Hey zusammen,
Hoffe mir kann hier jemand helfen.
Aktuell befinde ich mich in der Berufsförderung und mache ein duales Studium .
Ich habe während meiner aktiven Dienstzeit mich teilselbstständig gemeldet sowohl im Wirtschaftsbereich als auch bei der Bundeswehr.
Meine frage zur aktuellen Situation:
Darf ich während meines dualem Studium ( durch die Bundeswehr finanziert ) weiter meiner teilselbstständigkeit Nachkommen ?
Falls ja, wo liegt die finanzielle Grenze?
Hat wer gesetzliche Grundlagen?
Mkg Dominic
Das Einkommen wird natürlich "angerechnet" (auf die BfD Bezüge). Details bitte beim BfD nachfragen.