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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Das Kapital am 11. April 2013, 20:53:35

Titel: Widerruf als Offizieranwärter
Beitrag von: Das Kapital am 11. April 2013, 20:53:35
Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines Anliegens möchte ich mich an Sie mit der Hoffnung auf qualifizierte Auskunft wenden. Die Frage bezieht sich dabei auf diverse Einzelheiten und Verfahrensbesonderheiten im Falle eines Widerrufs als Offizieranwärter innerhalb der sechsmonatigen Widerrufszeit. Zunächst wäre es hilfreich zu wissen, wie und an wen ein etwaiger Widerrufsantrag eingereicht werden müsste. Weiterhin ist mir die genaue Regelung hinsichtlich der bis zum Zeitpunkt des Austritts bezogenen Gehälter unbekannt. Vor allem liegt es mir aber daran zu wissen, welche Dauer die Bearbeitung einer solchen Widerrufserklärung in Anspruch nimmt. Handelt es sich hier um ein mehrmonatiges Verfahren oder lässt sich ein Austritt in diesem Fall in wenigen Tagen regeln?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Das Kapital
Titel: Antw:Widerruf als Offizieranwärter
Beitrag von: Tommie am 11. April 2013, 20:58:25
Was sagt denn Ihr Spieß zu der Sache? haben Sie den denn schon dazu befragt?

Sie wurden ja bisher noch nicht umfangreich ausgebildet, also entfällt einmal eine Rückzahlung von größeren Ausbildungskosten. Und das Gehalt, das Sie in dieser Zeit bezogen haben, das bleibt Ihnen erhalten und muss nicht zurück gezahlt werden! Je nachdem, wann Sie eingetreten sind, eventuell sind Sie ja auch erst seit dem 02.04.2013 dabei, kommen Sie recht flott wieder aus, natürlich mit entsprechender Tagesgenauer Abrechnung Ihrer Bezüge!

P.S.: Aber Sie wissen schon, dass das Leben bei der Bundeswehr nach der AGA anders wird, oder ;) ?
Titel: Antw:Widerruf als Offizieranwärter
Beitrag von: ulli76 am 11. April 2013, 20:59:56
Ganz einfach:Formloser Antrag an den DV. Das zum Zeitpunkt der Entlassung bereits gezahlte Gehalt wird tagesgenau abgerehnet und eventuell zu viel gezahlte Bezüge zurückgefordert.
Entlassug dauert normalerweise wenige Tage(geht bei Rekruten auch schonmal innerhalb vo Stunden)
Titel: Antw:Widerruf als Offizieranwärter
Beitrag von: Ralf am 11. April 2013, 21:04:01
Welchen Diensteintritt hattest du denn?
Da die meisten Diensteintritte am 01.07 und 01.10. sind, wären die 6 Monate schon rum. Oder bist du SanDst?
Titel: Antw:Widerruf als Offizieranwärter
Beitrag von: Das Kapital am 11. April 2013, 21:29:19
Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Es geht aus meinem Eingangspost, wie mir im Nachhinein auffällt, nicht hervor, dass es sich hier um die mögliche Situation eines "fiktiven Individuums" handelt. Da ich also selbst kein Soldat bin, kann ich mich nicht an Vorgesetzte richten, sondern ersuche eben hier Rat und Hilfe.

Es geht mir auch primär darum in Erfahrung zu bringen, welche Dauer eine Bearbeitung des eingereichten Austrittsantrags erwarten lässt. Geldbezüge und etwaige Rückzahlungspflichten sind eher nebensächlich.

Ulli76 verwies in seiner Antwort darauf, dass ein solches Dienstaustrittsverfahren nur wenig Zeit in Anspruch nimmt oder gar in einem Tag abzuwickeln ist. Damit wäre mein hauptsächliches Anliegen im Grunde geklärt, doch würde ich hierzu noch Meinungen anderer User begrüßen, um ein verlässlicheres Bild des Sachverhalts zu bekommen.
Titel: Antw:Widerruf als Offizieranwärter
Beitrag von: Ralf am 11. April 2013, 21:44:15
Naja, eine Antwort auf meine Frage hätte dir nicht weh getan.
Und letztendlich nur einen Mehrheitsentschluss als Antwort zu akzeptieren, ist nicht wirklich guter Stil.
Aber zur Beruhigung: Ulli hat Recht.
Titel: Antw:Widerruf als Offizieranwärter
Beitrag von: Das Kapital am 11. April 2013, 22:10:06
Ich habe versucht, mit meinem zweiten Post alle Antworten abzudecken, habe mich aber zugegebenermaßen nicht direkt auf jede einzelne bezogen. Ihre Frage war, wann ich meinen Dienst angetreten hätte. In der Absicht dies zu klären, habe ich geantwortet, dass ich kein Soldat bin und demnach auch nie Dienst geleistet habe. Es geht, wie gesagt, um ein fiktives Beispiel.

