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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: vmaxboost1200 am 21. März 2013, 17:42:12

Titel: Nichtraucherschutz bei der Bw
Beitrag von: vmaxboost1200 am 21. März 2013, 17:42:12
Ein Bekannter macht grade eine längere Wehrübung und hat mich tel. gebeten folgende Frage ins Netz zu stellen, da er momentan keinen Netzzugang hat.

In welchem Erlaß ist das Verbot geregelt? Was tun wenn sich Offiziere nicht dran halten?
Sorry für die Fragen, bei mir ists zu lange her um korrekte Auskunft geben zu können.
Lt. meinen letzten Infos existiert ein generelles Verbot in Liegenschaften und Dienst-Kfz.

Titel: Antw:Nichtraucherschutz bei der Bw
Beitrag von: KlausP am 21. März 2013, 17:53:21
ZitatLt. meinen letzten Infos existiert ein generelles Verbot in Liegenschaften

Nein, in Gebäuden. Außerhalb von Gebäuden können Raucherecken eingerichtet werden.
Titel: Antw:Nichtraucherschutz bei der Bw
Beitrag von: miguhamburg1 am 21. März 2013, 17:56:47
Das ist in diversen Bundesgesetzen aus dem Jahr 2006(?) ff geregelt sowie in den Arbeitsstättenrichtlinien, die einen wirksamen Nichtraucherschutz verlangen.

Das Rauchverbot gilt für alle Gebäude und Fahrzeuge des Bundes. Für Gebäudenutzer sind Raucherzonen auszuweisen, zu kennzeichnen und mit Aschenbehältern auszustatten.

Was er gegen Soldaten tun kann, die gegen das Verbot verstoßen? Melden oder sich beschweren. Aber das sollte ein Reservist schon wissen.