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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Belty am 14. März 2013, 13:54:41

Titel: Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: Belty am 14. März 2013, 13:54:41
Hallo zusammen,

anfang Februar habe ich meine Einplanungsunterlagen bekommen, in denen war ersichtlich das ich zum 01.07.2013 für meine AGA und Eignungsübung eingeplant wurde. Anschließend weitere Verwendung im Stammtruppenteil.

Ebenso wurde ich aufgefordert noch bestimmte Unterlagen einzusenden. Dieses habe ich auch getan, per Einschreiben sind diese am 14.02.2013 im KC eingetroffen.

Nun geht es mir darum zu wissen wann der Einberufungsbescheid kommt, damit ich mir auch wirklich sicher sein kann das es zum besagten Termin losgeht.
Denn bis dahin möchte ich noch meine Wohnung kündigen und umziehen, eine Pflegeversicherung abschließen und noch diverse andere Sachen abwickeln.

Allerdings möchte ich z.B. die Wohnung erst kündigen wenn ich mir sicher sein kann das ich zum 01.07.2013 anfange. Doch habe ich auch eine Kündigungsfrist von drei Monaten. und wenn ich pünktlich zum Ende Juni raus möchte, müsste ich bis Ende diesen Monats kündigen.

Herausgefunden habe ich, dass der Einberufungsbescheid wohl spätestens vier Wochen vor Dienstantritt zugestellt werden muss, in meinem Fall wäre das Ende Mai. Besteht die Chance das ich meinen Bescheid früher bekomme? Oder ist das von Situation zur Situation unterschiedlich?

Ich habe es auch bisher vermieden im KC anzurufen, da die fehlenden Unterlagen erst seit vier Wochen vorliegen, und ich möchte auch nicht aufdringlich sein.


Gruß
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: KlausP am 14. März 2013, 14:01:46
ZitatIch habe es auch bisher vermieden im KC anzurufen, da die fehlenden Unterlagen erst seit vier Wochen vorliegen, und ich möchte auch nicht aufdringlich sein.

Darum werden Sie aber nicht herum kommen. Hier kann Ihnen das niemand beantworten, weil hier niemand in das Verfahren involviert ist.
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: Belty am 14. März 2013, 14:04:33
Das dachte ich mir schon. Trotzdem vielen Dank.

Eine Frage vielleicht noch, da ich ja schon meine Einplanungsunterlagen bekommen habe, kann ich ja eigentlich davon ausgehen das es auch zum besagten Termin losgeht, sofern nichts mehr dazwischen kommt?

Ich werde noch ein wenig warten und Ende nächster Woche mal anrufen, bis dahin ist ja genug Zeit verstrichen.
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: Firli am 14. März 2013, 14:19:53
Sind Sie bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung oder Privat? Oder wollen Sie die Pflegeversicherung nur zusätzlich? Denn wenn ich das richtig verstanden habe sind Sie Pflegepflichtversichert wenn Sie bei einer GKV sind und das reicht aus. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: Belty am 14. März 2013, 14:22:19
Derzeit bin ich gesetzlich pflichtversichert.

Doch muss man als SaZ zum Dienstantritt eine eigene Pflegeversicherung abschließen.
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: Firli am 14. März 2013, 14:26:00
Zitat von: KlausP am 17. Februar 2013, 18:45:55
ZitatIst es eigentlich Pflicht eine private Pflegeversicherung abzuschließen?

Nein, ist es nicht. Man muss nur nachweisen, dass man eine Pflegepflichtversicherung hat.

ZitatBin zurzeit bei einer GKV und zahle dort automatisch in die Pflegekasse.

Aber nicht vergessen, der Krankenkasse anzuzeigen, dass Sie Soldat werden.

Daher mein Frage
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: KlausP am 14. März 2013, 14:28:15
Zitat von: Belty am 14. März 2013, 14:22:19
Derzeit bin ich gesetzlich pflichtversichert.

Doch muss man als SaZ zum Dienstantritt eine eigene Pflegeversicherung abschließen.

N3e, wieso? Sie haben doch eine. Ob privat oder gesetzlich ist erstmal egal. Sie dürfen die Pflegeversicherung nur nicht kündigen
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: Firli am 14. März 2013, 14:30:13
Das heißt Sie gehen mit dem Schreiben für die Versicherung zu eben dieser, damit diese Bescheid wissen ab wann Sie Soldat sind. Lassen sich noch einen Versicherungsnachweis austellen(hab ich zumindest gemacht) und nehmen diesen mit beim Dienstantritt. Nur wie Klaus ja schrieb dürfen Sie die Versicherung nicht kündigen.
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: Belty am 14. März 2013, 14:32:43
Aber man fällt doch aus der gesetzlichen Pflichtversicherung raus sobald man Soldat ist, und genießt anschließend die truppenärztliche Versorgung.
Zum gleichen Tag fallen doch dann auch die Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung weg.

Ich bin ja ab diesem Datum kein Arbeitnehmer mehr im zivilen Leben und habe die Abzüge auf meinem Bruttogehalt nicht mehr.

Und jedem SaZ ist es doch gesetzlich vorgeschrieben eine Pflegeversicherung zu haben. Deshalb muss ich mir doch eine private zulegen, oder habe ich das falsch verstanden.
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: KlausP am 14. März 2013, 14:36:45
ZitatAber man fällt doch aus der gesetzlichen Pflichtversicherung raus sobald man Soldat ist, und genießt anschließend die truppenärztliche Versorgung.

