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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: LW_Sich am 08. April 2013, 11:08:51

Titel: Gehalt während Übung / Öffentlicher Dienst
Beitrag von: LW_Sich am 08. April 2013, 11:08:51
Hallo Zusammen, nachdem ich jetzt schon einige Zeit mitlese, habe ich mich mal angemeldet.

Kurz zur mir, ich habe meinen GWD + Freiwilligen Wehrdienst (insg. 23 Mon.) bei der Sicherungsstaffel in Wunstorf in den Jahren 1998 & 1999 geleistet.

Habe seit dem drei Einzelwehrübungen (2000, 2003 und 2006) gemacht, mich danach aber auf meine zivile Weiterbildung konzentriert.

Bin jetzt durch einen Bekannten zur RSUKr gekommen.
Habe dort auch einen Posten als Manschafter bekommen.

Jetzt zu meiner Frage:

Ich bin mittlerweile im öffentlichen Dienst beschäftigt, wie sieht es dort mit dem Lohn während einer Hinzuziehung / Übung aus? Aus dem was ich bisher im Internet gefunden habe, gehe ich davon aus, dass ich mein Gehalt weiter gezahlt bekomme. Aber wie wird das verrechnet, oder angerechnet.
Habe leider auch in der Suche dazu nichts gefunden.

Mein Dienstherr ist informiert und hat auch kein Problem mit der Freistellung, nur zur Info.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gruß
LW_Sich
Titel: Antw:Gehalt während Übung / Öffentlicher Dienst
Beitrag von: Terek am 08. April 2013, 12:55:11
Das Gehalt wird weitergezahlt wie bei Erholungsurlaub. Den Wehrsold und das Verpflegungsgeld gibt es zusätzlich und wird Dir gesondert überwiesen. Verrechnet wird da nichts.

Ansprüche im Rahmen der Unterhaltssicherung hast Du grundsätzlich nicht, außer Dein monatliches Gehalt würde den Mindestsatz unterschreiten.
Titel: Antw:Gehalt während Übung / Öffentlicher Dienst
Beitrag von: wolverine am 08. April 2013, 12:58:51
Zitat von: LW_Sich am 08. April 2013, 11:08:51
wie sieht es dort mit dem Lohn während einer Hinzuziehung /
Gibt es da überhaupt etwas außer Fahrtkosten und Verpflegung?
Titel: Antw:Gehalt während Übung / Öffentlicher Dienst
Beitrag von: KlausP am 08. April 2013, 13:03:05
Zitat von: wolverine am 08. April 2013, 12:58:51
Zitat von: LW_Sich am 08. April 2013, 11:08:51
wie sieht es dort mit dem Lohn während einer Hinzuziehung /
Gibt es da überhaupt etwas außer Fahrtkosten und Verpflegung?

Nein, bei einer Zuziehung zu einer DVag wrden nur Fahrkosten erstattet und Verpflegung und Unterkunft bereitgestellt und bei Notwendigkeit kostenlose truppenärztliche Versorgung gewährt.
Titel: Antw:Gehalt während Übung / Öffentlicher Dienst
Beitrag von: wolverine am 08. April 2013, 13:05:57
Dachte ich es mir doch. Und bei RSU soll doch möglichst viel als DVag/Vvag laufen.
Titel: Antw:Gehalt während Übung / Öffentlicher Dienst
Beitrag von: Terek am 08. April 2013, 13:26:48
Ah, das hatte ich übersehen und nur "Übung" gelesen. In dem Fall natürlich wie von den Vorpostern ergänzt...
Titel: Antw:Gehalt während Übung / Öffentlicher Dienst
Beitrag von: LW_Sich am 08. April 2013, 15:48:39
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Mit der DVag ist mir jetzt klar. Ist aber auch OK.