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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Berlin21 am 27. März 2013, 22:45:57

Titel: Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Berlin21 am 27. März 2013, 22:45:57
Hi. Ich hab einige Fragen, und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin 16 und bin im Sommer mit der Schule (Realschule) fertig, und möchte mit 17 zur Bundeswehr.
Mich interessiert die Laufbahn des Feldwebels im Truppendienst. Da möchte ich anfangen und dann zu den Feldjägern.
Kann ich mich mit 16 schon bewerben?
Wie sind meine Chancen?
Was genau muss man tun um zu den Feldjägern zu kommen?
Verdient man als Feldjäger irgendwie anders als der "normale" Feldwebel?
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: nimo am 27. März 2013, 22:53:50
Ja du kannst dich mit 16 bewerben aber erst mit 17 (mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten) eingestellt werden. Um zu den Feldjägern zu kommen musst du die gesundheitliche Eignung und die Feldwebeleignung haben. Außerdem muss logischerweise eine Stelle frei sein. Du verdienst genauso viel wie andere Feldwebel auch.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Berlin21 am 27. März 2013, 22:55:01
Wie bekommt man diese "Eignung"?
Ich dachte die hat man automatisch bei entsprechendem Schulabschluss?
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: nimo am 27. März 2013, 22:59:31
Nein, du musst dich bewerben und dann wirst du zur EUF (Musterung) eingeladen, musst diese bestehen und dann musst du in einem 1-2 tägigem Testverfahren deine Eignung als Feldwebel unter Beweis stellen.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: nimo am 27. März 2013, 23:01:51
Information zum Testverfahren findest du in dieser Broschüre:

https://mil.bundeswehr-karriere.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NmY3YTY0NzUzODZlNzgyMDIwMjAyMDIw/Fw_TrpDst.pdf
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Berlin21 am 27. März 2013, 23:04:09
Am besten ich ruf morgen mal beim Wehrdienstberater an.
Wie genau läuft das dann ab, wird man dann eingeladen oder wie?
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: nimo am 27. März 2013, 23:07:08
1. anrufen und Beratungstermin vereinbaren
2. Beratungstermin warhnehmen und Bewerbung abgeben
3. Einladung zur EUF (Musterung) mit CAT-Test und ärztlicher Untersuchung
4. wenn EUF bestanden nach Vorauswahl eventuell Einladung zur Testung der Feldwebeleignung
5. Testung der Feldwebeleignung
6. Bei Feldwebeleignung Sofortzusage, Sofortabsage oder Warteliste
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Berlin21 am 27. März 2013, 23:08:59
Danke.
Was genau wird alles beim Arzt untersucht? Ist das ungefähr so wie bei der Polizei?
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: nimo am 27. März 2013, 23:11:12
http://de.wikipedia.org/wiki/Musterung
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: nimo am 27. März 2013, 23:17:33
Hier findest du Erfahrungsberichte von Bewerbern, die das Testverfahren für die Feldwebeleignung durchlaufen in den ZNwGs/Karrierecentern durchlaufen haben.

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=32806.0
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: -MK94- am 28. März 2013, 08:27:46
Zitat von: nimo am 27. März 2013, 23:07:08
2. Beratungstermin warhnehmen und Bewerbung abgeben

Bei mir war es aufgeteilt in einen Termin für das Beratungsgespräch und einen Termin für die Bewerbungsabgabe (Bei mir genau 1 Monat später).
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: reppesiz am 28. März 2013, 09:33:43
1. Beratungstermin beim Karriereberater deiner Region.
2. Termin zur Abgabe deiner Bewerbung beim Karriereberatun deiner Region.
3. Einladung in das Karrierecenter deiner Region. Hier ist öfter die Rede von einer Wartezeit von 1-3 Monaten.
4. Eignungsfeststellung im Karrierecenter, unterteilt in:
- Begrüßung
- Biografischer Fragebogen (Ankreuzaufgaben und 6 Schreibaufgaben)
- CAT (Computertest), auf deine Wunschverwendung abgestimmt
- Ärztliche Untersuchung (Drogenscreening, Körpermaße, Seh- und Hörtest, Volluntersuchung incl. Vorgeschichte z.B. Krankheiten)
- Sporttest, sofern vom Arzt abgesegnet, bestehend aus Sprint, Liegestüzt, Situps, Weitsprung und Ergometer
- Prüfgespräch mit Psychologen und Offizier, diese Entscheiden final über die Feldwebeleignung

