Hi. Ich hab einige Fragen, und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin 16 und bin im Sommer mit der Schule (Realschule) fertig, und möchte mit 17 zur Bundeswehr.
Mich interessiert die Laufbahn des Feldwebels im Truppendienst. Da möchte ich anfangen und dann zu den Feldjägern.
Kann ich mich mit 16 schon bewerben?
Wie sind meine Chancen?
Was genau muss man tun um zu den Feldjägern zu kommen?
Verdient man als Feldjäger irgendwie anders als der "normale" Feldwebel?
Ja du kannst dich mit 16 bewerben aber erst mit 17 (mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten) eingestellt werden. Um zu den Feldjägern zu kommen musst du die gesundheitliche Eignung und die Feldwebeleignung haben. Außerdem muss logischerweise eine Stelle frei sein. Du verdienst genauso viel wie andere Feldwebel auch.
Wie bekommt man diese "Eignung"?
Ich dachte die hat man automatisch bei entsprechendem Schulabschluss?
Nein, du musst dich bewerben und dann wirst du zur EUF (Musterung) eingeladen, musst diese bestehen und dann musst du in einem 1-2 tägigem Testverfahren deine Eignung als Feldwebel unter Beweis stellen.
Information zum Testverfahren findest du in dieser Broschüre:
https://mil.bundeswehr-karriere.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NmY3YTY0NzUzODZlNzgyMDIwMjAyMDIw/Fw_TrpDst.pdf
Am besten ich ruf morgen mal beim Wehrdienstberater an.
Wie genau läuft das dann ab, wird man dann eingeladen oder wie?
1. anrufen und Beratungstermin vereinbaren
2. Beratungstermin warhnehmen und Bewerbung abgeben
3. Einladung zur EUF (Musterung) mit CAT-Test und ärztlicher Untersuchung
4. wenn EUF bestanden nach Vorauswahl eventuell Einladung zur Testung der Feldwebeleignung
5. Testung der Feldwebeleignung
6. Bei Feldwebeleignung Sofortzusage, Sofortabsage oder Warteliste
Danke.
Was genau wird alles beim Arzt untersucht? Ist das ungefähr so wie bei der Polizei?
Hier findest du Erfahrungsberichte von Bewerbern, die das Testverfahren für die Feldwebeleignung durchlaufen in den ZNwGs/Karrierecentern durchlaufen haben.
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=32806.0
Zitat von: nimo am 27. März 2013, 23:07:08
2. Beratungstermin warhnehmen und Bewerbung abgeben
Bei mir war es aufgeteilt in einen Termin für das Beratungsgespräch und einen Termin für die Bewerbungsabgabe (Bei mir genau 1 Monat später).
1. Beratungstermin beim Karriereberater deiner Region.
2. Termin zur Abgabe deiner Bewerbung beim Karriereberatun deiner Region.
3. Einladung in das Karrierecenter deiner Region. Hier ist öfter die Rede von einer Wartezeit von 1-3 Monaten.
4. Eignungsfeststellung im Karrierecenter, unterteilt in:
- Begrüßung
- Biografischer Fragebogen (Ankreuzaufgaben und 6 Schreibaufgaben)
- CAT (Computertest), auf deine Wunschverwendung abgestimmt
- Ärztliche Untersuchung (Drogenscreening, Körpermaße, Seh- und Hörtest, Volluntersuchung incl. Vorgeschichte z.B. Krankheiten)
- Sporttest, sofern vom Arzt abgesegnet, bestehend aus Sprint, Liegestüzt, Situps, Weitsprung und Ergometer
- Prüfgespräch mit Psychologen und Offizier, diese Entscheiden final über die Feldwebeleignung
Wichtig: Das Gesamtbild zählt (auch Kleidung), also nicht auf eine Station versteifen.
