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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Marco_1990 am 21. März 2013, 17:57:04

Titel: ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: Marco_1990 am 21. März 2013, 17:57:04
Hallo Kameraden,

ich habe momentan folgendes Szenario: Ich bin ehemaliger Soldat, und habe die ATN Stabsdienstsoldat. Nun möchte ich mir eine Bescheinigung über berufsnahe Verwendung als Bürokaufmann für die IHK ausstellen lassen da ich Wind vom BBiG § 45 Absatz 3 bekommen hab. Mein Problem ist nun das der Sachbearbeiter vom Karrierecenter das nicht so sieht, obwohl bei der Bundeswehr der Stabler als Büromensch überall aufgeführt ist. Welche Lösung gibt es nun? Kann ich das irgendwie nachweisen das der Stabsdienstsoldat ein solches Berufsfeld hat? Ich war damals in der Zimmerverwaltung für die Wohnheime eingesetzt.

Grüße und Danke
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2013, 17:59:59
Du müsstest doch nen Wehrdienstzeugnis bekommen haben-bist damit mal zur IHK?
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: Marco_1990 am 21. März 2013, 18:02:27
Selbstverständlich, natürlich aktuell nicht mehr auffindbar.

Ich bekomme die ATN Stabsdienstsoldat bescheinigt, der Sachbearbeiter meint das dass normalerweise reichen müsste bei der IHK weil die des ja auch wissen müssen normal welches Berufsfeld dahinter steckt, ich bin ja schließlich nicht der einzigste ehemalige Soldat.
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: christoph1972 am 21. März 2013, 18:08:02
Zitat von: ulli76 am 21. März 2013, 17:59:59
Du müsstest doch nen Wehrdienstzeugnis bekommen haben-bist damit mal zur IHK?

Wehrdienstzeugnis mit Erwähnung der Tätigkeit als Stabsdienstler wäre ein Nachweis nach § 45 II BBiG. Die HKen und IHKen handhaben das normalerweise großzügig. Denn sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung sind zu absolvieren und mit dem Bestehen der Prüfung wird die berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen.

§ 45 III BBiG ist "eigentlich" die Norm für die ZAWler bzw. BFDler.
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: Marco_1990 am 21. März 2013, 18:12:18
Die "Bescheinigung über die berufsnahe Verwendung" bekomme ich ja ausgestellt, da steht drin das ich Stabsdienstler war.

Mein Dienstzeugnis muss ich suchen, ich hoffe ich finde das, wäre aber zum Glück nicht allzu schlimm.
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2013, 18:13:36
Frag mal in deinem KWEA nach- in deiner Akte sollte eine Kopie von dem Ding sein.
Normalerweise steht da ja aufgeführt, was du gemacht hast.
Der LwPersFw wird dir aber sicher noch die genaue Tätigkeitsbeschreibung eines StDstSdt geben können (also nicht das, was DU gemacht wirst, sondern das was einer StDstSdt allgemein macht)
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: Marco_1990 am 21. März 2013, 18:19:07
Hab ich schon alles, das Problem ist bei mir gibt es keine Kopie des Dienstzeugnisses. Das ist das Merkwürdige. Das Einzige was ich habe ist die ATN. Das Personalstammdatenblatt hab ich auch nicht mehr, ich gebs zu, habe mächtig geschlampt.
Der ehemalige LwPersFw der mich auch noch kennt von damals meint das Stabsdienstsoldat nicht zwingend Büroarbeit heißen muss. Aber überall auf den Internetseiten steht "Bürokaufmann in grün usw. usf." Auch ein Hauptfeld hat mir das bestätigt das mein ehemaliges Berufsfeld das eines Bürokaufmanns gleicht.
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2013, 18:21:42
Hast du mal im KWEA nachgefragt, ob die ne Kopie haben?
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: Marco_1990 am 21. März 2013, 18:23:48
natürlich, leider nichts da obwohl eine Kopie in der Akte sein müsste.

