Werte Kameraden,
steht mir als Mobbeordertem ResOffz (ehemals a.d.W.'ler) das Tätigkeitsabzeichen allg. Heeresdienst in Bronze zu, nachdem ich (u.a.) den Lehrgang "Führungslehrgang 1a allg. Teil" (13 Tage WÜ) abgeschlossen habe?
Habe ich damit a) die zweiwöchige Ausbildungsdauer und b) eine fachbezogene Verwendung min. der Stufe 7 (ZDv 37/10, Anlage 6, 1a) erreicht?
Wenn ja, an wen stelle ich dann den antrag auf Erhalt des Abzeichens? An meinen MobBeorderungs-Fw oder den KpChef meiner Üb-Einheit?
MkG
Der Reservist
Die notwendige Ausbildungshöhe ist wohl erreicht - aber:
Frage: In welcher AVR und TSK bist Du? Danach richtet sich das TA.
Antrag an KpTrpFhr.
Wie sieht es da eigentlich mit dem Tätigkeitsabzeichen im allg. Marinedienst aus? Was für Voraussetzungen muß man dafür haben?
Zitat von: F_K am 24. März 2013, 12:56:23
Die notwendige Ausbildungshöhe ist wohl erreicht - aber:
Frage: In welcher AVR und TSK bist Du? Danach richtet sich das TA.
TSK: Heer
AVR: MrsLtOffz
- Für den MrsLtOffz habe ich (noch) keinen Lehrgang besucht, allerdings ein 12-tägiges TrpPraktikum absolviert. Ansonsten bisher Truppenpraktiker in AGA-Zügen und die ROL 1 u.2 und den MeFü Lehrgang besucht.
Fällt darunter etwas für die AVR?
Danke für die schnellen Antworten.
MkG
Allgemeiner Heeresdienst ist nicht drin.
Eventuell Rohrwaffenpersonal. Aber das ist schnell durch Rücksprache mit dem KpTrpFhr zu klären.
Holgi hat ja schon darauf hingewiesen.
Zitat von: Chef_6/451 am 24. März 2013, 14:20:57
Allgemeiner Heeresdienst ist nicht drin.
Und warum nicht?
MkG
Na, warum wohl nicht ;) ? Weil zu der angegebenen AVR eben "Allgemeiner Heeresdienst" nicht passt und deswegen auch nicht verliehen wird/werden kann! Meines Erachtens ist bei dieser AVR "Rohrwaffenpersonal" das Tätigkeitsabzeichen der Wahl, wie bereits vom Chef geschrieben!
Und wie deiniert sich allgemeiner Heeresdienst, welche ATNs/AVGs müsste man hierfür besitzen?
MkG
Allgemeiner Heeresdienst ist für Stabsdiensttätigkeiten vorgesehen.
Jeder AVR ist ein Tätigkeitsabzeichen zugewiesen! Welches das ist, weiß im Normalfall der KpTrpFhr, als Kompanietrapper genannt ;) !
Und für Ihre AVR ist es eben nicht "Allgemeiner Heeresdienst" sondern sehr wahrscheinlich "Rohrwaffenpersonal"!
ZitatJeder AVR ist ein Tätigkeitsabzeichen zugewiesen!
Nö.
Es gibt / gab eben AVRs (zumindest im Heer) ohne zugewiesenes TA - kurze Arme, keine Kekse ...
@ F_K:
Nenne mal bitte ein paar Bsp.
Die klassische AVR in den HSchBlt war damals "Sicherung" - und da gab es im Heer kein TA - so die Liste, und auch auf Nachfrage beim Bearbeiter die Bestätigung (und dies sei auch ABSICHT gewesen ...).
Na ja, müdes Beispiel, weil erstens die HSchBtl schon lange Geschichte sind, und zweitens "damals(TM)" kurz nach dem Krieg war ;D ! Ich habe mich doch nur um eine möglichst einfache Darstellung bemüht, um den Vorgang nicht vollkommen unnötig zu komplizieren!
@ Tommie:
Es steht damit aber fest - nicht allen AVR ist ein TA zugeordnet.