Hast Du alles gut gemeistert und die Feldwebeleignung erhalten, kommst du zum Einplaner. Wie der Name sagt, er plant dich ein und hat tagesaktuelle Listen über freie Stellen. Und hier kommen die nächsten Probleme. Ich will dir nicht die Hoffnung nehmen, aber:
1. Feldwebelstellen im Truppendienst sind zur Zeit nicht in Masse vorhanden (Aussage meines Einplaners vor einer Woche).
2. Feldwebelstelle im Truppendienst in absehbarer Zeit ist selten. Aber da es bei dir noch etwas dauert, durchaus möglich.
3. Feldwebelstelle bei den Feldjägern ist noch seltener, da musst du wirklich Glück haben, weil diese nicht mal 5min. im Netz stehen, sie werden sofort blockiert.
Hast Du Glück und bekommst eine Stelle bei den Feldjägern, so bist du nach der Grundausbildung bei den Feldjägern. Dein Gehalt regelt sich durch die Besoldunstabelle. Das Grundgehalt ist, denke ich, nicht höher als bei anderen Feldwebeln im Truppendienst. Wie es mit Zuschlägen aussieht, weiß ich nicht. Ich lasse mich gerne korrigieren.
Zu deiner Frage, wie deine Chancen stehen: Zwischen 0 und 100%. Das kann dir keiner sagen. Eine Empfehlung, die dir auch alle aus diesem Forum geben werden und würden:
Mach zuerst eine Ausbildung. Eine solche Eignung mit 17 Jahren ohne Ausbildung zu kriegen ist sehr schwierig. Wieso? Weil ein Großteil der Bewerber einen besseren Abschluss und/oder eine abgeschlossene Ausbildung mitbringen. Eine Ausbildung steigert deine Chancen enorm, nicht zuletzt wegen erworbener Lebenserfahrung.
Trotzdem, viel Erfolg.
P.S. Bevor du dich für diesen Beruf und auch diese Verwendung bewirbst: Du wirst nur am Wochenende zu Hause sein
(wenn du nicht umziehst), aufgrund der Lehrgänge wirst du die erste Zeit ständig unterwegs sein, wenn du im Einsatz bist, bist du bis zu 6 Monaten nicht zu Hause und da kommen die Feldjäger ins Spiel, denn die sind ziemlich oft im Ausland. Dazu kommt noch, dass du jederzeit versetzt werden könntest und nach der Probezeit kommst du nicht mehr so einfach aus dem Vertrag raus, also vorher gut überlegen. Nimms nicht auf die leichte Schulter, diese Bedingungen können echt hart werden, glaub mir, ich weiß wovon ich rede.
Ich denke reppesiz hat es auf den Punkt gebracht.
Solltest du dich dennoch für den Weg zur Bundeswehr entscheiden, dann bitte ich dich bei der Bewerbung 2 Punkte zu berücksichtigen:
1. Ich empfehle dir eine "widerrufliche Verpflichtungserklärung"
(Damit kannst du innerhalb von 6 Monaten ohne Angabe von Gründen aus der Bundeswehr austreten, sollte es doch nichts für dich sein. Schließlich
willst du dich bestimmt nicht 12 Jahre durch einen Beruf quälen, der dir nicht gefällt.)
2. Gebe auf dem Bewerbungsbogen genügend Alternativen zu "Feldwebel Truppendienst - Feldjägertruppe" an. Wer sich eingrenzt, grenzt sich aus.
ZitatIch empfehle dir eine "widerrufliche Verpflichtungserklärung"
(Damit kannst du innerhalb von 6 Monaten ohne Angabe von Gründen aus der Bundeswehr austreten, sollte es doch nichts für dich sein. Schließlich
willst du dich bestimmt nicht 12 Jahre durch einen Beruf quälen, der dir nicht gefällt.)
Was ist denn das bitte?! Die 6 Monate in denen man ohne großes Prozedere kündigen kann hat
jeder!
Ich habe schon von Fällen gehört, in denen es keinen Widerruf gab. Obs stimmt, weiß ich nicht. Wieso es sowas gibt, weiß ich auch nicht :D
Ja wenn man schon einmal FWDL oder SaZ war. Wiedereinsteller haben diese Probezeit nicht.
Fast jeder.
