Laut
bundeswehr.de gibt es für Dienst zwischen 20 und 6 Uhr ein bisschen Geld. Bedeutet dies, dass man z. B. für jedes Mal Um-5-Uhr-Aufstehen in der AGA Geld bekommt?
Nein,bekommst du nicht. Auch wenn ihr geweckt werdet,zählen so Tätigkeiten wie Körperpflege,Anziehen und bestimmte Verpflegungszeiten nicht als Dienstzeit gemäß dem Erlass.
OK, Danke, das scheint doch verständlich.