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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: vmaxboost1200 am 30. März 2013, 11:40:18

Titel: Frage zu den WÜ-Tagen/ bzw. jetzt RDL
Beitrag von: vmaxboost1200 am 30. März 2013, 11:40:18
Frage zu den WÜ-Tagen. Habe einen Blick in mein Pers-Blatt werfen können.
Hier sind die einzelnen Tage aufgelistet. WÜ im DG und gesamte WÜ-Tage sind klar.
Dort stand dann noch eine Spalte mit anrechenbaren WÜ-Tagen. Bezieht sich dies auf den Leistungszuschlag? Anrechenbar 11, WÜ im DG 14, jetzt noch 11 drauf inkl. Beurteilung
müßte zur Beförderung reichen oder sehe ich das falsch.
Titel: Antw:Frage zu den WÜ-Tagen/ bzw. jetzt RDL
Beitrag von: oxygene am 30. März 2013, 12:22:06
Mit anrechenbaren Tagen müssten die Tage gemeint sein, die du in einer Beorderungsverwendung gemacht hast. Zähl mal. die differenz sind dann die Wehrübungstage, die du geleistet hast, als du noch nicht beordert warst.
Titel: Antw:Frage zu den WÜ-Tagen/ bzw. jetzt RDL
Beitrag von: bayern bazi am 30. März 2013, 13:32:59
oder  wenn du ausserhalb deienr funktion übst ;)

zb der küchenfeldwebel der als grpfhr/zgfhr aga übt ecc - oder  wenn du an einer WÜ im rahmen der FrResArb teilnimmst, das sind zwar WÜ im DG -aber halt nicht anrechenbar


du must ja in DEINER AVR üben und beurteilt werden um befördert werden zu können
Titel: Antw:Frage zu den WÜ-Tagen/ bzw. jetzt RDL
Beitrag von: vmaxboost1200 am 30. März 2013, 13:48:59
Die WÜ-Tage habe ich alle in meiner Verwendung geübt, 3 Tage bis zu meiner Beorderung kann hinkommen. Diese erfolgte in Nov. 2008, ab Sommer 2008 gings los.
Titel: Antw:Frage zu den WÜ-Tagen/ bzw. jetzt RDL
Beitrag von: Tommie am 30. März 2013, 14:41:09
Und weiterhin kommt dazu, dass für die meisten Beförderungen 24 Wehrübungstage (im Dienstgrad und anrechnungsfähig!) erforderlich sind! Außerdem darf eine Beurteilung nur für Wehrübungen von mindestens 12 Tagen Dauer erstellt werden, aber das weiß die personalbearbeitende Stelle, die eine solche Beurteilung anfordern muss, ohnehin ;) ! Somit bleiben also bei Dir für die nächste Beförderung noch 13 Wehrübungstage notwendig, wovon für 12 Tage eine Beurteilung erstellt werden muss! 12 Tage sind zwei Wochen (Montag der ersten bis Freitag der zweiten Woche!), aber wo der eine Tag her kommen soll, könnte sich als Problem herausstellen.

Quelle für die 12 Tage für die Beurteilung ist die ZDv 20/6, Ziffer 213!
Titel: Antw:Frage zu den WÜ-Tagen/ bzw. jetzt RDL
Beitrag von: OBtsm am 25. April 2013, 14:41:06
Als Uffz.m.P. und o.P. muss man zudem min. 12 Tage Wehrdienst leisten vor jeder Beförderung (§22 SLV)!!!
Ist das so noch aktuell??
Titel: Antw:Frage zu den WÜ-Tagen/ bzw. jetzt RDL
Beitrag von: vmaxboost1200 am 25. April 2013, 14:51:09
Dann dürfte sich der HF erledigt haben. So schnell kann ich zu keiner RDL mehr weg. Was solls.
Titel: Antw:Frage zu den WÜ-Tagen/ bzw. jetzt RDL
Beitrag von: Tommie am 25. April 2013, 17:58:01
Zitat von: OBtsm am 25. April 2013, 14:41:06Als Uffz.m.P. und o.P. muss man zudem min. 12 Tage Wehrdienst leisten vor jeder Beförderung (§22 SLV)!!!
Ist das so noch aktuell??

Der § 22 der SLV ist überschrieben mit "Beförderung, Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten" und lautet wie folgt:

Zitat"1. Die in § 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Soldatinnen und Soldaten werden nach den Vorschriften über die Beförderung von Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit befördert.

..."

Und damit wären wir bei der ZDv 20/7 und die hat andere Vorgaben als die 12 Tage, zumindest keine so pauschalen Aussagen ;) !
Titel: Antw:Frage zu den WÜ-Tagen/ bzw. jetzt RDL
Beitrag von: vmaxboost1200 am 25. April 2013, 18:04:48
Also Kaffe trinken und abwarten. Hab ja noch 9 Jahre Zeit.
Titel: Antw:Frage zu den WÜ-Tagen/ bzw. jetzt RDL
Beitrag von: OBtsm am 26. April 2013, 08:33:59
Nicht nur die Überschrift lesen,unter Absatz 2 Satz 2 geht es noch weiter und dort steht ausdrücklich das zuvor beschriebene!!!
Titel: Antw:Frage zu den WÜ-Tagen/ bzw. jetzt RDL
Beitrag von: Tommie am 12. Mai 2013, 14:34:39
OBtsm, sprechen Sie davon?

Zitat"Weitere Beförderungen sind erst nach Ablauf einer Zeit zulässig, die für Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin, eines Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit als Dienstzeit für die Beförderung nach dieser Verordnung mindestens vorausgesetzt wird. Außerdem ist vor jeder Beförderung ein Wehrdienst von mindestens zwölf Tagen abzuleisten. Zeiten einer dienstlichen Veranstaltung nach § 81 des Soldatengesetzes werden auf den Wehrdienst nach Satz 5 nicht angerechnet. § 10 Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend."

Das ist der Tatsache geschuldet, dass in der Laufbahn der Unteroffiziere und Feldwebel vor jeder Beförderung eine Beurteilung notwendig ist, die gemäß ZDv 20/6, Ziffer 213, nicht erstellt werden darf, wenn nicht mindestens 12 Wehrübungstage zusammenhängend abgeleistet wurden! Während der erste Satz meines Zitates eindeutig wieder auf die ZDv 20/7 verweist, die im Bereich der Feldwebel-Dienstgrade nun mal einen Wehrdienst von 24 Tagen für die Beförderung fordert!