Aus der Krankenversicherung aber nicht aus der Pflegeversicherung. Krankenversicherung brauchen Sie als Soldat nicht, Pflegeversicherung müssen Sie haben.
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: Belty am 14. März 2013, 14:39:20
Jetzt versteh ich es, also brauche ich keine private Pflegeversicherung abzuschließen.
Es reicht vollkommen der Krankenkasse mitzuteilen das ich ab Datum X Soldat werde und ich weiterhin meine Pflegepflichtversicherung aufrecht erhalten möchte.

Meine Sachbearbeiterin teilte mir nämlich mit ich müsste eine private Pflegeversicherung abschließen, und dise würde sich auf um die 50,00 € pro Monat belaufen.

Vielen Dank für die Aufklärung.
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: KlausP am 14. März 2013, 14:42:34
ZitatMeine Sachbearbeiterin teilte mir nämlich mit ich müsste eine private Pflegeversicherung abschließen, und dise würde sich auf um die 50,00 € pro Monat belaufen.

Welche Sachbearbeiterin? Die bei der GKV? Dann sollten Sie sich das schriftlich geben lassen und sich nach einem Konkurrenzangebot umsehen. Müssen Sie ja nicht sofort machen, kann auch während Ihrer Dienstzeit passieren.
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: Firli am 14. März 2013, 14:44:16
Mir wollte man auch eine private Pflegeversicherung andrehen als ich nach dem Nachweis gefragt habe. "Das ist so üblich!" war die Begründung. Ich sagte das ich nur den Nachweis möchte und jetzt keine neue Versicherung abschließen möchte und gut war :D
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: Belty am 14. März 2013, 14:45:33
Korrekt, die Sachbearbeiterin bei der GKV teilte mir dieses mit.
Vermutlich wollte man mir eine Versicherung andrehen, genauso wie Firli es geade geschrieben hat.
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: christoph1972 am 14. März 2013, 14:56:41
Zitat von: Belty am 14. März 2013, 14:32:43
Aber man fällt doch aus der gesetzlichen Pflichtversicherung raus sobald man Soldat ist, und genießt anschließend die truppenärztliche Versorgung.
Zum gleichen Tag fallen doch dann auch die Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung weg.

Ich bin ja ab diesem Datum kein Arbeitnehmer mehr im zivilen Leben und habe die Abzüge auf meinem Bruttogehalt nicht mehr.

Und jedem SaZ ist es doch gesetzlich vorgeschrieben eine Pflegeversicherung zu haben. Deshalb muss ich mir doch eine private zulegen, oder habe ich das falsch verstanden.

Eine private Pflegepflichtversicherung ist kein muss, Du kannst innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden aus der gesetzlichen Pflichtversicherung einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der GkV-Pflegeversicherung stellen. Aus den Zweigen gesetzliche Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung scheidest Du kraft Gesetzes mit Eintritt in das Dienstverhältnis eines SAZ aus.

Bist Du Eignungsübende sieht das etwas anders aus, da ruht während der Eignungsübung die Mitgliedschaft in den drei Zweigen der Sozialversicherung und Du musst der Kasse mitteilen, dass Du während der EÜ dort pflegeversichert bleiben willst.

Beitragsberechnung der Pflegepflichtversicherung in der GKV => 2,05 % vom Brutto + evtl. 0,25 % Kinderlosenzuschlag, abhängig vom Alter (bis Vollendung 25 Lj. fällt der auch ohne Kind nicht an).

Sobald Du Deine erste Gehaltsmitteilung von der WBV hast, reichst Du die Abrechnung ein und die Pflegekasse setzt dann den Beitrag fest.
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: kommando ksk am 14. März 2013, 21:25:09
Also ich habe eine Frage,da ich im Ausland gelebt habe,hab ich gar keine Pflegeversicherung.Muss ich vor meinem Dienstantritt eine Abschliessen oder geht es auch nachdem ich angefangen habe?Gruss
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: BulleMölders am 15. März 2013, 07:45:31
Grundsätzlich muss diese zum Dienstantritt vorhanden sein aber es wird dir wohl niemand den Kopf abreisen wenn diese erst ein, zwei oder drei Wochen später abgeschlossen wird.
Nur solltest du dir damit dann nicht zuviel Zeit lassen.
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: kommando ksk am 15. März 2013, 10:50:35
Ok Vielen Dank.
Titel: Antw:Wann kommt der Einberufungsbescheid?
Beitrag von: berniundert am 12. Juli 2013, 14:16:44
Grundsätzlich ist die Pflegeversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung. er keine hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. So schnell passiert das allerdings nicht. Wenn es auffällt gibt es zuerst mal die Androhung eines Bußgeldes und da bleibt noch genug Zeit um sich zu versichern.
Ich würde es trotzdem gleich ab Beginn machen. Vorteil: Bei einem lückenlosen Versicherungsverlauf ( hier ab Meldung beim Einwohnermeldeamt ) gibt es keine Wartezeiten. Die fallen an, wenn man keine lückenlose Vorversicherung nachweisen kann. Schutz hat man dann nur bei Unfällen. Ist zwar recht unwahrscheinlich in jungen Jahren zum Pflegefall zu werden, aber auszuschließen ist das - gerade bei Auslandsverwendungen - nie.
Einfach mal Googeln, man kann das leicht online abschließen, auch rückwirkend.