Guten Abend,
ich bin neu im Forum und bitte um Rat!
Kurz zur Person: 24 J., m, dieses Jahr Abi fertig.
Ich war am 17.März.2013 - 19.März in München zur Eignungsfeststellung als Wiedereinsteller. Mit "Erfolg", SaZ 12, Feldwebel im Truppendienst. So weit, so gut.
Bei der ärztlichen Untersuchung gab es ein paar Einschränkungen zB.: keine Fallis (mein Erstwunsch) => ok
Die Zweitverwendung (Gebirgsjäger) ging ok, jedoch fehlte dem Musterungsarzt ein OP-Befund von meiner Handfraktur aus dem Jahr 2008. Der Arzt untersuchte die Hand und sagte "alles ok, jedoch möchte ich den Krankenhausentlassungsbrief sehen, um zu prüfen ob alles ok ist".
So wurde ich zum Einplaner geschickt und dieser hat mich VORGEPLANNT(weil ja das Dokumnet fehlte) bei den Gebirgsjägern.
Daheim angekommen kümmerte ich mich sofort um die Sache. Habe den Brief besorgt + zwei voneinander unabhängige ORTHOPÄDISCHE Nachuntersuchungsbefunde (vom 21.03.13 und 22.3.13), die besagen, dass alles ok ist!!!
==> Abgeschickt !!
Vorgestern bekomme ich das Schreiben vom Ärztlichen Dienst KC München => Gebirgsjäger, nix da !! :o >:(
Vorgeschichte mit der Hand um es besser nachvollziehen zu können :
2008 sturz, kahnbeinbruch. Es folgt OP, dabei Entnahme Stück Knochen aus dem Beckenkamm (winziges Stück)
OP verlief sehr gut, nach einem Monat war alles wieder ok!
2010 war ich bereits bei der Bundeswehr (GWDL 9 monate), habe ein 1A Dienstzeugniss und konnte mich ohne Einschränkungen zeigen (ohne Probleme mit der Hand oder so)
Seit der Bundeswehrzeit klettere ich oft und mache veschiedene Sportarten bei denen ich meine Hände und meinen Körper einsetzte.(also bin echt kerngesund was die Hand betrifft)
Also ich weiß genau das der Arzt mir die Gebirgsjägerverwendung wegen dieser Handsache entzogen hat.
Kann sich jemand vorstellen warum? Warum untersucht er mich, sagt mir es ist alles ok, er will lediglich den Brief sehen, plannt mich vor und dann soetwas!! ???
Und noch eine Frage: die Verwendung A201(Jäger) steht mir offen. Wenn wegen der obengenannten Sache keine Hoffnung besteht würde ich zu den Jägern gehen. Kann ich die Ärztliche untersuchung Truppenintern nocheinmal machen und meine Hand von einem KOMPETENTEN BW Orthopäden checken lassen um meine Tauglichkeit zurückzubekommen? Oder sollte ich villeicht bei meinem KWEA um Rat suchen?(explizit Ärztliche nachuntersuchzng)
Kameradschaftliche Grüße und vielen Dank schonmal.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Tauglichkeit.
Gebirgsjäger sind also zur Zeit nicht im Rahmen Ihrer Möglichkeiten.
Danke für die Schnelle Antwort.
das ich kein Rechtsanspruch auf Tauglichkeit habe war mir fast schon klar, :)
jedoch war dies nicht meine Frage...
der Arzt gab mir das ok, nur wollte er es schriftlich. Ich gab ihm das schriftliche ok...
und er sagte nein... das ist unlogisch ...
Ich wollte wissen ob die Möglichkeit besteht es prüfen zu lassen... villeicht ist irgendwo ein Fehler unterlaufen.
Danke trotzdem.
Vielleicht war er sich über das Verletzungsbild nicht ganz im Klaren, was im Nachhinein zu dem Verwendungauschluss geführt haben könnte.
Die Musterung wird nach ZdV 46/1 ausgeführt.