Oftmals bekommen Wiedereinsteller keine Probezeit eingeräumt, weil sie das ja schon kennen.
edit: zu spät
Zitat von: Berlin21 am 27. März 2013, 22:45:57
Was genau muss man tun um zu den Feldjägern zu kommen?
Keine Vorstrafen haben, gut bis sehr gut ind Deutsch, Englisch und Sport sein, selbstbewusst, diplomatisch und sozial auftreten.
Zitat von: Berlin21 am 27. März 2013, 22:45:57
Verdient man als Feldjäger irgendwie anders als der "normale" Feldwebel?
Feldjäger erhalten eine "Feldjägerzulage" von ca. 130€ im Monat zusätzlich.
Gruß Andi
Ich hoffe das genügt dir als Antwort. Genaueres konnte ich leider nicht ausfindig machen:
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/antwortschreiben.pdfMein Wehrdienstberater hat mir bei der Bewerbungsabgabe wärmstens ans Herz gelegt, eine solche widerrufliche Verpflichtungserkärung zu unterschreiben.
Ob's auch ohne geht aus der Bundeswehr auszuscheiden weiß ich nicht. Mit ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.
Hm, wieder was gelernt. Bisher war mir nicht bekannt dass es auch eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung für Neueinsteiger gibt.
Hab ich das also richtig gerafft?
Widerrufliche Verpflichtungserklärung: Dienstherr und Rekrut haben die Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten zu sagen "Nö , is nich!"
"Normale" Verpflichtungserklärung: Das Recht das Dienstverhältnis zu beenden hat nur der Dienstherr.Der Rekrut hat dieses Recht nicht!
So habe ich das jedenfalls verstanden. Man möge mich verbessern wenn ich da falsch liege. ::)
Schaden kann es meiner Meinung nacht nicht, eine solche Erklärung auszufüllen. Man ist damit (wie gesagt) auf der sicheren Seite.
Zitat von: Firli am 28. März 2013, 10:56:13
...
"Normale" Verpflichtungserklärung: Das Recht das Dienstverhältnis zu beenden hat nur der Dienstherr.Der Rekrut hat dieses Recht nicht!
Das ist zu einfach gesagt. Der Dienstherr hat nur das Recht, wenn der Soldat entweder sich in bestimmtem Maße etwas zu Schulden kommen lässt oder aber der Soldat seinem Auftrag (z.B: Lehrgänge bestehen) nicht nachkommt. Ansonsten ist er an seine Zusage genauso gebunden.
Die widerrufliche Verpflichtungserklärung wird einem doch von 99% der Einplaner bzw. Karrierecenter-Mitarbeiter zur Unterschrift vorgelegt, oder? War bei mir auch so.
Trotzdem sollte man meiner Meinung nach grundsätzlich ein halbes Jahr Probezeit einführen. Dann hat man nicht den Salat mit denen, die vergessen haben eine widerrufliche Verpflichtungserklärung abzugeben und dann aus der Bw raus wollen.
Aber ich denke mal da gibt es rechtliche Probleme?
An der OPZ haben wir die widerrufliche und die nichtwiderrufliche Erklärung bekommen und konnten uns eine aussuchen, wobei die widerrufliche klar emfpohlen wurde.
Wobei letzteres für Neueinsteiger eigentlich völlig sinnlos ist, oder nicht? Da geht ja der Rekrut einen Vertrag ein, ohne irgendwas von der Gegenseite kennengelernt zu haben.
Fallschirmjäger lieben es in unbekannte Lagen zu springen!
Zitat von: wolverine am 28. März 2013, 11:58:19
Fallschirmjäger lieben es in unbekannte Lagen zu springen!
True story! :D
Zitat von: Andi am 28. März 2013, 10:41:00
...selbstbewusst, diplomatisch und sozial auftreten...
Es ist schön, das mal wieder so deutlich zu lesen.
