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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: tekk_soldier am 14. März 2013, 19:04:36

Titel: beschäftigungsvertrag
Beitrag von: tekk_soldier am 14. März 2013, 19:04:36
Hallo zusammen!
ich werde jetzt zum 02.04 den Freiwilligen Wehrdienst antreten. voraussichtlich Anfang Juni bekomme ich eine neue Wohnung, jedoch verlangt der Vermieter einen Arbeitsvertrag. meine frage wäre dann, ob ich zum Beginn des Dienstes einen Beschäftigungsvertrag unterschreibe & erhalte!?
vielen dank im voraus für eure Hilfe.
Titel: Antw:beschäftigungsvertrag
Beitrag von: KlausP am 14. März 2013, 19:17:55
Zitatmeine frage wäre dann, ob ich zum Beginn des Dienstes einen Beschäftigungsvertrag unterschreibe & erhalte!?

Nein, sowas gibt es nicht. Zum Einen haben Sie ja Ihre "Einladung zum Dienstantritt" und zum Anderen kann Ihnen Ihre Einheit eine Dienstzeitbescheinigung ausstellen. In der steht aber dann auch nur, dass Sie vom xx.xx.2013 bis voraussichlich zum xx.xx.201x Dienst in der Bundeswehr leisten.