Hallo zusammen.
Ich bin 19 Jahre alt und werde am 1.7.2013 als SaZ12 zum Feldjägerbataillon 251 in Rotenburg an der Fulda eingezogen.
Mein Problem ist, dass ich am darauffolgenden Wochenende ab Freitag den 5.7.13 meine Abiturfeier stattfindet, inklusive Übergabe des Abiturzeugnisses. Daher meine Frage, und vllt hat jemand ja schon ein ähnliches Problem gehabt: weiß jemand eine Möglichkeit an besagtem Freitag frei oder eher frei zu bekommen? Und wie spät ist am Sonntag während der AGA Zapfenstreich? Kommt ja eigentlich in jedem "Betrieb" doof an gleich in der ersten Woche "Urlaub" einzureichen ;D
Danke schonmal für alle hilfreichen Antworten
Mit diesem Anliegen sollten Sie gleich nach Dienstantritt an Ihre Vorgesetzten herantreten.
Da es nichts Unüblches ist, dass Abiturfeiern stattfinden, ist es häufig möglich, dass Sie früher nach Hause fahren können. Letztlich trifft diese Entscheidung Ihr zukünftiger Kompaniechef.
Zitatweiß jemand eine Möglichkeit an besagtem Freitag frei oder eher frei zu bekommen?
Ja, kontaktieren Sie vor Dienstantritt Ihren zukünftigen Disziplinarvorgesetzten, weil nur der das entscheidet. Vielleicht sind Sie ja nicht der einzige mit diesem Problem.
ZitatUnd wie spät ist am Sonntag während der AGA Zapfenstreich?
das ist von Einheit zu Einheit unterschiedlich. Bei manchen um 23:00 Uhr, bei anderen erst um 01:00 Uhr.
Wir hatten immer zu 23uhr unseren Zapfenstreich mit Stube ab melden. Also einer von euch muss immer bis zum Zapfenstreich wachbleiben und Meldung machen. War bei uns damals so.
Also Sonntags hatten wir keinen Zapfenstreich! Ansonsten galt 23 Uhr, außer eine gewisse zeit auf Wunsch von einigen Kameraden, schon um 22 Uhr jeweils mit abmelden von Revier und Stube... und dann wieder 23 Uhr und da sollte es einfach nur dunkel und ruhig sein.
In der aga gibts keinen urlaub, sonntags war es bei uns so, dass wir bis 23 uhr da sein sollten.
Zitat von: Rafael1988 am 05. April 2013, 08:11:48
In der aga gibts keinen urlaub, sonntags war es bei uns so, dass wir bis 23 uhr da sein sollten.
1. hat davon niemand irgend etwas geschrieben
2. kann der Disziplinarvorgesetzte sehr wohl in Ausnahmefällen auch während der Zeit der Grundausbildung Urlaub gewähren. Rekruten haben lediglich keinen Anspruch auf die Gewährung von
Erholungsurlaub während dieser Zeit.
Te schrieb was von in der etsten woche urlaub einzureichen und in der ga ist es ja so, dass eu nicht möglich ist! Auser der chef genehmigt es, dann aber im kp rahmen zb brückentag.
Zitat von: Rafael1988 am 05. April 2013, 08:41:14
Te schrieb was von in der etsten woche urlaub einzureichen
Eingangsbeitrag noch mal genau lesen: der TE schrieb über den (bei der Bundeswehr seit Jahrzehnten bekannten und gewohnten) Sonderfall "Abifeier in der AGA".
Zitat von: Rafael1988 am 05. April 2013, 08:41:14
Te schrieb was von in der etsten woche urlaub einzureichen und in der ga ist es ja so, dass eu nicht möglich ist! Auser der chef genehmigt es, dann aber im kp rahmen zb brückentag.
Sie brauchen mich über die Festlegungen der Soldatenurlaubsverordnung nicht zu belehren, die kenne ich mit Sicherheit besser als Sie. Der Disziplinarvorgesetzte kann einzelnen Rekruten jederzeit in besonderen Fällen Urlaub gewähren, es ist einzig und allein
seine Entscheidung. Und wenn die SUV die Gewährung von Sonderurlaub nicht "hergibt", dann kann es durchasus auch Erholungsurlaub sein. Als Spieß durfte ich meine Chefs dazu des Öfteren beraten.
hatte selber dieses glück mit der abifeier, alles kein prob. Chef war human, da ja selber Akademiker. Ich habe die folgende Aussage so intepretiert, dass der te den eu in der ersten woche der ga einreichen wollten siehe vorletzten satz!
Das sollte doch keine belehrung sein, ja das wird richtig sein, dass sie es besser wissen als ich wär ja auch traurig wenn nicht! Sie haben mich auch falsch verstanden, nnatürlich muss er dann eu einreichen wenn der chef keinen sonderurlaub genehmigt, aber nach vorheriger absprache vorausgesetzt, die einreichung des eu akzeptiert.
@ Rafael, was diskutieren Sie denn überhaupt?
Der Fragensteller hat nicht zuletzt durch mich eine richtige Antwort bekommen. Er soll (ggf. vorab) unmittelbar nach Dienstantritt seine Vorgesetzten (GrpFhr, ZgFhr, KpFw) daraufhin ansprechen. Der Kompaniechef entscheidet, ob und in welchem Zeitraum eine Freistellung vom Dienst erfolgen kann. Grundlage dafür ist einzig die SUV.
Hallo zusammen.
Das es in der AGA keine Anspruch auf Erholungsurlaub gibt war mir schon bewusst, daher auch in " "
gibt es eine Möglichkeit schon im Vorab Sonderurlaub o.ä. einzureichen, oder geht das erst ab Dienstantritt?
Das geht erst ab Dienstantritt. Eine telefonische Verbindungsaufnahme würde ich auch erst ca. 2 Wochen vor Dienstantritt empfehlen. Jetzt hat der Chef noch mit den gerade erst eingestellten Rekruten den Kopf voll.
ok danke :)
Urlaub in der AGA ist eher eine Ausnahme, aber auch ich habe 3 Tage bekommen, weil ich vor meinem DIenstbegin noch eine Zusatzqualifikation angestrebt habe und während der AGA die Prüfung war und das am anderen Ende der BRD.
1 Tag für Anreise, 1 Tag für Prüfung und 1 Tag für Rückreise.
Aber auch hier hat der Chef entschieden.