Ich hab gedacht,es gäbe keine Verträge ohne Widerruf mehr(abgesehen von Wiedereinstellern)
Zitat von: ulli76 am 28. März 2013, 12:36:55
Ich hab gedacht,es gäbe keine Verträge ohne Widerruf mehr
Also ich habe meine Bewerbung letzte Woche Montag abgegeben, da gabs das noch ;D
Wieso kriegst du bei Abgabe der BEwerbung ne Verpflichtungserklärung? Welche Laufbahn?
Zitat von: ulli76 am 28. März 2013, 12:36:55
Ich hab gedacht,es gäbe keine Verträge ohne Widerruf mehr(abgesehen von Wiedereinstellern)
Davon bin ich allerdings auch ausgegangen...
Vielleicht kann eine(r) unserer KC-Fachleute mal Licht ins Dunkel bringen.
Ich kann das fürs KC mal nächster Woche prüfen.
Noch gönn ich mir den wohlverdienten Urlaub. ;)
Ungediente OA-Bewerber dürfen auswählen. Dabei ist folgendes zu beobachten: Fast alle Truppendiener entscheiden sich für die widerrufliche VE, fast alle San OA-Bewerber nehmen die ohne Widerruf, in der Hoffnung auf einen schnellen Studienplatz.
Das hatten wir neulich schon mal. Das überraschende Ergebnis war, dass alle auswählen dürfen - egal ob gedienst oder ungedient.
Gruß Andi
Zitat von: reppesiz am 28. März 2013, 12:42:10
Wieso kriegst du bei Abgabe der BEwerbung ne Verpflichtungserklärung? Welche Laufbahn?
Ich habe natürlich noch keine Verpflichtungserklärung bekommen. Es gab lediglich die Trennung zwischen widerruflich und unwiderruflich noch. ;)
Wiedereinsteller und Gediente haben am AC keine Wahlmöglichkeit.
Wer hatte denn neulich die Weisungslage dafür rausgesucht? Ich glaube unser Perser. Ergebnis: Auch Wiedereinsteller können sich widerruflich verpflichten. Hat so ziemlich alle Anwesenden etwas irritiert, denn ich kannte das so auch nicht.
Gruß Andi
Möglichkeiten gibt es ja immer mehrere, z.B. auch OA ohne Studium auf weniger als 13 Jahre zu verpflichten. Wir haben unsere Verpflichtungserklärungen von den Grundsätzern, d.h. keine Wahlmöglichkeit für Gediente.
"Grundsätzlich" heißt aber in meiner Sprache:"geht unter Umständen auch anders". Sonst wäre es nicht die Gruppe "Grundsatz" sondern "Dogma". :D
Ich glaube kaum, dass sich ein Referat/eine Abteilung des BAPersBW/BMVg gerne "Dogma" nennen lassen möchte. Dogmen sind in aller Regel der Wortbedeutung nach, ja unumstößlich. Grundsätze hingegen können angepasst werden. ;)
"Grundsätzer" ist so ein richtig schönes Bundeswehrwort ;D
Spannend wäre es ja, wenn mal ein sehr gut getesteter WE sagt: nö, nur wenn ich eine widerrufliche VE bekomme unterschreibe ich. Solange gilt halt: grundsätzlich bekommen WE nur eine normale VE.
Aber wenn man Apollo hört, kennt kein aktueller Bewerber den Unterschied zwischen Grundsatz und Dogma weil klassische Bildung nicht im Privatfernsehen läuft. Darum stellt sich die Frage wohl nicht.
Und ich dachte, sowas wird bei "DSDS" erklärt!
Habe ich mir versucht anzusehen....bis mir schlecht wurde. Auf jeden Fall habe ich verstanden, woher mitunter die Dummheit der heranwachsenden Generation kommt.
Edit zu den VE: Wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter.
Den Unterschied zwischen Grundsatz und Dogma kennen offenbar auch ein paar Angehörige unserer Kommandobehörden nicht.
So "Haarspaltereien" sind ja auch eher was für Gerichte und Richter.
