Hallo Kameraden,
Ich habe bisher noch kein DSA abgelegt. Seit 5 Monaten kann ich aufgrund eines Knochenbruchs keinen Sport machen und bald ist mein erstes Jahr abgelaufen. Weiß eventuell jemand, ob es verletzungsbedingt Aufschub gibt? Ich möchte wirklich nicht deswegen ausscheiden. Zumal ich kurz nach dem Ablauf der Ein-Jahres-Frist wieder sportfähig bin und das DSA seit diesem Jahr...nunja...nicht sehr anspruchsvoll ist (was mich besonders ärgert)... :-\
Liebe Grüße Luchs1
Was sagen denn deine Vorgesetzten dazu?
Wenn deine Dienstfähigkeit wieder hergestellt werden kann und du dann auch wieder fit bist, dann fliegst du wegen einem krankheitsbedingt fehlenden DSA auf keinen Fall raus. Sobald du wieder fit bist, kannst du auch die geforderten sportlichen Leistungen wieder bringen.
Lass Dir auch von Vorgesetzten nichts gegenteiliges erzählen. Es kommt nämlich durchaus vor, dass Vorgesetzte wegen soetwas mit einer angeblichen Entlassung drohen.
Also: Erstens ruhig bleiben, zweitens gesund werden, drittens DSA ablegen. ;)
Naja mein Spieß möchte das im Laufe der nächsten Wochen herausfinden für mich. Aber ich dachte vielleicht hat hier jemand Erfahrung mit sowas und könnte mich schonmal vorbereiten auf das was eventuell auf mich zukommt. Zugegebenermaßen lässt mich der Gedanke an eine mögliches Ende meiner Karriere ziemlich schlecht schlafen. :-[
Wie lange bist denn schon dabei? Welche Laufbahn?
Ich sehe das aber auch unkritisch, wenn die Verzögerung mit de DSA verletzungsbedingt ist.
Oh man, vielen Dank...das tut gut zu hören :D
Wird meine Beförderung auch eventuell aufgeschoben, oder ist das dafür nicht relevant (FJ)?
Bin jetzt seit Juli 2012 dabei und Offizieranwärter ;)
Hast du denn vor der Verletzung kein DSA abgelegt?
Aber mal ne andere Frage: Wenn du jetzt 5 Monate wegen nem Bruch eingeschränkt warst, müsste der doch jetzt langsam wieder ausgeheilt sein. Und wie du schon gesagt hast: So schwer ist das ja nicht zumindest in Bronze zu bestehen, so dass es ja absehbar ist, dass du das zeitnah nachholen kannst.
Ich seh nicht unbedingt nen Grund dich deswegen zu entlassen.
@ luchs:
nur zum Verständnis:
- Du hast es in 4 Monaten NICHT geschafft, das DSA abzulegen?
- Und dann genau passend einen 5 Monatsbruch um über die Jahresfrist zu kommen?
ne - is klar ....
F_K, kennen Sie den Dienstplan, den der Fragensteller in seinem Ausbildungstruppenteil hatte? Ich wäre da vorsichtiger mit schnellen Urteilen ...
Was erwarten Sie? Jetzt kommt gleich ... blabla ... Offizieranwärter ... blabla ... selber verantwortlich ... blabla ... :D Stoppuhr gefällig? ;)
@ Migu:
Ein Scherz am Abend?
Wir kennen alle die Befehlslage - und die wird in OA Btl sicherlich umgesetzt - wir können also mit hoher Wahrscheinlich annehmen, dass der TE es im letzten Jahr nicht geschafft hat.
Warten wir aus seine Antwort.
Lieber KlausP, ich erwartete gar nichts, ich sehe mich lediglich bestätigt in meiner aus diversen Zuschriften unseres Kameraden gespeisten überzeugung, dass es bei uns nicht ohne Grund die BdL gibt ...
@ F_K: Ich denke, den Scherz haben Sie zumindest unfreiwillig gemacht. Woher wissen Sie, dass der Fragensteller OA des Heeres ist? Sie/er selbst hat dazu jedenfalls nichts geschrieben. Klar kennen wir die Befehlslage - wir alle wissen aber auch, dass diverse Umstände dazu führen können, dass Befehlen nicht nachgekommen werden kann. Zu den Umständen, die dazu führten, dass der Fragensteller/die Fragenstellerin in den ersten vier Dienstmonaten das DSA nicht erworben hat, hat sie/er nichts gesagt.