Wenn unsere Personaler hier eine Liste der AVR für Offz / Uffz im Heer einstellen, dann kann man einen Vergleich mit der Liste machen - da wird sich noch mehr finden.
Ist ja interessant - ich kenne einen Kameraden, der auf einer SichUffz/Fw-Stelle saß und dafür das TA "Sicherungspersonal" verliehen bekommen hat (und dieses auch trug).
Wenn solchen Einheiten kein TA zugeordnet ist, dann müsste dieses TA ja fälschlicherweise verliehen sein. aber wäre ja nichts Neues, dass hier falsch gehandelt wurde ;)
Aber mal aus reinem Interesse:
In welcher Verwendung würde man denn das o.g. TA erhalten können?
@ HCRenegade:
TA Sicherungsdienst gibt es im Heer NICHT (wohl aber in Luftwaffe / Marine).
HSchBtl waren Heer - also ein "Doppelfehler".
Zitataber wäre ja nichts Neues, dass hier falsch gehandelt wurde
Roger that - ich habe in einem HSChBtl das TA allgemeiner Heeresdienst erhalten (auch falsch - habe mich erst später damit beschäftigt).
Zum Thema Tätigkeitsabzeichen (allg. Heeresdiesnt):
Ich bin Uffz (RFA) und habe in diesem Jahr mein PersFwLg (44Tage) (den FwLg grün habe ich noch nicht). Mit bestandenem Fach-Lehrgang müsste ich doch die Vorraussetzung erfüllt haben um das TA in Bronze zu erhalten, oder?
NEIN.
(nur dann Ja, wenn die AVR stimmig ist - und das hat nichts mit Trainings und ATNs zu tun).
Vielleicht jetzt eine total überflüssige und entlarvende Frage, welchen Nutzen habe ich als Reservist vom Tragen eines Tätigkeitsabzeichens? Bei aktiven Soldaten leuchtet mir das auch nicht recht ein, aber es ist manchmal hilfreich, um in der Masse schon mal den richtigen Ansprechpartner zu identifizieren.
Auf dem FA finde ich das persönlich ziemlich überflüssig.
Auf dem Dienst-/Gesellschaftsanzug mag das ja mal ganz nett aussehen ...
Aber die Tätigkeitsabzeichenkenner mögen mich da bitte mal informieren, welchen Sinn und Zweck das Tätigkeitsabzeichenwesen erfüllt.
Zitat von: F_K am 25. März 2013, 09:00:26
NEIN.
(nur dann Ja, wenn die AVR stimmig ist - und das hat nichts mit Trainings und ATNs zu tun).
Bin in AVR 25813 (Stabsdienst S1). Müsste doch passen.
@christoph1972
TA am FA finde ich auch nicht angebracht, aber am Dienstanzug... Gleiches Recht für alle!
@ Christoph1972:
Zitatwelchen Nutzen habe ich als Reservist vom Tragen eines Tätigkeitsabzeichens? Bei aktiven Soldaten leuchtet mir das auch nicht recht ein, aber es ist manchmal hilfreich, um in der Masse schon mal den richtigen Ansprechpartner zu identifizieren.
Dann erkläre mich doch mal bitte, warum es einen Unterschied zwischen Res und Aktiven geben soll?
Ich habe weder als Aktiver noch als Reservist (WÜb) am FA ein Tätigkeitsabzeichen getragen.
@ KlausP:
.. ich auch nicht. Ist aber eine persönliche ENTSCHEIDUNG - solange nicht im Einsatz, hat der Soldat das RECHT dazu (und das verteidige ich als braver Soldat natürlich).
@ asgardtmh:
"Früher" haben sogar Regimenter / Btl unterschiedliche Uniformen - und auch das war sinnvoll (Identifikation mit der Gruppe, Abgrenzung zu anderen Gruppen, Motivatin, Zuordnung usw. ...).
Tätigkeitsabzeichen haben auch diese Aufgaben.
Zitat von: F_K am 25. März 2013, 09:49:32
@ KlausP:
.. ich auch nicht. Ist aber eine persönliche ENTSCHEIDUNG - solange nicht im Einsatz, hat der Soldat das RECHT dazu (und das verteidige ich als braver Soldat natürlich).