Wichtig: Das Gesamtbild zählt (auch Kleidung), also nicht auf eine Station versteifen.

Hast Du alles gut gemeistert und die Feldwebeleignung erhalten, kommst du zum Einplaner. Wie der Name sagt, er plant dich ein und hat tagesaktuelle Listen über freie Stellen. Und hier kommen die nächsten Probleme. Ich will dir nicht die Hoffnung nehmen, aber:
1. Feldwebelstellen im Truppendienst sind zur Zeit nicht in Masse vorhanden (Aussage meines Einplaners vor einer Woche).
2. Feldwebelstelle im Truppendienst in absehbarer Zeit ist selten. Aber da es bei dir noch etwas dauert, durchaus möglich.
3. Feldwebelstelle bei den Feldjägern ist noch seltener, da musst du wirklich Glück haben, weil diese nicht mal 5min. im Netz stehen, sie werden sofort blockiert.

Hast Du Glück und bekommst eine Stelle bei den Feldjägern, so bist du nach der Grundausbildung bei den Feldjägern. Dein Gehalt regelt sich durch die Besoldunstabelle. Das Grundgehalt ist, denke ich, nicht höher als bei anderen Feldwebeln im Truppendienst. Wie es mit Zuschlägen aussieht, weiß ich nicht. Ich lasse mich gerne korrigieren.

Zu deiner Frage, wie deine Chancen stehen: Zwischen 0 und 100%. Das kann dir keiner sagen. Eine Empfehlung, die dir auch alle aus diesem Forum geben werden und würden:

Mach zuerst eine Ausbildung. Eine solche Eignung mit 17 Jahren ohne Ausbildung zu kriegen ist sehr schwierig. Wieso? Weil ein Großteil der Bewerber einen besseren Abschluss und/oder eine abgeschlossene Ausbildung mitbringen. Eine Ausbildung steigert deine Chancen enorm, nicht zuletzt wegen erworbener Lebenserfahrung.

Trotzdem, viel Erfolg.


P.S. Bevor du dich für diesen Beruf und auch diese Verwendung bewirbst: Du wirst nur am Wochenende zu Hause sein
(wenn du nicht umziehst), aufgrund der Lehrgänge wirst du die erste Zeit ständig unterwegs sein, wenn du im Einsatz bist, bist du bis zu 6 Monaten nicht zu Hause und da kommen die Feldjäger ins Spiel, denn die sind ziemlich oft im Ausland. Dazu kommt noch, dass du jederzeit versetzt werden könntest und nach der Probezeit kommst du nicht mehr so einfach aus dem Vertrag raus, also vorher gut überlegen. Nimms nicht auf die leichte Schulter, diese Bedingungen können echt hart werden, glaub mir, ich weiß wovon ich rede.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: -MK94- am 28. März 2013, 10:24:53
Ich denke reppesiz hat es auf den Punkt gebracht.