Ist die Bescheinigung die ich jetzt morgen oder übermorgen bekomme ein rechtsgültiger Nachweis? Weil da wird mir der Stabsdienstler ausgewiesen. Ich denk mal das müsste mit dem Dienstzeugnis gleichwertig sein.
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2013, 18:26:08
Wirst mit der IHK absprechen müssen.
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: Marco_1990 am 21. März 2013, 18:33:35
Nicht das die mich jetzt nicht nehmen weil denen des zu undefiniert ist.

Gibt ja zum Glück den § 45 II. Normal sollten die keine Metzchen machen.
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: Marco_1990 am 21. März 2013, 19:19:10
Dienstzeugnis wurde gefunden. Es steht drin das ich in der Zimmerverwaltung eingesetzt war und ich für ca. 5000 Stuben für Fremdübernachtungen zuständig war.

Damit ist doch eher der Beruf "Hotelfachmann" da? Wie schaut die Lage jetzt genau aus?
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2013, 19:20:05
Himmel- FRAG DIE IHK, die sind dafür zuständig das anzuerkennen oder abzulehnen.
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: Marco_1990 am 21. März 2013, 21:42:43
geht ohne gemotze auch!!
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: miguhamburg1 am 21. März 2013, 21:46:10
@ Marco, mit Verlaub, Chritoph und Ulli haben Ihnen Ihre Frage nach Präszisierung genau und ruhig beantwortet - Sie müssen dies mit der zuständigen IHK besprechen. Nur die kann feststellen und Ihnen bestätigen, dass Sie berufsrelevant für den Ausbildungsberuf XY eingesezt waren. Warum fragen Sie dann noch weiter?
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: Marco_1990 am 21. März 2013, 21:47:48
tut mir leid, ich bin derzeit nervlich mitgenommen, ich bedanke mich für die präzisen Antworten, Sie müssen verstehen es geht hier um einen möglichen Gesellenbrief.

Wer kann mir einen Auszug aus der "ATN 300 0983 ATB Stabsdienstsoldat" geben? Also Auflistung, Beschreibung und Tätigkeiten und Fähigkeiten. Da gibts doch so Auszüge oder?
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: LwPersFw am 21. März 2013, 23:52:17
Die einzelnen ATB der TSK's wurden vereinheitlicht... andere ATN , aber die selben Aufgaben wie früher auch:

Bezeichnung: StDstSdt SK
Kurzbezeichnung: StDstSdt SK
Langbezeichnung: Stabsdienstsoldat Streitkräfte
Objektbezeichnung: ATN_1000983 -StDstSdt SK
Datum der Inkraftsetzung: 01.01.1979
Nutzender OrgBer : ALLE
Ausbildungs- u.
Verwendungsbereich: Stabsdienst
Nur 1. Fachtätigkeit

1. Tätigkeiten
1.1 Zusammenfassung der Aufgaben

Der Stabsdienstsoldat der Streitkräfte (StDstSdt SK) unterstützt Vorgesetzte in Dienststellen der Bundeswehr bei
der Organisation des Dienstes und der Abwicklung des Geschäfts- und Schriftverkehrs

1.2 Tätigkeiten / Aufgaben im einzelnen

Mitwirken u.a.
# bei der Erstellung von Dienstschreiben,
# bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Einsätzen, Übungen und der Ausbildung,
# beim Erhalten der IT-Sicherheit und des Schutzes personenbezogener Daten,
# bei der Führung der Termin- und Vorhabensübersicht,
# beim Vorbereiten und Durchführen von Besprechungen, Tagungen, Seminaren und Veranstaltungen aller Art,
# bei der Verwaltung von Dienstvorschriften, Karten, Büchern und Schrifttum aller Art,
# bei der Überwachung der Vollzähligkeit, der Pflege und Wartung des zugewiesenen Materials.
# weitere Tätigkeiten im Rahmen der Bürotätigkeit gem. spezifischen Anforderungen der Dienststelle
Durchführen von Botengängen.

1.3 Arbeitsbedingungen

# Es erfolgt ein regelmäßiger Einsatz im Tagesdienstbetrieb,
# der Arbeitsplatz ist mit modernen Bürokommunikationsmitteln ausgestattet,
# Arbeitsbedingungen für einen PC- Arbeitsplatz.