Was den Ausschluss A400 angeht so ist das wahrscheinlich ein Problem mit ZdV 46/1 GNr8 III(Muskeln und Sehnen) oder GNr 59 III (Gelenke).
In beiden geht es um Veränderungen nach Verletzungen deren Folgen die Leistungsfähigkeit nicht wesentlichen beeinträchtigen.
In den meisten Fällen wird der Arzt bei der Annahmeuntersuchung kein Risiko eingehen wollen daher wahrscheinlich der Ausschluss.
Es gibt bestimmt eine Möglichkeit innerhalb der Truppe die Untersuchung zu wiederholen, dabei kann es zu einen neuen vielleicht besseren Ergebniss kommen.
Solltest du dich entscheiden das Musterungsergebnis anzugehen empfehle ich dir Aussagen welche die Kompetenz des Artztes in Zweifel ziehen zu vermeiden.
Verwendungsauschlüsse sind in der ZdV 46/1 Kapitel 3 (A400 ist Seite 323)
Gesundheitsziffern in der Anlage 3.2
Ok. Das ist die Antwort auf die ich gewartet habe! Danke!
Jetzt kann ich in die richtige Richtung denken + schlafen gehen. Die ZdV nehm ich mir morgen vor.
Und danke für den Tip mit der in Fragestellung der Ärztlichen Kompetenz.
Naja, um die ärztliche Kompetenz mit Erfolg anzuzweifeln, muss man aber schon einige tragfähige Argumente haben. Allein mit der Unzufriedenheit mit dem Ergebnis wird es nichts.
Schwer zu sagen, woran es lag-
die Nummer 8 und die Nummer 59 würde man bei einem Bruch eigentlich nicht vergeben, sondern die 6- aber da wäre die III6 kein Ausschluss für Gebirgsjäger und ich glaube nicht, dass der Musterungsarzt die IVer-Gradation vergeben hat.
Am besten fragst du mal nach, warum welche Gesundheitsziffer überhaupt vergeben wurde.
@ ulli76: ja habe die nötigen Hebel in Bewegung gesetzt... der Arzt ist erst am Do. wieder im Haus.
Wenn ich mit allem fertig bin poste ich das Ergebnis.
Mfg
Abgesehen davon, dass natürlich Unmut auftritt, wenn die Wunschverwendung nicht erreichbar ist, verstehe ich das Problem nicht. Sie wurden unter Vorbehalt auf eine Stelle als Gebirgsjägerfeldwebel eingeplant - unter der Voraussetzung, dass der OP-Befund nachgereicht wird und das bei dessen Prüfung keine Hinderungsgründe für die gewählte Verwendung auftreten. Nach der Prüfung des OP-Befundes durch den zuständigen Arzt wurde festgestellt, dass die Verwendung als Gebirgsjäger aufgrund des OP-Befundes nicht möglich ist. Warum soll aus diesem alltäglichen Vorgang jetzt so 'ne große Nummer gemacht werden?
Diese Frage habe ich mir schon beim Lesen des Eröffnungsbeitrages gestellt. ::) ;)
Ich geh mal davon aus, dass er sich wundert, dass das jetzt doch ein Problem ist, obwohl man ihm bescheinigt hat, dass der Bruch wieder komplett verheilt ist und er keine Einschränkungen trotz Belastung der Hand hat.
Mich wundert es ehrlich gesagt auch ein bischen (zumindest nach der Schilderung des TE): Wenn mit dem Handgelenk an sich nichts weiter war und die Hand voll belastbar ist, würden weder die III59 noch die III8 (letztere ist eh eine nicht so häufig vergeben GZ) passen.
Und die III6- die zu Z.n. Fraktur passen würde, ist kein Ausschluss.
Von demher macht schon Sinn, dass er nachfragt, was denn nu der Schuldige ist. Kann aber auch sein, dass es damit gar nichts zu tun hat und der Ausschluss beim Gespräch übersehen wurde.