@ asgardtmh:
"Früher" haben sogar Regimenter / Btl unterschiedliche Uniformen - und auch das war sinnvoll (Identifikation mit der Gruppe, Abgrenzung zu anderen Gruppen, Motivatin, Zuordnung usw. ...).
Tätigkeitsabzeichen haben auch diese Aufgaben.
Ich sehe bei Reservisten da deshalb keine Notwendigkeit, außer sie sind in der Truppe als Übender, weil es einfach für mich unnütz ist. Es ist ja schön zu wissen, dass ein Reservist im allgemeinen Heeresdienst ist oder Rohrwaffen oder ABCler, etc. pp.. Das Recht will ich natürlich nicht einschränken. Seltene Tätigkeitsabzeichen (sofern es sie denn gibt), sind natürlich eine Auszeichnung, die zur Schau gestellt werden darf/muss.
Am Dienst-/Gesellschaftsanzug finde ich es als Auszeichnung i. w. S. völlig angebracht.
Im Truppenalltag, naja, in der Regel weiß ich, dass mein Gegenüber seine Funktion wohl zu Recht ausübt, wenn ich es nicht weiß, frag ich eben, ob er der ob sie die Person ist, die die Funktion ausübt.
ZitatIch sehe bei Reservisten da deshalb keine Notwendigkeit
... und bei AKTIVEN?
Zitataußer sie sind in der Truppe als Übender
Hä?
Was denn nun? (Deine Argumentation ist nicht wirklich durchdacht - ich spare mir mal eine härtere Ausdrucksweise ...)
ZitatIch sehe bei Reservisten da deshalb keine Notwendigkeit, außer sie sind in der Truppe als Übender,
Wenn ich als "Übener" in der truppe Dienst leiste, erkennt man meine Funktion auch ohne entsprechendes Tätigkeitsabzeichen - an der gelben Kordel nämlich, die ich dann gemäß der Vorschrift trage, weil ich den aktiven Spieß vertrete, mit Allem was dazugehört.
Zitat von: F_K am 25. März 2013, 10:38:59
ZitatIch sehe bei Reservisten da deshalb keine Notwendigkeit
... und bei AKTIVEN?
Zitataußer sie sind in der Truppe als Übender
Hä?
Was denn nun? (Deine Argumentation ist nicht wirklich durchdacht - ich spare mir mal eine härtere Ausdrucksweise ...)
Reservisten mit UTE dürfen - da darf man mich gerne korrigieren - bei VVag des VdRBw Uniform tragen, soweit das vorgesehen ist oder wie auch immer. Der Reservist befindet sich ja da nicht auf einer WÜ. Deshalb die Differnzierung zwischen Übenden und anderen Reservisten.
Bei einer VVag oder auch manchen DVag erschließt sich mir persönlich die Sinnhaftigkeit eines Tätigkeitsabzeichen nicht. Es ist sicher mal ganz interessant zu wissen, ob mein Gegenüber im allg. Heeresdienst war. Da ergeben sich dann Anknüpfungspunkte für Gespräche. Toll.
Im aktiven Dienst sind sie sicher dann sinnvoll und dienen der Identifizierung, wenn ich nicht gerade einem Spieß gegenüber stehe, den ich ja an der Goldkordel erkenne. Es gibt schließlich Kasernen oder Ämter, wo verschiedene Einheiten zusammen untergebracht sind. Einen Soldaten des Führungsdienstes brauche ich sicher nicht zu einem Thema des Objektschutzes zu befragen, weil es nicht sein "Thema" ist.
Das neue "Wording" kennt ihr schon?
"Reservistinnen und Reservisten, die in der Bundeswehr als Soldatinnen und Soldaten Wehrdienst nach dem Vierten oder Fünften Abschnitt 1 des Soldatengesetzes leisten, werden ab sofort als ,,Reservistendienst Leistende" oder Reservistendienst Leistender", abgekürzt ,,RDL", bezeichnet.