Solltest du dich dennoch für den Weg zur Bundeswehr entscheiden, dann bitte ich dich bei der Bewerbung 2 Punkte zu berücksichtigen:
1. Ich empfehle dir eine "widerrufliche Verpflichtungserklärung"
    (Damit kannst du innerhalb von 6 Monaten ohne Angabe von Gründen aus der Bundeswehr austreten, sollte es doch nichts für dich sein. Schließlich
    willst du dich bestimmt nicht 12 Jahre durch einen Beruf quälen, der dir nicht gefällt.)
2. Gebe auf dem Bewerbungsbogen genügend Alternativen zu "Feldwebel Truppendienst - Feldjägertruppe" an. Wer sich eingrenzt, grenzt sich aus.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Firli am 28. März 2013, 10:34:52
ZitatIch empfehle dir eine "widerrufliche Verpflichtungserklärung"
    (Damit kannst du innerhalb von 6 Monaten ohne Angabe von Gründen aus der Bundeswehr austreten, sollte es doch nichts für dich sein. Schließlich
    willst du dich bestimmt nicht 12 Jahre durch einen Beruf quälen, der dir nicht gefällt.)

Was ist denn das bitte?! Die 6 Monate in denen man ohne großes Prozedere kündigen kann hat jeder!
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: reppesiz am 28. März 2013, 10:37:27
Ich habe schon von Fällen gehört, in denen es keinen Widerruf gab. Obs stimmt, weiß ich nicht. Wieso es sowas gibt, weiß ich auch nicht  :D
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Firli am 28. März 2013, 10:39:20
Ja wenn man schon einmal FWDL oder SaZ war. Wiedereinsteller haben diese Probezeit nicht.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Ralf am 28. März 2013, 10:40:13
Fast jeder.
Oftmals bekommen Wiedereinsteller keine Probezeit eingeräumt, weil sie das ja schon kennen.
edit: zu spät
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Andi am 28. März 2013, 10:41:00
Zitat von: Berlin21 am 27. März 2013, 22:45:57
Was genau muss man tun um zu den Feldjägern zu kommen?

Keine Vorstrafen haben, gut bis sehr gut ind Deutsch, Englisch und Sport sein, selbstbewusst, diplomatisch und sozial auftreten.

Zitat von: Berlin21 am 27. März 2013, 22:45:57
Verdient man als Feldjäger irgendwie anders als der "normale" Feldwebel?

Feldjäger erhalten eine "Feldjägerzulage" von ca. 130€ im Monat zusätzlich.

Gruß Andi
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: -MK94- am 28. März 2013, 10:44:24
Ich hoffe das genügt dir als Antwort. Genaueres konnte ich leider nicht ausfindig machen:

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/antwortschreiben.pdf

Mein Wehrdienstberater hat mir bei der Bewerbungsabgabe wärmstens ans Herz gelegt, eine solche widerrufliche Verpflichtungserkärung zu unterschreiben.
Ob's auch ohne geht aus der Bundeswehr auszuscheiden weiß ich nicht. Mit ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Firli am 28. März 2013, 10:56:13
Hm, wieder was gelernt. Bisher war mir nicht bekannt dass es auch eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung für Neueinsteiger gibt. 

Hab ich das also richtig gerafft?

Widerrufliche Verpflichtungserklärung: Dienstherr und Rekrut haben die Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten zu sagen "Nö , is nich!"
"Normale" Verpflichtungserklärung: Das Recht das Dienstverhältnis zu beenden hat nur der Dienstherr.Der Rekrut hat dieses Recht nicht!
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: -MK94- am 28. März 2013, 10:59:01
So habe ich das jedenfalls verstanden. Man möge mich verbessern wenn ich da falsch liege. ::)
Schaden kann es meiner Meinung nacht nicht, eine solche Erklärung auszufüllen. Man ist damit (wie gesagt) auf der sicheren Seite.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Ralf am 28. März 2013, 11:08:16
Zitat von: Firli am 28. März 2013, 10:56:13
...
"Normale" Verpflichtungserklärung: Das Recht das Dienstverhältnis zu beenden hat nur der Dienstherr.Der Rekrut hat dieses Recht nicht!
Das ist zu einfach gesagt. Der Dienstherr hat nur das Recht, wenn der Soldat entweder sich in bestimmtem Maße etwas zu Schulden kommen lässt oder  aber der Soldat seinem Auftrag (z.B: Lehrgänge bestehen) nicht nachkommt. Ansonsten ist er an seine Zusage genauso gebunden.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Stefan1994 am 28. März 2013, 11:18:31
Die widerrufliche Verpflichtungserklärung wird einem doch von 99% der Einplaner bzw. Karrierecenter-Mitarbeiter zur Unterschrift vorgelegt, oder? War bei mir auch so.