Zur Sache mit dem "guten Stil" äußere ich mich nicht...

Aber ich bitte doch um Verständnis für den Wunsch nach mehr Meinungen bzw. Antworten, denn gerade bei dieser Art der anonymen Kommunikation ist es schwer, die Verlässlichkeit des Gegenübers angemessen einzuschätzen.
Titel: Antw:Widerruf als Offizieranwärter
Beitrag von: Lu Ziffer am 11. April 2013, 22:29:08
Zitat von: Das Kapital am 11. April 2013, 22:10:06
Ich habe versucht, mit meinem zweiten Post alle Antworten abzudecken, habe mich aber zugegebenermaßen nicht direkt auf jede einzelne bezogen. Ihre Frage war, wann ich meinen Dienst angetreten hätte. In der Absicht dies zu klären, habe ich geantwortet, dass ich kein Soldat bin und demnach auch nie Dienst geleistet habe. Es geht, wie gesagt, um ein fiktives Beispiel.

Zur Sache mit dem "guten Stil" äußere ich mich nicht...

Aber ich bitte doch um Verständnis für den Wunsch nach mehr Meinungen bzw. Antworten, denn gerade bei dieser Art der anonymen Kommunikation ist es schwer, die Verlässlichkeit des Gegenübers angemessen einzuschätzen.
:o

Wenn sie eine genaue Antwort haben wollen schreiben sie doch der Bundeswehr/dem BMVg das erteilt ihnen gerne eine sachlich Antwort.
Als Option stellen sie mittels der Fraktion der Linken eine kleine Anfrage im Bundestag.

Verzeihen sie mir bitte den Verdacht das sie zur links orientierten Szene Deutschlands gehören aber sie haben sich den Gastnamen "das Kapital" genommen.
Titel: Antw:Widerruf als Offizieranwärter
Beitrag von: KlausP am 11. April 2013, 22:38:01
Zitat von: Das Kapital am 11. April 2013, 22:10:06
Ich habe versucht, mit meinem zweiten Post alle Antworten abzudecken, habe mich aber zugegebenermaßen nicht direkt auf jede einzelne bezogen. Ihre Frage war, wann ich meinen Dienst angetreten hätte. In der Absicht dies zu klären, habe ich geantwortet, dass ich kein Soldat bin und demnach auch nie Dienst geleistet habe. Es geht, wie gesagt, um ein fiktives Beispiel.

Zur Sache mit dem "guten Stil" äußere ich mich nicht...

Aber ich bitte doch um Verständnis für den Wunsch nach mehr Meinungen bzw. Antworten, denn gerade bei dieser Art der anonymen Kommunikation ist es schwer, die Verlässlichkeit des Gegenübers angemessen einzuschätzen.

Was für 'ne gequirlte ****  >:(
Titel: Antw:Widerruf als Offizieranwärter
Beitrag von: dunstig am 11. April 2013, 23:58:18
Ich kann leider nicht nachvollziehen, warum man dem TE gegenüber ausfallend werden muss.
Titel: Widerruf als Offizieranwärter
Beitrag von: Al ex am 12. April 2013, 00:39:31
Ich kann aber auch nicht nachvollziehen , warum ein "Nicht-Soldat" der sich anscheinend etwas über die Offizierslaufbahn auskennt bzw sich damit befasst hat, wissen möchte, wie der Widerruf abläuft. Wär er ein Bewerber/Interessent sollte er vor Dienstantritt oder Eignungsfeststellung ja andere Gedanken als "Informationen über diverse Einzelheiten" bezüglich des Widerrufs haben.

Das ist jetzt keinesfalls negativ gegenüber den TE gemeint, es verwundert mich lediglich.