2. Fertigkeiten und Kenntnisse

Kenntnis
# der Bedienung und Nutzung von handelsüblichen Systemen und Geräten der Bürotechnik/Bürokommunikation,
# der erforderlichen DV-Verfahren zur Informationsgewinnung für Einsätze, Übungen, Organisation und zur Ausbildung,
# der Gesetze, Erlasse und Dienstvorschriften seines Aufgabenbereiches.

3. Mögliche Verwendungen in Dienststellungen

3.1 Verwendung
StDstSdt SK in Dienststellen der Bundeswehr auf allen Führungsebenen.
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: Cricki am 22. März 2013, 05:59:05
Zitat von: Marco_1990 am 21. März 2013, 17:57:04
Hallo Kameraden,

ich habe momentan folgendes Szenario: Ich bin ehemaliger Soldat, und habe die ATN Stabsdienstsoldat. Nun möchte ich mir eine Bescheinigung über berufsnahe Verwendung als Bürokaufmann für die IHK ausstellen lassen da ich Wind vom BBiG § 45 Absatz 3 bekommen hab. Mein Problem ist nun das der Sachbearbeiter vom Karrierecenter das nicht so sieht, obwohl bei der Bundeswehr der Stabler als Büromensch überall aufgeführt ist. Welche Lösung gibt es nun? Kann ich das irgendwie nachweisen das der Stabsdienstsoldat ein solches Berufsfeld hat? Ich war damals in der Zimmerverwaltung für die Wohnheime eingesetzt.

Grüße und Danke
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: Cricki am 22. März 2013, 06:07:24
moin, moin,
mit der ihk scheint das ja irgendwie nicht so zu "flutschen". bewirb dich doch auch mal wo anders im öffentlichen dienst. meine ex z. B. war in den 90 ern als eskortservicedame in london unterwegs. sie kam dann in einem fürchterlichen zustand zurück nach deutschland, hat dann; nachdem sie nach 1,5 jahren wieder fit wahr über 100 bewerbungen geschrieben, zu der zeit lebte sie von sozial hilfe. lange rede kurzer sinn:......sie wurde mit 27 jahren nochmal beamtin.
also immer positiv und ´n bisschen flexibler. alles gute
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: Marco_1990 am 22. März 2013, 09:51:41
an dern Perser: VIELEN DANK, hat mir SEHR geholfen  :)
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: Marco_1990 am 25. März 2013, 18:05:34
Zitat von: christoph1972 am 21. März 2013, 18:08:02
Zitat von: ulli76 am 21. März 2013, 17:59:59
Du müsstest doch nen Wehrdienstzeugnis bekommen haben-bist damit mal zur IHK?

Wehrdienstzeugnis mit Erwähnung der Tätigkeit als Stabsdienstler wäre ein Nachweis nach § 45 II BBiG. Die HKen und IHKen handhaben das normalerweise großzügig. Denn sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung sind zu absolvieren und mit dem Bestehen der Prüfung wird die berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen.

§ 45 III BBiG ist "eigentlich" die Norm für die ZAWler bzw. BFDler.

Was heisst "eigentlich"? Der §45 III BBiG kann so auch angewendet werden?
Titel: Antw:ATN Stabsdienstsoldat
Beitrag von: christoph1972 am 25. März 2013, 23:14:53
Zitat von: Marco_1990 am 25. März 2013, 18:05:34
Zitat von: christoph1972 am 21. März 2013, 18:08:02
Zitat von: ulli76 am 21. März 2013, 17:59:59
Du müsstest doch nen Wehrdienstzeugnis bekommen haben-bist damit mal zur IHK?

Wehrdienstzeugnis mit Erwähnung der Tätigkeit als Stabsdienstler wäre ein Nachweis nach § 45 II BBiG. Die HKen und IHKen handhaben das normalerweise großzügig. Denn sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung sind zu absolvieren und mit dem Bestehen der Prüfung wird die berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen.

§ 45 III BBiG ist "eigentlich" die Norm für die ZAWler bzw. BFDler.

Was heisst "eigentlich"? Der §45 III BBiG kann so auch angewendet werden?

Nein, es gibt auch andere "Bildungsanbieter die auf § 45 III BBiG reiten :-)