Die bisherige Bezeichnung als ,,Wehrübender" oder ähnliche Bezeichnungen sind nicht mehr zu verwenden.
Die Abkürzung ,,RD" steht für den Begriff ,,Reservistendienst". Nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall wird es Wehrübungen geben. Ab jetzt stellen alle Reservistinnen und Reservisten ihre professionellen Fähigkeiten im Frieden als Reservistendienstleistung (RDL) in Übung wie auch in Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) nach dem Soldatengesetz zur Verfügung."
Na, das macht mir doch gleich den Wochenstart leichter. Ist ja fast wie Frühlingsanfang.
@ Andi:
... aber klar doch - ich habe schon ein Formular zurückbekommen, das steht dann Dienstgrad (RDL).
@ christoph:
Es gibt genau EINE Anzugordnung (egal in welchem Dienstverhältnis / Status / RD oder d. R. oder UTE).
Zitaterschließt sich mir persönlich die Sinnhaftigkeit eines Tätigkeitsabzeichen nicht
Dein persönliches Problem - aber ein Argument ist es nicht.
Ist der Aprilscherz vorgezogen, weil der 01.04. dieses Jahr Feiertag ist? :o
Zitat von: Andi am 25. März 2013, 12:12:45
Das neue "Wording" kennt ihr schon?
"Reservistinnen und Reservisten, die in der Bundeswehr als Soldatinnen und Soldaten Wehrdienst nach dem Vierten oder Fünften Abschnitt 1 des Soldatengesetzes leisten, werden ab sofort als ,,Reservistendienst Leistende" oder Reservistendienst Leistender", abgekürzt ,,RDL", bezeichnet.
Die bisherige Bezeichnung als ,,Wehrübender" oder ähnliche Bezeichnungen sind nicht mehr zu verwenden.
Die Abkürzung ,,RD" steht für den Begriff ,,Reservistendienst". Nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall wird es Wehrübungen geben. Ab jetzt stellen alle Reservistinnen und Reservisten ihre professionellen Fähigkeiten im Frieden als Reservistendienstleistung (RDL) in Übung wie auch in Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) nach dem Soldatengesetz zur Verfügung."
@Andi Ich bin restlos begeistert .... Wording? Ich liebe Anglizismen :o
@F__K deshalb ja ausdrücklich als persönlich gekennzeichnet
@ Christoph:
.. dann schreibe bitte doch "Ich MEINE, TA sind bei VVags / bei UTE Uniformtragen abzulegen, da diese dort keinen "Sinn machen" ... ".
Es handelt sich bei einer solchen Äußerung eben nicht um ein Sachargument, sondern um eine reine Meinungsäußerung, hart an der Grenze zum Schwachfug.
(Warum Schwachfug?
- keinerlei Sachargument
- Nicht zu Ende gedacht
- Absicht nicht verstanden .... usw.)
Gibt es eigentlich irgendwo eine Übersicht welche Tätigkeitsabzeichen es gibt, und wer sie i.A. trägt? Das würde mich direkt mal interessieren, denn ich vermute, dass es einige sein werden, oder?
Welche es gibt, finden Sie in der ZDv 37/10, wer Tragebere htigtist, weiß Ihr PersUffz/Fw.
Danke.
So, um das Thema nochmal aufzuwärmen. Ich bin auf einem DP beordert, dem die AVR 20103 zugeordnet ist. Ist meinem Dienstposten (KEO, Truppendienstoffizier beim Heer) ein Tätigkeitsabzeichen zugewiesen?
PS: Ich habe derzeit keinen KTF (ResBtl) und auch keinen Zugang zum Intranet Bw, daher die Anfrage an das allwissende BWForum :)
Gemäß der C2-2630/0-0-2810 ist die 20103 nur den OffzMilFD bzw. Uffz m. und o. P. zugeordnet...
Die vergleichbaren AVR für die Offz TrD wären 23251 , 23361 , 23362 , 23252 , 23565
Danke dafür! Heißt das, dass sich mein Perser verschaut hat und ich eine andere AVR besitzen müsste, oder dass ich kein Abzeichen erhalten kann ? MkG