Ergo spekulieren Sie in zweifacher Hinsicht: Erstens, dass der "DSA-Befehl" im fraglichen Ausbildungstruppenteil umgesetzt wurde/werden konnte. Und Zweitens, dass Ihrer Meinung nach die Fragenstellerin/der Fragensteller das DSA nicht geschafft habe. Spekulationen allerdings haben wenig mit einer sachgerechten BdL zu tun.
Und selbst wenn die Fragenstellerin/der Fragensteller den ersten Versuch, die Anforderungen des DSA zu bestehen, nicht geschafft haben sollte, ändert das nichts an der Tatsache, dass sie/er nach objektiven Fakten daran gehindert war, den Versuch zu wiederholen. Diese Hinderung, das DSA abzulegen allerdings reicht allein nicht aus, ihn /sie zu entlassen. Und einzig hierum ging es ihm/ihr.
Der Fragesteller ist Angehöriger des Heeres wie man früheren Beiträgen entnehmen kann und soll wohl mal in die SKB.
Das bedeutet, er müsste doch jetzt eigentlich bereits in Dresden sein, oder wurde das verletzungsbedingt aufgeschoben? Spätestens dort kann er sein DSA machen. Zumindest ist die Probezeit abgelaufen und die neue Dienstzeitfestsetzung ist da. Es darf daher vernünftigerweise ausgeschlossen werden, dass eine vorzeitige Entlassung erfolgt, zumal ja eine Heilung absehbar ist.
Leute bitte, das war ein ganz normale Frage. Klar ist es scheiße, wenn man es vorher nicht packt. Das weiß ich auch. Das hilf mir aber nicht weiter. Wenn ihr also gern über sowas herziehen wollt, dann bitte woanders.
Danke trotzdem für die schnellen Antworten, das hat mich schon sehr beruhigt.
Zitat von: justice005 am 30. März 2013, 00:33:23
Der Fragesteller ist Angehöriger des Heeres wie man früheren Beiträgen entnehmen kann und soll wohl mal in die SKB.
Das bedeutet, er müsste doch jetzt eigentlich bereits in Dresden sein, oder wurde das verletzungsbedingt aufgeschoben? Spätestens dort kann er sein DSA machen. Zumindest ist die Probezeit abgelaufen und die neue Dienstzeitfestsetzung ist da. Es darf daher vernünftigerweise ausgeschlossen werden, dass eine vorzeitige Entlassung erfolgt, zumal ja eine Heilung absehbar ist.
Warum müssen Sie immerzu mit Ihren Spekulationen und Mutmaßungen eine Meinung zur Sache kundtun, die weder dem Fragesteller hilft, noch der Sache irgendwo dienlich ist? Darauf angesprochen, reagieren Sie auch meist nur unsachlich und ungehalten bzw. völlig realitätsfern. Viele Dinge im Truppenaltag lassen sich nicht vom hohen Thron mit der Dienstvorschrift und den Gesetzesbüchern in der Hand allein regeln, sondern erfordern immer Kenntnis von den konkreten Umständen und der Situation den Betroffenen.
Alles in Ordnung bei Ihnen? :o
Welche Vorschriften? Welche Gesetze? Welcher Thron? Kann ich Ihnen irgendwie helfen?
Außerdem gehe ich mal davon aus, dass dem Fragesteller durchaus hilfreich geantwortet wurde.
ZitatDanke trotzdem für die schnellen Antworten, das hat mich schon sehr beruhigt.
Ich habe bezüglich des DSA eine Frage:
Wie sieht es mit zivil Abgelegten DSA vor Dienstantritt (01.07) aus? (Abzeichen wäre zum Zeitpunkt des Dienstantritts ca. 1 Monate alt)
Wird dieses DSA anerkannt oder ist die Anerkennung von der Ansicht des Disziplinarvorgesetzten abhängig?
Das DSA wurde ja von einem zugelassenen Prüfer abgenommen und ist keine bundeswehr-spezifische "Prüfung", so wie der BFT. Von daher, ja, das zählt genauso.