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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Rico90 am 26. März 2013, 12:37:28

Titel: Meldepflicht vor der Einberufung
Beitrag von: Rico90 am 26. März 2013, 12:37:28
Guten Tag zusammen,
ich weis nicht ob meine Frage hier in diesen Bereich passt, dachte aber schon. Wenn nicht, Entschuldigung!

Ich fange nächste Woche (am 02.04.) bei der Bundeswehr an. Ich habe mal was davon gelesen, das wenn ich vorher etwas habe (Krankheit (ausser Schnupfen, etc.)) das Melden muss. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Wenn ich jetzt eine Augenlid Entzündung habe (muss Augentropfen und -Salbe benützen bis zum 01.04.), welche mich aber in keiner weise behindert sondern einfach nur das Auge etwas dick ist, muss ich sowas melden? Will nur nicht das es später Ärger gibt weil ich das nicht gemacht habe.

Vielen Dank für eine Antwort schon mal!

Mit freundlichem Gruß
Rico
Titel: Antw:Meldepflicht vor der Einberufung
Beitrag von: justice005 am 26. März 2013, 14:28:27
Nicht bei solchen Kleinigkeiten. Es gibt direkt am ersten oder zweiten Tag eine Einstellungsuntersuchung. Dort können und sollten Sie das angeben. Dürfte aber einer Einstellung nicht im Wege stehen, zumal Sie ja bis dahin noch nicht einmal mehr Medikamente nehmen müssen.
Titel: Antw:Meldepflicht vor der Einberufung
Beitrag von: ulli76 am 26. März 2013, 18:25:28
Mach dir da mal keine Sorgen: Die Einstellung wird es nicht gefährden.
Wenn der Truppenarzt fragt, ob du vor kurzem noch beim Arzt warst, dann gibst das halt an. Selbst wenn das nicht komplett ausgeheilt ist, wird man dich einstellen.
Titel: Antw:Meldepflicht vor der Einberufung
Beitrag von: Rico90 am 26. März 2013, 21:09:13
Alles klar, vielen Dank!  ;)