Ist das Tragen des Tätigkeitsabzeichens auf dem Feldparka "geduldet" oder nicht gestattet?
Mir hat mal ein Resi Kamerad auf einer WÜ erzählt das es nicht zulässig ist.? :-X
Den Feldparka gibt es seit der Ausmusterung der steingrau-oliven Feldbekleidung nicht mehr. Dieses Bekleidungsstück heißt Feldjacke.
Aber genau wie beim Feldparka dürfen außer Dienstgradabzeichen und ggf. Truppengattungslitzen darauf keine weiteren Abzeichen angebracht werden. Nachlesen können Sie dies in der ZDv 37/10
Richtig. Wenn schon Tätigkeitsabzeichen auf dem Feldanzug, dann auf der Feldbluse.
Wer das braucht!
@ Holgi:
Wüsste nicht, was daran verwerflich sein sollte ^^
Auch bei 212 ist das Tragen nicht unüblich.
Zitat von: Holgi33 am 04. April 2013, 18:06:17Wer das braucht!
Sorry, aber so ein Kommentar zeugt auch nicht gerade von herausragender Intelligenz! Ob er es braucht oder nicht, ist und war nie Gegenstand der Frage oder der daraus resultierenden Diskussion! Fakt ist, dass er es darf (an der Feldbluse) bzw. nicht darf (an der Feldjacke). Genau so gibt es die Vorschrift her! Und dass "dürfen" nicht "müssen" heißt, gibt jedem Soldaten die Freiheit, seine ordnungsgemäß verliehenen Tätigkeitsabzeichen entweder da zu tragen, wo es die ZDv 37/10 gestattet, oder dies nicht zu tun. Das reicht ... zumindest für Erwachsene ;D !