Andererseits, bei einer unwiderruflichen VE wird Einen der Dienstherr außer bei groben Verstößen des/der BewerberIn auch nicht mehr los. Bis Ablauf der EÜ zeigt man beste Leistungen, danach sackt man schlagartig ab.
Was dann?
Die widerrufliche Verpflichtungserklärung ist ein einseitiger Vorteil für den Soldaten. FÜr die Bundeswehr ist es damit auch nicht einfacher, den Soldaten wieder zu entlassen.
Auch nach einer Eignungsübung gibt es Möglcihkeiten, Soldaten zu entlassen. In den ersten 4 Jahren sogar vereinfacht. Die Eignungsübung hat aber mit der widerruflichen Verpflichtungserklärung nichts zu tun.
Danke für eure Antworten. Ich rufe morgen bei der Karriereberatung an, und dann mal sehen wie es weiter geht.
Ich kenne Gehälter der Bundeswehr, da diese ja auf der Website aufgelistet sind.
Aber was genau bekommt man ca. als Soldat (Feldwebel im Truppendienst), 17 Jahre, ledig als Einstiegsgehalt?
Einstellung mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad, Besoldungsgruppe A 3, Erfahrungsstufe 1 - googeln nach "Besoödungstabelle Bund 2013"
Hallo,
Mittlerweile gibt es genügend"Infos ü.Internet usw". auch ""Testhilfen( Einstellungstest ).Gibt es im Buchhandel,b.Amazon,o.Weltbild.
Empfehle aber eine "höhere Schulbildung". Außerdem einen Beruf zu erlernen ( Abhärtung u.Absicherung ).Außerdem würde ich "sowieso", n.etwas abwarten.Es soll bald wieder zu "Änderungen", kommen( Umstrukturierung ) h.das Zauberwort.
Dazu "sofort" einem Turn u.Sportverein a.schwimmen beitreten.u.zu gegebener Zeit den Pkw-Führerschein machen.
Das andere kommt "ganz v.alleine".Es kann durchaus passieren, dass man n.2 Tagen, einigen Wochen bzw.einigen Monaten, wieder"zuhause", ist.
Mehr kann ich nicht sagen, da es zu meiner Zeit, n.die "Wehrpflicht", gab.Bei mir 15 Monate( Abgang als Obergefreiter, m.guten Zeugnis u.Urkunde ).
Den bereite erwähnten "Wehrdienst", habe ich übrigens mit Fachoberschulreife, Berufsausbildung, u.Pkw-Führerschein Kl.3 abgeleistet.
Allerdings bin ich n.einer "Weiterbildung z.Bautechniker", wieder zurück als Z12.Hatte jetzt "sehr gute Karten".War damals in "Nordhessen ( Kassel ), stationiert.Die gesamten "Kasernen", sind"aktuell geschlossen".
Außerdem war ich n. ca.200 km v."Heimatort".entfernt.Da war man in ca.2,5 Stunden in der Kaserne bzw.zuhause.Gut war auch, dass man v.der "Kaserne bzw.i.d.Innenstadt v.Kassel, n.15 Min benötigte.
Zitat von: Günter Koch am 17. April 2013, 14:47:34
...Dazu "sofort" einem Turn u.Sportverein a.schwimmen beitreten.u.zu gegebener Zeit den Pkw-Führerschein machen.
Die von Ihnen benutzten Abkürzungen sind sehr merkwürdig und individuell und sie sind eine Zumutung für die Leser. Sie setzen für verschiedene Bedeutungen nur einen Buchstaben ein. Dieses Forum ist aber nicht das "Bundeswehr-Rätselquiz".
Als Zitat ein zugegeben etwas überspitztes Beispiel. Ich würde in einem Turn- u. Sportverein jedenfalls k. Führerschein m.
Sorry ! Verkehrt ausgedrückt.
Kurz:Guter Schulabschluss,Beruf, gute sportliche Kondition u.besitz eines Führerscheins steigern die Chancen.
Naja, ein Führerschein hat m.E. keine direkte Auswirkung auf eine Einstellung in die Bundeswehr. Lediglich für den Einsatzort könnte er hilfreich sein.