einer Fahrerlaubnis ist in Deutschland nach dem Verwaltungs- bzw. Strafrecht geregelt.
ZitatAuch nach Ablauf einer etwaigen Sperre (siehe unten) wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch neu erteilt, sondern muss vom Betroffenen neu beantragt werden. Die Regelungen sollen die Sicherheit des Straßenverkehrs vor ungeeigneten und somit potentiell gefährlichen Teilnehmern schützen.
;D habe sie recht, entzug der fahrerlabnis für 16 monate, aber wir wussten doch alle was gemeit ist!
Zitatentzug der fahrerlabnis für 16 monate
Ebend NICHT.
Deine Fahrerlaubnis wurde ENTZOGEN (quasi für "ewig" - da war "weg"),
Dein Führerschein wurde EINGEZOGEN und VERNICHTET,
weiterhin wurde eine SPERRE für eine NEUausstellung einer Fahrerlaubnis verhängt und
als Auflage eine MPU verlangt.
Sprich: Frühestens nach 16 Monaten und MPU durftest Du eine NEUE Fahrerlaubnis beantragen.
... dies ist ein völlig anderes Konzept als ein Fahrverbot (für 1 Monat), wo man halt einen Monat nicht fahren darf - dann aber genau den gleichen Führerschein ZURÜCKBEKOMMT und die Fahrerlaubnis als solche NIE ENTZOGEN war.
so, gerade im strafbefehl noch mal nachgeschaut und es steht entzug der fahrerlaubnis für 16 monate! ja es stimmt fürhrerschein eingezogen, vernichtet, neu beantragt usw, aber im strafbefehl steht es so. natürlich ist es kein fahrverbot.
@ Rafael:
Wiki ist natürlich keine Quelle, aber:
ZitatDurch Strafbefehl können nur Vergehen im Sinne des § 12 Abs. 2 StGB geahndet werden.
Als Rechtsfolgen der Tat kommen gemäß § 407 Abs. 2 StPO in Betracht:
Geldstrafe
Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB)
Fahrverbot (§ 44 StGB)
Verfall (§ 73 StGB)
Einziehung (§ 74 StGB)
Vernichtung (nur in strafrechtlichen Nebengesetzen vorgesehen)
Unbrauchbarmachung (§ 74d StGB)
Bekanntgabe der Verurteilung (z. B. § 183 Abs. 2, § 165, § 200 StGB)
Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung (§ 30 OWiG)
Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), wenn die Sperre für die Wiedererteilung gemäß § 69a StGB nicht mehr als zwei Jahre beträgt.
Absehen von Strafe (§ 60 StGB).
Ich glaube kam, dass hier ein Staatsanwalt / Amtsanwalt falsch formuliert und dann ein Richter diese falsche Formulierung übersieht - schließlich ist es ein Massendelikt - und da kommen Formulare zum Einsatz.
Allein die "angebliche Formulierung" ist Schwachfug - eine Erlaubnis kann man einziehen - aber eben nicht für einen Zeitraum.
Bin ich blöd oder finde ich gerade Euren Dissens nicht? :-\
@ wolverine:
Zuerst hat Rafael von einem "Fahrverbot für 16 Monate" gesprochen - ist nunmehr geklärt.
Nun "besteht" er darauf, dass "die Fahrerlaubnis für 16 Monate entzogen wurde" - diese Formulierung ist ebenfalls falsch.
Geht wohl schlicht um den Faktor das er nach 16 Monaten nicht automatisch seine Fahrerlaubnis zurückerhält sondern sie nach 16 Monaten neu beantragen kann.
genau, wo ist das problem? es steht im strafbefehl, dass ich den entzug der fahrerlaubnis für 16 monate hatte und diese danach neu beantragen kann, mehr nicht!
Nein, ihre Fahrerlaubnis ist für immer weg wenn sie diese nicht neu beantragen. Und das frühestens nach 16 Monaten und einer MPU! Die Formulierung ist einfach falsch!
mann oh mann, jetzt wird echt ein bissl crazy. habe diese sperrfrist erhalten für 16 monate, danacht stellt man in der fs stelle einen antrag auf neuerteilung der fahrerlaubnis. dann entscheidet die fs stelle ob man eine mpu machen sollte oder nicht, hängt von der schwere des vergehens ab. ich wartete ca. 1 monat und dann habe ich erst erfahren, dass ich eine mpu machen muss.
so wieder zu hause. hier war ja mal was los und das alles wegen einem FS :P.