Trotzdem sollte man meiner Meinung nach grundsätzlich ein halbes Jahr Probezeit einführen. Dann hat man nicht den Salat mit denen, die vergessen haben eine widerrufliche Verpflichtungserklärung abzugeben und dann aus der Bw raus wollen.

Aber ich denke mal da gibt es rechtliche Probleme?
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: nimo am 28. März 2013, 11:44:12
An der OPZ haben wir die widerrufliche und die nichtwiderrufliche Erklärung bekommen und konnten uns eine aussuchen, wobei die widerrufliche klar emfpohlen wurde.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: reppesiz am 28. März 2013, 11:57:19
Wobei letzteres für Neueinsteiger eigentlich völlig sinnlos ist, oder nicht? Da geht ja der Rekrut einen Vertrag ein, ohne irgendwas von der Gegenseite kennengelernt zu haben.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: wolverine am 28. März 2013, 11:58:19
Fallschirmjäger lieben es in unbekannte Lagen zu springen!
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Firli am 28. März 2013, 12:21:00
Zitat von: wolverine am 28. März 2013, 11:58:19
Fallschirmjäger lieben es in unbekannte Lagen zu springen!

True story! :D
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: StOPfr am 28. März 2013, 12:29:50
Zitat von: Andi am 28. März 2013, 10:41:00
...selbstbewusst, diplomatisch und sozial auftreten...

Es ist schön, das mal wieder so deutlich zu lesen.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: ulli76 am 28. März 2013, 12:36:55
Ich hab gedacht,es gäbe keine Verträge ohne Widerruf mehr(abgesehen von Wiedereinstellern)
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: -MK94- am 28. März 2013, 12:40:21
Zitat von: ulli76 am 28. März 2013, 12:36:55
Ich hab gedacht,es gäbe keine Verträge ohne Widerruf mehr

Also ich habe meine Bewerbung letzte Woche Montag abgegeben, da gabs das noch ;D
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: reppesiz am 28. März 2013, 12:42:10
Wieso kriegst du bei Abgabe der BEwerbung ne Verpflichtungserklärung? Welche Laufbahn?
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: StOPfr am 28. März 2013, 12:43:09
Zitat von: ulli76 am 28. März 2013, 12:36:55
Ich hab gedacht,es gäbe keine Verträge ohne Widerruf mehr(abgesehen von Wiedereinstellern)
Davon bin ich allerdings auch ausgegangen...

Vielleicht kann eine(r) unserer KC-Fachleute mal Licht ins Dunkel bringen.
Titel: Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Cherryblossom am 28. März 2013, 12:48:41
Ich kann das fürs KC mal nächster Woche prüfen.
Noch gönn ich mir den wohlverdienten Urlaub. ;)
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: apollo98 am 28. März 2013, 13:05:37
Ungediente OA-Bewerber dürfen auswählen. Dabei ist folgendes zu beobachten: Fast alle Truppendiener entscheiden sich für die widerrufliche VE, fast alle San OA-Bewerber nehmen die ohne Widerruf, in der Hoffnung auf einen schnellen Studienplatz.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Andi am 28. März 2013, 13:07:27
Das hatten wir neulich schon mal. Das überraschende Ergebnis war, dass alle auswählen dürfen - egal ob gedienst oder ungedient.

Gruß Andi
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: -MK94- am 28. März 2013, 13:07:38
Zitat von: reppesiz am 28. März 2013, 12:42:10
Wieso kriegst du bei Abgabe der BEwerbung ne Verpflichtungserklärung? Welche Laufbahn?

