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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: greenhornet am 24. März 2013, 11:20:21

Titel: Wohnungsbeihilfe/Mietkostenunterstützung
Beitrag von: greenhornet am 24. März 2013, 11:20:21
Guten Tag zusammen!

Ich bin 25 geworden, lebe noch zu Hause und bin noch SAZ 4 und lebe 22 km von der Kaserne weg. So wie es aussieht, werde ich jedoch auf SAZ 8 verlängern und im Rahmen dessen in eine ca. 20 km entfernte Kaserne (ca. 50 km von meinem Heimatort) versetzt sowie mir in unmittelbarer Nähe eine Wohnung suchen. Ich weiß, dass es hier einige Foren bzgl. Umzugskosten etc. gibt, jedoch gibt es immer unterschiedliche Antworten. Ein Kamerad hat mir gesagt, dass ich schauen muss, den Umzug zu vollziehen, BEVOR ich die Versetzung bekomme. Der Vorteil wäre, dass sich der Bund dann an den Umzugskosten beteiligt. Des Weiteren habe ich "mal gehört", dass der Bund sich auch anteilig an den Mietkosten beteiligt. Ist das korrekt? Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage? Ich werde den ReFü in dieser Sache in der übernächsten Woche mal fragen, habe aber noch Urlaub und hoffe mal, dass mir hier jemand schon mal ein paar korrekte Auskünfte geben kann. Danke schon mal.

Mfg
Titel: Antw:Wohnungsbeihilfe/Mietkostenunterstützung
Beitrag von: Tommie am 24. März 2013, 11:43:27
Wenn Sie einen eigenen Hausstand gründen, müssen Sie diesen auch von der Bundeswehr anerkennen lassen. Das tun Sie beim Rechnungsführer im BwDLZ (Dienstleistungszentrum). Dann können Sie im Falle einer Versetzung entweder die UKV (Umzugskostenvergütung) zugesagt bekommen, oder werden Trennungsgeldempfänger. Eine Mietbeihilfe von Seiten der Bundeswehr fand und findet maximal für Trennungsgeldempfänger, die am Dienstort einen zweiten Wohnsitz haben, oder aber für GWDL (Gibt's nicht mehr!)/FWDLÖ statt. Letztere werden im Unterhaltssicherungsgesetz die entsprechenden Vorschriften finden. Für Sie als SaZ 8 gibt's leider nichts zur Miete dazu, denn Sie haben schließlich Ihre Dienstbezüge!
Titel: Antw:Wohnungsbeihilfe/Mietkostenunterstützung
Beitrag von: greenhornet am 24. März 2013, 12:05:16
Danke für die Antwort  ;). Wie setzt sich das Trennungsgeld zusammen bzw. wie hoch ist die UKV? Habe davon leider überhaupt kein Vorwissen.
Titel: Antw:Wohnungsbeihilfe/Mietkostenunterstützung
Beitrag von: KlausP am 24. März 2013, 12:23:04
UKV = Umzugskostenvergütung. Hier wird Ihnen das erstattet, was Sie Ihr Umzug kostet. Da Sie noch im "Hotel Mama" wohnen, wird das nicht viel sein.
Titel: Antw:Wohnungsbeihilfe/Mietkostenunterstützung
Beitrag von: Rollo83 am 24. März 2013, 12:56:35
Trennungsgeld sind 7,xx€ pro Tag also die 3 Mahlzeiten und unverheiratet eine Familienheimfahrt.

Sie müssten sich jetzt quasi an ihrem jetzigen Standort eine Wohnung suchen und diese anmieten und beim ReFu/BwDLZ Fuzi anerkennen lassen. Wenn sie dann versetzt werden können sie TG Empfänger werden oder UKV bekommen. Die UKV regelt den kompletten Umzug mit Ab und Aufbau der Möbel usw.

Ob das jetzt so Sinn macht sich jetzt noch eine Wohnung zu nehmen obwohl sie wissen das seinerseits werden nur um die UKV zu bekommen wage ich zu bezweifeln.