Hallo, hab mal eine Frage, ich wurde T6 gemustert weil ich mit 6 Jahren mal eine Osteomylitis im linken Sprunggelenk hatte. Ich habe auf meinem Verwendungsausweis gesehen das es noch einige Dinge gibt für die ich anscheind geeignet bin. Außerdem hab ich heute ein Attest meiner Ärztin bekommen das die Krankheit damals vollkommen geheilt wurde und diese mich auch nicht beeinträchtigt. Nun meine Frage kann ich gegen die Musterung Widerspruch einlegen und mich für die Verwendbaren Stellen bewerben und das Attest dazulegen?
Erst einmal besteht die allein maßgebende Einstufung mit T 6. Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten:
A) Sie akzeptieren die Verwendungsausschlüsse und nehmen eine Stelle an oder
B) Sie senden das aktuelle Attest Ihrer Ärztin an den med. Dienst Ihres KC und stellen gleichzeitig den Antrag auf Nachmusterung.
Ich habe mi ja im Verwendungsausweis verschiedene Dinge ausgesucht die ich machen könnte und auch machen würde bloss der Arzt hatte mich ja sofort erstmal Nachhause geschickt. Ich habe das alles erst Zuhause richtig gelesen und verstanden
Zitat von: Steffi303 am 13. März 2013, 21:21:00
Ich habe mir ja im Verwendungsausweis verschiedene Dinge ausgesucht die ich machen könnte und auch machen würde bloss der Arzt hatte mich ja sofort erstmal Nachhause geschickt. Ich habe das alles erst Zuhause richtig gelesen und verstanden
Zitat von: Steffi303 am 13. März 2013, 21:21:00
Ich habe mi ja im Verwendungsausweis verschiedene Dinge ausgesucht die ich machen könnte und auch machen würde bloss der Arzt hatte mich ja sofort erstmal Nachhause geschickt. Ich habe das alles erst Zuhause richtig gelesen und verstanden
Da hilft nur "Widerspruch" mit Begründung des "zivilärztlichen" Attestes und Antrag auf Nachmusterung. Das Attest sollte allerdings von einem Facharzt für Orthopädie/Chirurgie und Unfallchirurgie ausgestellt sein und ggf. durch aktuelle Bilder (CT/MRT/Sono) untermauert werden.
Ich war gestern bei meinem Chirugen und er sagte das wir ein aktuelles CT machen könn allerdings dauert es bis ich da einen Termin bekomme und man sollte doch in 2 Wochen Widerspruch einlegen oder?
Zitat von: Steffi303 am 14. März 2013, 09:12:31
Ich war gestern bei meinem Chirugen und er sagte das wir ein aktuelles CT machen könn allerdings dauert es bis ich da einen Termin bekomme und man sollte doch in 2 Wochen Widerspruch einlegen oder?
Fristwahrend Widerspruch einlegen und dann gleichzeitig mitteilen, dass aufgrund der noch notwendigen bildgebenden Diagnostik eine Begründung des Widerspruchs nachgeschoben wird
Für die offenrn Stellen im Verwendungsausweis kann ich mich da wohl nicht einfach neu bewerben?
Umso länger Sie jetzt hier rundiskutieren könnten Sie schon 3 Termine vereinbart und beim Zuständigen KC angerufen haben. Wenn Ihr Arzt Ihnen das CT ja anbietet und Sie dann bessere Chancen haben wieso wolleb Sie jetzt aufeinmal doch die Stellen annehmen?
Es wäre mir neu, dass man bei einer Musterung ein Widerspruchsrecht und somit -Frist hat. ggf. kann Ulli daszu mehr sagen.
Zitat von: Ralf am 14. März 2013, 11:00:21
Es wäre mir neu, dass man bei einer Musterung ein Widerspruchsrecht und somit -Frist hat. ggf. kann Ulli daszu mehr sagen.
Das wäre mir auch neu. Es gibt ja kein schriftliches Musterungsergerbnis (mit Ausnahme des Verwendungsausweises) mit entspreechender Rechtsbehelfbelehrung. Wenn man mit dem Ergenbis nicht einverstanden ist kann man eine erneute Musterung beantragen. ggf. mit Untermauerung durch entsprechende (Fach-)Arztbefunde. Und auch hier gibt es keinen Rechtsanspruch, genausowenig wie es einen auf Tauglichkeit oder gar Einstellung gibt.
T 6 ist doch ein Tauglichkeitsgrad für Reservisten bzw. Soldaten a. D.?
Für Wiedereinsteller und Neueinsteiger wäre es ja T 5 - nicht wehrdienstfähig. Da gibt es in der Tat keinen Rechtsbehelf, weil es am Regelungscharakter der Feststellung mangelt.
ZitatT 6 ist doch ein Tauglichkeitsgrad für Reservisten bzw. Soldaten a. D.?
Nicht nur, habe ich jetzt schon mehrfach gelesen, dass der Tauglichkeitsgrad auch für Neu- und Wiedereinsteller vergeben worden sein soll.
... und, warum MUSTERN wir überhaupt?
Wohl, weil es im Gesetz so geregelt ist.
Da gibt es natürlich einen Bescheid, der auch anfechtbar und gerichtlich überprüfbar ist.
Die Gerichtsverfahren dazu (noch aus Zeit der Wehrpflicht) sind wohl Legion.
Ich bin ja auch einer dieser T6 Oberfeldwebel. Laut Musterungsausweis bin ich der totale Vollkrüppel.
Spiegelt meine körperliche Leistungsfähigkeit nicht unbedingt wieder aber das ist ein anderes Thema.
Vielleicht sollte der TE erst mal kurz im KC anrufen und nachfragen wieso sie überhaupt mit T6 als ungeeignet nach Hause geschickt wurde. Ist da vielleicht ein Fehler aufgetreten. Ich persönlich würde erst mal gerne genau wissen WARUM?
Bei mir war es damals auch so ähnlich. Der Arzt hat sich meine alte G-Akte angesehen, gesehn Kreuzbandriss mit Beiverletzung T6, sie können gehn.
Hab dann halt direkt gesagt das er das vergessen kann und mich an einen Bundeswehrfacharzt überweisen soll. Hat er dann nach ein bischen rumdiskutieren auch gemacht. Der Facharzt hat mir ohne großes HickHack eine Sondergenehmigung ausgestellt und fertig.
Das soll nur mal ein positives Beispiel von T6 darstellen.
Regelung gefunden:
Das Ergebnis der Untersuchung und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen sind durch einen schriftlichen Untersuchungsbescheid mitzuteilen (§ 71 S. 5 SG).
Ärzte sind ja auch nur Menschen. Grund ist bei der TE ein Infekt des Knochenmarks in der Kindheit.
Im Übrigen muss ich meine Aussage daher revidieren, es würde am Regelungscharakter fehlen, § 71 S. 5 SG sieht ausdrücklich einen Bescheid vor.
Ich habe nun auf Rat meiner Karriereberaterin eine neue Bewerbung losgeschickt mit Verwendungswünschen die für mich zutreffen. Ich hoffe das alles klappt.
Mit T6 wird man allerdings nur bei besonderem Interesse seitens der Bundwehr eingestellt. Insgesamt sind T6er unter den Aktiven eher Exoten.
Ich hab ja nun schon einige verschiedene Kameraden in allen Laufbahnen kennen gelernt und war bis jetzt der Einzige mit T6. Das verdeutlich noch mal wie selten es sowas gibt.
Wenn ich es nicht versuche weiß ich auch nicht ob es klappt. Ich habe ja nichts zu verlieren.
Das ist durchaus richtig und emphelenswert.