Ich habe natürlich noch keine Verpflichtungserklärung bekommen. Es gab lediglich die Trennung zwischen widerruflich und unwiderruflich noch. ;)
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: apollo98 am 28. März 2013, 13:10:54
Wiedereinsteller und Gediente haben am AC keine Wahlmöglichkeit.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Andi am 28. März 2013, 13:17:31
Wer hatte denn neulich die Weisungslage dafür rausgesucht? Ich glaube unser Perser. Ergebnis: Auch Wiedereinsteller können sich widerruflich verpflichten. Hat so ziemlich alle Anwesenden etwas irritiert, denn ich kannte das so auch nicht.

Gruß Andi
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: apollo98 am 28. März 2013, 13:24:20
Möglichkeiten gibt es ja immer mehrere, z.B. auch OA ohne Studium auf weniger als 13 Jahre zu verpflichten. Wir haben unsere Verpflichtungserklärungen von den Grundsätzern, d.h. keine Wahlmöglichkeit für Gediente.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: wolverine am 28. März 2013, 13:26:59
"Grundsätzlich" heißt aber in meiner Sprache:"geht unter Umständen auch anders". Sonst wäre es nicht die Gruppe "Grundsatz" sondern "Dogma". :D
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: christoph1972 am 28. März 2013, 13:32:14
Ich glaube kaum, dass sich ein Referat/eine Abteilung des BAPersBW/BMVg gerne "Dogma" nennen lassen möchte. Dogmen sind in aller Regel der Wortbedeutung nach, ja unumstößlich. Grundsätze hingegen können angepasst werden.  ;)

"Grundsätzer" ist so ein richtig schönes Bundeswehrwort  ;D
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Ralf am 28. März 2013, 14:05:22
Spannend wäre es ja, wenn mal ein sehr gut getesteter WE sagt: nö, nur wenn ich eine widerrufliche VE bekomme unterschreibe ich. Solange gilt halt: grundsätzlich bekommen WE nur eine normale VE.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: wolverine am 28. März 2013, 14:09:50
Aber wenn man Apollo hört, kennt kein aktueller Bewerber den Unterschied zwischen Grundsatz und Dogma weil klassische Bildung nicht im Privatfernsehen läuft. Darum stellt sich die Frage wohl nicht.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Ralf am 28. März 2013, 14:11:01
Und ich dachte, sowas wird bei "DSDS" erklärt!
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: apollo98 am 28. März 2013, 14:24:34
Habe ich mir versucht anzusehen....bis mir schlecht wurde. Auf jeden Fall habe ich verstanden, woher mitunter die Dummheit der heranwachsenden Generation kommt.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: apollo98 am 28. März 2013, 14:26:04
Edit zu den VE: Wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: ulli76 am 28. März 2013, 14:59:08
Den Unterschied zwischen Grundsatz und Dogma kennen offenbar auch ein paar Angehörige unserer Kommandobehörden nicht.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: christoph1972 am 28. März 2013, 15:09:10
So "Haarspaltereien" sind ja auch eher was für Gerichte und Richter.

Andererseits, bei einer unwiderruflichen VE wird Einen der Dienstherr außer bei groben Verstößen des/der BewerberIn auch nicht mehr los. Bis Ablauf der EÜ zeigt man beste Leistungen, danach sackt man schlagartig ab.

Was dann?
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: ulli76 am 28. März 2013, 15:11:59
Die widerrufliche Verpflichtungserklärung ist ein einseitiger Vorteil für den Soldaten. FÜr die Bundeswehr ist es damit auch nicht einfacher, den Soldaten wieder zu entlassen.

