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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Lopsii am 13. März 2013, 20:09:47

Titel: Krankenversicherung
Beitrag von: Lopsii am 13. März 2013, 20:09:47
Ich bin momentan nicht krankenversichert und habe dazu eine Frage...
Wenn ich meinen Dienst im April antrete, muss ich dann die Monate, in denen ich nicht versichert war, zurückzahlen oder dann irgendwann, wenn ich wieder im zivlen bin?

Titel: AW: Krankenversicherung
Beitrag von: BulleMölders am 13. März 2013, 20:47:31
An wenn wollen Sie denn die Beiträge zurück zahlen?
Ab Dienstantritt genießen Sie Unendgeltliche Truppenärztliche Versorgung. Was Sie zum Dienstantritt brauchen ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung.

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Titel: Antw:Krankenversicherung
Beitrag von: nimo am 13. März 2013, 20:54:47
Brauch man diese auch als FWD?
Titel: Antw:Krankenversicherung
Beitrag von: nimo am 13. März 2013, 21:01:38
Hat sich erledigt.
Titel: Antw:Krankenversicherung
Beitrag von: Lopsii am 13. März 2013, 21:18:06
Ich bin seit November nicht mehr krankenversichert und soweit ich das mitbekommen habe, muss man versichert sein und wenn man es nicht ist und sich dann später versichert, dann muss man die Monate, in denen man nicht versichert war, zurückzahlen bzw. nachholen. Und ich wollte nur wissen, ob ich diese Zahlungen irgendwie nachholen muss? Sei es jetzt bei der Bundeswehr oder nach den 9 Jahren Dienst bei der Bundeswehr oder ist der Zeitraum da zu groß und ich starte bei 0 ?
Titel: Antw:Krankenversicherung
Beitrag von: miguhamburg1 am 13. März 2013, 21:26:38
Wieso sind Sie nicht krankenversichert? Seit 01.01.2012 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.
Titel: Antw:Krankenversicherung
Beitrag von: Lopsii am 13. März 2013, 22:00:42
Ich weiß, dass es eine Pflichtversicherung ist, aber das ist eine andere Baustelle.
Was ist denn, wenn ich zur Bundeswehr gehe und dann wieder krankenversichert bin? war ja dann ~4 Monate nicht versichert.
Muss ich diese Zahlungen nachholen? Sei es jetzt bei der Bundeswehr oder nach den 9 Jahren Dienst bei der Bundeswehr oder ist der Zeitraum da zu groß und ich starte bei 0 ?
Titel: Antw:Krankenversicherung
Beitrag von: BulleMölders am 14. März 2013, 07:28:34
Und noch einmal, Du bist als Soldat nicht Krankenversichert, du erhälst unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung.
Das einzige was du bei Dienstantritt nachweisen musst ist vorhanden sein der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeversicherung.

Und ob du für die 4 Monate der nichtversicherung an irgend jemanden etwas Zahlen musst, da wirst du wohl eher jemanden Fragen müssen, der sich im Sozialversicherungsrecht auskennt.
Titel: Antw:Krankenversicherung
Beitrag von: christoph1972 am 14. März 2013, 07:57:24
Zitat von: Lopsii am 13. März 2013, 22:00:42
Ich weiß, dass es eine Pflichtversicherung ist, aber das ist eine andere Baustelle.
Was ist denn, wenn ich zur Bundeswehr gehe und dann wieder krankenversichert bin? war ja dann ~4 Monate nicht versichert.
Muss ich diese Zahlungen nachholen? Sei es jetzt bei der Bundeswehr oder nach den 9 Jahren Dienst bei der Bundeswehr oder ist der Zeitraum da zu groß und ich starte bei 0 ?

==> Soldaten sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Sozialversicherung! Es besteht auf Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Diensteintritt die Möglichkeit, den Antrag auf freiwillige Versicherung bei seiner vorherigen gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen. Das umfaßt automatisch dann auch den Pflegeversicherungsschutz.

==> Bei Beitragsrückständen in der gesetzlichen, in Ihrem Fall wohl freiwilligen, Kranken- und Pflegeversicherung von wohl 4 Monaten ruht der Versicherungsschutz (außer notwendiger/unabweisbarer Schmerz- und Notfallbehandlung, bis Sie mit Ihrer Kasse eine Vereinbarung über die Rückführung der Beitragsrückstände. Weiterhin wird die Krankenkasse der GKV den Zoll beauftragen, die Vollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen durchzuführen, um die zustehenden Beiträge zu pfänden bzw. um eine Erklärung über die Vermögensverhältnisse zu erhalten.

==> bei Beitragsrückständen in der PKV ruht der Versicherungsschutz vollkommen, bis die Rückstände beglichen sind, die PKV hat ein Sonderkündigungsrecht in Form einer Umstellung auf den sog. Basistarif. Zur Beitreibung der rückständigen Beiträge wird wohl das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, bei Widerspruch ergeht normalerweise Leistungsklage mit dem Antrag auf Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteil. Wenn gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch einglegt wird und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Sowohl Klage und Vollstreckungsbescheid sind meist Formsache und bei Rechtskraft wird dann ein Gerichtsvollzieher losgejagt, um die Forderung mit Kosten und Zinsen einzuziehen.

Macht sich sicherlich in der Probezeit gut, wenn der GV bzw. Zoll in der AusbKp erscheint  ::)

Sollte jetzt eine PKV mit Rückständen bestehen, ist diese bei Diensteintritt auf eine "kleine" oder "große" Anwartschaft umstellbar. Die private Pflegeversicherung ist entsprechend auf einen anteiligen %-Tarif nach Beihilfesatz umzustellen.

Auf jeden Fall würde ich mich darum kümmern, die Rückstände abzubezahlen und eine Zahlungsvereinbarung zu treffen.

Wenn bei DZE keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird, heißt es entweder die freiwillige Versicherung in der GKV weiterzuführen oder die Antwartschaft in der PKV in eine Krankheitskostenvollversicherung zu überführen.

Ansprüche auf ALG I/II bestehen normalerweise nach Ausscheiden bei der Bw nicht, da ja Übergangsgebührnisse gezahlt werden und wegen Versicherungsfreiheit während der Dienstzeit auch keine Beiträge zur ALV entrichtet wurden und früher bestehende Ansprüche erlöschen wegen Zeitablaufs.

Dieser Text erhebt weder den Anspruch auf Vollständigkeit, noch stellt er eine Rechtsberatung dar, sondern lediglich eine private Meinung. Diese Meinung beruht auf den gemachten Angaben und könnte durchaus anders aussehen, wenn Tatsachen fehlerhaft, verdreht oder weggelassen wurden.

Rechtsverbindliche Auskünfte kann nur die jeweilige Krankenkasse erteilten.