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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: CossiTD am 10. April 2013, 15:28:04

Titel: Fragen zu den Papieren der Einberufung
Beitrag von: CossiTD am 10. April 2013, 15:28:04
Ich habe die Tage meine Einberufung bekommen und mit ihr den enormen Papierberg.
Momentan befinde ich mich in einem Arbeiteitsverhältnis, welches am 26.06. diesen Jahres ausläuft.
Die Eignungsübung, die ich antrete fängt am 01.07. an.
Lohnt es sich für die 5 Tage Arbeitslos zu melden?
Soll ich das "Merkblatt für den Arbeitgeber Einberufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit zur Eignungübung" meinem jetzigen Arbeitgeber aushändigen oder an das Arbeitsamt?
Und von wem muss ich das Blatt: "Meldung Gemäß §8 Abs.3 des Eignungsübungsgesetztes vom 210.01.1956 übder den Beginn der Teilnahme an einer Eignungsübung" unterschreiben lassen?

Vielen Dank für die Antworten im Vorraus
CossiTD
Titel: Antw:Fragen zu den Papieren der Einberufung
Beitrag von: mailman am 10. April 2013, 15:29:37
Man muss  sich doch sogar bei der Agentur melden?
Titel: Antw:Fragen zu den Papieren der Einberufung
Beitrag von: F_K am 10. April 2013, 15:41:57
ZitatLohnt es sich für die 5 Tage Arbeitslos zu melden?

Die Frage stellt sich so nicht - Du bist VERPFLICHTET, den Verlust Deiner Arbeitsstelle UMGEHEND dem Arbeitsamt zu melden (also JETZT schon) - ebenso, wie die Arbeitslosigkeit (wenn diese eintritt).

... und dann ist dem Arbeitsamt natürlich die Aufnahme der Eignungsübung anzuzeigen ...
Titel: Antw:Fragen zu den Papieren der Einberufung
Beitrag von: DonFluppo am 10. April 2013, 17:01:05
Desweiteren ist dies zwingend notwendig um deinen Krankenschutz sowie Rentenanspruch zu Decken 
Titel: Antw:Fragen zu den Papieren der Einberufung
Beitrag von: B1ackra1n am 11. April 2013, 13:50:44
Zitat von: CossiTD am 10. April 2013, 15:28:04
Ich habe die Tage meine Einberufung bekommen und mit ihr den enormen Papierberg.
Momentan befinde ich mich in einem Arbeiteitsverhältnis, welches am 26.06. diesen Jahres ausläuft.
Die Eignungsübung, die ich antrete fängt am 01.07. an.
Lohnt es sich für die 5 Tage Arbeitslos zu melden?
Soll ich das "Merkblatt für den Arbeitgeber Einberufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit zur Eignungübung" meinem jetzigen Arbeitgeber aushändigen oder an das Arbeitsamt?
Und von wem muss ich das Blatt: "Meldung Gemäß §8 Abs.3 des Eignungsübungsgesetztes vom 210.01.1956 übder den Beginn der Teilnahme an einer Eignungsübung" unterschreiben lassen?

Vielen Dank für die Antworten im Vorraus
CossiTD

Ich hab das damals so gemacht, als ich meinen Ausbildungsplatz gewechselt habe waren auch 5 Tage dazwischen, dass ich vorab bescheid gegeben habe das ich 5 Tage Arbeitlos sein werde dann aber direkt in das nächste Arbeitsverhältnis übergehe. Habe den neuen Vertrag als Kopie mit beigelegt und die Kündigung nachgereicht, war kein Problem und ich war abgesichert.
Titel: Antw:Fragen zu den Papieren der Einberufung
Beitrag von: JaPhRi am 11. April 2013, 15:12:19
Der korrekte Weg ist, sich Arbeitssuchend zu melden! Sie können denen in der Agentur für Arbeit ja erzählen, dass Sie zur Eignungsübung gehen. Desweiteren haben Sie ja einen Zettel bekommen, der von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt werden muss, bezüglich Urlaubstage,Krankenversicherung etc., welcher dann von Ihrem Arbeitgeber (AfA) auszufüllen ist.