Auch nach einer Eignungsübung gibt es Möglcihkeiten, Soldaten zu entlassen. In den ersten 4 Jahren sogar vereinfacht. Die Eignungsübung hat aber mit der widerruflichen Verpflichtungserklärung nichts zu tun.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Berlin21 am 02. April 2013, 22:56:44
Danke für eure Antworten. Ich rufe morgen bei der Karriereberatung an, und dann mal sehen wie es weiter geht.
Ich kenne Gehälter der Bundeswehr, da diese ja auf der Website aufgelistet sind.
Aber was genau bekommt man ca. als Soldat (Feldwebel im Truppendienst), 17 Jahre, ledig als Einstiegsgehalt?
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: KlausP am 03. April 2013, 05:16:26
Einstellung mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad, Besoldungsgruppe A 3, Erfahrungsstufe 1 - googeln nach "Besoödungstabelle Bund 2013"
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Günter Koch am 17. April 2013, 14:47:34
Hallo,
Mittlerweile gibt es genügend"Infos ü.Internet usw". auch ""Testhilfen( Einstellungstest ).Gibt es im Buchhandel,b.Amazon,o.Weltbild.
Empfehle aber eine "höhere Schulbildung". Außerdem einen Beruf zu erlernen ( Abhärtung u.Absicherung ).Außerdem würde ich "sowieso", n.etwas abwarten.Es soll bald wieder zu "Änderungen", kommen( Umstrukturierung ) h.das Zauberwort.
Dazu "sofort" einem Turn u.Sportverein a.schwimmen beitreten.u.zu gegebener Zeit den Pkw-Führerschein machen.
Das andere kommt "ganz v.alleine".Es kann durchaus passieren, dass man n.2 Tagen, einigen Wochen bzw.einigen Monaten, wieder"zuhause", ist.
Mehr kann ich nicht sagen, da es zu meiner Zeit, n.die "Wehrpflicht", gab.Bei mir 15 Monate( Abgang als Obergefreiter, m.guten Zeugnis u.Urkunde ).
Den bereite erwähnten "Wehrdienst",  habe ich übrigens mit Fachoberschulreife, Berufsausbildung, u.Pkw-Führerschein Kl.3 abgeleistet.
Allerdings bin ich n.einer "Weiterbildung z.Bautechniker", wieder zurück als Z12.Hatte jetzt "sehr gute Karten".War damals in "Nordhessen ( Kassel ), stationiert.Die gesamten "Kasernen", sind"aktuell geschlossen".
Außerdem war ich n. ca.200 km v."Heimatort".entfernt.Da war man in ca.2,5 Stunden in der Kaserne bzw.zuhause.Gut war auch, dass man v.der "Kaserne bzw.i.d.Innenstadt v.Kassel, n.15 Min benötigte.






Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: StOPfr am 17. April 2013, 18:04:25
Zitat von: Günter Koch am 17. April 2013, 14:47:34
...Dazu "sofort" einem Turn u.Sportverein a.schwimmen beitreten.u.zu gegebener Zeit den Pkw-Führerschein machen.

Die von Ihnen benutzten Abkürzungen sind sehr merkwürdig und individuell und sie sind eine Zumutung für die Leser. Sie setzen für verschiedene Bedeutungen nur einen Buchstaben ein. Dieses Forum ist aber nicht das "Bundeswehr-Rätselquiz".

Als Zitat ein zugegeben etwas überspitztes Beispiel. Ich würde in einem Turn- u. Sportverein jedenfalls k. Führerschein m.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: Günter Koch am 17. April 2013, 18:41:00
Sorry ! Verkehrt ausgedrückt.

Kurz:Guter Schulabschluss,Beruf, gute sportliche Kondition u.besitz eines Führerscheins steigern die Chancen.
Titel: Antw:Frage zur Bewerbung/Ausbildung
Beitrag von: reppesiz am 18. April 2013, 15:18:32
Naja, ein Führerschein hat m.E. keine direkte Auswirkung auf eine Einstellung in die Bundeswehr. Lediglich für den Einsatzort könnte er hilfreich sein.